Sitzungsort: | im "Landgasthof Güby", Güby |
Beginn der Sitzung: | 18.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 19.50 Uhr |
Amtsvorsteher Rainer Röhl |
Mitglied im Amtsausschuss Fritz-Wilhelm Blaas |
Mitglied im Amtsausschuss Horst Böttcher |
Mitglied im Amtsausschuss Frank Dreves |
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige |
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling |
Mitglied im Amtsausschuss Frank Göbel |
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller |
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder |
1. stellv. Amtsvorsteher Hartmut Keinberger |
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg |
2. stellv. Amtsvorsteher Jens Kolls |
Mitglied im Amtsausschuss Klaus-Dieter Möse |
Mitglied im Amtsausschuss Oliver Nießler |
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak |
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck |
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde |
Mitglied im Amtsausschuss Helmut Rogge (stellv. für Ulrike von Bargen) |
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep |
Mitglied im Amtsausschuss Christian Schlömer |
Mitglied im Amtsausschuss Hartmut Schmidt |
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer |
Mitglied im Amtsausschuss Udo Steinacker |
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer |
Stellvertreter Amtsausschuss Peter Thordsen (stellv. für Manfred Pohl) |
Mitglied im Amtsausschuss Bernhard Wendt |
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen (entschuldigt vert. durch Dr. Helmut Rogge) |
Mitglied im Amtsausschuss Andreas Moll (entschuldigt ) |
Mitglied im Amtsausschuss Manfred Pohl (entschuldigt vert. durch Peter Thordsen) |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß |
Verwaltung Norbert Jordan |
Personalrat René Kinza |
Protokollführer Godber Peters |
Verwaltung Christoph Stöcks |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Amtsvorstehers |
4. | Bericht des Amtsdirektors |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Schiedsperson für den Bezirk Schwansen |
Beschlussvorlage - 6/2016 | |
9. | Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten |
Beschlussvorlage - 17/2016 | |
10. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 1/2016 | |
11. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 11/2016 | |
12. | Ergebnisse der bisherigen Planungen zum Bau einer SBR-Anlage auf der Kläranlage Revkuhl (abstimmungsberechtigt sind die Mitglieder aus Brodersby, Dörphof und Karby) |
Beschlussvorlage - 18/2016 | |
13. | Kraftfahrzeug für das Klärwerk in Revkuhl (abstimmungsberechtigt sind die Mitglieder aus Brodersby, Dörphof und Karby) |
Beschlussvorlage - 12/2016 | |
14. | Erlass der Haushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 15/2016 | |
15. | Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen |
Beschlussvorlage - 16/2016 | |
16. | Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz |
Beschlussvorlage - 20/2016 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
18. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Amtsvorsteher beantragt, Tagesordnungspunkt 17 nicht öffentlich zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :24 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
ab hier anwesend: | Herr Gerhard Feige |
zu TOP 3. | Bericht des Amtsvorstehers |
Soeben konnten wir die neu errichtete, amtseigene Asylbewerberunterkunft in Fleckeby inspizieren. Das Haus, wie auch die landschaftlich reizvolle Lage soll den Asylbewerbern helfen, ihre traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten und Kraft für ihre neue Lebenssituation zu geben. Bereits im Dezember werden die ersten Asylbewerber einziehen. Nach wie vor sind die Helfer der Willkommenskreise der wichtigste Faktor, den Asylbewerbern in eine friedliche, lebenswerte Zukunft zu begleiten. Die bisherige Arbeit der Willkommenskreise zeigt, dass diese schwierige Aufgabe sicherlich erfolgreich gemeistert wird. Obwohl die Unterkunftssituation für die Asylbewerber im Moment entspannt erscheint, möchte ich nochmals alle Gemeinden bitten, geeigneten Wohnraum für die anerkannten Asylbewerber an die Amtsverwaltung zu melden. Derzeit wird eine Nachfolge der Geschäftsführung im Naturpark Schlei e.V. gesucht. Bereits in der nächsten Woche finden erste Gespräche statt. Geplant ist die Neubesetzung zum März 2017. Ein Großteil der Gemeinden musste sich in diesem Jahr mit der Beteiligung an den Friedhofsdefiziten beschäftigen. Die Erwartung der Kirche, dass die Defizite allein von den politischen Gemeinden getragen werden, konnte in keiner Gemeinde die Mehrheit finden. Das Bestattungsgesetz sagt aus, dass sich die politischen Gemeinden mit einem angemessenen Anteil an den Friedhofsdefiziten beteiligen muss, wenn es sich um sogenannte Simultanfriedhöfe handelt. Es kann davon ausgegangen werden, dass im kommenden Jahr weitere Verhandlungen stattfinden werden. An folgenden Veranstaltungen habe ich seit der letzten Amtsausschusssitzung (16.03.2016) teilgenommen: 15.04.2016 Amtsvorstehertagung in Molfsee 19.04.2016 Vorstandssitzung Naturpark Schlei 22.04.2016 Präsentation SH-Netz AG Süderbrarup 25.04.2016 Workshop Tourismus/Erholung in Eckernförde 26.04.2016 Kreisinformationstag in Rendsburg 09.05.2016 Amtsschießen in Güby 12.05.2016 Arbeitskreis Daseinsvorsorge in Rieseby 18.05.2016 Informationsfahrt des Kreises nach Rügen – bis 20.05.2016 25.05.2016 Baubesprechung Appeljord 24.06.2016 FFW-Fahrzeugübergabe in Zimmert 27.06.2016 Sommerfest des Kreises 08.07.2016 Betriebsausflug des Amtes 11.07.2016 Tagung des SHGT in Osdorf 20.07.2016 Dienstversammlung des Kreises 21.08.2016 Sommerdialog der Stadtwerke Schleswig 22.08.2016 Baubesprechung Appeljord 13.09.2016 Vorstandssitzung Naturpark Schlei 01.11.2016 Hauptausschusssitzung des Amtes 02.11.2016 Baubesprechung Appeljord 03.11.2016 Fachtagung Regionalentwicklung in Rendsburg |
zu TOP 4. | Bericht des Amtsdirektors |
Ferner gibt der Amtsdirektor die im letzten Jahr eingegangenen Spenden bekannt. Auf Nachfrage von Bürgermeister Keinberger erklärt der Amtsdirektor, dass der Klimaschutzmanager in die Gründung der Klimaschutzagentur eingebunden wird.
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zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.
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zu TOP 6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
Ausschussmitglied Haller fragt nach, ob und gegebenenfalls wann im Amtsgebiet die Gelbe Tonne eingeführt wird. Der Amtsdirektor führt hierzu aus, dass bisher in keiner Gemeinde die Gelbe Tonne eingeführt wurde. Ausschussmitglied Thordsen ergänzt, dass sich das Duale System derzeit noch weigert, die Kosten für die Tonnen zu tragen. In diesem Zusammenhang weist Ausschussmitglied Haller auf ein verstärktes Aufkommen von Ratten hin. Ordnungsamtsleiter Kinza erklärt hierzu, dass sich das Rattenaufkommen im Herbst jeden Jahres verstärkt. Ein besonders hohes Aufkommen konnte dieses Jahr noch nicht festgestellt werden.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | Schiedsperson für den Bezirk Schwansen |
Beschlussvorlage - 6/2016 Die Amtszeit des Schiedsmanns für den Bezirk Schwansen, Herrn Olaf Henningsen, geb. 12.12.1967, Emers 1, 24398 Winnemark, endet am 02.01.2017. Herr Henningsen steht für die Wiederwahl zur Verfügung. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre. Die Wahl des Schiedsmanns vom Amtsausschuss ist anschließend durch den Direktor des Amtsgerichts Eckernförde zu bestätigen.
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Beschluss: Gemäß § 3 SchO wird Herr Olaf Henningsen als Schiedsmann für den Bezirk Schwansen für 5 Jahre gewählt.
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Ja-Stimmen | :25 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
ab hier anwesend: | Herr Christian Schlömer |
zu TOP 9. | Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten |
Beschlussvorlage - 17/2016 |
Der Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
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Beschluss: |
zu TOP 10. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 1/2016 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2015 des Amtes Schlei-Ostsee zu prüfen. Da beim Amt kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Hauptausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist dem Amtsausschuss zu berichten. Dieser beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2015.
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Beschluss: Die Jahresrechnung 2015 des Amtes Schlei-Ostsee wurde stichprobenartig geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2015 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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Ja-Stimmen | :26 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 11/2016 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
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Beschluss: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 17.000,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 5.897.200,00 € auf nunmehr 5.914.200,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 937.000,00 € vermindert und damit gegenüber 1.438.000,00 € auf nunmehr 501.000,00 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von bisher 1.200.000,00 € auf nunmehr 0,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Ja-Stimmen | :26 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Ergebnisse der bisherigen Planungen zum Bau einer SBR-Anlage auf der Kläranlage Revkuhl (abstimmungsberechtigt sind die Mitglieder aus Brodersby, Dörphof und Karby) |
Beschlussvorlage - 18/2016 In den Sitzungen des Entwässerungsausschusses am 20.09.2016 und 27.10.2016 wurde eingehend über den Bau einer SBR-Anlage in Revkuhl beraten. Das Ingenieurbüro Enwacon hat umfangreiche Leinwandvorträge über die jeweiligen Planungsstände präsentiert. Die Inhalte dieser Beratungen und Vorträge können den Protokollen der Sitzungen des Entwässerungsausschusses entnommen werden.
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Die Fragen von Bürgermeister Böttcher zur Bauweise der neuen Anlage und zur Reinigungsleistung werden durch den Klärwärter, Herrn Lange, beantwortet.
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Beschluss: Es wird beschlossen, eine SBR-Anlage mit zwei Reaktoren (zweistraßig) zu bauen. Ferner wird beschlossen, dass das Amt Schlei-Ostsee vorbehaltlich eines entsprechenden Antrages der Gemeinde Winnemark der Übertragung der Aufgabe "Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winnemark" auf das Amt Schlei-Ostsee und dem Anschluss des Schmutzwassernetzes der Gemeinde Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen zum 01.01.2018 zustimmt. Das komplette Abwassernetz (Schmutz- und Regenwasser) mit Pumpstationen, Teichkläranlage sowie den Gebührenrücklagen soll zu diesem Zeitpunkt an das Amt übergehen. Die für einen Anschluss erforderliche Schmutzwasserdruckrohrleitung zum Ortsnetz der Ortsentwässerung Nordschwansen soll die Ortentwässerung errichtet und finanziert werden. Die Gemeinde Winnemark wird noch 2016 über einen entsprechenden Antrag beraten und das Ergebnis mitteilen. Ein Antrag auf Genehmigung der Planungen wird bei den zu beteiligenden Behörden gestellt. Die Planungen sind so voranzutreiben, dass eine Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen bis Ende Februar 2017 erfolgen kann. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Ein Baubeginn im Frühjahr 2017 und eine Baufertigstellung im Spätherbst 2017 ist anzustreben. Der Klärbetrieb der Teichanlage ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der SBR-Anlage zu ermöglichen und aufrecht zu erhalten. Die Gesamtkosten in Höhe von 2,33 Mio. € werden anerkannt.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Kraftfahrzeug für das Klärwerk in Revkuhl (abstimmungsberechtigt sind die Mitglieder aus Brodersby, Dörphof und Karby) |
Beschlussvorlage - 12/2016 Zur sächlichen Ausstattung des Klärwerks in Revkuhl gehört ein Dienstwagen der Marke Ford, Typ Transit-Pritsche. Der Ford Transit wurde seitens des Amtes Schwansen im April 2007 neu beschafft. Nunmehr liegt ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur in Höhe von 6.034,13 € vor. Nach Auskunft des Klärwerksmeister Rainer Lange ist diese Reparatur notwendig, damit der Ford die nächste Hauptuntersuchung besteht. Herr Lange hat zwei Informationsangebote für eine Neubeschaffung eingeholt. Eine Ersatzbeschaffung wäre ab 28.000,-- € möglich. Eine Ausschreibung könnte unter Umständen wegen des Behördenrabatts ein günstigeres Ergebnis erzielen. Es sollte entschieden werden, ob eine Reparatur oder eine Neuanschaffung getätigt werden soll.
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Beschluss: Es wird beschlossen, eine Ersatzbeschaffung durchzuführen. Da der Dienstwagen auch häufig auf unbefestigten Wegen unterwegs ist, soll ein Allradfahrzeug beschafft werden. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag für die Lieferung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Erlass der Haushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 15/2016 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 6.095.700 EUR in der Ausgabe auf 6.095.700 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 1.980.400 EUR in der Ausgabe auf 1.980.400 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 1.200.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.100.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 54,05 Stellen § 3 Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt: für die Amtsumlage auf a) von Steuerkraftzahlen v.H. 1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 17,50 (Grundsteuer A) 2. für die Grundstücke 17,50 (Grundsteuer B) 3. der Gewerbesteuer 17,50 b) vom Anteil an der Einkommensteuer 17,50 c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG 17,50 -Sonderausgleich- d) von den Schlüsselzuweisungen und 17,50 Sonderschlüsselzuweisungen e) vom Anteil an der Umsatzsteuer 17,50 § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.
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Ja-Stimmen | :26 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen |
Beschlussvorlage - 16/2016 Aufgrund des Auslaufens des Vertrages über die Entschlammung von Grundstückskläranlagen war eine neue Ausschreibung erforderlich. Die sich hieraus ergebenden Preise bilden die Grundlage der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2017 - 2019. Die neu kalkulierten Gebührensätze wurden in § 2 der Nachtragssatzung eingearbeitet.
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Beschluss: Der Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen wird beschlossen.
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Ja-Stimmen | :26 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 16. | Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz |
Beschlussvorlage - 20/2016 Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig. Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt dem Amtsausschuss. In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministeriums für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Zur weiteren Einführung in die Thematik ist der Vorlage ein Aufsatz aus der Zeitschrift "Die Gemeinde" beigefügt. |
Beschluss: Das Amt Schlei-Ostsee erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020. |
Ja-Stimmen | :26 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 18. | Bekanntgaben |
Der Amtsvorsteher gibt den im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschluss bekannt.
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Godber Peters | Rainer Röhl |
Protokollführer | Amtsvorsteher |