Für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 für den Bereich "ehemaliger Campingplatz"* wird eine 1. vereinfachte Änderung des B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Anpassung der Erdgeschossfußbodenhöhe
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
Von der frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Die Kosten werden direkt vom Vorhabenträger getragen.