Unter Berücksichtigung der Beratungen zu den Beschlussvorlagen 12 und 13/2019 ist nun die weitere Vorgehensweise festzulegen. Folgende Maßnahmen sind Beispielhaft aufzuzählen:
Durchführung von Baugrunduntersuchungen im Bereich der Erschließungsstraße
Erweiterung der Baugrunduntersuchungen auf die Wohngrundstücke zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. nach der Entscheidung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
Prüfung der verkehrlichen Anbindung an die K 77 in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Prüfung der Erschließungsplanung unter Beibehaltung des Spielplatzes mit den entsprechenden Fallschutzräumen
Ggf. artenschutzrechtliche Untersuchung im Bereich des Knicks und der Freifläche
Prüfung der Niederschlagswasserbeseitigung über das vorhandene Entwässerungssystem in Abstimmung mit dem Wasser- und Bodenverband
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Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte kann es notwendig werden, dass verschiedene Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Damit nicht jede Entscheidung der politischen Willensbildung zugeführt werden muss, sollte der Bürgermeister ermächtigt werden, die für die weitere Planung und Konkretisierung der Erschließung notwendigen Leistungen beauftragen zu dürfen. Die Ergebnisse aus diesen Untersuchungen werden in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.