Amt Schlei-Ostsee |
|
|
Datum | |||||
|
|
Beratungsfolge | Sitzung |
Finanz- / Bau- und Wegeausschuss | 15.09.2016 |
Gemeindevertretung | 22.09.2016 |
Betreff: |
Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
Sachverhalt: |
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Winnemark ist 25 Jahre alt und ist entsprechend neu anzupassen. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet. |
Abstimmungstext: |
Die vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen. |
Anlagen: |
Entwurf Geschäftsordnung |