Sitzungsort: | im Landgasthaus Gammelby, Gammelby |
Beginn der Sitzung: | 18.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.00 Uhr |
Amtsvorsteher Rainer Röhl |
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen |
Mitglied im Amtsausschuss Fritz-Wilhelm Blaas |
Mitglied im Amtsausschuss Horst Böttcher |
Mitglied im Amtsausschuss Frank Dreves |
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige |
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller |
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder |
1. stellv. Amtsvorsteher Hartmut Keinberger |
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg |
2. stellv. Amtsvorsteher Jens Kolls |
Mitglied im Amtsausschuss Andreas Moll |
Mitglied im Amtsausschuss Klaus-Dieter Möse |
Mitglied im Amtsausschuss Oliver Nießler |
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak |
Mitglied im Amtsausschuss Manfred Pohl |
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck |
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde |
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep |
Mitglied im Amtsausschuss Hartmut Schmidt |
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer |
Mitglied im Amtsausschuss Udo Steinacker |
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer |
Mitglied im Amtsausschuss Winfried Vogt |
Mitglied im Amtsausschuss Günther Wöhlk |
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling (entschuldigt ) |
Mitglied im Amtsausschuss Christian Schlömer (entschuldigt ) |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
Verwaltung Norbert Jordan |
Personalrat René Kinza |
Protokollführer Godber Peters |
Gast Heiko Traulsen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Bericht des Amtsvorstehers |
5. | Bericht des Amtsdirektors |
6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Wohnunterkünfte für Flüchtlinge |
8.1 | Umbau des linken Flügels der Außenstelle Damp zu einer Asylbewerberunterkunft |
Beschlussvorlage - 18/2015 | |
8.2 | Neubau von Unterkünften |
Beschlussvorlage - 21/2015 | |
9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 |
Beschlussvorlage - 14/2015 | |
10. | Erlass der Haushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 15/2015 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Der Amtsvorsteher bittet darum, sich für eine Gedenkminute zu Ehren des verstorbenen Alt-Bundeskanzlers Helmut Schmidt zu erheben. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Amtsvorsteher beantragt, die Tagesordnung um den Punkt 11 b "Personalangelegenheit" zu erweitern. Die Punkte 11 a und 11 b sollen nicht öffentlich behandelt werden.
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Ja-Stimmen | :25 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Amtsvorstehers |
Der Amtsvorsteher berichtet wie folgt: Vor wenigen Minuten wurde die Gründung des Breitbandzweckverbandes durch die Vertreter der Gemeinden, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, besiegelt. Mit Ausnahme der Gemeinde Goosefeld, die bereits über den Breitbandzweckverband des Amtes Hüttener Berge versorgt wird, haben sich alle Gemeinden unseres Amtes diesem Zweckverband angeschlossen. Besonders erfreulich ist, dass auch die Stadt Kappeln diesen zukunftsweisenden Weg mit uns gemeinsam geht. Bei der in Kürze anstehenden konstituierenden Sitzung werden die weiteren Maßnahmen zur Optimierung unserer Internetversorgung auf den Weg gebracht. Dieser gemeinsame Schritt ist ein wichtiger Baustein zur Daseinssicherung jeder einzelnen Gemeinde. Im Rahmen der nötigen Tiefbauarbeiten könnte auch eine Energieversorgung durch Wärmenetze als sogenanntes Quartierskonzept in Betracht kommen. Dieses Thema möchte ich gern als Workshop Anfang des nächsten Jahres anbieten. Der Bürgermeister aus Kosel, Hartmut Keinberger, kann bestätigen, dass dieses Konzept für alle Gemeinden interessant sein kann, da wir zuletzt vorgestern in einem Informationsgespräch der Unternehmensberatung Treurat und Partner über die Möglichkeiten von energetischen Sanierungskonzepten informiert wurden. Ein weiteres zentrales Thema ist Unterbringung und Betreuung der uns zugewiesenen Flüchtlinge. Die Unterbringung ist heute ein Thema der Sitzung und wurde auch schon sehr umfassend im Hauptausschuss besprochen. Bei den geplanten Unterkünften geht es um die Unterbringung von Asylbewerbern bis zur Anerkennung. Für den anerkannten Asylanten fehlt nach wie vor Wohnraum, hier sind wir auf die Mithilfe der Gemeinden und Investoren angewiesen. Damit sich die Kriegsflüchtlinge in unserem System möglichst schnell zurechtfinden, ist eine strukturierte Betreuung durch ehrenamtliche Helfer unerlässlich und sehr bedeutend. Für die bisherige hervorragende Arbeit bedanke ich mich im Namen der Verwaltung und der Gemeinden recht herzlich und hoffe und bin sehr zuversichtlich, dass wir die noch vor uns liegenden Herausforderungen gemeinsam bewältigen. An folgenden Veranstaltungen habe ich seit der letzten Amtsausschusssitzung teilgenommen: 17.06.2015 Mitgliederversammlung des SHGT in Hanerau-Hademarschen 18.06.2015 Vorstandssitzung des Naturpark Schlei 22.06.2015 Informationsgespräch mit den Holmer Fischern zum Zustand der Schlei 26.06.2015 Zukunftskonferenz in Rendsburg 13.07.2015 Breitbandforum in Neumünster 24.08.2015 Breitbandtagung im Amt Schlei-Ostsee 26.08.2015 Breitbandforum mit den Gemeindevertretern in Blumenthal 31.08.2015 Koordinationsgespräch zur Nutzung der Kirche in Damp für Flüchtlinge 09.09.2015 Planungsgespräch Umbau des Gebäudetraktes im Amtsgebäude in Vogelsang 27.10.2015 Vorgespräche zum Haupt- und Amtsausschuss 02.11.2015 Informationsgespräch zur Flüchtlingssituation 04.11.2015 Hauptausschusssitzung im Amt 05.11.2015 Ortsbegehung in Fleckeby zwecks Bau einer Flüchtlingsunterkunft 09.11.2015 Informationsgespräch zur Wärmeplanung im Quartier |
zu TOP 5. | Bericht des Amtsdirektors |
Der Amtsdirektor berichtet in folgenden Angelegenheiten:
Amtsausschussmitglied Dreves verweist in Fragen der Windenergie auf die demnächst ausstehende Klärung, ob die Halbinsel Schwansen nun Charakteristischer Landschaftsraum ist oder nicht. Sollte dieser Status für die Zukunft versagt werden, ist eine erhebliche Bebauung der Landschaft mit Windenergieanlagen zu befürchten. Der Amtsausschuss sollte daher eine Resolution an die Landesplanung zum Erhalt des Status Charakteristischer Landschaftsraum für die Halbinsel Schwansen verabschieden. Nach eingehender Diskussion über die weitere Verfahrensweise verweist der Amtsdirektor darauf, dass die Zuständigkeit hier nicht beim Amt, sondern bei den Gemeinden liegt.
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zu TOP 6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
Amtsausschussmitglied Dreves kritisiert die Verfahrensweise bei der Entscheidung zum teilweisen Umbau des Amtsgebäudes in Damp zur Flüchtlingsunterkunft. Seiner Auffassung nach hätte hier eine Eilsitzung des Amtsausschusses stattfinden müssen. Außerdem spricht er sich dafür aus, die Flüchtlinge gerechter auf alle Gemeinden zu verteilen.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | Wohnunterkünfte für Flüchtlinge |
zu TOP 8.1 | Umbau des linken Flügels der Außenstelle Damp zu einer Asylbewerberunterkunft |
Beschlussvorlage - 18/2015 In einer E-Mail vom 28.08.2015 mit dem Betreff "Termine und Entwicklung Asylbewerber" hat der Amtsdirektor darüber informiert, dass die Entwicklung der Asylbewerberzahlen die zügige Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten bedarf. Da die Büros des linken Flügels der Außenstelle des Amtes in Vogelsang derzeit quasi gänzlich unvermietet sind, hat das Ordnungsamt deren Nutzung angeregt. Nachdem technische Optionen der Nutzung für insgesamt ca. 18 Bewohner, nicht zuletzt auch in Hinblick auf die sanitären Anlagen, geprüft wurden, wurden die Kosten eines Umbaus in der genannten E-Mail auf 50 – 70 Tsd. Euro geschätzt. Da es bzgl. des Inhalts der Mail keinen Widerstand gegeben hat, wurden die Planungen schleunigst beauftragt und durchgeführt, Angebote eingeholt und ein Nutzungsänderungsantrag gestellt sowie Aufträge erteilt. In der Summe sind Aufträge im Wert von rund 90.000 € erteilt worden. Tatsächlich stellte sich der Umbau eines Büros als Unisex-Sanitärbereich doch schwieriger da, als zunächst angenommen. Die Finanzierung erfolgt zunächst aus Mitteln der Amtsrücklage. Über die Unterbringungsentgelte wird nach heutigem Ermessen die Refinanzierung möglich sein. Die Nutzung der Räume kann spätestens ab dem 01.11.2015 beginnen. Tatsächlich können realistischer Weise wohl doch nur 16 Personen untergebracht werden, weil einer der Räume weiterhin als ein Teil des EDV- Netzwerksystems des Amtes erhalten bleibt. Dieser Umbau wurde aus Kostengründen verworfen. Seitens Herrn Andresen wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Umbau keine Luxusmaßnahmen besonderer Art beinhaltet. Beispielsweise behalten alle Büros, die als Schlafräume fungieren, die alten Teppiche, und es werden hier keine Malerarbeiten etc. durchgeführt. Ferner bleiben die alten Büro-Einbauschränke erhalten. Die wesentlichen Kosten entstehen aus der Herrichtung der gemeinschaftlich zu nutzenden Räume wie Küche und Sanitär.
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Beschluss: Die Umbaumaßnahme wird genehmigt.
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Ja-Stimmen | :23 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8.2 | Neubau von Unterkünften |
Beschlussvorlage - 21/2015 Die Amtsverwaltung wird bis Ende 2015 voraussichtlich Wohnraum für über 300 Flüchtlinge bereitgestellt haben. Für das Jahr 2016 ist mit einer weiteren Flüchtlingszuweisung zu rechnen. Der Bau amtseigener Flüchtlingsunterkünfte kann daher sinnvoll sein. Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag hat am 14.10.2015 mitgeteilt, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau das Gesamtvolumen ihrer Sonderförderung "Flüchtlingsunterkünfte" aufgrund der weiterhin enormen Nachfrage aufgestockt hat, nachdem die ersten Mittel zügig verbraucht waren. Zur Finanzierung von Investitionen in den Neu- und Umbau, die Modernisierung sowie den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften stehen weitere 500 Millionen Euro zinsfrei auf 10 Jahre zur Verfügung. Die Anträge werden in Reihenfolge ihres Eingangs zugesagt. Ist auch die aufgestockte Sonderfazilität ausgeschöpft, können kommunale Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen "nur" noch normal zinsgünstig über die KfW finanziert werden. Wegen des "Windhundprinzips" hat der Amtsdirektor am 16.10.2015 einen entsprechenden Kreditantrag über 1,7 Mio. € gestellt und der Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2016 enthält sowohl eine entsprechende Kreditermächtigung in der Haushaltssatzung wie investive Ausgaben für Grunderwerb und die Erstellung von Flüchtlingsunterkünften in gleicher Höhe im Vermögenshaushalt. Die Zahlen orientieren sich an einem Modell, welches von der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (www.arge-sh.de/) für Flüchtlingsunterkünfte in Schleswig-Holstein im Auftrag des Innenministeriums erarbeitet wurde. Die Amtsverwaltung ist von 3 Gebäuden in unterschiedlichen Gemeinden ausgegangen, in denen je 24 Bewohner untergebracht werden können. Eine baufachliche Konkretisierung erfolgt in der Sitzung des Hauptausschusses.
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Beschluss: Der Bau von bis zu 3 Gebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen wird beschlossen.
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Ja-Stimmen | :25 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 |
Beschlussvorlage - 14/2015 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
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Beschluss: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 210.000,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 5.396.600,00 € auf nunmehr 5.606.600,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 1.262.000,00 € erhöht und damit gegenüber 446.600,00 € auf nunmehr 1.708.600,00 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von bisher 0,00 € auf nunmehr 500.000,- € festgesetzt. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird von bisher 55,39 Stellen auf 55,75 Stellen erhöht. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Ja-Stimmen | :25 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass der Haushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 15/2015 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 5.897.200 EUR in der Ausgabe auf 5.897.200 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 1.438.000 EUR in der Ausgabe auf 1.438.000 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 1.200.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.100.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 55,69 Stellen § 3 Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt: für die Amtsumlage auf a) von Steuerkraftzahlen v.H. 1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 17,50 (Grundsteuer A) 2. für die Grundstücke 17,50 (Grundsteuer B) 3. der Gewerbesteuer 17,50 b) vom Anteil an der Einkommensteuer 17,50 c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG 17,50 -Sonderausgleich- d) von den Schlüsselzuweisungen und 17,50 Sonderschlüsselzuweisungen e) vom Anteil an der Umsatzsteuer 17,50 § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.
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Ja-Stimmen | :25 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.
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Godber Peters | Rainer Röhl |
Protokollführer | Amtsvorsteher |