Sitzungsort: | im Landgasthaus "Koseler Hof", Kosel |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.00 Uhr |
Amtsvorsteher Rainer Röhl |
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen |
Mitglied im Amtsausschuss Fritz-Wilhelm Blaas |
Mitglied im Amtsausschuss Horst Böttcher |
Mitglied im Amtsausschuss Frank Dreves |
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige |
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling |
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller |
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder |
1. stellv. Amtsvorsteher Hartmut Keinberger |
2. stellv. Amtsvorsteher Jens Kolls |
Mitglied im Amtsausschuss Oliver Nießler |
Mitglied im Amtsausschuss Manfred Pohl |
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck |
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde |
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep |
Mitglied im Amtsausschuss Christian Schlömer |
Mitglied im Amtsausschuss Hartmut Schmidt |
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer |
Mitglied im Amtsausschuss Udo Steinacker |
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer |
Mitglied im Amtsausschuss Bernhard Wendt |
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg (entschuldigt ) |
Mitglied im Amtsausschuss Andreas Moll (entschuldigt ) |
Mitglied im Amtsausschuss Klaus-Dieter Möse (entschuldigt ) |
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak (entschuldigt ) |
Mitglied im Amtsausschuss Günther Wöhlk (entschuldigt ) |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
Personalrat René Kinza |
Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Amtsvorstehers |
4. | Bericht des Amtsdirektors |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Übernahme der Hausmeister- und Reinigungsarbeiten für die Sporthalle Seeholz |
Beschlussvorlage - 2/2016 | |
9. | Sicherstellung einer Notstromversorgung des Amtsgebäudes in Eckernförde |
Beschlussvorlage - 3/2016 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
11. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Amtsvorsteher beantragt, den TOP 11 von der Tagesordnung abzusetzen, da aufgrund der neuesten Entwicklung der Bearbeitung der Flüchtlingsströme der Erwerb eines Grundstückes derzeit nicht erforderlich ist. Der Amtsvorsteher beantragt weiterhin, TOP 10 nichtöffentlich zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :20 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Bericht des Amtsvorstehers |
Der Bericht des Amtsvorstehers ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
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ab hier anwesend: | Herr Gerhard Feige |
zu TOP 4. | Bericht des Amtsdirektors |
Der Amtsdirektor berichtet wie folgt:
Die Steuer- und Finanzkraftzahlen der einzelnen Gemeinden je Einwohner:
Damit stehen den Gemeinden unseres Amtes jährlich ca. 1.750.000,00 € (1.300.000,00 €) weniger Finanzmittel zur Verfügung, als nach dem schleswig-holsteinischen Durchschnitt zur Verfügung stehen würde. Zentralörtliche Mittel sind hierbei unberücksichtigt.
Einige Gemeinden, Naturschutzverbände oder andere Organisationen haben informelle Planungshinweise an die Landesplanung gegeben; andere beabsichtigen entsprechendes noch. Sinnvoll kann dies sein, um die Landesplanung in einem frühen Planungsstadium auf besondere Begebenheiten aufmerksam zu machen, die ihr ansonsten nicht bekannt wären. Das offizielle Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des Teilregionalplanes "Windeignungsflächen" wird vermutlich nach den Sommerferien bis vor Weihnachten stattfinden. Ich werde die Bürgermeister der Gemeinden der Halbinsel Schwansen, in denen Suchgebiete ausgewiesen sind, kurzfristig einladen, um die Situation zu erörtern.
Zum Bericht des Amtsdirektor führt Amtsausschussmitglied Dreves aus, dass sich nicht nur die derzeit noch von Windeignungsflächen betroffene Gemeinde abstimmen sollten, sondern dass aufgrund der überregionalen Auswirkungen alle Gemeinden des Amtes eine gemeinsame Aktion beraten sollten. Amtsausschussmitglied Böttcher weist darauf hin, dass zunächst ein kleines, schlagkräftiges Gremium über das weitere Vorgehen beraten sollte. |
zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.
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zu TOP 6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
Es werden keine Anfragen gestellt.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | Übernahme der Hausmeister- und Reinigungsarbeiten für die Sporthalle Seeholz |
Beschlussvorlage - 2/2016 Das Grundstück mit der darauf befindlichen Sporthalle in Seeholz befindet sich (mit Ausnahme des Jugendraumes) aufgrund einer Übertragung der Schulträgerschaft "Schule Mittelschwansen" durch die Gemeinden Damp, Holzdorf, Thumby und Waabs im Eigentum des Amtes Schlei-Ostsee. Der Jugendraum steht allein im Eigentum der Gemeinde Holzdorf. Die Reinigungs- (wöchentlich 7 Stunden) und Hausmeistertätigkeiten (wöchentlich 5 Stunden) werden derzeit für das Gesamtobjekt von Mitarbeitern des Amtes erledigt, wobei wöchentlich 1 Stunde Reinigung auf den Jugendraum entfällt, so dass das Amt einen Anteil von 11 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit trägt. Hinsichtlich der Tätigkeiten für den Gemeindearbeiter hat die Gemeinde Holzdorf festgestellt, dass diese in ihrer Intensität in Abhängigkeit von der Wachstumsperiode und der unkalkulierbaren Wintererfordernisse stark schwanken, so dass sich die Zeiten, in denen die Arbeit durch eine Person nicht zu schaffen ist, mit Zeiten, in denen weniger Arbeit vorhanden ist, abwechseln. Außerdem nimmt der Gemeindearbeiter Arbeiten wahr, die aufgrund eines besseren Gerätebestandes effektiver von einer Fachfirma ausgeführt werden könnten. In Kenntnis der dargestellten Situation hat sich die Überlegung ergeben, dass der Holzdorfer Gemeindearbeiter auch die Arbeiten für die Sporthalle erledigt. Das Amt würde die Kosten von 11 Stunden der 39 Vollzeitstunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit an die Gemeinde erstatten (ca. 13.000,00 €) und die Gemeinde würde zusätzlich 1 Wochenstunde Reinigung (ca. 1.000,00 €) für den Jugendraum sparen, deren Kosten bisher von der Gemeinde an das Amt erstattet wurden. Die Summe von ca. 14.000,00 € könnte für eine flexible Fremdvergabe von Arbeiten zur Verfügung stehen, die während der arbeitsintensiven Zeit ansonsten nicht geschafft werden könnten oder die durch einen speziellen Maschineneinsatz effektiver erledigt werden könnten. Die Mehrkosten für das Amt werden aufgrund der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf ca. 2.000,00 € geschätzt. Hierbei gilt jedoch zu berücksichtigen, dass die dauerhafte geringfügige Beschäftigung hier nicht das Ziel sein sollte oder sein kann. Für das Amt kommt diese Regelung vermutlich nur in Betracht, wenn sie innerhalb des ersten Halbjahres 2016 vereinbart werden würde, da der Zeitvertrag der derzeitigen Reinigungskraft anschließend ausläuft und das Amt sodann aus arbeitsrechtlichen Gründen eine eigene langfristige Lösung suchen müsste. Die (befristete) Weiterbeschäftigung der derzeitigen Mitarbeiter durch die Gemeinde Holzdorf (bei vollständiger Kostenerstattung durch das Amt) kann eine (Übergangs-)lösung darstellen.
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Abstimmungsberechtigt sind zu diesem Punkt nur die Vertreter der vier Trägergemeinden.
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Beschluss: Die Gemeinde Holzdorf übernimmt die Reinigungs- und Hausmeistertätigkeiten für die Sporthalle Seeholz im Umfang von insgesamt 12 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit ab 01.08.2016. Das Amt erstattet sodann die Kosten von 11 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit. Die bisherige Erstattung der Kosten für 1 Stunde Reinigung des Jugendraumes von der Gemeinde an das Amt entfällt damit. Die derzeitige Reinigungskraft und der derzeitige Hausmeister der Sporthalle werden ab 01.08.2016 befristet bis zum Renteneintritt des Holzdorfer Gemeindearbeiters von der Gemeinde beschäftigt. Die Vereinbarung mit der Gemeinde kann mit einer Frist von 1 Jahr gekündigt werden. Eine Kündigung ist jedoch frühestens zum 31.07.2021 oder einvernehmlich möglich.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Sicherstellung einer Notstromversorgung des Amtsgebäudes in Eckernförde |
Beschlussvorlage - 3/2016 Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 wurde die Notstromversorgung des Amtsgebäudes in Eckernförde im Zusammenhang mit der Schaffung einer Abschnittsführungsstelle (AFS) angesprochen und ein Haushaltsansatz in Höhe von 28.000,00 € wurde berücksichtigt. Verstärkt durch die Erfahrungen mit dem Orkantief "Christian" am 28. Oktober 2013 hat sich das Erfordernis zur Verbesserung der Kommunikationsstruktur bei größeren Schadenslagen ergeben. So war die Integrierte Regionalleitstelle Mitte (IRLS Mitte) wegen der Überlastung der Kommunikationsnetze zeitweise nicht erreichbar. Nunmehr soll durch Bildung sogenannter AFS für jeden Amtsbereich eine Sammlung der Informationen für die Feuerwehren auf dieser Ebene erfolgen, um diese kanalisiert im Wesentlichen an die Feuerwehren vor Ort oder an die IRLS Mitte weiterzugeben. Erklärung Abschnittsführungsstelle Größere Schadenslagen, wie sie zum Beispiel nach Stürmen, starken Regen- und Schneefällen und bei Überflutungen vorkommen, können die Feuerwehren im Landkreis vor gewisse Probleme stellen. Durch eine Vielzahl von Einsätzen in kürzester Zeit kann es zu einer Überlastung der Integrierten Regionalleitstelle Mitte (IRLS Mitte) in Kiel und der Kommunikationsstruktur kommen. Auch das Telefon- und Handynetz könnte stellenweise oder sogar ganz ausfallen. Um den dann entstehenden Führungsproblemen vorzubeugen und im Ernstfall eine schnelle und qualifizierte Hilfe für die betroffene Bevölkerung zu gewährleisten, hat man sich zur Einrichtung sogenannter "Abschnittsführungsstellen" entschieden. Diese sind über den gesamten Landkreis verteilt, genauer gesagt ist für jedes Amt und jede hauptamtliche Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde eine solche Stelle angedacht. Mit diesen, im Voraus festgelegten AFS soll folgendes erreicht werden:
Die AFS wird nach Absprache mit dem Kreiswehrführer durch die IRLS Mitte alarmiert und besetzt. Nachdem die AFS die Einsatzbereitschaft hergestellt hat, werden sämtliche Einsätze im Amtsgebiet Schlei-Ostsee von der IRLS Mitte direkt an die AFS und nicht mehr an die einzelnen Feuerwehren gemeldet. Die ankommenden Einsätze werden gesichtet, priorisiert und an die örtliche Feuerwehr möglichst per Fax, Telefon oder Email weitergegeben. In Abstimmung mit der Amtswehrführung soll die AFS für das Amt Schlei-Ostsee Anfang des Jahres 2017 im Hauptverwaltungsgebäude im Holm 13 in Eckernförde eingerichtet werden. Notstromversorgung Über die Bildung der AFS für die Feuerwehr hinaus ist die Handlungsfähigkeit der Amtsverwaltung auch zur Bewältigung sonstiger Problem- oder Krisenlagen bis hin zum Katastrophenschutzfall angemessen sicherzustellen. Hierbei ist eine verlässliche Stromversorgung Grundvoraussetzung, so dass eine autarke Notstromversorgung zur Verfügung stehen sollte. Ein entsprechender zapfwellengetriebener Stromerzeuger mit 90 kVA kostet ca. 10.000,00 € zzgl. ca. 3.000,00 € für die Herstellung der Einspeisemöglichkeit in das Stromnetz des Gebäudes. Das Gerät müsste über die Zapfwelle eines Schleppers angetrieben werden. Ob, wo und zu welchen Bedingungen dieser mietweise zur Verfügung stehen könnte, wurde bisher nicht weiter geprüft. Problematisch wäre auch die erforderliche externe Unterbringung des Stromerzeugers und des Antriebfahrzeuges. Gemeinsam mit den Stadtwerken Eckernförde wurde daher eine Kooperation mit folgenden wesentlichen Inhalten erörtert: 1. Die Stadtwerke erwerben ein Notstromaggregat (4-Zylinder-Deutz-Motor, 100 kVA), welches auf einem PKW-Anhänger befestigt ist. 2. Ein Lichtmast zur flächenhaften Ausleuchtung des Umgebungsbereiches wird integriert. 3. Das Amt beteiligt sich mit 50% an den Gesamtkosten von ca. 48.000 €. 4. Das Gerät wird auf dem in der Nachbarschaft gelegenen Grundstück der Stadtwerke in einer Garage untergestellt. 5. Dort wird es im Bedarfsfall direkt in die daneben stehende Netzstation einspeisen und das Amtsgebäude versorgen. 6. Im Bedarfsfall steht es ausschließlich dem Amt zur Verfügung; die Stadtwerke stellen die Versorgung sicher. 7. Ansonsten steht das Gerät den Stadtwerken und bei Bedarf den Gemeinden oder den Feuerwehren des Amtes zur Verfügung. 8. Die Wartung und die Unterhaltungskosten werden von den Stadtwerken getragen. Betriebsmittel stellt der jeweilige Nutzer. Die Aufzählung offenbart die Vorteile der Zusammenarbeit, weshalb die Amtsverwaltung den Abschluss der entsprechenden Vereinbarung empfiehlt.
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Beschluss: Der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zur Notstromversorgung des Amtsgebäudes in Eckernförde mit den Stadtwerken Eckernförde wird beschlossen.
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Ja-Stimmen | :22 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
ab hier abwesend: | Herr Hartmut Keinberger |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 11. | Bekanntgaben |
Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.
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Godber Peters | Rainer Röhl |
Protokollführer | Amtsvorsteher |