Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Winnemark

Beschlussvorlage
30/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
14.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanz- / Bau- und Wegeausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für den Bereich "ehemaliger Campingplatz an der Dorfstraße"

Sachverhalt:
Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes hat sich ergeben, dass der Wendehammer etwas höher als gedacht liegt. Somit ist die Anpassung der Erdgeschossfußbodenhöhe für einige Grundstücke erforderlich. 

Abstimmungstext:
  1. Für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 für den Bereich "ehemaliger Campingplatz"* wird eine 1. vereinfachte Änderung des B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Anpassung der Erdgeschossfußbodenhöhe
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  6. Die Kosten werden direkt vom Vorhabenträger getragen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung