Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Winnemark

Beschlussvorlage
7/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
13.05.2015

Beratungsfolge Sitzung
Finanz- / Bau- und Wegeausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde"

Sachverhalt:

Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde herangetreten. Er betreibt seit 2011 ein landwirtschaftliches Unternehmen mit angeschlossenem Hofcafé und Ferienwohnungen zusammen mit seiner Frau. Der Hof verfügt derzeit über 11 Ferienwohnungen mit jeweils 4 bis 8 Betten. Weiterhin ist eine Reithalle mit 12 Einstellboxen für Pensionspferde vorhanden. Die Eheleute planen eine Erweiterung der Übernachtungskapazität um ein Bauernhofhotel mit 26 Zimmern. Zusätzlich soll im Neubau auch ein kleiner Wellnessbereich eingerichtet werden. Insgesamt soll eine Strategie des Qualitätstourismus verfolgt werden.

Auf dem Hof werden Reitkurse für die Gäste angeboten, wobei es sich nicht um eine Reitschule im klassischen Sinne handelt. Kinder und Jugendliche sollen an das Reiten herangeführt werden und beispielsweise einen "Ponyführerschein" erwerben. Dabei werden Themen rund um das Pferd angesprochen.

Ein Schwerpunkt des geplanten Vorhabens liegt eindeutig auf einem "Lebenden" Bauernhof. Die Vorhabenträgerin hat sich im Bereich Bauernhofpädagogik weitergebildet. Durch einen Aufenthalt auf dem Bauernhof soll den Gästen die Bedeutung der Landwirtschaft klar werden.

Der Betrieb des "Ferienhofes Bocksrüde" legt sehr viel Wert auf ein nachhaltiges Konzept. Dies spiegelt sich z. B. in der Versorgung mit Lebensmitteln wie Obst, Gemüse und Fleisch wieder. Die Produkte sollen weitestgehend aus eigener Erzeugung stammen. Die Gäste bekommen während ihres Aufenthaltes einen Eindruck in die Produktion und die Abläufe auf einem Bauernhof.


Abstimmungstext:

  1. Für das Gebiet „Ferienhof Bocksrüde"* wird ein vorhabenbezogener B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Erweiterung des bestehenden Ferienhofes
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Es sollen durch die Verwaltung drei fachkundige leistungsfähige und zuverlässige Planungsbüros angeschrieben werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an das Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
10.) Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem
Scoping Termin erfolgen.
11.) Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
12.) Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

* anliegender räumlicher Geltungsbereich wird Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses



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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Übersichtsplan Ferienhof