Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Winnemark

Beschlussvorlage
1/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
05.02.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Wegeausschuss 19.02.2015 
Gemeindevertretung 25.03.2015 

Betreff:
Maßnahmen im Zuge der Asphaltdeckenerneuerung der K 77 zwischen Winnemark und Karby

Sachverhalt:

Nachdem in der letzten Gemeindevertretung am 03.12.2014 beschlossen wurde, für die Klärung der in der Vorlage 33/2014 aufgezeigten Fragestellungen ein fachkundigen Planer zu beauftragen, ist dieses erfolgt. Am 20.01.2015 hat ein Besprechungstermin der bis dato Beteiligten stattgefunden und es wurden Aufgaben verteilt (siehe anliegender Gesprächsvermerk).
Die Erneuerung der Asphaltdecke der K 77 ist durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr und den Baulastträger Kreis Rendsburg-Eckernförde für das Jahr 2016 geplant. Um die sinnvollerweise rechtzeitig vorher durchzuführenden Maßnahmen beginnen zu können, bedarf es der Beratung der hier gegenständlichen Themen.
Insbesondere die Kanalsanierungen im Fahrbahnbereich einschließlich der Schächte und Straßenabläufe sollte im Sommer 2015 durchgeführt werden. So könnten sich die verschlossenen Rohrgräben und die Kopflöcher über die Dauer eines Jahres noch konsolidieren, so dass die Gefahr von späteren Sackungen minimiert würde. Vorgesehen ist, die erforderlichen Maßnahmen zusammen mit anstehenden Maßnahmen in der Ortsentwässerung Nordschwansen auszuschreiben. Um keine terminlichen Zwänge für die kalkulierenden Bieter zu erzeugen, die regelmäßig zu erhöhten Angebotspreisen führen, müssten die Maßnahmen kurzfristig dem Markt angeboten werden.
Daher werden Herr Stieghorst vom Ingenieurbüro WVK und ein Vertreter des Büros Aqua-tec zur Sitzung vortragen. Als Ergebnis der Beratungen sollte angestrebt werden, den Umfang der Kanalsanierungen und ggf. begleitender Maßnahmen zu definieren, so dass die Planungen und die Verdingungen der Leistungen vorangetrieben werden können und dem Bau im Sommer 2015 nichts im Wege steht.

Für den 29.01.2015 war eine Ortsbesichtigung der Oberflächen und der Randbedingungen zusammen mit den Beteiligten vorgesehen. Es sollte insbesondere die diffuse Situation um die Regenwasserkanäle im Bereich der Grundstücke Dorfstraße 2 bis 8 gesichtet werden. Wahrscheinlich müssen hier noch ergänzende Kanalinspektionen durchgeführt werden, um zu erfahren, ob die Grundstücke angeschlossen sind oder nicht. Gemäß Aussage von Anliegern ist man an keinen öffentlichen Kanal, sondern an einen privaten Vorfluter angeschlossen. Fragwürdig ist aber, um was für einen Vorfluter es sich denn handelt. Wenn es der bisher undefinierte Kanal im Randbereich der Fahrbahn der K 77 ist, dann muss das Eigentum an dieser Leitung und die damit einhergehende Verantwortung definiert werden.

Wie schon in der Gemeindevertretung vom 03.12.2014 beraten, müssen in jedem Falle noch die Regenwasseranschlusskanäle von Grundstücken und Straßenabläufen untersucht werden.

Aufgrund der in der 5. Und 6. Kalenderwoche vorherrschenden Witterung mit Schnee und Eis konnte der Ortstermin am 29.01.2015 nicht stattfinden und musste auf den 12.02.2015 verschoben werden. Ferner stehen die angesprochenen Inspektionsarbeiten auch noch aus.

Daher werden mit dieser Beschlussvorlage zunächst kaum neue Details geliefert. Die Planungsbüros werden in der Sitzung alle bis dahin gewonnenen Erkenntnisse einschließlich der bis dahin berechneten Kosten vortragen.

Im Vermögenshaushalt der Gemeinde sind derzeit 15.000 € für die ersten Planungen der Maßnahmen eingestellt. Bereits in der Vorlage 33/2014 wurde der Aufwand für die Sanierungen im Kanalsystem entlang der K77 auf rund 175.000 € geschätzt.

Die Abwasersonderrücklage der Gemeinde Winnemark weist zum Jahresende 2014 einen Stand von 384.500 € aus.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die vorgetragenen Sanierungsmaßnahmen an Schmutz- und Regenwasserhaltungen durchzuführen. Auf Schachtsanierungen wird größtenteils verzichtet. Diejenigen Schächte, die einen Sanierungsaufschub nicht dulden, werden vom Büro WVK gelistet. In einer Begehung werden diese zusammen mit einem Vertreter der Gemeinde besichtigt und über die Aufnahme in die Ausschreibung entschieden. Erforderliche Mittel in Höhe von 175.000 € werden anerkannt und im Vermögenshaushalt zum Abwasserhaushalt bereitgestellt. Alle Planungen sind auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse voranzutreiben. Bei eventuell erforderlichen Straßensperrungen ist der ÖPNV rechtzeitig einzubinden. Die Gemeindevertretung entscheidet in ihrer Sitzung am 25.03.2015 zuletzt über den Umfang der auszuführenden Leistungen. Im April 2015 soll ausgeschrieben und vergeben werden.



.....................................
Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Vermerk vom 20.01.2015