N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 11.11.2015.

Sitzungsort:  im Landgasthaus Gammelby, Gammelby
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.00 Uhr

Anwesend sind:
Amtsvorsteher Rainer Röhl
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen
Mitglied im Amtsausschuss Fritz-Wilhelm Blaas
Mitglied im Amtsausschuss Horst Böttcher
Mitglied im Amtsausschuss Frank Dreves
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder
1. stellv. Amtsvorsteher Hartmut Keinberger
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg
2. stellv. Amtsvorsteher Jens Kolls
Mitglied im Amtsausschuss Andreas Moll
Mitglied im Amtsausschuss Klaus-Dieter Möse
Mitglied im Amtsausschuss Oliver Nießler
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak
Mitglied im Amtsausschuss Manfred Pohl
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep
Mitglied im Amtsausschuss Hartmut Schmidt
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer
Mitglied im Amtsausschuss Udo Steinacker
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer
Mitglied im Amtsausschuss Winfried Vogt
Mitglied im Amtsausschuss Günther Wöhlk

Abwesend sind:
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling (entschuldigt )
Mitglied im Amtsausschuss Christian Schlömer (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung Norbert Jordan
Personalrat René Kinza
Protokollführer Godber Peters
Gast Heiko Traulsen
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Amtsvorstehers
5. Bericht des Amtsdirektors
6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Wohnunterkünfte für Flüchtlinge
8.1 Umbau des linken Flügels der Außenstelle Damp zu einer Asylbewerberunterkunft
  Beschlussvorlage - 18/2015
8.2 Neubau von Unterkünften
  Beschlussvorlage - 21/2015
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 14/2015
10. Erlass der Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 15/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Der Amtsvorsteher bittet darum, sich für eine Gedenkminute zu Ehren des verstorbenen Alt-Bundeskanzlers Helmut Schmidt zu erheben.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Amtsvorsteher beantragt, die Tagesordnung um den Punkt 11 b "Personalangelegenheit" zu erweitern. Die Punkte 11 a und 11 b sollen nicht öffentlich behandelt werden.

Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Amtsvorstehers
Der Amtsvorsteher berichtet wie folgt:

Vor wenigen Minuten wurde die Gründung des Breitbandzweckverbandes durch die Vertreter der Gemeinden, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, besiegelt. Mit Ausnahme der Gemeinde Goosefeld, die bereits über den Breitbandzweckverband des Amtes Hüttener Berge versorgt wird, haben sich alle Gemeinden unseres Amtes diesem Zweckverband angeschlossen. Besonders erfreulich ist, dass auch die Stadt Kappeln diesen zukunftsweisenden Weg mit uns gemeinsam geht. Bei der in Kürze anstehenden konstituierenden Sitzung werden die weiteren Maßnahmen zur Optimierung unserer Internetversorgung auf den Weg gebracht.

Dieser gemeinsame Schritt ist ein wichtiger Baustein zur Daseinssicherung jeder einzelnen Gemeinde. Im Rahmen der nötigen Tiefbauarbeiten könnte auch eine Energieversorgung durch Wärmenetze als sogenanntes Quartierskonzept in Betracht kommen. Dieses Thema möchte ich gern als Workshop Anfang des nächsten Jahres anbieten. Der Bürgermeister aus Kosel, Hartmut Keinberger, kann bestätigen, dass dieses Konzept für alle Gemeinden interessant sein kann, da wir zuletzt vorgestern in einem Informationsgespräch der Unternehmensberatung Treurat und Partner über die Möglichkeiten von energetischen Sanierungskonzepten informiert wurden.

Ein weiteres zentrales Thema ist Unterbringung und Betreuung der uns zugewiesenen Flüchtlinge. Die Unterbringung ist heute ein Thema der Sitzung und wurde auch schon sehr umfassend im Hauptausschuss besprochen. Bei den geplanten Unterkünften geht es um die Unterbringung von Asylbewerbern bis zur Anerkennung. Für den anerkannten Asylanten fehlt nach wie vor Wohnraum, hier sind wir auf die Mithilfe der Gemeinden und Investoren angewiesen. Damit sich die Kriegsflüchtlinge in unserem System möglichst schnell zurechtfinden, ist eine strukturierte Betreuung durch ehrenamtliche Helfer unerlässlich und sehr bedeutend. Für die bisherige hervorragende Arbeit bedanke ich mich im Namen der Verwaltung und der Gemeinden recht herzlich und hoffe und bin sehr zuversichtlich, dass wir die noch vor uns liegenden Herausforderungen gemeinsam bewältigen.

An folgenden Veranstaltungen habe ich seit der letzten Amtsausschusssitzung teilgenommen:

17.06.2015            Mitgliederversammlung des SHGT in Hanerau-Hademarschen

18.06.2015             Vorstandssitzung des Naturpark Schlei

22.06.2015             Informationsgespräch mit den Holmer Fischern zum Zustand der Schlei

26.06.2015             Zukunftskonferenz in Rendsburg

13.07.2015            Breitbandforum in Neumünster

24.08.2015             Breitbandtagung im Amt Schlei-Ostsee

26.08.2015            Breitbandforum mit den Gemeindevertretern in Blumenthal

31.08.2015             Koordinationsgespräch zur Nutzung der Kirche in Damp für Flüchtlinge

09.09.2015            Planungsgespräch Umbau des Gebäudetraktes im Amtsgebäude in Vogelsang

27.10.2015             Vorgespräche zum Haupt- und Amtsausschuss

02.11.2015            Informationsgespräch zur Flüchtlingssituation

04.11.2015            Hauptausschusssitzung im Amt

05.11.2015            Ortsbegehung in Fleckeby zwecks Bau einer Flüchtlingsunterkunft

09.11.2015            Informationsgespräch zur Wärmeplanung im Quartier


zu TOP 5. Bericht des Amtsdirektors
Der Amtsdirektor berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Bekanntgabe der eingegangenen Spenden über 50,- €
  • Die mitgebrachte Karte stellt die möglichen Windeignungsflächen unter Berücksichtigung der harten und weichen Ausschlusskriterien dar. Eine Anhörung wird 2016 erfolgen.
  • Es gibt eine gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Amtsordnung. Danach soll das Innenministerium zukünftig Verwaltungsgemeinschaften anordnen dürfen. Außerdem wird die Stimmengewichtung im Amtsausschuss erneut thematisiert. Auch eine Berichtspflicht über die Situation von Minderheiten ist angedacht.

Amtsausschussmitglied Dreves verweist in Fragen der Windenergie auf die demnächst ausstehende Klärung, ob die Halbinsel Schwansen nun Charakteristischer Landschaftsraum ist oder nicht. Sollte dieser Status für die Zukunft versagt werden, ist eine erhebliche Bebauung der Landschaft mit Windenergieanlagen zu befürchten. Der Amtsausschuss sollte daher eine Resolution an die Landesplanung zum Erhalt des Status Charakteristischer Landschaftsraum für die Halbinsel Schwansen verabschieden.

Nach eingehender Diskussion über die weitere Verfahrensweise verweist der Amtsdirektor darauf, dass die Zuständigkeit hier nicht beim Amt, sondern bei den Gemeinden liegt. 

zu TOP 6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
Amtsausschussmitglied Dreves kritisiert die Verfahrensweise bei der Entscheidung zum teilweisen Umbau des Amtsgebäudes in Damp zur Flüchtlingsunterkunft. Seiner Auffassung nach hätte hier eine Eilsitzung des Amtsausschusses stattfinden müssen. Außerdem spricht er sich dafür aus, die Flüchtlinge gerechter auf alle Gemeinden zu verteilen.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Wohnunterkünfte für Flüchtlinge

zu TOP 8.1 Umbau des linken Flügels der Außenstelle Damp zu einer Asylbewerberunterkunft
Beschlussvorlage - 18/2015
In einer E-Mail vom 28.08.2015 mit dem Betreff "Termine und Entwicklung Asylbewerber" hat der Amtsdirektor darüber informiert, dass die Entwicklung der Asylbewerberzahlen die zügige Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten bedarf. Da die Büros des linken Flügels der Außenstelle des Amtes in Vogelsang derzeit quasi gänzlich unvermietet sind, hat das Ordnungsamt deren Nutzung angeregt. Nachdem technische Optionen der Nutzung für insgesamt ca. 18 Bewohner, nicht zuletzt auch in Hinblick auf die sanitären Anlagen, geprüft wurden, wurden die Kosten eines Umbaus in der genannten E-Mail auf 50 – 70 Tsd. Euro geschätzt. Da es bzgl. des Inhalts der Mail keinen Widerstand gegeben hat, wurden die Planungen schleunigst beauftragt und durchgeführt, Angebote eingeholt und ein Nutzungsänderungsantrag gestellt sowie Aufträge erteilt.

In der Summe sind Aufträge im Wert von rund 90.000 € erteilt worden. Tatsächlich stellte sich der Umbau eines Büros als Unisex-Sanitärbereich doch schwieriger da, als zunächst angenommen.


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Die Finanzierung erfolgt zunächst aus Mitteln der Amtsrücklage. Über die Unterbringungsentgelte wird nach heutigem Ermessen die Refinanzierung möglich sein.
Die Nutzung der Räume kann spätestens ab dem 01.11.2015 beginnen. Tatsächlich können realistischer Weise wohl doch nur 16 Personen untergebracht werden, weil einer der Räume weiterhin als ein Teil des EDV- Netzwerksystems des Amtes erhalten bleibt. Dieser Umbau wurde aus Kostengründen verworfen.


Seitens Herrn Andresen wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Umbau keine Luxusmaßnahmen besonderer Art beinhaltet. Beispielsweise behalten alle Büros, die als Schlafräume fungieren, die alten Teppiche, und es werden hier keine Malerarbeiten etc. durchgeführt. Ferner bleiben die alten Büro-Einbauschränke erhalten. Die wesentlichen Kosten entstehen aus der Herrichtung der gemeinschaftlich zu nutzenden Räume wie Küche und Sanitär. 

Beschluss:
Die Umbaumaßnahme wird genehmigt. 

Ja-Stimmen :23
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 Neubau von Unterkünften
Beschlussvorlage - 21/2015
Die Amtsverwaltung wird bis Ende 2015 voraussichtlich Wohnraum für über 300 Flüchtlinge bereitgestellt haben. Für das Jahr 2016 ist mit einer weiteren Flüchtlingszuweisung zu rechnen. Der Bau amtseigener Flüchtlingsunterkünfte kann daher sinnvoll sein.

Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag hat am 14.10.2015 mitgeteilt, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau das Gesamtvolumen ihrer Sonderförderung "Flüchtlingsunterkünfte" aufgrund der weiterhin enormen Nachfrage aufgestockt hat, nachdem die ersten Mittel zügig verbraucht waren. Zur Finanzierung von Investitionen in den Neu- und Umbau, die Modernisierung sowie den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften stehen weitere 500 Millionen Euro zinsfrei auf 10 Jahre zur Verfügung. Die Anträge werden in Reihenfolge ihres Eingangs zugesagt. Ist auch die aufgestockte Sonderfazilität ausgeschöpft, können kommunale Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen "nur" noch normal zinsgünstig über die KfW finanziert werden. Wegen des "Windhundprinzips" hat der Amtsdirektor am 16.10.2015 einen entsprechenden Kreditantrag über 1,7 Mio. € gestellt und der Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2016 enthält sowohl eine entsprechende Kreditermächtigung in der Haushaltssatzung wie investive Ausgaben für Grunderwerb und die Erstellung von Flüchtlingsunterkünften in gleicher Höhe im Vermögenshaushalt. Die Zahlen orientieren sich an einem Modell, welches von der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (www.arge-sh.de/) für Flüchtlingsunterkünfte in Schleswig-Holstein im Auftrag des Innenministeriums erarbeitet wurde. Die Amtsverwaltung ist von 3 Gebäuden in unterschiedlichen Gemeinden ausgegangen, in denen je 24 Bewohner untergebracht werden können. Eine baufachliche Konkretisierung erfolgt in der Sitzung des Hauptausschusses. 

Beschluss:
Der Bau von bis zu 3 Gebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen wird beschlossen. 

Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 14/2015
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. 

Beschluss:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 210.000,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 5.396.600,00 € auf nunmehr 5.606.600,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 1.262.000,00 € erhöht und damit gegenüber 446.600,00 € auf nunmehr 1.708.600,00 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von bisher 0,00 € auf nunmehr 500.000,- € festgesetzt. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird von bisher 55,39 Stellen auf 55,75 Stellen erhöht. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.  

Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 15/2015
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    5.897.200 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    5.897.200 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    1.438.000 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    1.438.000 EUR

festgesetzt.

§ 2


Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                    1.200.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                    0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                    1.100.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                   55,69 Stellen




§ 3

Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                    für die Amtsumlage
                                                                                                            auf

a) von Steuerkraftzahlen                                                                        v.H.

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe                                                                                      17,50
(Grundsteuer A)

2. für die Grundstücke                                                                                           17,50
(Grundsteuer B)

3. der Gewerbesteuer                                                                                                                                                                               17,50

b) vom Anteil an der Einkommensteuer                                                                                                                          17,50

c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG                                                                                                                           17,50
    -Sonderausgleich-

d) von den Schlüsselzuweisungen und                                                                                                                                                                                  17,50
Sonderschlüsselzuweisungen

e) vom Anteil an der Umsatzsteuer                                                                                                                        17,50

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR. 

Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.


Godber Peters  Rainer Röhl 
Protokollführer  Amtsvorsteher