N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 16.03.2016.

Sitzungsort:  im Landgasthaus "Koseler Hof", Kosel
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.00 Uhr

Anwesend sind:
Amtsvorsteher Rainer Röhl
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen
Mitglied im Amtsausschuss Fritz-Wilhelm Blaas
Mitglied im Amtsausschuss Horst Böttcher
Mitglied im Amtsausschuss Frank Dreves
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder
1. stellv. Amtsvorsteher Hartmut Keinberger
2. stellv. Amtsvorsteher Jens Kolls
Mitglied im Amtsausschuss Oliver Nießler
Mitglied im Amtsausschuss Manfred Pohl
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep
Mitglied im Amtsausschuss Christian Schlömer
Mitglied im Amtsausschuss Hartmut Schmidt
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer
Mitglied im Amtsausschuss Udo Steinacker
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer
Mitglied im Amtsausschuss Bernhard Wendt

Abwesend sind:
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg (entschuldigt )
Mitglied im Amtsausschuss Andreas Moll (entschuldigt )
Mitglied im Amtsausschuss Klaus-Dieter Möse (entschuldigt )
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak (entschuldigt )
Mitglied im Amtsausschuss Günther Wöhlk (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Personalrat René Kinza
Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Amtsvorstehers
4. Bericht des Amtsdirektors
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Übernahme der Hausmeister- und Reinigungsarbeiten für die Sporthalle Seeholz
  Beschlussvorlage - 2/2016
9. Sicherstellung einer Notstromversorgung des Amtsgebäudes in Eckernförde
  Beschlussvorlage - 3/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Amtsvorsteher beantragt, den TOP 11 von der Tagesordnung abzusetzen, da aufgrund der neuesten Entwicklung der Bearbeitung der Flüchtlingsströme der Erwerb eines Grundstückes derzeit nicht erforderlich ist.
Der Amtsvorsteher beantragt weiterhin, TOP 10 nichtöffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :20
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Amtsvorstehers
Der Bericht des Amtsvorstehers ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

ab hier anwesend: Herr Gerhard Feige

zu TOP 4. Bericht des Amtsdirektors
Der Amtsdirektor berichtet wie folgt:
  • Die Gesamtheit der Gemeinden im Amt Schlei-Ostsee ist strukturell finanzschwach. Die Lücke zur deutlich höheren Steuerkraft der schleswig-holsteinischen Durchschnittsgemeinde hat sich im vergangenen Jahr weiter vergrößert. So liegt die Finanzkraft je Einwohner 2016 im Durchschnitt bei 926,17 € (in Klammern jeweils 2015: 916,98 €), während sie im Kreis 972,95 € (938,81 €) und landesweit bei den kreisangehörigen Gemeinden 1.020,59 € (986,83 €) beträgt. Die Spannbreite innerhalb des Amtes hat sich zwar reduziert, bleibt jedoch nach wie vor groß. So liegen Dörphof, Güby, Holzdorf und Rieseby weiterhin im niedrigen Bereich bei 873,00 € (860,00 €) und Damp mit 1.209,80 € (1.286,91 €) an der Spitze. Die Finanzkraft hängt entscheidend von der Steuerkraft ab, die gemeinsam mit den Schlüsselzuweisungen die Finanzkraft bildet.
Die Steuer- und Finanzkraftzahlen der einzelnen Gemeinden je Einwohner:
Gemeinde
Steuerkraft 2015
Steuerkraft 2016
Finanzkraft 2015
Finanzkraft 2016
 
 
 
 
 
Altenhof
677,58 €
718,80 €
913,76 €
935,44 €
Barkelsby
592,24 €
636,86 €
888,17 €
910,86 €
Brodersby
573,05 €
646,17 €
882,42 €
913,66 €
Damp
1.477,61 €
1.309,03 €
1.286,91 €
1.209,80 €
Dörphof
502,43 €
504,05 €
862,28 €
873,13 €
Fleckeby
662,80 €
680,61 €
909,33 €
923,99 €
Gammelby
534,76 €
637,69 €
870,91 €
911,11 €
Goosefeld
570,37 €
651,70 €
881,61 €
915,31 €
Güby
479,98 €
502,45 €
860,26 €
873,00 €
Holzdorf
507,10 €
505,44 €
862,71 €
873,27 €
Hummelfeld
540,29 €
578,50 €
872,58 €
893,35 €
Karby
562,77 €
567,94 €
879,32 €
890,18 €
Kosel
655,09 €
653,40 €
907,02 €
915,83 €
Loose
535,88 €
533,61 €
871,26 €
879,89 €
Rieseby
491,83 €
493,59 €
861,34 €
872,20 €
Thumby
712,98 €
722,35 €
924,39 €
936,50 €
Waabs
644,07 €
739,71 €
903,72 €
941,72 €
Windeby
655,59 €
637,33 €
907,18 €
911,00 €
Winnemark
561,19 €
554,84 €
878,84 €
886,24 €
Amt Schlei-Ostsee
651,23 €
660,19 €
916,98 €
926,17 €
Kreis RD-ECK
746,54 €
810,55 €
938,81 €
972,95 €
Kreisangehörige Gemeinden in S.-H.
853,65 €
917,42 €
986,83 €
1.020,59 €

Damit stehen den Gemeinden unseres Amtes jährlich ca. 1.750.000,00 € (1.300.000,00 €) weniger Finanzmittel zur Verfügung, als nach dem schleswig-holsteinischen Durchschnitt zur Verfügung stehen würde. Zentralörtliche Mittel sind hierbei unberücksichtigt.
  • Nach der Gründung des Breitbandzweckverbandes der Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln hat dieser am 01. d. M. die Ausschreibung der Breitbandversorgung beschlossen. Soweit der bereits beantragte Bundeszuschuss in Höhe von 4,3 Mio. € demnächst gewährt wird und das EU-weite Ausschreibungsverfahren ohne Überraschungen verläuft, kann Ende diesen Jahres mit der Auswahl eines Betreibers gerechnet werden. Ein Ausbaubeginn ist sodann im Jahr 2017 realistisch. Für einen Ausbau sind ca. 3 Jahre zu veranschlagen.
  • Gestern fand die Regionalkonferenz "Wind" statt. U. a. wurden neue "Windkarten" vorgestellt, die (wie das Gutachten zu charakteristischen Landschaftsräumen) auf der Internetseite der Landesplanung einsehbar sind; die Karten hängen auch im Sitzungssaal aus. Gegenüber der bisherigen Windkarte sind einige Flächen entfallen; neben der Fläche im Bereich Altenhof/Holtsee enthält die neue Karte jedoch weiterhin zahlreiche neue Suchflächen gegenüber der bisherigen Regionalplanung auf der Halbinsel Schwansen. Gegenüber der Flächendarstellung in der (rechtsunwirksamen) Regionalplanung 2012 ist die Fläche in der Gemeinde Holzdorf entfallen.

Einige Gemeinden, Naturschutzverbände oder andere Organisationen haben informelle Planungshinweise an die Landesplanung gegeben; andere beabsichtigen entsprechendes noch. Sinnvoll kann dies sein, um die Landesplanung in einem frühen Planungsstadium auf besondere Begebenheiten aufmerksam zu machen, die ihr ansonsten nicht bekannt wären. Das offizielle Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des Teilregionalplanes "Windeignungsflächen" wird vermutlich nach den Sommerferien bis vor Weihnachten stattfinden.

Ich werde die Bürgermeister der Gemeinden der Halbinsel Schwansen, in denen Suchgebiete ausgewiesen sind, kurzfristig einladen, um die Situation zu erörtern.
  • Auf Einladung der AktivRegion Schlei-Ostsee, Arbeitskreis "Klimawandel und Energiewende”, fand am 03. Februar 2016 eine Informationsveranstaltung zu Fördermöglichkeiten im Bereich Klimaschutz in den Räumlichkeiten des Amtes Schlei-Ostsee statt. Mitarbeiter der Energieagentur Schleswig-Holstein und das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz des Deutschen Instituts für Urbanistik informierten über die Energie- und Klimaschutzinitiative des Landes, Förderung und Finanzierung Kommunaler Liegenschaften (auch am Demonstrationsvorhaben "Energiemanagement-Tool für das Amt Schlei-Ostsee) und über Fördermöglichkeiten in der Kommunalrichtlinie. Weitere Informationen bieten die während der Veranstaltung gezeigten Präsentationen auf der Startseite der AktivRegion unter www.lag-schlei-ostsee.de.
  • 224 Flüchtlingen stehen derzeit noch 294 Plätze im Amtsgebiet gegenüber, so dass wir noch 70 freie Plätze vorhalten. Mit dem Bau in Fleckeby (24 Plätze) stehen somit absehbar 94 Plätze in diesem Jahr zur Verfügung. Nach dem aktuell noch geltenden Zuweisungssoll des Kreises hat das Amt im Jahr 2016 noch 210 Personen aufzunehmen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren politischen Entwicklung ist es derzeit aber unmöglich, eine realistische Zahl zu nennen. So haben der Amtsvorsteher und ich beispielsweise auf der Dienstversammlung des Landrates am vergangenen Freitag von Vertretern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie des Innenministeriums erfahren, dass eine beabsichtigte Neustrukturierung der Ankunft, Aufnahme, Registrierung, Antragstellung, Anerkennung, Rückführung und Zuweisung von Flüchtlingen im Mai d. J. zu deutlich schnelleren Verfahren führen wird. Im Ergebnis sollen die meisten Verfahren schon entscheidungsreif sein, bevor eine Zuweisung auf die Kommunen erfolgt. Soweit Flüchtlinge anerkannt sind, haben sie jedoch die freie Wohnortwahl, weshalb sich eine Zuweisung sodann ausschließt. Es ist davon auszugehen, dass sich die anerkannten Flüchtlinge tendenziell zu größeren Kommunen orientieren. Zur weiteren Erläuterung verweise ich auf den Verwaltungsbericht des Landrates, der auf der Internetseite des Kreises nachzulesen ist.

Zum Bericht des Amtsdirektor führt Amtsausschussmitglied Dreves aus, dass sich nicht nur die derzeit noch von Windeignungsflächen betroffene Gemeinde abstimmen sollten, sondern dass aufgrund der überregionalen Auswirkungen alle Gemeinden des Amtes eine gemeinsame Aktion beraten sollten. Amtsausschussmitglied Böttcher weist darauf hin, dass zunächst ein kleines, schlagkräftiges Gremium über das weitere Vorgehen beraten sollte.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
Es werden keine Anfragen gestellt.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Übernahme der Hausmeister- und Reinigungsarbeiten für die Sporthalle Seeholz
Beschlussvorlage - 2/2016
Das Grundstück mit der darauf befindlichen Sporthalle in Seeholz befindet sich (mit Ausnahme des Jugendraumes) aufgrund einer Übertragung der Schulträgerschaft "Schule Mittelschwansen" durch die Gemeinden Damp, Holzdorf, Thumby und Waabs im Eigentum des Amtes Schlei-Ostsee. Der Jugendraum steht allein im Eigentum der Gemeinde Holzdorf. Die Reinigungs- (wöchentlich 7 Stunden) und Hausmeistertätigkeiten (wöchentlich 5 Stunden) werden derzeit für das Gesamtobjekt von Mitarbeitern des Amtes erledigt, wobei wöchentlich 1 Stunde Reinigung auf den Jugendraum entfällt, so dass das Amt einen Anteil von 11 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit trägt.
Hinsichtlich der Tätigkeiten für den Gemeindearbeiter hat die Gemeinde Holzdorf festgestellt, dass diese in ihrer Intensität in Abhängigkeit von der Wachstumsperiode und der unkalkulierbaren Wintererfordernisse stark schwanken, so dass sich die Zeiten, in denen die Arbeit durch eine Person nicht zu schaffen ist, mit Zeiten, in denen weniger Arbeit vorhanden ist, abwechseln. Außerdem nimmt der Gemeindearbeiter Arbeiten wahr, die aufgrund eines besseren Gerätebestandes effektiver von einer Fachfirma ausgeführt werden könnten.
In Kenntnis der dargestellten Situation hat sich die Überlegung ergeben, dass der Holzdorfer Gemeindearbeiter auch die Arbeiten für die Sporthalle erledigt. Das Amt würde die Kosten von 11 Stunden der 39 Vollzeitstunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit an die Gemeinde erstatten (ca. 13.000,00 €) und die Gemeinde würde zusätzlich 1 Wochenstunde Reinigung (ca. 1.000,00 €) für den Jugendraum sparen, deren Kosten bisher von der Gemeinde an das Amt erstattet wurden. Die Summe von ca. 14.000,00 € könnte für eine flexible Fremdvergabe von Arbeiten zur Verfügung stehen, die während der arbeitsintensiven Zeit ansonsten nicht geschafft werden könnten oder die durch einen speziellen Maschineneinsatz effektiver erledigt werden könnten.

Die Mehrkosten für das Amt werden aufgrund der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf ca. 2.000,00 € geschätzt. Hierbei gilt jedoch zu berücksichtigen, dass die dauerhafte geringfügige Beschäftigung hier nicht das Ziel sein sollte oder sein kann.

Für das Amt kommt diese Regelung vermutlich nur in Betracht, wenn sie innerhalb des ersten Halbjahres 2016 vereinbart werden würde, da der Zeitvertrag der derzeitigen Reinigungskraft anschließend ausläuft und das Amt sodann aus arbeitsrechtlichen Gründen eine eigene langfristige Lösung suchen müsste. Die (befristete) Weiterbeschäftigung der derzeitigen Mitarbeiter durch die Gemeinde Holzdorf (bei vollständiger Kostenerstattung durch das Amt) kann eine (Übergangs-)lösung darstellen.
Abstimmungsberechtigt sind zu diesem Punkt nur die Vertreter der vier Trägergemeinden.

Beschluss:
Die Gemeinde Holzdorf übernimmt die Reinigungs- und Hausmeistertätigkeiten für die Sporthalle Seeholz im Umfang von insgesamt 12 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit ab 01.08.2016. Das Amt erstattet sodann die Kosten von 11 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit. Die bisherige Erstattung der Kosten für 1 Stunde Reinigung des Jugendraumes von der Gemeinde an das Amt entfällt damit. Die derzeitige Reinigungskraft und der derzeitige Hausmeister der Sporthalle werden ab 01.08.2016 befristet bis zum Renteneintritt des Holzdorfer Gemeindearbeiters von der Gemeinde beschäftigt.
Die Vereinbarung mit der Gemeinde kann mit einer Frist von 1 Jahr gekündigt werden. Eine Kündigung ist jedoch frühestens zum 31.07.2021 oder einvernehmlich möglich.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Sicherstellung einer Notstromversorgung des Amtsgebäudes in Eckernförde
Beschlussvorlage - 3/2016
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 wurde die Notstromversorgung des Amtsgebäudes in Eckernförde im Zusammenhang mit der Schaffung einer Abschnittsführungsstelle (AFS) angesprochen und ein Haushaltsansatz in Höhe von 28.000,00 € wurde berücksichtigt.

Verstärkt durch die Erfahrungen mit dem Orkantief "Christian" am 28. Oktober 2013 hat sich das Erfordernis zur Verbesserung der Kommunikationsstruktur bei größeren Schadenslagen ergeben. So war die Integrierte Regionalleitstelle Mitte (IRLS Mitte) wegen der Überlastung der Kommunikationsnetze zeitweise nicht erreichbar. Nunmehr soll durch Bildung sogenannter AFS für jeden Amtsbereich eine Sammlung der Informationen für die Feuerwehren auf dieser Ebene erfolgen, um diese kanalisiert im Wesentlichen an die Feuerwehren vor Ort oder an die IRLS Mitte weiterzugeben.

Erklärung Abschnittsführungsstelle
Größere Schadenslagen, wie sie zum Beispiel nach Stürmen, starken Regen- und Schneefällen und bei Überflutungen vorkommen, können die Feuerwehren im Landkreis vor gewisse Probleme stellen. Durch eine Vielzahl von Einsätzen in kürzester Zeit kann es zu einer Überlastung der Integrierten Regionalleitstelle Mitte (IRLS Mitte) in Kiel und der Kommunikationsstruktur kommen. Auch das Telefon- und Handynetz könnte stellenweise oder sogar ganz ausfallen. Um den dann entstehenden Führungsproblemen vorzubeugen und im Ernstfall eine schnelle und qualifizierte Hilfe für die betroffene Bevölkerung zu gewährleisten, hat man sich zur Einrichtung sogenannter "Abschnittsführungsstellen" entschieden.
Diese sind über den gesamten Landkreis verteilt, genauer gesagt ist für jedes Amt und jede hauptamtliche Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde eine solche Stelle angedacht. Mit diesen, im Voraus festgelegten AFS soll folgendes erreicht werden:
  • Entlastung der IRLS Mitte im Bereich der Disponierung von Einsatzkräften in den Schadensgebieten
  • Einheitliche Arbeitsweise um bei großen Schadenslagen eine einwandfreie Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Abschnittsführungsstellen zu gewährleisten.
  • Nutzung verschiedener Kommunikationswege wie z. B. Telefon, Telefax, Email oder Meldern, um den Funkverkehrskreis zu entlasten.
  • Massive Einschränkung des Funkverkehres zur Abarbeitung von Einsätzen höherer Priorität (Feuer, Menschenleben in Gefahr, Rettungsdienst).
  • Nach Weisung, Nutzung von verschiedenen digitalen BOS-Kanälen.

Die AFS wird nach Absprache mit dem Kreiswehrführer durch die IRLS Mitte alarmiert und besetzt.
Nachdem die AFS die Einsatzbereitschaft hergestellt hat, werden sämtliche Einsätze im Amtsgebiet Schlei-Ostsee von der IRLS Mitte direkt an die AFS und nicht mehr an die einzelnen Feuerwehren gemeldet. Die ankommenden Einsätze werden gesichtet, priorisiert und an die örtliche Feuerwehr möglichst per Fax, Telefon oder Email weitergegeben.

In Abstimmung mit der Amtswehrführung soll die AFS für das Amt Schlei-Ostsee Anfang des Jahres 2017 im Hauptverwaltungsgebäude im Holm 13 in Eckernförde eingerichtet werden.

Notstromversorgung
Über die Bildung der AFS für die Feuerwehr hinaus ist die Handlungsfähigkeit der Amtsverwaltung auch zur Bewältigung sonstiger Problem- oder Krisenlagen bis hin zum Katastrophenschutzfall angemessen sicherzustellen. Hierbei ist eine verlässliche Stromversorgung Grundvoraussetzung, so dass eine autarke Notstromversorgung zur Verfügung stehen sollte. Ein entsprechender zapfwellengetriebener Stromerzeuger mit 90 kVA kostet ca. 10.000,00 € zzgl. ca. 3.000,00 € für die Herstellung der Einspeisemöglichkeit in das Stromnetz des Gebäudes. Das Gerät müsste über die Zapfwelle eines Schleppers angetrieben werden. Ob, wo und zu welchen Bedingungen dieser mietweise zur Verfügung stehen könnte, wurde bisher nicht weiter geprüft. Problematisch wäre auch die erforderliche externe Unterbringung des Stromerzeugers und des Antriebfahrzeuges.

Gemeinsam mit den Stadtwerken Eckernförde wurde daher eine Kooperation mit folgenden wesentlichen Inhalten erörtert:
1. Die Stadtwerke erwerben ein Notstromaggregat (4-Zylinder-Deutz-Motor, 100 kVA), welches auf einem PKW-Anhänger befestigt ist.
2. Ein Lichtmast zur flächenhaften Ausleuchtung des Umgebungsbereiches wird integriert.
3. Das Amt beteiligt sich mit 50% an den Gesamtkosten von ca. 48.000 €.
4. Das Gerät wird auf dem in der Nachbarschaft gelegenen Grundstück der Stadtwerke in einer Garage untergestellt.
5. Dort wird es im Bedarfsfall direkt in die daneben stehende Netzstation einspeisen und das Amtsgebäude versorgen.
6. Im Bedarfsfall steht es ausschließlich dem Amt zur Verfügung; die Stadtwerke stellen die Versorgung sicher.
7. Ansonsten steht das Gerät den Stadtwerken und bei Bedarf den Gemeinden oder den Feuerwehren des Amtes zur Verfügung.
8. Die Wartung und die Unterhaltungskosten werden von den Stadtwerken getragen. Betriebsmittel stellt der jeweilige Nutzer.

Die Aufzählung offenbart die Vorteile der Zusammenarbeit, weshalb die Amtsverwaltung den Abschluss der entsprechenden Vereinbarung empfiehlt.

Beschluss:
Der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zur Notstromversorgung des Amtsgebäudes in Eckernförde mit den Stadtwerken Eckernförde wird beschlossen.

Ja-Stimmen :22
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
ab hier abwesend: Herr Hartmut Keinberger

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben
Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.


Godber Peters  Rainer Röhl 
Protokollführer  Amtsvorsteher