N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 21.11.2018.

Sitzungsort:  im Landgasthaus "Koseler Hof", Kosel
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  19.50 Uhr

Anwesend sind:
Amtsvorsteher Rainer Röhl
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen
Mitglied im Amtsausschuss Fritz-Wilhelm Blaas
Mitglied im Amtsausschuss Siegfried Brien
Mitglied im Amtsausschuss Frank Dreves
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige
Mitglied im Amtsausschuss Barbara Feyock
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling
Mitglied im Amtsausschuss Frank Göbel
Mitglied im Amtsausschuss Felix Grabowski
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder
Mitglied im Amtsausschuss Arno Henkel
1. stellv. Amtsvorsteher Hartmut Keinberger
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg
2. stellv. Amtsvorsteher Jens Kolls
Mitglied im Amtsausschuss Anke Leu
Mitglied im Amtsausschuss Ina Möbius
Mitglied im Amtsausschuss Dieter Olma
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde
Mitglied im Amtsausschuss Udo Steinacker
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer
Mitglied im Amtsausschuss Peter Thordsen
Mitglied im Amtsausschuss Rüdiger Zander

Abwesend sind:
Mitglied im Amtsausschuss Thomas Luth (entschuldigt )
Mitglied im Amtsausschuss Bernd Mordhorst (entschuldigt )
Mitglied im Amtsausschuss Patrick Ziebarth (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung Norbert Jordan
Personalrat René Kinza
Protokollführer Godber Peters
Gast Thomas Beerbaum
Gast Nis Juhl
Gast Jens Reinhold
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Amtsvorstehers
4. Bericht des Amtsdirektors
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 27/2018
9. Erlass der Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 28/2018
10. Erlass der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen des Amtes Schlei-Ostsee
  Beschlussvorlage - 29/2018
11. Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche unvermutete Prüfung der Amtskasse
  Beschlussvorlage - 21/2018
12. Benennung eines Mitgliedes für die Trägerversammlung des IT-Verbundes Schleswig-Holstein AöR
  Beschlussvorlage - 31/2018
13. Frauenförderplan 2018 - 2021
  Beschlussvorlage - 26/2018
14. Festlegung der Arbeitszeit der Gleichstellungsbeauftragten
  Beschlussvorlage - 24/2018
15. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Amtswehrführers des Amtes Schlei-Ostsee sowie Ernennung.
  Beschlussvorlage - 30/2018
16. Wahl eines Amtsdirektors
  Beschlussvorlage - 25/2018

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Amtsvorsteher gibt bekannt, dass aufgrund der Erkrankung der Gleichstellungsbeauftragten deren Tätigkeitsbericht unter TOP 12 entfallen muss. Als neuer Top 12 soll "Benennung eines Mitgliedes für die Trägerversammlung des IT-Verbundes Schleswig-Holstein AöR" aufgenommen werden.

Ja-Stimmen :25
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Amtsvorstehers
Der Amtsvorsteher berichtet wie folgt:

Ein sehr ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. Neben der Kommunalwahl, die sicherlich die politische Arbeit zeitweise etwas ausgebremst hat, konnten wir einige Gemeindejubiläen wie auch das 10-jährige Bestehen unseres Amtes feiern.

Erfreulich ist, dass wir heute Abend über eine Senkung der Amtsumlage abstimmen können.

Die Schule Fleckeby leidet unter akuter Raumnot. Der Schulverbandsvorsitzende hat die Situation schriftlich begründet und bitte darum, dass das Archiv, das in der Hardesvogtei untergebracht ist, in Räumlichkeiten des Amtes untergebracht werden kann, zumal auch hier die Kapazitäten fast erschöpft sind. Die Räumlichkeiten im Keller des Amtsgebäudes in Vogelsang könnten zur Verfügung gestellt werden, wenn man von einem kurz- bzw. mittelfristigen Verkauf des Gebäudes absieht. Hiermit müssen sich der Haupt- und Amtsausschuss in der jeweils nächsten Sitzung befassen. Eine evtl. Nutzung der Hardesvogtei durch die Schule wird zum Schuljahr 2019/2020 angestrebt.


An folgenden Veranstaltungen habe ich seit der letzten Amtsausschusssitzung (22.08.2018) teilgenommen:

27.08.2018 Informationsveranstaltung der SH-Netz AG in Bovenau

29.08.2018 Mitgliederversammlung des SHGT in Groß Wittensee

01.09.2018 Festakt zur 500-Jahr-Feier in Goosefeld

04.09.2018 Informationsveranstaltung zur Gründung der Klimaschutz GmbH in Winnemark

13.09.2018 Vorstandssitzung Naturpark Schlei in Schleswig

14.09.2018 Jubiläumsveranstaltung der AktivRegion

15.09.2018 Eröffnungsfeier der Kläranlage Revkuhl

26.09.2018 "Runder Tisch" Schlei in Schleswig

22.10.2018 Vorstellung ÖPNV-Konzept in Eckernförde

23.10.2018 Schulausschusssitzung in Vogelsang-Grünholz

26.10.2018 Abstimmungsgespräch zur heutigen Amtsausschusssitzung

11.11.2018 Jubiläumsveranstaltung in Brodersby

14.11.2018 Hauptausschusssitzung

zu TOP 4. Bericht des Amtsdirektors
Der Amtsdirektor berichtet wie folgt:

  • Die elektronische Rechnungsbearbeitung soll nunmehr im März 2019 eingeführt werden. Rechnungen werden dann elektronisch eingehen bzw. Papierrechnungen werden eingescannt und ausschließlich elektronisch weiterbearbeitet. Sodann müssen auch die Bürgermeister Anordnungen am Rechner digital signieren.
  • Die neue Software für den Sitzungsdienst soll im August nächsten Jahres hausintern eingeführt werden. Im Jahr 2020 soll die Möglichkeit bestehen, Sitzungen digital vor- und nachzubereiten sowie durchzuführen. Im kommenden Jahr werden amtseinheitliche Grundlagen erarbeitet und den Gemeindevertretungen zur Verfügung gestellt, damit diese entscheiden können, ob sie die entsprechende Hardware anschaffen und insgesamt auf digitale Sitzungsunterlagen umsteigen möchten.
  • Derzeit laufen 2 externe Stellenausschreibungen für die Verwaltung. Nachdem wir unsere Stellen bisher meist intern besetzen konnten, deutet sich auch bei uns ein zunehmender Wettbewerb um Fachkräfte an.
  • Im nächsten Jahr soll eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten, den II. Angestelltenlehrgang zu besuchen.
  • Der öffentliche Personennahverkehr im Kreisgebiet soll neu ausgeschrieben werden. Als Grundlage wird derzeit ein ÖPNV-Konzept erstellt, welches den Bürgermeistern mit einem Fahrplanentwurf vom Kreis vorgestellt wurde.
  • 105 (im Juli 2018 98, im November 2017 117, im November 2016 223) Flüchtlingen stehen noch 145 Plätze im Amt gegenüber, so dass wir noch 40 "freie" Plätze vorhalten.
  • Nachdem u. a. die Düngeverordnung die landwirtschaftliche Klärschlammaufbringung in einigen Jahren nicht mehr zulassen wird, scheint sich der befürchtete Entsorgungsengpass für Klärschlamm dadurch zu entschärfen, dass bspw. die Müllverbrennungsanlage Kiel eine "Klärschlammschiene" einführen möchte, welche 4mal so viel Kapazität haben soll, als die Stadt Kiel benötigt. In Flensburg und weiteren Orten gibt es ähnliche Überlegungen. Gleichwohl wird mit Preissteigerungen zu rechnen sein.
  • In den meisten Gemeinden dominieren derzeit die Stellungnahmen zur räumlichen Neuordnung der Windenergienutzung die Tagesordnung. Diverse Stellungnahmen sind bereits erarbeitet. Unabhängig von den gemeindlichen Eingaben hat jede Institution und jede Einwohnerin oder jeder Einwohner die Möglichkeit sich unter https://bolapla-sh.de/ zu informieren und eine Stellungnahme abzugeben.
  • Die Reform der Kitafinanzierung wird zu einem zentralen Thema in der politischen Auseinandersetzung zwischen Land und Kommunen. Diese Reform wird vermutlich die nächsten Jahrzehnte die Struktur eines der größten Tätigkeits- und Finanzbereiches unserer Gemeinden bestimmen.
  • Im kommenden Jahr wird die Vorbereitung des Breitbandausbaus im Außenbereich einen bedeutsamen Schwerpunkt darstellen.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 27/2018
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.            

Beschluss:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 131.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 6.206.800 € auf nunmehr 6.338.100 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um jeweils 237.400 € vermindert und damit gegenüber bisher 997.100 € auf nunmehr 759.700 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.       

Ja-Stimmen :76
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 28/2018
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.           

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    6.198.100 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    6.198.100 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    414.300 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    414.300 EUR

festgesetzt.

§ 2


Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                    0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                    0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                    1.100.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                   52,69 Stellen




§ 3

Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                    für die Amtsumlage
                                                                                                            auf

a) von Steuerkraftzahlen                                                                        v.H.

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe                                                                                      16,50
(Grundsteuer A)

2. für die Grundstücke                                                                                           16,50
(Grundsteuer B)

3. der Gewerbesteuer                                                                                                                                                                               16,50

b) vom Anteil an der Einkommensteuer                                                                                                                          16,50

c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG                                                                                                                           16,50
    -Sonderausgleich-

d) von den Schlüsselzuweisungen und                                                                                                                                                                                  16,50
Sonderschlüsselzuweisungen

e) vom Anteil an der Umsatzsteuer                                                                                                                        16,50

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.           

Ja-Stimmen :76
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen des Amtes Schlei-Ostsee
Beschlussvorlage - 29/2018
Die bisherige Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass datiert vom 26.02.2008. Zwischenzeitlich ist die Verwaltung des Amtes hauptamtlich geworden und die Ausführungsanweisungen zu § 30 der Gemeindehaushaltsverordnung haben sich geändert. Es ist daher erforderlich, die bisherige Satzung in einigen Punkten zu überarbeiten. Diese betreffen im Wesentlichen die Entscheidungszuständigkeit.

Es ist das Ziel, nach der Beschlussfassung des Amts mit den Gemeinden, die sich noch nicht gemäß § 8 der Satzung angeschlossen haben, in die Beratungen hierüber einzutreten. Bei den Gemeinden, die einen solchen Anschluss bereits beschlossen haben, sind gegebenenfalls noch die Wertgrenzen in den Hauptsatzungen anzupassen, da sich hier in der Vergangenheit Änderungen ergeben haben, die zu abweichenden Regelungen führen.  

Beschluss:
Die vorliegende Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen des Amtes Schlei-Ostsee wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :76
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche unvermutete Prüfung der Amtskasse
Beschlussvorlage - 21/2018
In der Zeit vom 17.09.18 bis 20.09.18 wurde die Amtskasse des Amtes Schlei-Ostsee vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde geprüft. Es gibt keine Prüfungsfeststellungen.

Stellungnahme:

Eine Stellungnahme erübrigt sich.

Beschluss:
Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen. 

Ja-Stimmen :76
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Benennung eines Mitgliedes für die Trägerversammlung des IT-Verbundes Schleswig-Holstein AöR
Beschlussvorlage - 31/2018
Die kommunalen Spitzenverbände teilen in einem gemeinsamen Schreiben vom 05. November 2018 folgendes mit:

Die organisatorischen Strukturen für kommunalübergreifende IT und E-Government sind aktuell nur bedingt geeignet, die zukünftigen Herausforderungen der Digitalisierung anzugehen. Die Einheiten, die in kommunaler Steuerung und Trägerschaft sind und die im kommunalen Umfeld die Themen E-Government und IT übergreifend verantworten

  • Einheitlicher Ansprechpartner AöR (EASH)
  • IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (ITVSH)
  • Kommunales Forum für Informationstechnik e.V. (KomFIT),
sollen gestärkt und neu aufgestellt werden.

Am 01.01.2019 sollen daher

  • KomFIT
  • EASH
  • und ITVSH

zu einem gemeinsamen Kompetenzzentrum für die digitale Transformation zusammenwachsen. Die Kompetenzschwerpunkte des ITVSHneu liegen in den Feldern E-Government, Verwaltungs-IT und Digitalisierung der Daseinsvorsorge. Der ITVSHneu ist als Anstalt öffentlichen Rechts ausgestaltet, an dem alle schleswig-holsteinischen Gemeinde, Städte, Kreise und Ämter beteiligt sind. Der ITVSHneu übernimmt den kommunalen Anteil an Dataport und bleibt damit inhousefähig.

Ziel der Kommunalen Landesverbände ist, dass die Schleswig-Holsteinischen Kommunen zukünftig über eine schlagkräftige Einheit verfügen, die die elektronische Verwaltung voranbringt und die Kommunen tatkräftig unterstützt. Diese Einheit soll ein starker Partner auch für Dataport und die Landesregierung sein. Wichtigste Aufgabe ist zunächst die Umsetzung des OnlineZugangsGesetzes (OZG).

Der ITVSHneu wird als Anstalt öffentlichen Rechts durch ein Errichtungsgesetz des Landes voraussichtlich zum 01.01.2019 gegründet. Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf soll noch diesem Jahr in den Landtag eingebracht und beschlossen werden.

Der ITVSHneu wird eine Trägerversammlung mit Organstatus erhalten. Die Trägerversammlung kontrolliert den Verwaltungsrat und beschließt über die mittel- und langfristige strategische Ausrichtung des ITVSHneu. Die Trägerversammlung kann in diesem Rahmen vom Verwaltungsrat jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten der Anstalt verlangen.

Jeder Träger entsendet ein Mitglied in die Trägerversammlung. Die Amtsverwaltungen vertreten die amtsangehörigen Kommunen in der Trägerversammlung. Die Mitglieder der Trägerversammlung werden von der Gemeindevertretung, beziehungsweise dem Kreistag, dem Amtsausschuss, oder dem entsprechend zuständigen Beschlussorgan für die Dauer von fünf Jahren bestellt; bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verwaltungsrat ist eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für die restliche Amtszeit zu bestellen.

Die Trägerversammlung entscheidet über:

  • die Satzung der Anstalt und ihre Änderung,
  • Beteiligung des neuen ITVSH an anderen Unternehmen,
  • Bestellungen und Abberufungen des Verwaltungsrates,
  • mittelfristige Finanzplanung,
  • strategische Unternehmensziele (Fünfjahreszeitraum).

Abgesehen von den Reisekosten zu den voraussichtlich einmal jährlich stattfindenden Sitzungen der Trägerversammlung entstehen keine Kosten.

Um möglichst schnell Handlungsfähigkeit herzustellen, ist für den 10.01.2019 ist die konstituierende Sitzung der Gremien des ITVSHneu geplant. Für eine entsprechende Einladung benötigen wir die Benennung der Mitglieder der Trägerversammlung.

Wir bitten daher alle

  • Kreise
  • kreisfreien Städte
  • amtsfreien Städte und Gemeinden
  • und Ämter

jeweils ein Mitglied für die Trägerversammlung des ITVSH durch das zuständige Organ oder Gremium im Wege eines Vorratsbeschlusses (vorbehaltlich des Inkrafttretens des Errichtungsgesetzes) zu benennen. 


Beschluss:
In die Trägerversammlung des voraussichtlich zum 1.1.2019 durch ein Gesetz des Landtages errichteten IT-Verbundes Schleswig-Holstein wird Herr Godber Peters entsandt. 

Ja-Stimmen :76
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Frauenförderplan 2018 - 2021
Beschlussvorlage - 26/2018
Nach dem Gleichstellungsgesetz ist das Amt verpflichtet, einen Frauenförderplan aufzustellen. Auf den vorliegenden Entwurf des Förderplans zur Gleichstellung von Frauen und Männern, der von der Dienststelle unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erstellt wurde, wird verwiesen. 
Bürgermeister Thoms-Pfeffer verweist auf die Wichtigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diesbezüglich fehlen ihr unter Punkt 4.5 des Frauenförderplans Aussagen zu der Möglichkeit von Homeoffice und Telearbeit. Sie bittet darum, diese Punkte in der zukünftigen Fortschreibung des Frauenförderplans zu berücksichtigen.

Beschluss:
Der Frauenförderplan 2018 bis 2021 wird beschlossen. 

Ja-Stimmen :73
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Festlegung der Arbeitszeit der Gleichstellungsbeauftragten
Beschlussvorlage - 24/2018
§ 22a Abs. 1, Satz 2 und 3 der Amtsordnung wurde am 31.03.2017 wie folgt neu gefasst:
"Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Ämtern mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern grundsätzlich vollzeitig und nur ausnahmsweise teilzeitig tätig, wenn und soweit die ordnungsgemäße Erledigung der anfallenden Gleichstellungsaufgaben eine Teilzeittätigkeit zulässt. Eine teilzeitige Tätigkeit mit einem Arbeitszeitvolumen von weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten ist ausgeschlossen; das Nähere regelt die Hauptsatzung."
Zuvor lauteten die Regelungen wie folgt:
"Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Ämtern mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern grundsätzlich hauptamtlich tätig; das Nähere regelt die Hauptsatzung."
Frau Jeß hat derzeit eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden; weniger als 19,5 Stunden schließt das Gesetz nunmehr aus. Das Land gewährt einen Konnexitätsausgleich für mehr als 13 Stunden.

Das Gleichstellungsministerium hat am 17.09.2018 einen Beratungserlass herausgegeben, wonach zu begründen ist, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausnahmsweise nicht in Vollzeit erfolgt. Für das Amt Schlei-Ostsee gilt es zu berücksichtigen, dass das Gesetz keine Differenzierung der Kommunen nach Einwohnerzahlen vorsieht, so dass die Pflicht zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten sowohl für Kommunen mit bspw. 250.000 als auch für solche mit 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern besteht, während für Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Bestellung einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ausreicht. Die Einwohnerzahl korreliert mit dem Aufwand für die Gleichstellungsbeauftragte, so dass bei gut 18.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine Teilzeittätigkeit mit 19,5 Stunden ausreicht.

Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes, Frau Jeß, bestätigt, dass sie ihre Aufgaben innerhalb einer Teilzeittätigkeit von 19,5 Stunden wöchentlich angemessen erledigen kann. 

Beschluss:
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Gleichstellungsbeauftragten wird ab 01.01.2019 auf 19,5 Stunden festgelegt. 

Ja-Stimmen :76
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Amtswehrführers des Amtes Schlei-Ostsee sowie Ernennung.
Beschlussvorlage - 30/2018
Die Delegierten der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Schlei-Ostsee haben auf ihrer Mitgliederversammlung (Wahlversammlung) am 24. Oktober 2018 Herrn Nis Juhl zum stellvertretenden Amtswehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 12 Abs. 4 BrSchG. erforderlich, dass der Amtsausschuss dieser Wahl zustimmt.  

Beschluss:
Der Amtsausschuss stimmt der Wahl von Herrn Nis Juhl zum stellvertretenden Amtswehrführer des Amtes Schlei-Ostsee zu.

Amtsdirektor Gunnar Bock nimmt die Ernennung von Herrn Nis Juhl zum stellvertretenden Amtswehrführer vor. 

Ja-Stimmen :76
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Wahl eines Amtsdirektors
Beschlussvorlage - 25/2018
Die 6jährige Wahlzeit des Amtsdirektors läuft zum 01.01.2019 ab. Der Amtsausschuss hat am 08.11.2017 beschlossen, auf die Ausschreibung der Stelle zu verzichten.

Zur Wahl steht der derzeitige Amtsdirektor, Gunnar Bock.

Beschluss:
Herr Gunnar Bock wird zum Amtsdirektor gewählt.

Ja-Stimmen :76
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Rainer Röhl 
Protokollführer  Amtsvorsteher