Für das Gebiet des B-Planes Nr. 5 "Ehemaliger Campingplatz an der Dorfstraße" müssen Hausnummern vergeben werden. Das Hausgrundstück einschließlich Campingplatz hatte bisher die Hausnummer "Dorfstraße 17". Das Gebiet des B-Planes umfasst sechs Wohngrundstücke, so dass die Hausnummern 17 und 17 a bis 17 e vergeben werden könnten. Gemäß B-Plan dürfen die Grundstücke mit Einzelhäusern bebaut werden, wobei pro Einzelhaus maximal zwei Wohnungen zulässig sind. Sollten Grundstückseigentümer davon Gebrauch machen, kommt es bei der Hausnummernvergabe zu Schwierigkeiten. Es wird deshalb vorgeschlagen, für die vier hinteren Grundstücke (Nr. 3 bis Nr. 6) einen eigenen Straßennamen zu vergeben. Die beiden Grundstücke an der "Dorfstraße" (Nr. 1 und Nr. 2) behalten den alten Straßennamen und erhalten die Nummerierung 17 und 17 a.
Da es sich um eine Privatstraße handelt, wurden auch Frau Heise und Herr Pippow um ihre Meinung hinsichtlich des Straßennamens gebeten.