Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Winnemark

Beschlussvorlage
25/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
09.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanz- / Bau- und Wegeausschuss 24.11.2016 
Gemeindevertretung 01.12.2016 

Betreff:
Übergabe der Abwasserbeseitigungspflicht an die Ortsentwässerung Nordschwansen mit Anschluss des Schmutzwassernetzes an die Kläranlage Revkuhl

Sachverhalt:
In der Gemeindevertretersitzung am 07.04.2016 wurde beschlossen in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren der Ortsentwässerung Nordschwansen beizutreten. Das Schmutzwassernetz solle zu diesem Zeitpunkt an die Ortsentwässerung übergeben werden. Die für einen Anschluss erforderliche Druckrohrleitung würde durch die Gemeinde Winnemark errichtet und finanziert.

Zwischenzeitlich hat der Entwässerungsausschuss des Amtes als beratendes Gremium der Ortsentwässerung Nordschwansen mehrfach getagt und Beschlüsse für den Amtsausschuss vorbereitet. Die im Amtsausschuss Stimmberechtigen sind diesen Empfehlungen gefolgt und haben am 08.11.2016 folgenden Beschluss gefasst:

Es wird beschlossen, eine SBR-Anlage mit zwei Reaktoren (zweistraßig) zu bauen. Ferner wird beschlossen, dass das Amt Schlei-Ostsee vorbehaltlich eines entsprechenden Antrages der Gemeinde Winnemark der Übertragung der Aufgabe "Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winnemark" auf das Amt Schlei-Ostsee und dem Anschluss des Schmutzwassernetzes der Gemeinde Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen zum 01.01.2018 zustimmt. Das komplette Abwassernetz (Schmutz- und Regenwasser) mit Pumpstationen, Teichkläranlage sowie den Gebührenrücklagen soll zu diesem Zeitpunkt an das Amt übergehen. Die für einen Anschluss erforderliche Schmutzwasserdruckrohrleitung zum Ortsnetz der Ortsentwässerung Nordschwansen soll durch die Ortentwässerung errichtet und finanziert werden.
Die Gemeinde Winnemark wird noch 2016 über einen entsprechenden Antrag beraten und das Ergebnis mitteilen.
Ein Antrag auf Genehmigung der Planungen wird bei den zu beteiligenden Behörden gestellt. Die Planungen sind so voranzutreiben, dass eine Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen bis Ende Februar 2017 erfolgen kann. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Ein Baubeginn im Frühjahr 2017 und eine Baufertigstellung im Spätherbst 2017 ist anzustreben. Der Klärbetrieb der Teichanlage ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der SBR-Anlage zu ermöglichen und aufrecht zu erhalten. Die Gesamtkosten in Höhe von 2,33 Mio. € werden anerkannt.  

Es ist also erkennbar, dass die Ortsentwässerung Nordschwansen anders beschlossen hat, als der Beschluss der Gemeinde Winnemark es am 07.04.2016 vorgesehen hatte. Die Unterschiede sind:
  1. Ein Beitritt der Gemeinde Winnemark zur Ortsentwässerung Nordschwansen wird schon zum 01.01.2018 angestrebt.
  2. Die erforderliche Druckrohrleitung muss nicht mehr von der Gemeinde Winnemark gebaut und finanziert werden.

Darüber hinaus ist genauer formuliert worden, dass die Gemeinde Winnemark neben dem Schmutzwasser und dem dazugehörigen Netz auch das Regenwassernetz, das Gelände der Teichkläranlage und die kompletten Gebührenrücklagen an die Ortsentwässerung Nordschwansen übergibt. Damit würde dem Amt mit der Ortsentwässerung Nordschwansen die gesamte Abwasserbeseitigungspflicht übertragen.

In der Darstellung des Sachverhaltes in der Beschlussvorlage 04/2016 wurden die derzeitigen, absoluten Abwassergebühren der Gemeinde Winnemark und der Ortsentwässerung gegenübergestellt:
  • Winnemark             2,59 €/m³
  • Revkuhl            2,65 €/m³
Abgesehen von einer Altlast gestattet die annähernd gleiche Dimension der Gebühren, die annähernd gleiche Struktur der Satzung und die gleiche technische Ausgestaltung des Kanalnetzes sowie deren sehr ähnlicher, bautechnischer Zustand eine relativ einfache Fusion beider Systeme. Auf Seiten der Bewirtschaftung muss sowohl in Winnemark (Teich II und Rest Teich I) als auch in Revkuhl noch Klärschlamm der vergangenen Jahre verwertet werden. Die Wasserbehörde wird bei der Stilllegung der entsprechenden Teiche eine Reinigung fordern.

Es muss allerdings auch klar zum Ausdruck gebracht werden, dass diese Gebühr nach einer Fusion und nach dem Bau der modernen technischen Anlage in Revkuhl nebst der Druckrohrleitung von Winnemark nach Karlberg nennenswert steigen wird. Jedoch wird die Gebühr in Winnemark unter Berücksichtigung der diesjährig getätigten Ausgaben im Betrieb und Unterhaltung auch schon ohne eine Fusion auf einen absoluten Preis von 4,06 €/m³ ansteigen. In Abhängigkeit von den tatsächlichen Baukosten der neuen Anlagen in 2017 wird die Gebühr der Ortsentwässerung Nordschwansen auch diese Dimension oder etwas darüber annehmen. Im Ergebnis wird dann aber auch eine wesentlich bessere und gleichmäßigere Abwasserreinigung stattfinden. 

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die Aufgabe der "Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winnemark" auf das Amt Schlei-Ostsee zu übertragen. Das komplette Abwassernetz (Schmutz- und Regenwasser) mit Pumpstationen, Teichkläranlage sowie den Gebührenrücklagen soll zum 01.01.2018 an das Amt übergehen. Die für einen Anschluss erforderliche Schmutzwasserdruckrohrleitung zum Ortsnetz der Ortsentwässerung Nordschwansen soll durch die Ortentwässerung errichtet und finanziert werden. Die Gemeinde Winnemark wird eine Altlast im Bereich des Kanalnetzes vor der Übergabe beseitigen. 


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Jan Andresen
-Verwaltung-