Sitzungsort: | im Landgasthaus "Koseler Hof", Kosel |
Beginn der Sitzung: | 18.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 19.50 Uhr |
Amtsvorsteher Rainer Röhl |
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen |
Mitglied im Amtsausschuss Fritz-Wilhelm Blaas |
Mitglied im Amtsausschuss Siegfried Brien |
Mitglied im Amtsausschuss Frank Dreves |
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige |
Mitglied im Amtsausschuss Barbara Feyock |
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling |
Mitglied im Amtsausschuss Frank Göbel |
Mitglied im Amtsausschuss Felix Grabowski |
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller |
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder |
Mitglied im Amtsausschuss Arno Henkel |
1. stellv. Amtsvorsteher Hartmut Keinberger |
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg |
2. stellv. Amtsvorsteher Jens Kolls |
Mitglied im Amtsausschuss Anke Leu |
Mitglied im Amtsausschuss Ina Möbius |
Mitglied im Amtsausschuss Dieter Olma |
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak |
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde |
Mitglied im Amtsausschuss Udo Steinacker |
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer |
Mitglied im Amtsausschuss Peter Thordsen |
Mitglied im Amtsausschuss Rüdiger Zander |
Mitglied im Amtsausschuss Thomas Luth (entschuldigt ) |
Mitglied im Amtsausschuss Bernd Mordhorst (entschuldigt ) |
Mitglied im Amtsausschuss Patrick Ziebarth (entschuldigt ) |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
Verwaltung Norbert Jordan |
Personalrat René Kinza |
Protokollführer Godber Peters |
Gast Thomas Beerbaum |
Gast Nis Juhl |
Gast Jens Reinhold |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Amtsvorstehers |
4. | Bericht des Amtsdirektors |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 27/2018 | |
9. | Erlass der Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 28/2018 | |
10. | Erlass der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen des Amtes Schlei-Ostsee |
Beschlussvorlage - 29/2018 | |
11. | Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche unvermutete Prüfung der Amtskasse |
Beschlussvorlage - 21/2018 | |
12. | Benennung eines Mitgliedes für die Trägerversammlung des IT-Verbundes Schleswig-Holstein AöR |
Beschlussvorlage - 31/2018 | |
13. | Frauenförderplan 2018 - 2021 |
Beschlussvorlage - 26/2018 | |
14. | Festlegung der Arbeitszeit der Gleichstellungsbeauftragten |
Beschlussvorlage - 24/2018 | |
15. | Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Amtswehrführers des Amtes Schlei-Ostsee sowie Ernennung. |
Beschlussvorlage - 30/2018 | |
16. | Wahl eines Amtsdirektors |
Beschlussvorlage - 25/2018 |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Amtsvorsteher gibt bekannt, dass aufgrund der Erkrankung der Gleichstellungsbeauftragten deren Tätigkeitsbericht unter TOP 12 entfallen muss. Als neuer Top 12 soll "Benennung eines Mitgliedes für die Trägerversammlung des IT-Verbundes Schleswig-Holstein AöR" aufgenommen werden.
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Ja-Stimmen | :25 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Bericht des Amtsvorstehers |
Der Amtsvorsteher berichtet wie folgt: Ein sehr ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. Neben der Kommunalwahl, die sicherlich die politische Arbeit zeitweise etwas ausgebremst hat, konnten wir einige Gemeindejubiläen wie auch das 10-jährige Bestehen unseres Amtes feiern. Erfreulich ist, dass wir heute Abend über eine Senkung der Amtsumlage abstimmen können. Die Schule Fleckeby leidet unter akuter Raumnot. Der Schulverbandsvorsitzende hat die Situation schriftlich begründet und bitte darum, dass das Archiv, das in der Hardesvogtei untergebracht ist, in Räumlichkeiten des Amtes untergebracht werden kann, zumal auch hier die Kapazitäten fast erschöpft sind. Die Räumlichkeiten im Keller des Amtsgebäudes in Vogelsang könnten zur Verfügung gestellt werden, wenn man von einem kurz- bzw. mittelfristigen Verkauf des Gebäudes absieht. Hiermit müssen sich der Haupt- und Amtsausschuss in der jeweils nächsten Sitzung befassen. Eine evtl. Nutzung der Hardesvogtei durch die Schule wird zum Schuljahr 2019/2020 angestrebt. An folgenden Veranstaltungen habe ich seit der letzten Amtsausschusssitzung (22.08.2018) teilgenommen: 27.08.2018 Informationsveranstaltung der SH-Netz AG in Bovenau 29.08.2018 Mitgliederversammlung des SHGT in Groß Wittensee 01.09.2018 Festakt zur 500-Jahr-Feier in Goosefeld 04.09.2018 Informationsveranstaltung zur Gründung der Klimaschutz GmbH in Winnemark 13.09.2018 Vorstandssitzung Naturpark Schlei in Schleswig 14.09.2018 Jubiläumsveranstaltung der AktivRegion 15.09.2018 Eröffnungsfeier der Kläranlage Revkuhl 26.09.2018 "Runder Tisch" Schlei in Schleswig 22.10.2018 Vorstellung ÖPNV-Konzept in Eckernförde 23.10.2018 Schulausschusssitzung in Vogelsang-Grünholz 26.10.2018 Abstimmungsgespräch zur heutigen Amtsausschusssitzung 11.11.2018 Jubiläumsveranstaltung in Brodersby 14.11.2018 Hauptausschusssitzung
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zu TOP 4. | Bericht des Amtsdirektors |
Der Amtsdirektor berichtet wie folgt:
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zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 27/2018 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
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Beschluss: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 131.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 6.206.800 € auf nunmehr 6.338.100 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um jeweils 237.400 € vermindert und damit gegenüber bisher 997.100 € auf nunmehr 759.700 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Ja-Stimmen | :76 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 28/2018 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 6.198.100 EUR in der Ausgabe auf 6.198.100 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 414.300 EUR in der Ausgabe auf 414.300 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.100.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 52,69 Stellen § 3 Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt: für die Amtsumlage auf a) von Steuerkraftzahlen v.H. 1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 16,50 (Grundsteuer A) 2. für die Grundstücke 16,50 (Grundsteuer B) 3. der Gewerbesteuer 16,50 b) vom Anteil an der Einkommensteuer 16,50 c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG 16,50 -Sonderausgleich- d) von den Schlüsselzuweisungen und 16,50 Sonderschlüsselzuweisungen e) vom Anteil an der Umsatzsteuer 16,50 § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.
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Ja-Stimmen | :76 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen des Amtes Schlei-Ostsee |
Beschlussvorlage - 29/2018 Die bisherige Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass datiert vom 26.02.2008. Zwischenzeitlich ist die Verwaltung des Amtes hauptamtlich geworden und die Ausführungsanweisungen zu § 30 der Gemeindehaushaltsverordnung haben sich geändert. Es ist daher erforderlich, die bisherige Satzung in einigen Punkten zu überarbeiten. Diese betreffen im Wesentlichen die Entscheidungszuständigkeit. Es ist das Ziel, nach der Beschlussfassung des Amts mit den Gemeinden, die sich noch nicht gemäß § 8 der Satzung angeschlossen haben, in die Beratungen hierüber einzutreten. Bei den Gemeinden, die einen solchen Anschluss bereits beschlossen haben, sind gegebenenfalls noch die Wertgrenzen in den Hauptsatzungen anzupassen, da sich hier in der Vergangenheit Änderungen ergeben haben, die zu abweichenden Regelungen führen.
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Beschluss: Die vorliegende Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen des Amtes Schlei-Ostsee wird beschlossen.
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Ja-Stimmen | :76 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche unvermutete Prüfung der Amtskasse |
Beschlussvorlage - 21/2018 In der Zeit vom 17.09.18 bis 20.09.18 wurde die Amtskasse des Amtes Schlei-Ostsee vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde geprüft. Es gibt keine Prüfungsfeststellungen. Stellungnahme: Eine Stellungnahme erübrigt sich.
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Beschluss: Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen.
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Ja-Stimmen | :76 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Benennung eines Mitgliedes für die Trägerversammlung des IT-Verbundes Schleswig-Holstein AöR |
Beschlussvorlage - 31/2018 Die kommunalen Spitzenverbände teilen in einem gemeinsamen Schreiben vom 05. November 2018 folgendes mit: Die organisatorischen Strukturen für kommunalübergreifende IT und E-Government sind aktuell nur bedingt geeignet, die zukünftigen Herausforderungen der Digitalisierung anzugehen. Die Einheiten, die in kommunaler Steuerung und Trägerschaft sind und die im kommunalen Umfeld die Themen E-Government und IT übergreifend verantworten
Am 01.01.2019 sollen daher
zu einem gemeinsamen Kompetenzzentrum für die digitale Transformation zusammenwachsen. Die Kompetenzschwerpunkte des ITVSHneu liegen in den Feldern E-Government, Verwaltungs-IT und Digitalisierung der Daseinsvorsorge. Der ITVSHneu ist als Anstalt öffentlichen Rechts ausgestaltet, an dem alle schleswig-holsteinischen Gemeinde, Städte, Kreise und Ämter beteiligt sind. Der ITVSHneu übernimmt den kommunalen Anteil an Dataport und bleibt damit inhousefähig. Ziel der Kommunalen Landesverbände ist, dass die Schleswig-Holsteinischen Kommunen zukünftig über eine schlagkräftige Einheit verfügen, die die elektronische Verwaltung voranbringt und die Kommunen tatkräftig unterstützt. Diese Einheit soll ein starker Partner auch für Dataport und die Landesregierung sein. Wichtigste Aufgabe ist zunächst die Umsetzung des OnlineZugangsGesetzes (OZG). Der ITVSHneu wird als Anstalt öffentlichen Rechts durch ein Errichtungsgesetz des Landes voraussichtlich zum 01.01.2019 gegründet. Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf soll noch diesem Jahr in den Landtag eingebracht und beschlossen werden. Der ITVSHneu wird eine Trägerversammlung mit Organstatus erhalten. Die Trägerversammlung kontrolliert den Verwaltungsrat und beschließt über die mittel- und langfristige strategische Ausrichtung des ITVSHneu. Die Trägerversammlung kann in diesem Rahmen vom Verwaltungsrat jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten der Anstalt verlangen. Jeder Träger entsendet ein Mitglied in die Trägerversammlung. Die Amtsverwaltungen vertreten die amtsangehörigen Kommunen in der Trägerversammlung. Die Mitglieder der Trägerversammlung werden von der Gemeindevertretung, beziehungsweise dem Kreistag, dem Amtsausschuss, oder dem entsprechend zuständigen Beschlussorgan für die Dauer von fünf Jahren bestellt; bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verwaltungsrat ist eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für die restliche Amtszeit zu bestellen. Die Trägerversammlung entscheidet über:
Abgesehen von den Reisekosten zu den voraussichtlich einmal jährlich stattfindenden Sitzungen der Trägerversammlung entstehen keine Kosten. Um möglichst schnell Handlungsfähigkeit herzustellen, ist für den 10.01.2019 ist die konstituierende Sitzung der Gremien des ITVSHneu geplant. Für eine entsprechende Einladung benötigen wir die Benennung der Mitglieder der Trägerversammlung. Wir bitten daher alle
jeweils ein Mitglied für die Trägerversammlung des ITVSH durch das zuständige Organ oder Gremium im Wege eines Vorratsbeschlusses (vorbehaltlich des Inkrafttretens des Errichtungsgesetzes) zu benennen. |
Beschluss: In die Trägerversammlung des voraussichtlich zum 1.1.2019 durch ein Gesetz des Landtages errichteten IT-Verbundes Schleswig-Holstein wird Herr Godber Peters entsandt.
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Ja-Stimmen | :76 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Frauenförderplan 2018 - 2021 |
Beschlussvorlage - 26/2018 Nach dem Gleichstellungsgesetz ist das Amt verpflichtet, einen Frauenförderplan aufzustellen. Auf den vorliegenden Entwurf des Förderplans zur Gleichstellung von Frauen und Männern, der von der Dienststelle unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erstellt wurde, wird verwiesen.
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Bürgermeister Thoms-Pfeffer verweist auf die Wichtigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diesbezüglich fehlen ihr unter Punkt 4.5 des Frauenförderplans Aussagen zu der Möglichkeit von Homeoffice und Telearbeit. Sie bittet darum, diese Punkte in der zukünftigen Fortschreibung des Frauenförderplans zu berücksichtigen.
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Beschluss: Der Frauenförderplan 2018 bis 2021 wird beschlossen.
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Ja-Stimmen | :73 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :3 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Festlegung der Arbeitszeit der Gleichstellungsbeauftragten |
Beschlussvorlage - 24/2018 § 22a Abs. 1, Satz 2 und 3 der Amtsordnung wurde am 31.03.2017 wie folgt neu gefasst: "Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Ämtern mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern grundsätzlich vollzeitig und nur ausnahmsweise teilzeitig tätig, wenn und soweit die ordnungsgemäße Erledigung der anfallenden Gleichstellungsaufgaben eine Teilzeittätigkeit zulässt. Eine teilzeitige Tätigkeit mit einem Arbeitszeitvolumen von weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten ist ausgeschlossen; das Nähere regelt die Hauptsatzung." Zuvor lauteten die Regelungen wie folgt: "Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Ämtern mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern grundsätzlich hauptamtlich tätig; das Nähere regelt die Hauptsatzung." Frau Jeß hat derzeit eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden; weniger als 19,5 Stunden schließt das Gesetz nunmehr aus. Das Land gewährt einen Konnexitätsausgleich für mehr als 13 Stunden. Das Gleichstellungsministerium hat am 17.09.2018 einen Beratungserlass herausgegeben, wonach zu begründen ist, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausnahmsweise nicht in Vollzeit erfolgt. Für das Amt Schlei-Ostsee gilt es zu berücksichtigen, dass das Gesetz keine Differenzierung der Kommunen nach Einwohnerzahlen vorsieht, so dass die Pflicht zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten sowohl für Kommunen mit bspw. 250.000 als auch für solche mit 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern besteht, während für Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Bestellung einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ausreicht. Die Einwohnerzahl korreliert mit dem Aufwand für die Gleichstellungsbeauftragte, so dass bei gut 18.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine Teilzeittätigkeit mit 19,5 Stunden ausreicht. Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes, Frau Jeß, bestätigt, dass sie ihre Aufgaben innerhalb einer Teilzeittätigkeit von 19,5 Stunden wöchentlich angemessen erledigen kann.
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Beschluss: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Gleichstellungsbeauftragten wird ab 01.01.2019 auf 19,5 Stunden festgelegt.
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Ja-Stimmen | :76 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Amtswehrführers des Amtes Schlei-Ostsee sowie Ernennung. |
Beschlussvorlage - 30/2018 Die Delegierten der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Schlei-Ostsee haben auf ihrer Mitgliederversammlung (Wahlversammlung) am 24. Oktober 2018 Herrn Nis Juhl zum stellvertretenden Amtswehrführer gewählt. Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 12 Abs. 4 BrSchG. erforderlich, dass der Amtsausschuss dieser Wahl zustimmt.
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Beschluss: Der Amtsausschuss stimmt der Wahl von Herrn Nis Juhl zum stellvertretenden Amtswehrführer des Amtes Schlei-Ostsee zu. Amtsdirektor Gunnar Bock nimmt die Ernennung von Herrn Nis Juhl zum stellvertretenden Amtswehrführer vor.
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Ja-Stimmen | :76 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 16. | Wahl eines Amtsdirektors |
Beschlussvorlage - 25/2018 Die 6jährige Wahlzeit des Amtsdirektors läuft zum 01.01.2019 ab. Der Amtsausschuss hat am 08.11.2017 beschlossen, auf die Ausschreibung der Stelle zu verzichten. Zur Wahl steht der derzeitige Amtsdirektor, Gunnar Bock.
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Beschluss: Herr Gunnar Bock wird zum Amtsdirektor gewählt.
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Ja-Stimmen | :76 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Godber Peters | Rainer Röhl |
Protokollführer | Amtsvorsteher |