Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Winnemark

geänderte Beschlussvorlage
13/2014
3. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
19.03.2014

Beratungsfolge Sitzung
Finanz- / Bau- und Wegeausschuss  
Finanz- / Bau- und Wegeausschuss  
Gemeindevertretung  
Finanz- / Bau- und Wegeausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Winnemark für den Bereich "ehem. Campingplatz an der Dorfstraße"
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Sachverhalt:

s. Beschlussvorlage 12/2014
In der Bauausschuss-Sitzung am 03.04.2014 wurde die Entwurfs- und Auslegungsfassung bereits besprochen. Es hat sich für die Erschließungsplanung noch eine Änderung hinsichtlich der Leitungstrassenführung ergeben, die in die Bauleitplanung aufzunehmen ist. Zur Klärung dieser Angelegenheit wurde der Tagesordnungspunkt zur Gemeindevertretersitzung am 10.04.2014 zur weiteren Prüfung vertagt. Die Recherche und ein Abstimmungsgespräch haben zwischenzeitlich stattgefunden.

Somit sind nun nicht mehr alle 4 zurückliegenden Grundstücke mit einem Leitungsrecht zu belasten, sondern die gesamte Trassenführung der Ver- und Entsorgungsleitungen wird weiter südlich verlaufen und es sind dadurch nur die Zufahrten von 2 Grundstücken zu belasten. Die Baufenster können somit ebenfalls großzügiger angelegt werden.


Abstimmungstext:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "ehemaliger Campingplatz an der Dorfstraße" in Winnemark und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
  3. Eine Erschließungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und den Vorhabenträgern ist erforderlich.



.....................................
Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurfs- und Auslegungsfassung hier: geänd. Planzeichnung
(Begründung wurde bereits zum letzten BA vorgelegt)