N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 08.11.2017.

Sitzungsort:  im Restaurant Mamma Mia (auf dem Reiterhof), Dorotheenthal, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.01 Uhr

Anwesend sind:
Amtsvorsteher Rainer Röhl
Mitglied im Amtsausschuss Fritz-Wilhelm Blaas
Mitglied im Amtsausschuss Horst Böttcher
Mitglied im Amtsausschuss Frank Dreves
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling
Mitglied im Amtsausschuss Frank Göbel
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder
1. stellv. Amtsvorsteher Hartmut Keinberger
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg
2. stellv. Amtsvorsteher Jens Kolls
Mitglied im Amtsausschuss Klaus-Dieter Möse
Mitglied im Amtsausschuss Oliver Nießler
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak
Mitglied im Amtsausschuss Manfred Pohl
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep
Mitglied im Amtsausschuss Christian Schlömer
Mitglied im Amtsausschuss Hartmut Schmidt
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer
Mitglied im Amtsausschuss Udo Steinacker
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer
Mitglied im Amtsausschuss Bernhard Wendt

Abwesend sind:
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen (entschuldigt )
Mitglied im Amtsausschuss Andreas Moll (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß
Verwaltung Norbert Jordan
Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Amtsvorstehers
4. Bericht des Amtsdirektors
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 16/2017
10. Erlass der Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 20/2017
11. Erlass der I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 23/2017
12. 1. Nachtragssatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung des Amtes Schlei-Ostsee für die Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark, der Gemeinde Dörphof und der Gemeinde Karby
  Beschlussvorlage - 14/2017
13. Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby (Beitrags- und Gebührensatzung)
  Beschlussvorlage - 12/2017
14. Wahl des Gemeindewahlausschuss zur Gemeinde- und Kreiswahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 21/2017
15. Verzicht auf Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Amtsdirektors
  Beschlussvorlage - 10/2017
16. 10jähriges Bestehen des Amtes Schlei-Ostsee
  Beschlussvorlage - 11/2017
17. Reduzierung der Öffnungszeiten der Außenstelle Fleckeby
  Beschlussvorlage - 13/2017

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.  

zu TOP 3. Bericht des Amtsvorstehers
Der Bericht des Amtsvorstehers ist als Anlage dem Protokoll beigefügt  

ab hier anwesend: Herr Wilhelm Fülling
Herr Ralf Koberg

zu TOP 4. Bericht des Amtsdirektors
Der Amtsdirektor berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Übersicht über die eingegangenen Spenden über 50,- €
  • derzeitige Situation der Straßenausbaubeiträge und mögliche Auswirkungen der geplanten gesetzlichen Änderung
  • Fortschritt bezüglich der Gründung einer Klimaschutzagentur
  • Rückläufige Zahlen in der Flüchtlingsunterbringung. Daher werden weitere Mietverträge gekündigt.
  • Grundlagenermittlung Indirekteinleiter

Zur Grundlagenermittlung der Indirekteinleiter fragt Bürgermeister Göbel nach, warum landwirtschaftliche Betriebe mit einem Betriebszweig Tiefbau angeschrieben werden, reine landwirtschaftliche Betriebe jedoch unberücksichtigt bleiben. Herr Jordan führt hierzu aus, dass derzeit die Betriebe nach dem Gewerberegister angeschrieben werden. Die abwassertechnischen Richtlinien sehen eine Überprüfung von reinen landwirtschaftlichen Betrieben derzeit nicht vor.

Bürgermeister Pohl fragt nach, ob es seitens des Landes zusätzliche Zuschüsse für den Straßenausbau geben wird. Der Amtsdirektor erklärt hierzu, dass der Ministerpräsident am 08.12. in Fleckeby sein wird. Hier könnte diese Fragestellung angesprochen werden. Gleichzeitig verweist der Amtsdirektor auf die anstehende Änderung des Finanzausgleichs, bei der die Kommunen mit mehr Finanzmitteln ausgestattet werden sollen.   

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt.  

zu TOP 6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
Amtsausschussmitglied Dreves stellt folgende Fragen:

Frage 1
Deutschunterricht für Geflüchtete ist eines der wichtigsten Bestandteile erfolgreicher Integration, darüber waren sich alle Amtsausschussmitglieder einig. Der Deutschunterricht für Geflüchtete in unserem Amtsgebiet soll nun weitestgehend entfallen, so zumindest habe ich die Aussage des Hauptausschussvorsitzenden verstanden. Als Haushaltsansatz 2018 sind nach meinem Verständnis noch 1.000 € angesetzt. Als eines der Hauptgründe der Einstellung des Deutschunterrichtes wurde mangelndes Interesse angegeben. Sollte dies der Wahrheit entsprechen, werte ich dies als mangelnde Integrationsbereitschaft.
Meine Frage: Ist es aus Sicht der Amtsausschussmitglieder der richtige Weg, den Deutschunterricht einzustellen, oder hat jemand eine Idee, wie man den Geflüchteten eine Teilnahme schmackhaft machen kann?

Frage 2
Nach Aussage auf der Hauptausschusssitzung wird in den Unterkünften der Geflüchteten im Amtsgebiet das 2-3fache an Heizöl und Strom verbraucht, was normalerweise üblich ist. Davon ausgegangen, dass diese Aussage korrekt ist, und ich es richtig verstanden habe, hier meine Fragen:
Was wird dagegen unternommen?
Hat jemand der Ausschussmitglieder Ideen, wie wir dieses Problem eindämmen können?

Frage 3
Windkraftplanungen im Amtsgebiet sind in aller Munde und sorgen mindestens seit Beginn dieser Legislaturperiode für reichlich Zündstoff. Häufig wird Bürgermeistern und Gemeindevertretern suggeriert, durch die Gewerbesteuereinnahmen der Windparks wären die leeren Kassen der Kommunen schnell gefüllt. Auf der Hauptausschusssitzung schnitt Godber Peters kurz die Auswirkungen derartiger Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde Altenhof an.
Meine Fragen: Ist es tatsächlich so, dass unsere Gemeinden durch sich ansiedelnde Windparks finanzielle Sorgen schnell loswerden? Können Ausschussmitglieder von ihren Erfahrungen bezüglich Gewerbesteuereinnahmen durch Windkraftanlagen berichten?

Zu Frage 1 erläutert der Amtsdirektor, dass im Laufe des Verfahrens die ARGE für die formellen Deutschkurse für Asylbewerber zuständig wird. Außerdem ist es tatsächlich so, dass nicht alle zugewiesenen Personen das Angebot des Amtes annehmen wollen. Eine Möglichkeit für die Ausübung eines Teilnahmezwangs besteht nicht. Genaue Zahlen hierzu können im Rahmen der Sitzung jedoch nicht genannt werden.

Zu Frage 2 verweist der Amtsdirektor auf die Gründung der Klimaschutzagentur, die sich auch um Fragen des Gebäudemanagement kümmern wird. Ganz konkret kümmern sich die Sozialbetreuer vor Ort um die Aufklärung über das richtige Verhalten. Dieses ist jedoch teilweise sehr schwierig und wird nicht immer umgesetzt.

Zu Frage 3 erläutert Herr Peters noch einmal die Auswirkungen der Gewerbesteuermehreinnahmen am Beispiel der Gemeinde Altenhof. Hier sind die Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich sehr deutlich zu spüren, da es sich um eine Gemeinde mit nur 308 Einwohnern handelt. Dieser Effekt wird bei einer Gemeinde mit deutlich mehr Einwohnern nicht so stark spürbar sein. Die Frage, ob eine Gemeinde ihre finanziellen Probleme durch die Ansiedlung eines Windparks lösen kann, muss daher immer im Einzelfall beurteilt werden. In diesem Zusammenhang berichtet Bürgermeister Schlömer über die geringen finanziellen Auswirkungen der Windenergieanlagen in Brodersby auf seinen Haushalt.

Amtsausschussmitglied Dreves wünscht sich zu Frage 1 die Darstellung von konkreten Zahlen. Bezüglich der Antwort zu Frage 2 vertritt er die Auffassung, dass sich die Mitarbeiter um die Vermittlung des richtigen Verhaltens kümmern müssten.  

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.  

zu TOP 8. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten
Der Bericht der Gleichstellungsbeauftragten ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.  

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 16/2017
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.          

Beschluss:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 281.400,00 € vermindert und damit gegenüber bisher 6.095.700,00 € auf nunmehr 5.814.300,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um jeweils 1.034.900,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 1.980.400,00 € auf nunmehr 3.015.300,00 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von bisher 1.200.000,00 € auf nunmehr 1.746.000,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.     

Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 20/2017
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.         
Amtsausschussmitglied Dreves beantragt, den Ansatz für die Haushaltsstelle 11100.59000 "Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben Deutschunterricht" von 1.000,- € auf 5.000,- € zu erhöhen. Dieser Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen, 16-Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen abgelehnt.  

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    6.206.800 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    6.206.800 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    997.100 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    997.100 EUR

festgesetzt.

§ 2


Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                    0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                    0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                    1.100.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                   53,25 Stellen




§ 3

Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                    für die Amtsumlage
                                                                                                            auf

a) von Steuerkraftzahlen                                                                        v.H.

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe                                                                                      17,50
(Grundsteuer A)

2. für die Grundstücke                                                                                           17,50
(Grundsteuer B)

3. der Gewerbesteuer                                                                                                                                                                               17,50

b) vom Anteil an der Einkommensteuer                                                                                                                          17,50

c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG                                                                                                                           17,50
    -Sonderausgleich-

d) von den Schlüsselzuweisungen und                                                                                                                                                                                  17,50
Sonderschlüsselzuweisungen

e) vom Anteil an der Umsatzsteuer                                                                                                                        17,50

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.         

Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass der I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 23/2017
Wie schon aus vorherigen Beratungen bekannt ist, wird die Gemeinde Winnemark künftig ihr Abwasser in die Kläranlage Revkuhl einleiten. Daher ist es notwendig, dass der Entwässerungsausschuss um die Gemeinde Winnemark ergänzt wird.
Gleichzeitig wird auch die Zahl der Mitglieder auf die Personen reduziert, die auch bei der Sitzung des Amtsausschusses anwesend und stimmberechtigt sind.   
Herr Peters erklärt, dass aus dem Entwässerungsausschuss der Wunsch entstanden ist, den Ausschuss zukünftig mit 8 Mitgliedern zu besetzen. Der veränderte Satzungstext lautet dann wie folgt:

Zusammensetzung:
Die Amtsausschussmitglieder aus den am Klärwerk Revkuhl beteiligten Gemeinden sowie ein weiteres Mitglied aus der jeweiligen Gemeindevertretung.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der veränderten Form zu erlassen.   

Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. 1. Nachtragssatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung des Amtes Schlei-Ostsee für die Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark, der Gemeinde Dörphof und der Gemeinde Karby
Beschlussvorlage - 14/2017
Mit Beschluss des Amtsausschusses vom 08.11.2016 wurde entschieden, dass das Amt Schlei-Ostsee vorbehaltlich eines entsprechenden Antrages der Gemeinde Winnemark der Übertragung der Aufgabe "Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winnemark" auf das Amt Schlei-Ostsee und dem Anschluss des Schmutzwassernetzes der Gemeinde Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen zum 01.01.2018 zustimmt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Winnemark hat hierüber am 01.12.2016 beraten und einstimmig beschlossen, die Aufgabe der "Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winnemark" zum zuvor genannten Termin auf das Amt Schlei-Ostsee zu übertragen und somit an die Ortsentwässerung Nordschwansen anzuschließen.

Unter Berücksichtigung dieser Entscheidungen und der damit eintretenden Erweiterung des Einzugsgebietes ist die Abwasserbeseitigungssatzung des Amtes Schlei-Ostsee für die Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark, der Gemeinde Dörphof und der Gemeinde Karby anzupassen.    

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung des Amtes Schlei-Ostsee für die Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark, der Gemeinde Dörphof und der Gemeinde Karby vom 19.09.2017 wird beschlossen.   

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby (Beitrags- und Gebührensatzung)
Beschlussvorlage - 12/2017
Der Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Schlei-Ostsee über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby (Beitrags- und Gebührensatzung) ist erforderlich:

Aufgrund des Umbaus und der Erweiterung der Kläranlage Revkuhl, durchgeführter Sanierungsarbeiten am Leitungsnetz und des Anschlusses der Gemeinde Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen erfolgte eine Neukalkulation der Abwassergebühren.
Außerdem ist die Gemeinde Winnemark in die Überschrift der Satzung aufzunehmen.

Folgende Gebührenveränderungen wurden ermittelt:
  • Erhöhung der Grundgebühr für Schmutzwasser von bisher 54,00 € auf 75,00 € pro Einheit und Jahr
  • Erhöhung der Zusatzgebühr für Schmutzwasser von bisher 1,10 € auf 1,85 € pro cbm
  • Erhöhung der Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr von bisher 11,70 € auf 14,20 € pro angefangene 50 qm überbauter und befestigter Grundstücksfläche und Jahr
    

Beschluss:
Die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.     

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Wahl des Gemeindewahlausschuss zur Gemeinde- und Kreiswahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 21/2017
Gemäß §13 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1997 (GVOBL. Sch.-H. S.151), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 14.06.2016 (GVOBL. Schl.-H. S. 362, ist für das Wahlgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ein Gemeindewahlausschuss zu bilden.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus der/dem Gemeindewahlleiter/in als Vorsitzende/n und mindestens 6 Beisitzerinnen und Beisitzern.

In amtsangehörigen Gemeinden ist die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor, in ehrenamtlich verwalteten Ämtern die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher für die Führung der Wählerverzeichnisse und die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben zuständig. Sie oder er nimmt insoweit die Aufgaben des Gemeindewahlleiters wahr.

Die Gemeindevertretungen haben die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters im Jahr 2007 auf den Amtsvorsteher des Amtes Schlei-Ostsee und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschusses (Gemeindewahlausschuss) übertragen.

Der Wahlausschuss besteht aus mindestens sechs Beisitzerinnen und Beisitzern und der Amtsdirektorin oder dem Amtsdirektor, in ehrenamtlich verwalteten Ämtern der Amtsvorsteherin oder dem Amtsvorsteher oder im Verhinderungsfall der gewählten Wahlleiterin oder dem gewählten Wahlleiter als der oder dem Vorsitzenden.

Zu Beisitzerinnen und Beisitzer in diesen Wahlausschuss sollen nach Möglichkeit nur Wahlberechtigte aus den Gemeinden gewählt werden, die die Aufgaben auf das Amt übertragen haben.

Die Amtszeit der Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses endet, wenn die Wahl unanfechtbar geworden ist.

Zur Kommunalwahl 2013 wählte der Amtsausschuss Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Schlei-Ostsee, die weitestgehend im Amtsgebiet wahlberechtigt waren, in den Gemeindewahlausschuss.   


Beschluss:
Folgende Personen werden anlässlich der Gemeinde- und Kreiswahl am 06. Mai 2018 in den Gemeindewahlausschuss gewählt.

Gemeindewahlleiter: Gunnar Bock (Kraft Amtes)


Beisitzer/innen:

1. René Kinza                         Vertreter Christoph Stöcks

2. Philipp Lemburg                        Vertreter Tore Weseler

3. Bernd Eckart                        Vertreter Lars Michaelis

4. Stefan Grimm                        Vertreter Ulrich Erichsen

5. Anja Suhr                                    Vertreterin Fenja Lassen

6. Ralph-Henning Koch            Vertreterin Annika Horsthemke   

Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Verzicht auf Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Amtsdirektors
Beschlussvorlage - 10/2017
Die 6jährige Amtszeit von Amtsdirektor Bock endet mit Ablauf des kommenden Jahres. Bei einer Wiederwahl kann gemäß § 15b Abs. 4 der Amtsordnung durch Beschluss der Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Amtsausschusses (mindestens 14 von 27) von der öffentlichen Ausschreibung der Stelle abgesehen werden. Bei entsprechender qualifizierter Mehrheit soll damit einer "Scheinausschreibung" begegnet werden. Die Wahl selbst findet bis zu einem halben Jahr vor Ablauf der Amtszeit statt.   
Der Amtsdirektor verlässt zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungsraum.  

Beschluss:
Von der öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Amtsdirektors zum 01.01.2019 wird abgesehen.   

Ja-Stimmen :23
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. 10jähriges Bestehen des Amtes Schlei-Ostsee
Beschlussvorlage - 11/2017
Das Amt Schlei-Ostsee wurde am 01.01.2008 gegründet, so dass es am 01.01.2018 seit 10 Jahren besteht. Es soll erörtert werden, ob und ggf. wie dieses Ereignis im Laufe des Jahres 2018 gefeiert werden soll.   
Bürgermeisterin Thoms-Pfeffer schlägt vor, die bereit zu stellende Summe zu reduzieren. Innerhalb des Amtsausschusses erhebt sich daraufhin eine Diskussion um die Rahmenbedingungen der geplanten Feier.  

Beschluss:
Es werden maximal 15.000,- € für eine Feier zum 10-jährigen Jubiläum bereitgestellt. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Amtsdirektor, dem Amtsvorsteher, dem Hauptausschussvorsitzenden, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat wird sich um die Ausgestaltung kümmern.   

Ja-Stimmen :23
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Reduzierung der Öffnungszeiten der Außenstelle Fleckeby
Beschlussvorlage - 13/2017
Das Bürgerbüro Fleckeby ist derzeit montags-freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Die seit der Ämterfusion in Fleckeby eingesetzte Mitarbeiterin geht am 01.03.2018 in Rente, weshalb die personelle Nachbesetzung durch den Amtsdirektor geregelt werden muss. In diesem Zusammenhang ist die erforderliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit festzulegen, die folgelogisch von den Öffnungszeiten abhängt.

Der Fusionsvertrag der Ämter Schlei, Schwansen und Windeby vom 08. November 2006 regelt hierzu grundsätzlich, dass die Öffnungszeiten an den bisherigen (alten) Amtssitzen der Öffnungszeit am neuen Amtssitz entsprechen sollen. Er führt dann weiter aus, dass der Umfang der Aufgaben der Bürgerbüros sowie die Öffnungszeiten den jeweiligen Bedürfnissen anzupassen sind. Der Amtsdirektor hat bereits vor einem Jahr berichtet, dass eine Reduzierung der Öffnungszeit in Fleckeby bedarfsgerecht wäre. Aufgrund der Inanspruchnahme des Büros durch die Bürgerinnen und Bürger wird eine Öffnungszeit von wöchentlich 12 Stunden für angemessen erachtet, die alternierend zur Öffnung des Riesebyer Bürgerbüros angeboten werden sollte, so dass das Bürgerbüro Fleckeby dienstags und donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem Donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet wäre.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Öffnungszeiten des Fleckebyer Bürgerbüros ab 01.03.2018 wie folgt festzulegen:
            Dienstag                        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
            Donnerstag            08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr   

Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Rainer Röhl 
Protokollführer  Amtsvorsteher