Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Winnemark

Beschlussvorlage
11/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
04.08.2015

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 01.10.2015 
Finanz- / Bau- und Wegeausschuss 24.09.2015 

Betreff:
Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016

Sachverhalt:

Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Winnemark verliert am 31.12.2015 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen.

Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet.

Auf Besonderheiten wird im Folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt):

§ 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2:
Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben.

Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will.

Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist.

§ 11 Abs. 2:
Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen.
Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert.

Hinweis zu
§ 4 Abs.1:
  • Die Steuersätze wurden zuletzt zum 01.01.2002 erhöht
  • für den ersten Hund von bisher 25,56 € (50 DM) auf 30 € pro Jahr
  • für den zweiten Hund von bisher 30,68 € 60 DM) auf 40 € pro Jahr
  • für jeden weiteren Hund von bisher 40,90 € (80 DM) auf 50 € pro Jahr

Eine Erhöhung der Steuersätze steht im Ermessen der Gemeinde Winnemark, wird von der Verwaltung jedoch empfohlen.


Abstimmungstext:

Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2015 mit folgenden Änderungen beschlossen:

§ 6 Absatz 1 Punkt d wird ersatzlos gestrichen.



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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Entwurf der Hundesteuersatzung mit Stand vom 04.08.2015