Sitzungsort: | im Landgasthaus Gammelby, Gammelby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.40 Uhr |
Amtsvorsteher Rainer Röhl |
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen |
Mitglied im Amtsausschuss Fritz-Wilhelm Blaas |
Mitglied im Amtsausschuss Horst Böttcher |
Stellvertreter Amtsausschuss Detlef Damm (stellv. für Hartmut Schmidt) |
Mitglied im Amtsausschuss Frank Dreves |
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige |
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling |
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller |
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder |
1. stellv. Amtsvorsteher Hartmut Keinberger |
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg |
2. stellv. Amtsvorsteher Jens Kolls |
Mitglied im Amtsausschuss Klaus-Dieter Möse |
Mitglied im Amtsausschuss Oliver Nießler |
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak |
Mitglied im Amtsausschuss Manfred Pohl |
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck |
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde |
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep |
Mitglied im Amtsausschuss Christian Schlömer |
Stellvertreter Amtsausschuss Volker Starck (stellv. für Frank Göbel) |
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer |
Mitglied im Amtsausschuss Bernhard Wendt |
Stellvertreter Amtsausschuss Dr. Rolf Wenzel (stellv. für Ursula Schwarzer) |
Stellvertreter Amtsausschuss Klaus Wilke (stellv. für Udo Steinacker) |
Mitglied im Amtsausschuss Frank Göbel (entschuldigt vert. durch Volker Starck) |
Mitglied im Amtsausschuss Andreas Moll (entschuldigt ) |
Mitglied im Amtsausschuss Hartmut Schmidt (entschuldigt vert. durch Detlef Damm) |
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer (entschuldigt vert. durch Dr. Dr. Rolf Wenzel) |
Mitglied im Amtsausschuss Udo Steinacker (entschuldigt vert. durch Klaus Wilke) |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
Protokollführer Godber Peters |
Gast Heikko Sandtner |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Amtsvorstehers |
4. | Bericht des Amtsdirektors |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Schiedsperson für den Bezirk Windeby |
Beschlussvorlage - 8/2017 | |
9. | Erlass der I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung |
Beschlussvorlage - 7/2018 | |
10. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 3/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
ab hier anwesend: | Herr Dr. Dr. Rolf Wenzel |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Amtsausschussmitglied Dreves beantragt, den TOP 11 Vertragsangelegenheit auf die Amtsausschusssitzung nach der bevorstehenden Kommunalwahl am 6. Mai 2018 zu vertagen. Begründung: Warum sollten wir als Amtsausschussmitglieder über einen Verlängerungsvertrag mit der OFS von 2020 - 2024 bereits jetzt entscheiden? In Kürze findet eine Kommunalwahl statt, durch die sich auch eine neue Zusammensetzung des Amtsausschusses ergeben wird. Einige Kollegen aus dem aktuellen Amtsausschuss treten nicht einmal mehr zur Wahl an. Beim Wähler könnte der Eindruck entstehen, dass wir auf die Schnelle noch eine Entscheidung herbeiführen wollen, die zeitlich gesehen die Kollegen aus dem neuen Amtsausschuss treffen können und auch sollten. Bei einer Summe von 124.506,50 € erwarte ich als Amtsausschussmitglied, dass der Empfänger, in diesem Falle die OFS, zumindest noch einmal in unserem Gremium vorstellig wird und hier für Fragen zur Verfügung steht. Der Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen und 22 Nein-Stimmen abgelehnt. Amtsvorsteher Röhl beantragt, die Tagesordnungspunkte 11 und 12 nicht öffentlich zu behandeln. Der Antrag wird mit 23 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen. |
ab hier anwesend: | Herr Christian Schlömer |
zu TOP 3. | Bericht des Amtsvorstehers |
In meinem heutigen Bericht möchte ich Ihnen Informationen zum aktuellen Stand der Aufarbeitung von Plastikteilchen in der Schlei geben. Am vergangenen Mittwoch wurde beim "Runden Tisch Schlei" in Schleswig die Gesamtsituation von den Stadtwerken Schleswig (Wolfgang Schoofs, GF) sowie der zuständigen Behörde des Kreises Schleswig-Flensburg vorgetragen. Es bestand zu keinem Zeitpunkt der Eindruck, dass diese unsägliche Situation verschleiert oder runtergespielt wird. Es werden alle möglichen Maßnahmen getroffen, um den Schaden an der Schlei und der angrenzenden Umwelt so gering wie möglich zu halten. Es wurde auch festgestellt, dass es sehr lange dauern wird, die Schlei und ihre Uferbereiche von den Plastikpartikeln zu befreien. Um das Ausmaß der Verschmutzung der Schlei mit Plastikpartikeln festzustellen, untersucht der Kreis Schleswig-Flensburg seit vorletzter Woche die Ufersäume der Schlei. Die Ufersäume der Schlei sind bis nach Arnis betroffen, hierzu gehören auch die Uferbereiche unseres Kreises und somit unseres Amtes. Daher koordinieren die beiden Kreise gemeinsam die Untersuchungen und anschließenden Reinigungsarbeiten unter Federführung des Kreises Schleswig-Flensburg. Bei der Untersuchung setzt ein Mitarbeiter des Kreises Rendsburg-Eckernförde (Herr Wittl) die gleiche Methode wie im Kreis Schleswig-Flensburg an. Die Ergebnisse der Untersuchungen bilden die maßgebliche Grundlage der anstehenden Reinigungsarbeiten durch die Schleswiger Stadtwerke. Wo, wie und wann gereinigt werden muss, entscheidet die untere Wasserbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg und wird auf der Homepage www.schleswig-flensburg.de bekannt gegeben. Hier und unter Aktuelles auf der Homepage des Naturpark Schlei e.V. (www.naturparkschlei.de) finden alle Interessierten und Bürger auch Fragen und Antworten rund um das Thema "Plastik in der Schlei". Bei den bisherigen Säuberungsaktionen, bei denen auch benachbarte Bauhöfe und Stadtwerke unterstützt haben, konnte schon eine beachtliche Menge an Plastikteilchen eingesammelt werden. Allerdings sind nur 10% der Sammelmenge Plastikpartikel, die der Einleitung durch die Stadtwerke Schleswig zugeordnet werden können. Neben den organischen Anspülungen, die natürlich sind, wurden viele andere Kunststoffe eingesammelt. Ein Problem, das wir seit vielen Jahren nicht nur in der Schlei haben! In den nächsten Tagen wird ein sogenanntes Siebschiff die Schlei durchkreuzen, um möglichst viele Plastikteilchen aufzunehmen. Zudem werden Taucher eingesetzt, um den Schleigrund zu überprüfen. Hieraus sollen weitere Maßnahmen zur Säuberung entwickelt und umgesetzt werden. Ab dem 01. April sind Säuberungsmaßnahmen in natursensiblen Bereichen nicht mehr möglich, da die Setz- und Brutzeit beginnt. Wie es zu dieser Einleitung kommen konnte, wird derzeit geprüft. Derzeit werden der Sandfilter der Kläranlage und der Betrieb des gesamten Klärwerks gutachterlich überprüft. Die Vergärung von Essensresten zur Energiegewinnung wurde eingestellt und somit die Gefahr von weiteren Plastikeinleitungen minimiert bzw. ausgeschlossen. Diese Umweltverschmutzung ist besorgniserregend und wird weitreichende Konsequenzen haben. Erinnern möchte ich an das Fördergramm zur Erweiterung und Modernisierung von Feuerwehrgerätehäusern. Obwohl die Fördersumme in Höhe von 4 Millionen Euro in 2019 und zwei Millionen Euro in 2020 sehr knapp bemessen ist, besteht die Chance, dass weitere Gelder zur Verfügung gestellt werden, wenn eine große Nachfrage besteht. Pro Projekt werden maximal 300.000,00 Euro bezuschusst. An folgenden Veranstaltungen habe ich seit der letzten Amtsausschusssitzung (08.11.2017) teilgenommen: 09.11.2017 Workshop zum Katastrophenleiteinsatz im Amt 05.12.2017 Vorbesprechung Amtsjubiläum 08.12.2017 Lichtfest Breitband in Fleckeby 15.12.2017 Beerdigung von Heinz Böhrensen 08.01. 2018 Neujahrsempfang BW Eckernförde 08.01.2018 Neujahrsempfang der Kreis-CDU 18.01.2018 Interaktives Gewerbegebiet in Kappeln 19.01.2018 Jubiläum der "Snutensnakers" in Loose 30.01.2018 Verabschiedung der Amtsmitarbeiterin Jutta Kaderlin 15.02.2018 Vorbesprechung Amtsjubiläum 23.02.2018 Richtfest Rettungswache in Schönhagen 01.03.2018 Eröffnung neuer Büroräume der Zweigstelle Fleckeby 14.03. 2018 Information zum ÖPNV 14.03.2018 Hauptausschusssitzung 21.03.2018 Runder Tisch "Schlei" in Schleswig 22/23.03.2018 Dienstversammlung des Kreises in Damp Am 11. Juli 2018 findet die kostituierende Sitzung des Amtsausschusses statt. Für konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit der letzten fünf Jahre möchte ich mich bei Ihnen herzlich bedanken. Wir haben viel erreicht und sind weiter zusammengewachsen. Es wäre schön, wenn wir uns alle am 29.Juni zu unserer Jubiläumsveranstaltung wiedersehen. Der Amtsvorsteher bittet darum, sich für eine Schweigeminute zu Ehren des verstorbenen Heinz Böhrensen zu erheben. Zum Bericht des Amtsvorstehers fragt Bürgermeister Pohl nach, warum die Stadtwerke Schleswig den Vertrag mit ihrer Zulieferung nicht veröffentlichen. Der Amtsvorsteher erklärt hierzu, dass diese Verfahrensweise auf Anraten der Anwälte gewählt wurde. Amtsausschussmitglied Dreves fragt nach, wie die Beherbergungsbetriebe der Region auf Kundenanfragen bezüglich der Verschmutzung der Schlei antworten sollen. Hierzu verweist Amtsvorsteher Röhl auf die bisherigen Publikationen. Ziel muss es sein, die Schlei möglichst schnell wieder sauber zu bekommen. Weitere Auswirkungen der Verschmutzung können derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Innerhalb des Amtsausschusses entwickelt sich eine umfangreiche Diskussion um die Frage der Auswirkungen der Verschmutzung auf den Tourismus und die weitere Verfahrensweise. |
ab hier anwesend: | Herr Gerhard Feige |
zu TOP 4. | Bericht des Amtsdirektors |
Die Gesamtheit der Gemeinden im Amt Schlei-Ostsee ist strukturell finanzschwach. Die Lücke zur deutlich höheren Steuerkraft der schleswig-holsteinischen Durchschnittsgemeinde hat sich im vergangenen Jahr leicht verringert. So liegt die Finanzkraft je Einwohner 2018 im Durchschnitt bei 1.062,63 € (in Klammern jeweils 2017: 993,29 €), während sie im Kreis 1.106,94 € (1.025,97 €) und landesweit bei den kreisangehörigen Gemeinden 1.166,12 € (1.084,95 €) beträgt. Die Spannbreite innerhalb des Amtes ist nach wie vor groß. So liegen Dörphof, Rieseby, Gammelby (weiterhin) und Karby (im Austausch mit Holzdorf) im niedrigen Bereich bei 1.000,00 € (933,00 €) und Altenhof hat mit 1.366,78 € (1.053,22 €) Damp mit 1.246,91 € (1.262,89 €) an der Spitze abgelöst. Die Finanzkraft hängt entscheidend von der Steuerkraft ab, die gemeinsam mit den Schlüsselzuweisungen die Finanzkraft bildet. Die Steuer- und Finanzkraftzahlen der einzelnen Gemeinden je Einwohner:
Damit stehen den Gemeinden unseres Amtes jährlich ca. 1.946.000,00 € (1.640.000,00 €) weniger Finanzmittel zur Verfügung, als nach dem schleswig-holsteinischen Durchschnitt zur Verfügung stehen würde. Zentralörtliche Mittel sind hierbei noch unberücksichtigt.
maßnahmen jährlich 34 Mio. € zur Verfügung. Diese Mittel werden bis 2020 um 15 Mio. € aus Landesmitteln erhöht. Das Land unterstützt also zusätzlich Infrastruk- turmaßnahmen der Kommunen. Es bleibt zu vermuten, dass hiermit auch Straßen-ausbauten (ohne die Erhebung von Ausbaubeiträgen) ermöglicht werden sollen. Jedenfalls werden vorab jährlich 4 Mio. € für besondere Projekte vergeben. So stehen beispielsweise 4 Mio. € in 2019 und 2 Mio. € in 2020 für Feuerwehrhäuser zur Verfügung, welche kreisangehörigen Gemeinden zugutekommen sollen. Die Verteilung des Hauptanteiles von jährlich 45 Mio. € erfolgt jedoch überwiegend pauschal nach dem Schlüssel, welcher auch für die Verteilung der Umsatzsteueranteile der Kommunen gilt. Dieser bemisst sich danach, wieviel sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in der Gemeinde arbeiten (50%), wieviel Sozialversicherungsbeiträge an diesem Arbeitsort gezahlt werden (25%) und welches Gewerbesteueraufkommen in der Gemeinde anfällt (25%). Es lässt sich bereits vermuten, dass die meisten Gemeinden unseres strukturschwachen Amtes hier nicht mit großen Summen zu rechnen haben. In der nachfolgenden Tabelle wird dies an der Spalte € je Einwohner deutlich:
Bereits innerhalb unseres Amtes erhält die finanzstärkste Gemeinde je Einwohner mehr als das Vierfache des Durchschnitts der weiteren 18 Gemeinden je Einwohner. In Schleswig-Holstein haben die kreisangehörigen Gemeinden durchschnittlich deutlich mehr als das Doppelte unserer Gemeinden (ohne Berücksichtigung von Damp). Diese Schere geht tendenziell mit steigendem Größenunterschied der Gemeinden und steigender Finanzstärke weiter auseinander. Gleichwohl stimmt die Richtung, die Bund und Land mit der Förderung kommunaler Infrastrukturen eingeschlagen haben. Bedeutsam sind sicherlich die nächsten 2 Jahre, in denen die Grundlagen für das neue Finanzausgleichsgesetz festgelegt werden; diese werden vermutlich für mehrere Jahrzehnte darüber entscheiden, ob auch finanzschwächere ländliche Regionen in die Lage versetzt werden, ihre Infrastruktur auch im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel zu erhalten.
mentlich genannten Gemeinden überlegen, ob sie die Planung von Maßnahmen beauftragen und eine Förderantragstellung vornehmen wollen. Eine rechtliche Verpflichtung zum Umbau gibt es für die Gemeinden nicht.
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zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
Amtsausschussmitglied Rodde fragt nach, wie es mit der Breitbanderschließung der restlichen 5 % Außenbereiche weitergehen soll. Amtsdirektor Bock erklärt hierzu, dass diese in Angriff genommen werden sollen, sobald hierzu ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt wird. Die Preise werden für den Endkunden voraussichtlich identisch sein. Amtsausschussmitglied Haller fragt nach, ob die derzeitige Abwasserproblematik der Stadtwerke Schleswig Auswirkungen auf die Breitbanderschließung haben wird. Dieses wird durch Amtsdirektor Bock verneint.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | Schiedsperson für den Bezirk Windeby |
Beschlussvorlage - 8/2017 Die Amtszeit des Schiedsmannes für den Bezirk Windeby, Herrn Holger Hamann, geb. 08.10.1946, Westerschauer Weg 6, 24360 Barkelsby, endet am 10.11.2018. Herr Hamann steht nicht zur Wiederwahl zur Verfügung. Herr Heikko Sandtner, geb. 30.09.1954, Karlsburg 21 a, 24398 Winnemark, hat sich beworben. Herr Sandtner ist Verkehrsfachwirt in der Binnenschiffs- und Seehafenlogistik und befindet sich seit dem Herbst 2017 im Ruhestand. Weitere Bewerbungen liegen nicht vor. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre. Die Wahl des Schiedsmanns vom Amtsausschuss ist anschließend durch den Direktor des Amtsgerichts Eckernförde zu bestätigen.
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Herr Sandtner stellt sich den Amtsausschussmitgliedern persönlich vor.
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Beschluss: Gemäß § 3 SchO wird Herr Heikko Sandtner als Schiedsmann für den Bezirk Windeby für 5 Jahre gewählt.
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Ja-Stimmen | :26 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung |
Beschlussvorlage - 7/2018 Die Gemeinde Winnemark entsorgt inzwischen ihr Abwasser in die Kläranlage Revkuhl. Daher musste die Hauptsatzung des Amtes bezüglich der Zusammensetzung des Entwässerungsausschusses geändert werden. Die von den vier Gemeinden beschlossene Zusammensetzung des Ausschusses ist nicht möglich, da die Zahl der zusätzlichen Mitglieder, nicht die Zahl der Amtsausschussmitglieder im Entwässerungsausschuss erreichen darf. Daher ist es notwendig, den geänderten Entwurf der I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Schlei-Ostsee zu beschließen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zu erlassen.
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Ja-Stimmen | :26 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 3/2018 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 des Amtes Schlei-Ostsee zu prüfen. Da beim Amt kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Hauptausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist dem Amtsausschuss zu berichten. Dieser beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2017.
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Beschluss: Die Jahresrechnung 2017 des Amtes Schlei-Ostsee wurde stichprobenartig geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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Ja-Stimmen | :26 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.
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Godber Peters | Rainer Röhl |
Protokollführer | Amtsvorsteher |