Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Winnemark

Beschlussvorlage
15/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Anja Schnutz   
 
08.11.2018

Beratungsfolge Sitzung
Finanz- / Bau- und Wegeausschuss 29.11.2018 
Gemeindevertretung 04.12.2018 

Betreff:
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Winnemark für das Haushaltsjahr 2018

Sachverhalt:
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfangs geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2018 und ein Nachtragshaushaltsplan 2018 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.  


Abstimmungstext:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 werden beschlossen.     



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Anja Schnutz
-Verwaltung-