N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 08.11.2016.

Sitzungsort:  im "Landgasthof Güby", Güby
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  19.50 Uhr

Anwesend sind:
Amtsvorsteher Rainer Röhl
Mitglied im Amtsausschuss Fritz-Wilhelm Blaas
Mitglied im Amtsausschuss Horst Böttcher
Mitglied im Amtsausschuss Frank Dreves
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling
Mitglied im Amtsausschuss Frank Göbel
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder
1. stellv. Amtsvorsteher Hartmut Keinberger
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg
2. stellv. Amtsvorsteher Jens Kolls
Mitglied im Amtsausschuss Klaus-Dieter Möse
Mitglied im Amtsausschuss Oliver Nießler
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde
Mitglied im Amtsausschuss Helmut Rogge (stellv. für Ulrike von Bargen)
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep
Mitglied im Amtsausschuss Christian Schlömer
Mitglied im Amtsausschuss Hartmut Schmidt
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer
Mitglied im Amtsausschuss Udo Steinacker
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer
Stellvertreter Amtsausschuss Peter Thordsen (stellv. für Manfred Pohl)
Mitglied im Amtsausschuss Bernhard Wendt

Abwesend sind:
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen (entschuldigt vert. durch Dr. Helmut Rogge)
Mitglied im Amtsausschuss Andreas Moll (entschuldigt )
Mitglied im Amtsausschuss Manfred Pohl (entschuldigt vert. durch Peter Thordsen)

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß
Verwaltung Norbert Jordan
Personalrat René Kinza
Protokollführer Godber Peters
Verwaltung Christoph Stöcks
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Amtsvorstehers
4. Bericht des Amtsdirektors
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Schiedsperson für den Bezirk Schwansen
  Beschlussvorlage - 6/2016
9. Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten
  Beschlussvorlage - 17/2016
10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2016
11. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 11/2016
12. Ergebnisse der bisherigen Planungen zum Bau einer SBR-Anlage auf der Kläranlage Revkuhl
(abstimmungsberechtigt sind die Mitglieder aus Brodersby, Dörphof und Karby)
  Beschlussvorlage - 18/2016
13. Kraftfahrzeug für das Klärwerk in Revkuhl
(abstimmungsberechtigt sind die Mitglieder aus Brodersby, Dörphof und Karby)
  Beschlussvorlage - 12/2016
14. Erlass der Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 15/2016
15. Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen
  Beschlussvorlage - 16/2016
16. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  Beschlussvorlage - 20/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Amtsvorsteher beantragt, Tagesordnungspunkt 17 nicht öffentlich zu behandeln. 

Ja-Stimmen :24
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Herr Gerhard Feige

zu TOP 3. Bericht des Amtsvorstehers

Soeben konnten wir die neu errichtete, amtseigene Asylbewerberunterkunft in Fleckeby inspizieren. Das Haus, wie auch die landschaftlich reizvolle Lage soll den Asylbewerbern helfen, ihre traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten und Kraft für ihre neue Lebenssituation zu geben. Bereits im Dezember werden die ersten Asylbewerber einziehen. Nach wie vor sind die Helfer der Willkommenskreise der wichtigste Faktor, den Asylbewerbern in eine friedliche, lebenswerte Zukunft zu begleiten. Die bisherige Arbeit der Willkommenskreise zeigt, dass diese schwierige Aufgabe sicherlich erfolgreich gemeistert wird.

Obwohl die Unterkunftssituation für die Asylbewerber im Moment entspannt erscheint, möchte ich nochmals alle Gemeinden bitten, geeigneten Wohnraum für die anerkannten Asylbewerber an die Amtsverwaltung zu melden.

Derzeit wird eine Nachfolge der Geschäftsführung im Naturpark Schlei e.V. gesucht. Bereits in der nächsten Woche finden erste Gespräche statt. Geplant ist die Neubesetzung zum März 2017.

Ein Großteil der Gemeinden musste sich in diesem Jahr mit der Beteiligung an den Friedhofsdefiziten beschäftigen. Die Erwartung der Kirche, dass die Defizite allein von den politischen Gemeinden getragen werden, konnte in keiner Gemeinde die Mehrheit finden. Das Bestattungsgesetz sagt aus, dass sich die politischen Gemeinden mit einem angemessenen Anteil an den Friedhofsdefiziten beteiligen muss, wenn es sich um sogenannte Simultanfriedhöfe handelt. Es kann davon ausgegangen werden, dass im kommenden Jahr weitere Verhandlungen stattfinden werden.

An folgenden Veranstaltungen habe ich seit der letzten Amtsausschusssitzung (16.03.2016) teilgenommen:

15.04.2016 Amtsvorstehertagung in Molfsee

19.04.2016 Vorstandssitzung Naturpark Schlei

22.04.2016 Präsentation SH-Netz AG Süderbrarup

25.04.2016 Workshop Tourismus/Erholung in Eckernförde

26.04.2016 Kreisinformationstag in Rendsburg

09.05.2016 Amtsschießen in Güby

12.05.2016 Arbeitskreis Daseinsvorsorge in Rieseby

18.05.2016 Informationsfahrt des Kreises nach Rügen – bis 20.05.2016

25.05.2016 Baubesprechung Appeljord

24.06.2016 FFW-Fahrzeugübergabe in Zimmert

27.06.2016 Sommerfest des Kreises

08.07.2016 Betriebsausflug des Amtes

11.07.2016 Tagung des SHGT in Osdorf

20.07.2016 Dienstversammlung des Kreises

21.08.2016 Sommerdialog der Stadtwerke Schleswig

22.08.2016 Baubesprechung Appeljord

13.09.2016 Vorstandssitzung Naturpark Schlei

01.11.2016 Hauptausschusssitzung des Amtes

02.11.2016 Baubesprechung Appeljord

03.11.2016 Fachtagung Regionalentwicklung in Rendsburg

 

zu TOP 4. Bericht des Amtsdirektors
  • Anlässlich einer Zeitungsanfrage habe ich die Daten der Bürgerbüros untersucht. Dabei wurde folgendes festgestellt:
  • Die Bürgerbüros werden im Jahr ca. 9.000-mal ("amtlich") aufgesucht.
  • Gut die Hälfte nutzt die Hauptstelle in Eckernförde.
  • Die andere knappe Hälfte verteilt sich zu gut einem Drittel auf Damp und jeweils knapp einem Drittel auf Fleckeby und Rieseby.
  • Gut die Hälfte der Besuche betreffen Personalausweise und Reisepässe.
  • Der Rest betrifft insbesondere Zuzüge, Führungszeugnisse, Beglaubigungen und Angelerlaubnisse/Fischereischeine.
  • Die Sachkosten liegen bei ca. 8.000,00 € (insbesondere Miete und EDV-Anbindung) je Außenstelle.
  • Der Personaleinsatz wäre bei weniger Außenstellen effektiver.
  • Volkswirtschaftlich muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Einwohnerinnen und Einwohner erhebliche Fahrstrecken und -zeiten sparen.
  • Die Datengrundlagen der Außenstellen haben sich seit den Ämterfusionsverhandlungen nicht wesentlich geändert. Der Bestand der Außenstellen ist vertraglich gesichert.
  • Als einzige Veränderungsanregung verbleibt eine Anpassung der Öffnungsstunden in Fleckeby an die als ausreichend festgestellten Öffnungsstunden in Rieseby.
  • Zwecks Vorbereitung eines späteren Doppik-Umstieges sollen Frau Horsthemke und Herr Levien im nächsten Jahr einen Lehrgang "Kommunaler Bilanzbuchhalter" besuchen, so dass sie Ende 2017 einen Vorschlag für das weitere Verfahren unterbreiten können. Ohne ein zeitliches Ziel festzulegen, nenne ich als Zeithorizont das Ende der nächsten Wahlperiode.
  • In einem Gespräch der Bürgermeister der Gemeinden Karby, Brodersby, Dörphof und Winnemark mit dem stellv. Vorstandsvorsitzenden der Förde Sparkasse, Ulrich Boike, anlässlich der "Entpersonalisierung" der Karbyer Sparkasse wurde deutlich, dass die Nutzungsintensität der jeweiligen Filiale von besonderer Bedeutung ist. Gerne sollten die Einwohnerinnen und Einwohner bei passenden Gelegenheiten informiert werden, dass es zwecks Sicherung der Filialen vor Ort in Damp, Fleckeby, Karby und Rieseby Sinn macht, diese zu nutzen anstatt bspw. beim Discounter Geld abzuheben oder Kontoauszüge auszudrucken.
  • 224 (im März 224) Flüchtlingen stehen bisher noch maximal 289 (im März 294) Plätze im Amtsgebiet gegenüber. Aufgrund der 24 Plätze, die durch den Neubau in Fleckeby jetzt noch hinzukommen, habe ich im September 5 Mietverträge mit einer Wohnungsbelegung von bis zu 28 Personen zum 01.01.2017 gekündigt, so dass wir maximal noch 61 (im März 70) freie Plätze vorhalten. Nach dem aktuell realistischen Zuweisungssoll 2016 des Kreises (92 von 1.350 im Kreis) hat das Amt im Jahr 2016 noch 6 Personen und im kommenden Jahr 92 aufzunehmen. Erfreulich istdie Verlängerung und Ausdehnung der Förderung von Deutschkursen bspw. der Volkshochschulen durch das Land.
  • Der Landtag hat eine Änderung der Amtsordnung beschlossen, wonach die Gemeinden je angefangene 250 Einwohnerinnen und Einwohner eine Stimme im Amtsausschuss haben werden. Die Regelung tritt am 01.06.2018 in Kraft. 28 Mitglieder im Amtsausschuss werden dann insgesamt 85 Stimmen haben.
  • Diese Gesetzesänderung verlangt es auch, dass ich neben der Abgabe eines Berichtes über den Schutz und die Förderung der dänischen Minderheit auch über Stand und Entwicklung sowie Maßnahmen in den Handlungsfeldern Klimaschutz, Energieeffizienz und Energieeinsparung berichten muss. Insofern kann ich auf ein Treffen der geschäftsführenden Vorstände der AktivRegionen aus dem Kreis RD-Eck hinweisen, in dem die Gründung einer Klimaschutzagentur erörtert wurde. Ob und wie solch eine Einrichtung sinnvoll machbar ist, soll im nächsten Jahr geklärt werden.
  • Schließlich wurde die Amtsordnung um eine Ermächtigung für den Innenminister erweitert, anzuordnen, dass ein Amt auf eigene Beschäftigte und Verwaltungseinrichtungen verzichtet und mit einer nicht amtsangehörigen Gemeinde eine Verwaltungsgemeinschaft bildet. Angeblich soll es keinen konkreten Grund für diese Regelung geben – warum benötigt man sie dann? Das Thema gewinnt durch die Veröffentlichung der SSW-Forderung, die Gemeinden von 1.100 auf 170 zu reduzieren und die Ämter aufzulösen zusätzliche Bedeutung.
  • In Eckernförde wurde erneut eine Ortsumgehung von Altenhof kommend über Goosefeld bis Windeby/Kochendorf diskutiert. Dieser offenbare Unsinn ist es nicht Wert, überhaupt näher untersucht zu werden! 11.000 bis 13.000 täglich verkehrende Fahrzeuge, die die B 76 / B 203 innerhalb Eckernfördes nutzen, haben ohnehin die Weiterführung der B 203 nach Schwansen/Kappeln oder Eckernförde selbst zum Ziel. Anzunehmen, dass für das verbleibende Drittel ein solch massiver Eingriff gegen die betroffenen Menschen sowie gegen Natur- und Landschaft auch unter Berücksichtigung der finanziellen Dimension denkbar ist, ist weltfremd. Insofern ist erfreulich, dass sich politisch Verantwortliche in Eckernförde eher dahingehend geäußert haben, auf den bestehenden Verkehrstrassen der B 76 und der Bahn zu einer Reduzierung der Verkehrsbelastung kommen zu wollen. Nachvollziehbar erscheint der Gedanke der Über- oder Unterführung der B 76 oder der Bahntrasse jeweils an den problematischen Kreuzungspunkten. Hiervon könnten die Region, staugeplagte Autofahrer und Anwohner insgesamt profitieren.
  • Das offizielle Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des Teilregionalplanes "Windeignungsflächen" soll von Januar bis April stattfinden.
  • Der Breitbandzweckverband hat den vor gut einem Jahr formulierten Zeitplan bisher 110prozentig einhalten können. Ein Betreiber wurde ausgewählt und der 3jährige Bau soll nach dem kommenden Winter starten.
  • Bund, Land und Kreis haben zahlreiche Straßenbaumaßnahmen in unserem Amt umgesetzt und werden es auch 2017 fortführen. So wurde die B 76 zwischenzeitlich von Schleswig kommend bis Kosel erneuert. Die Weiterführung bis Eckernförde folgt 2017. Die Arbeiten an der Brücke der B 76 im Bereich der Jordanschule (Altenhof) laufen derzeit noch. Die L 265 wurde von Eckernförde bis Abzweigung Kochendorf, der Ostseeküstenradweg an der L 26 von Eckernförde bis Damp, die K 63 von Karby bis Dörphof und die K 77 von Karlsburg bis Winnemark erneuert. Der Haushaltsentwurf 2017 des Kreises beinhaltet ein Sonderprogramm Deckenerneuerungen. Von insgesamt 22 Maßnahmen sind im nächsten Jahr 5 in unserem Amt vorgesehen (K 54, K 86-Esprehm; K 55 Götheby- L 265; K 59, K 58-Rieseby; K 60, Schnurrum-Holzdorf; K 83 Kosel-Rieseby). Gelegenheit sich auch einmal bei den genannten Straßenbaulastträgern (stellvertretend bei den anwesenden Kreistagsabgeordneten) zu bedanken.
  • Insbesondere in den Ortslagen, in denen sich in den Straßenkörpern Ortsentwässerungsanlagen befinden, sollten die Gemeinden bei Bedarf vorsorglich einen Haushaltsansatz für deren Sanierung bei den anstehenden Haushaltsberatungen berücksichtigen. Hinsichtlich der Verlegung des Breitbandnetzes wird sich der Breitbandzweckverband mit seinem künftigen Betreiber und den jeweiligen Straßenbaulastträgern abstimmen.

Ferner gibt der Amtsdirektor die im letzten Jahr eingegangenen Spenden bekannt.

Auf Nachfrage von Bürgermeister Keinberger erklärt der Amtsdirektor, dass der Klimaschutzmanager in die Gründung der Klimaschutzagentur eingebunden wird. 

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt. 

zu TOP 6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
Ausschussmitglied Haller fragt nach, ob und gegebenenfalls wann im Amtsgebiet die Gelbe Tonne eingeführt wird. Der Amtsdirektor führt hierzu aus, dass bisher in keiner Gemeinde die Gelbe Tonne eingeführt wurde. Ausschussmitglied Thordsen ergänzt, dass sich das Duale System derzeit noch weigert, die Kosten für die Tonnen zu tragen.

In diesem Zusammenhang weist Ausschussmitglied Haller auf ein verstärktes Aufkommen von Ratten hin. Ordnungsamtsleiter Kinza erklärt hierzu, dass sich das Rattenaufkommen im Herbst jeden Jahres verstärkt. Ein besonders hohes Aufkommen konnte dieses Jahr noch nicht festgestellt werden. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Schiedsperson für den Bezirk Schwansen
Beschlussvorlage - 6/2016
Die Amtszeit des Schiedsmanns für den Bezirk Schwansen, Herrn Olaf Henningsen, geb. 12.12.1967, Emers 1, 24398 Winnemark, endet am 02.01.2017. Herr Henningsen steht für die Wiederwahl zur Verfügung. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre. Die Wahl des Schiedsmanns vom Amtsausschuss ist anschließend durch den Direktor des Amtsgerichts Eckernförde zu bestätigen. 

Beschluss:
Gemäß § 3 SchO wird Herr Olaf Henningsen als Schiedsmann für den Bezirk Schwansen für 5 Jahre gewählt. 

Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Herr Christian Schlömer

zu TOP 9. Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten
Beschlussvorlage - 17/2016
Der Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. 

Beschluss:

zu TOP 10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2016
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2015 des Amtes Schlei-Ostsee zu prüfen. Da beim Amt kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Hauptausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob

1.      der Haushaltsplan eingehalten ist,
2.      die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und       belegt worden sind,
3.      bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4.      die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist dem Amtsausschuss zu berichten. Dieser beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2015.   

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2015 des Amtes Schlei-Ostsee wurde stichprobenartig geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2015 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.   

Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 11/2016
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.     

Beschluss:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 17.000,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 5.897.200,00 € auf nunmehr 5.914.200,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 937.000,00 € vermindert und damit gegenüber 1.438.000,00 € auf nunmehr 501.000,00 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von bisher 1.200.000,00 € auf nunmehr 0,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.      

Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Ergebnisse der bisherigen Planungen zum Bau einer SBR-Anlage auf der Kläranlage Revkuhl
(abstimmungsberechtigt sind die Mitglieder aus Brodersby, Dörphof und Karby)
Beschlussvorlage - 18/2016
In den Sitzungen des Entwässerungsausschusses am 20.09.2016 und 27.10.2016 wurde eingehend über den Bau einer SBR-Anlage in Revkuhl beraten. Das Ingenieurbüro Enwacon hat umfangreiche Leinwandvorträge über die jeweiligen Planungsstände präsentiert.
Die Inhalte dieser Beratungen und Vorträge können den Protokollen der Sitzungen des Entwässerungsausschusses entnommen werden. 
Die Fragen von Bürgermeister Böttcher zur Bauweise der neuen Anlage und zur Reinigungsleistung werden durch den Klärwärter, Herrn Lange, beantwortet. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine SBR-Anlage mit zwei Reaktoren (zweistraßig) zu bauen. Ferner wird beschlossen, dass das Amt Schlei-Ostsee vorbehaltlich eines entsprechenden Antrages der Gemeinde Winnemark der Übertragung der Aufgabe "Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winnemark" auf das Amt Schlei-Ostsee und dem Anschluss des Schmutzwassernetzes der Gemeinde Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen zum 01.01.2018 zustimmt. Das komplette Abwassernetz (Schmutz- und Regenwasser) mit Pumpstationen, Teichkläranlage sowie den Gebührenrücklagen soll zu diesem Zeitpunkt an das Amt übergehen. Die für einen Anschluss erforderliche Schmutzwasserdruckrohrleitung zum Ortsnetz der Ortsentwässerung Nordschwansen soll die Ortentwässerung errichtet und finanziert werden.
Die Gemeinde Winnemark wird noch 2016 über einen entsprechenden Antrag beraten und das Ergebnis mitteilen.
Ein Antrag auf Genehmigung der Planungen wird bei den zu beteiligenden Behörden gestellt. Die Planungen sind so voranzutreiben, dass eine Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen bis Ende Februar 2017 erfolgen kann. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Ein Baubeginn im Frühjahr 2017 und eine Baufertigstellung im Spätherbst 2017 ist anzustreben. Der Klärbetrieb der Teichanlage ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der SBR-Anlage zu ermöglichen und aufrecht zu erhalten. Die Gesamtkosten in Höhe von 2,33 Mio. € werden anerkannt.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Kraftfahrzeug für das Klärwerk in Revkuhl
(abstimmungsberechtigt sind die Mitglieder aus Brodersby, Dörphof und Karby)
Beschlussvorlage - 12/2016
Zur sächlichen Ausstattung des Klärwerks in Revkuhl gehört ein Dienstwagen der Marke Ford, Typ Transit-Pritsche. Der Ford Transit wurde seitens des Amtes Schwansen im April 2007 neu beschafft. Nunmehr liegt ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur in Höhe von 6.034,13 € vor. Nach Auskunft des Klärwerksmeister Rainer Lange ist diese Reparatur notwendig, damit der Ford die nächste Hauptuntersuchung besteht.

Herr Lange hat zwei Informationsangebote für eine Neubeschaffung eingeholt. Eine Ersatzbeschaffung wäre ab 28.000,-- € möglich.

Eine Ausschreibung könnte unter Umständen wegen des Behördenrabatts ein günstigeres Ergebnis erzielen. Es sollte entschieden werden, ob eine Reparatur oder eine Neuanschaffung getätigt werden soll.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Ersatzbeschaffung durchzuführen. Da der Dienstwagen auch häufig auf unbefestigten Wegen unterwegs ist, soll ein Allradfahrzeug beschafft werden. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag für die Lieferung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erlass der Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 15/2016
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.     

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    6.095.700 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    6.095.700 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    1.980.400 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    1.980.400 EUR

festgesetzt.

§ 2


Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                    1.200.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                    0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                    1.100.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                   54,05 Stellen




§ 3

Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                    für die Amtsumlage
                                                                                                            auf

a) von Steuerkraftzahlen                                                                        v.H.

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe                                                                                      17,50
(Grundsteuer A)

2. für die Grundstücke                                                                                           17,50
(Grundsteuer B)

3. der Gewerbesteuer                                                                                                                                                                               17,50

b) vom Anteil an der Einkommensteuer                                                                                                                          17,50

c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG                                                                                                                           17,50
    -Sonderausgleich-

d) von den Schlüsselzuweisungen und                                                                                                                                                                                  17,50
Sonderschlüsselzuweisungen

e) vom Anteil an der Umsatzsteuer                                                                                                                        17,50

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.     

Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen
Beschlussvorlage - 16/2016
Aufgrund des Auslaufens des Vertrages über die Entschlammung von Grundstückskläranlagen war eine neue Ausschreibung erforderlich. Die sich hieraus ergebenden Preise bilden die Grundlage der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2017 - 2019. Die neu kalkulierten Gebührensätze wurden in § 2 der Nachtragssatzung eingearbeitet.    

Beschluss:
Der Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen wird beschlossen.    

Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Beschlussvorlage - 20/2016
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt dem Amtsausschuss.

In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministeriums für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Zur weiteren Einführung in die Thematik ist der Vorlage ein Aufsatz aus der Zeitschrift "Die Gemeinde" beigefügt.
   

Beschluss:
Das Amt Schlei-Ostsee erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.
    

Ja-Stimmen :26
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Der Amtsvorsteher gibt den im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschluss bekannt. 


Godber Peters  Rainer Röhl 
Protokollführer  Amtsvorsteher