Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Finanz- / Bau- und Wegeausschuss | 24.11.2014 |
Gemeindevertretung | 03.12.2014 |
Betreff: |
Maßnahmen im Zuge einer Asphaltdeckenerneuerung der K 77 zwischen Winnemark und Karby |
Sachverhalt: |
Der Kreis RD-Eck signalisiert, dass die K 77 von Winnemark bis Karby im Jahr 2016 eine neue Asphaltdecke erhalten soll. Mit dieser Kenntnis sollten vor Ort in der Gemeinde Winnemark folgende Überlegungen angestellt werden:
Hinweis: Bisher war bei der Aufstellung des Kanalkatasters nicht vorgesehen, die Grundstücksanschlussleitungen RW und die Anschlussleitungen der Regenabläufe der Straße zu inspizieren. Das Schadensbild in der Asphaltdecke der K 77 innerorts zeigt teilweise, dass u.a. diese Anschlussleitungsgräben seinerzeit mangelhaft verdichtet wurden (bereits genannte Querschläge). Um sicher zu gehen, dass diese Leitungen schadlos sind, sollten diese Leitungen kurzfristig gereinigt und inspiziert werden. Der Aufwand dafür möge auf rund 10.000 € geschätzt werden. Darüber hinaus ist offenbar, dass vor Dorfstraße 6 und zwischen Dorfstraße 19 und 23 sämtliche Unterteile der Straßenabläufe defekt sind. Deren Erneuerung vor Asphaltierung der K 77 ist dringend zu empfehlen. Zu den Fragen des Sanierungsbedarfs an SW- und RW-Kanälen hat das Büro WVK Stellung genommen. Der Aufwand, vornehmlich im Regenwassersystem, wird auf 175.000 € geschätzt. Hinweis zur Zuständigkeit nach Straßen- und Wegegesetz: Zitat § 12 Abs.2 (2) Soweit dem Land oder den Kreisen die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten obliegt, erstreckt sich diese nicht auf Gehwege, Parkplätze, Standspuren und Straßenentwässerungseinrichtungen, auf Radwege und gemeinsame (kombinierte) Geh- und Radwege nur insoweit, als sie auch auf den anschließenden freien Strecken vorhanden oder vorgesehen sind; das Land oder die Kreise haben sich jedoch an den Kosten der Herstellung von Straßenentwässerungseinrichtungen im Verhältnis der Größen der Entwässerungsflächen zu beteiligen.
Herr Andresen möchte mit dieser Vorlage nur die Beratungen anstoßen und dafür sorgen, dass rechtzeitig Beschlüsse gefasst werden. Sollten in der Fahrbahn der K 77 in offener Bauweise Kanalreparaturen durchgeführt werden müssen, dann ist es zu empfehlen, wenn diese bereits im kommenden Jahr 2015 durchgeführt werden. Dann könnten die Rohrgräben provisorisch verschlossen werden und der Verkehr noch ein Jahr darüber rollen und so zu einer Konsolidierung beitragen und spätere Setzungen vermeiden. Anhand der Vielzahl der aufgezeigten Punkte wird deutlich, dass sich viele Beteiligte verständigen und Beschlüsse herbeiführen müssen. Beteiligte sind:
Sofern man den gedanklichen Ansätzen von Herrn Andresen folgen kann, bedarf es neben den bereits erfolgten Bestandsaufnahmen am Kanal auch darüber hinaus solche an den Oberflächen etc.. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht durch das Bauamt des Amtes geleistet werden, so dass externe Planer einzuschalten wären. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, dass zur Klärung der aufgezeigten Fragen Grundlagenermittlungen und Vorplanungen angestrengt werden. Dazu soll ein fachkundiger Planer eingeschaltet werden. Der Aufwand zur Anschubplanung derjenigen Belange, die in der Verantwortung der Gemeinde liegen, wird grob auf 5.000 € geschätzt. Die erforderlichen Mittel werden über den Vermögenshaushalt bereitgestellt. |