Sitzungsort: | im "Landgasthof Güby", Güby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.25 Uhr |
Amtsvorsteher Rainer Röhl |
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen |
Mitglied im Amtsausschuss Fritz-Wilhelm Blaas |
Mitglied im Amtsausschuss Frank Dreves |
Mitglied im Amtsausschuss Barbara Feyock |
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling |
Mitglied im Amtsausschuss Frank Göbel |
Mitglied im Amtsausschuss Felix Grabowski |
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller |
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder |
Mitglied im Amtsausschuss Arno Henkel |
1. stellv. Amtsvorsteher Hartmut Keinberger |
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg |
Mitglied im Amtsausschuss Anke Leu |
Mitglied im Amtsausschuss Thomas Luth |
Mitglied im Amtsausschuss Bernd Mordhorst |
Mitglied im Amtsausschuss Ina Möbius |
Mitglied im Amtsausschuss Dieter Olma |
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak |
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde |
Mitglied im Amtsausschuss Doris Rothe-Pöhls |
Mitglied im Amtsausschuss Udo Steinacker |
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer |
Mitglied im Amtsausschuss Peter Thordsen |
Mitglied im Amtsausschuss Rüdiger Zander |
Mitglied im Amtsausschuss Patrick Ziebarth |
Mitglied im Amtsausschuss Siegfried Brien (entschuldigt ) |
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige (entschuldigt ) |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß |
Personalrat René Kinza |
Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Amtsvorstehers |
4. | Bericht des Amtsdirektors |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten |
9. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 2/2019 | |
10. | Verlegung des Amtsarchivs in das Amtsgebäude in Damp/Vogelsang-Grünholz |
Beschlussvorlage - 3/2019 | |
11. | Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung |
Beschlussvorlage - 4/2019 | |
12. | Wahl der 2. stellv. Amtsvorsteherin oder des 2. stellv. Amtsvorstehers |
Beschlussvorlage - 5/2019 | |
13. | Wahl eines Mitgliedes in den Hauptausschuss |
14. | Wahl einer stellv. Ausschussvorsitzenden bzw. eines stellv. Ausschussvorsitzenden |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Der Amtsvorsteher bittet darum, sich für eine Schweigeminute im Gedenken an den verstorbenen ehemaligen LVB des Amtes Schwansen, Herrn Wolfgang Will, zu erheben. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Bericht des Amtsvorstehers |
Der Amtsvorsteher berichtet in folgenden Angelegenheiten: Gestern haben einige Bürgermeister und ich an einer Informationsveranstaltung des Kreises zum Thema Baum- und Knickschutz teilgenommen. Das Thema ist sehr komplex und stellt unsere Gemeinden, speziell die Bürgermeister, in einen verstärkten Prüfungs- und Handlungsbedarf. Allein aus Haftungsgründen ist mindestens einmal im Jahr eine Prüfung der gemeindlichen Bäume und Knicks durchzuführen und zu protokollieren. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Kreises zu finden. Nach wie vor wird die Schlei vom Kreis Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg monatlich auf Plastikpartikel untersucht. Es sind nach wie vor kleine Mengen an Plastikschnipsel vorhanden, die in Absprache mit den Schleswiger Stadtwerken entsorgt werden. Besorgniserregend ist allerdings die Tatsache, dass sehr viel weiterer Unrat in unseren Gewässer umherschwimmt. Auch die Wasserqualität der Schlei ist nach Auswertung eines Labors ungenügend. Der "Runde Tisch" Schlei wie auch der Naturpark Schlei beschäftigen sich weiterhin mit dem Thema. An folgenden Veranstaltungen habe ich seit der letzten Amtsausschusssitzung (21.11.2018) teilgenommen: 23.11.2018 Delegiertenversammlung des SHGT in Nortorf 30.11.2018 Weihnachtsfeier des Amtes in Güby 19.12.2018 Verabschiedung in den Ruhestand von Ulrich Erichsen 07.01.2019 Neujahrsempfang der Bundeswehr in Eckernförde 13.01.2019 Neujahrsempfang in Kosel 28.01.2019 Vorstandssitzung Naturpark Schlei 30.01.2019 "Runder Tisch" Schlei im Plessenhof in Schleswig 28.02.2019 Dienstversammlung Kreis in Damp 01.03.2019 Dienstversammlung Kreis in Damp 11.03.2019 Mitgliederversammlung Naturpark Schlei in Lindaunis 19.03.2019 Informationsgespräch mit dem Landrat und Mitarbeitern des Kreises |
zu TOP 4. | Bericht des Amtsdirektors |
Der Amtsdirektor berichtet in folgenden Angelegenheiten:
Die Steuer- und Finanzkraftzahlen der einzelnen Gemeinden je Einwohner:
Damit stehen den Gemeinden unseres Amtes jährlich ca. 1.795.000,00 € (1.946.000,00 €) weniger Finanzmittel zur Verfügung, als nach dem schleswig-holsteinischen Durchschnitt zur Verfügung stehen würde. Zentralörtliche Mittel sind hierbei noch unberücksichtigt.
Bürgermeister Thordsen fragt nach den baurechtlichen Konsequenzen in Bezug auf die Einstufung des Osterwalls als Weltkulturerbe. Der Amtsvorsteher berichtet, dass diese Einstufung durchaus Einfluss auf die Bebauungsmöglichkeiten der umliegenden Grundstücke hat. Dieses wird auch von Bürgermeister Pietrzak für den Bereich Kochendorf bestätigt. Amtsausschussmitglied Rodde fragt nach der Resonanz bezüglich der durch den Amtsdirektor vorgebrachten Bedenken zur KiTa Reform. Amtsdirektor Bock erklärt hierzu, dass das Land kaum auf die Einlassungen des Gemeindetages eingeht und zu den wesentlichen Punkten eine andere Auffassung vertritt. Bürgermeister Zander fragt nach den Kosten für die Geräte zur Durchführung des digitalen Sitzungsdienstes. Hierzu wird durch Herrn Peters erläutert, dass der Kostenrahmen voraussichtlich bei ca. 500,- € je Gerät beginnen wird. Je nach Ausstattung sind jedoch auch Kosten von bis zu 1.200,- € je Gerät möglich.
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zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten |
Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Schlei-Ostsee November 2017- März 2019 Nina Jeß Einleitung Seit dem 01.01.2013 bin ich als hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden tätig. Mit der Einführung des Gesetzes zur Sicherung der Arbeitszeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten hat sich meine Wochenarbeitszeit seit dem 01.01.2019 auf 19,5 Stunden erhöht. Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist sehr vielfältig. Ich verstehe mich in der Rolle der Wegweiserin, die:
Gesetzliche Rahmbedingungen Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sichert in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes die Förderung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Artikel 6 Verfassung des Landes Schleswig-Holstein " Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist die Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie anderen Trägern der öffentlichen Verwaltung. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass Frauen und Männer in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen zu gleichen Anteilen vertreten sind." Tätigkeiten Die Gleichstellungsarbeit bezieht sich grundsätzlich nicht nur auf die verwaltungsinterne Ebene. Auch alle Bürgerinnen und Bürger können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn es um Chancengleichheit der Geschlechter in allen Lebensbereichen geht. Die gültige Fassung der Hauptsatzung des Amtes Schleis-Ostsee weist unter § 6 die aufgeführten Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten aus: § 6 Gleichstellungsbeauftragte (1) Die Gleichstellungsbeauftragte ist hauptamtlich tätig. Ihr können anderweitige dienstliche oder arbeitsrechtliche Aufgaben übertragen werden, soweit dies ihren Arbeitsauftrag als Gleichstellungsbeauftragte nicht beeinträchtigt. (2) Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Amt Schlei-Ostsee bei. Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig: Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit des Amtsausschusses, der amtsangehörigen Gemeindevertretungen und der Verwaltung, Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen auf Frauen, Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen im Amt, Anbieten von Sprechstunden und Beratung für hilfesuchende Frauen, Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen. (3) Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Ausübung ihrer Tätigkeit an fachliche Weisungen der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors nicht gebunden; sie unterliegt aber ihrer oder seiner allgemeinen Dienstaufsicht. (4) Die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an allen Vorhaben möglichst so frühzeitig zu beteiligen, dass deren Initiativen, Anregungen, Vorschläge, Bedenken oder sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie erbetene Auskünfte zu erteilen. (5) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem Aufgabenbereich eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei ist sie an Weisungen nicht gebunden. Die Gleichstellungsbeauftragte kann an den Sitzungen des Amtsausschusses und der Ausschüsse teilnehmen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen sind ihr rechtzeitig bekanntzugeben. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen. Zu den verwaltungsinternen Aufgaben gehörten im Berichtszeitraum insbesondere:
Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt mir ihren Tätigkeiten im Bereich der Personalangelegenheiten mittelbar und unmittelbar Einfluss auf die Personalarbeit der Verwaltung. Die Grundlage hierfür bilden das Gleichstellungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein sowie die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Amtsdirektor sowie den Leitern der jeweiligen Abteilungen und dem Personalrat des Amtes. Weitere Tätigkeiten Zusammenarbeit und Vernetzung mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden,
Anonyme Beratungen der Bürgerinnen und Bürger Insgesamt haben 35 Personen die Beratung in Anspruch genommen. Nachfolgend sind die Themen, die in persönlichen Beratungsgesprächen, Telefonaten oder E-Mail Kontakten genannt wurden, zusammengefasst:
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Ratsuchenden nach einer ersten Klärung der Probleme und bei der Suche nach weitergehenden Hilfsangeboten. Projekte Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen - November 2017 Internationaler Weltfrauentag 2018 - März 2018 Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen 2018 - November 2018 Mehr Frauen in die Kommunalpolitik 2017/18 100 Jahre Frauenwahlrecht 2018/2019
Frau, Gesundheit und Beruf
Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit anderen Gleichstellungsbeauftragten Landesarbeitsgemeinschaft Die hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind in einer Landesarbeitsgemeinschaft zusammengefasst, in der sie sich vernetzen. Ca. vier Mal im Jahr finden Vollversammlungen statt. Hier werden Fachthemen beraten, Informationen und Erfahrungen ausgetauscht. Zur Geschäftsstelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten besteht ebenfalls eine sehr gute Zusammenarbeit. Netzwerktreffen der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Rendsburg-Eckernförde Die Kreis Gleichstellungsbeauftragte Silvia Kempe Waedt führt ca. vier-fünf Mal im Jahr für alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Rendsburg-Eckernförde ein Netzwerktreffen durch. Es wird über Fachthemen beraten, Informationen und Erfahrungen ausgetauscht sowie gemeinsame Projekte geplant, organisiert und durchgeführt. Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der Ämter Hüttener Berge und Dänischer Wohld Eine sehr gute, vertrauensvolle und regelmäßige Zusammenarbeit findet mit den Gleichstellungsbeauftragten Bibeth von Lüttichau (Amt Hüttener Berge) und Anja Fiebelkorn (Amt Dänischer Wohld) statt. Zusammenarbeit mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben, Behörden und Personen Aufgrund der sehr guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit möchte ich besonders nachfolgende Partnerinnen und Partner benennen:
Ausblick Frau, Gesundheit und Beruf Mädchen und Jungen im heutigen Bildungssystem Mehr Frauen in die Kommunalpolitik Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen Internationaler Weltfrauentag Danksagung An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei allen Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter für die Offenheit, das Interesse und die bisherige sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Amtsausschussmitglied Dreves fragt dem Kontakt der Gleichstellungsbeauftragten zu Flüchtlingsunterkünften und der Sicherstellung der Rechte von geflüchteten Frauen. Frau Jeß erklärt hierzu, dass sie Kontakt zu den Helferkreisen aufgenommen hatte. Hier sind jedoch keine Rückmeldungen erfolgt, so dass sich ihre Tätigkeit im Moment nicht auf diesen Bereich erstreckt.
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zu TOP 9. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 2/2019 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2018 des Amtes Schlei-Ostsee zu prüfen. Da beim Amt kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Hauptausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist dem Amtsausschuss zu berichten. Dieser beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2018.
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Beschluss: Die Jahresrechnung 2018 des Amtes Schlei-Ostsee wurde stichprobenartig geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2018 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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Ja-Stimmen | :79 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Verlegung des Amtsarchivs in das Amtsgebäude in Damp/Vogelsang-Grünholz |
Beschlussvorlage - 3/2019 Das Archiv des Amtes ist seit der Ämterzusammenlegung insgesamt und zuvor für das Amt Schlei seit 2005 in der Hardesvogtei an der Fleckebyer Schule untergebracht. Bei diesem Archiv handelt es sich nicht um einen "ständig" in Gebrauch befindlichen Aktenraum, sondern um ein Archiv, welches ausgewählte und nach dem Archivgesetz dauerhaft zu verwahrende Dokumente verwahrt. Der Archivar bzw. eine Mitarbeiterin wird von der Archivgemeinschaft (Zusammenschluss diverser Verwaltungen im Kreis) beschäftigt; Montags nachmittags wird unser Archivraum geöffnet - Unterlagen werden herausgegeben bzw. archiviert. Mit Schreiben vom 06.11.2018 bittet Schulverbandsvorsteher Peter Thordsen um Prüfung, ob das Archiv in einer anderen Liegenschaft untergebracht werden kann, da die Grundschule den Raum gerne mitnutzen würde. Außerdem hat der Archivar schon seit längerem darauf hingewiesen, dass der ursprünglich ausschließlich für das Amt Schlei gedachte Archivraum ohnehin nicht mehr ausreichen würde. Als amtseigene Liegenschaft mit ausreichendem Platzangebot käme hierfür ausschließlich das Verwaltungsgebäude in Vogelsang-Grünholz in Betracht, welches im Keller über ausreichend Archivraum verfügt. Die Kosten eines Umzuges des Archivs einschließlich des Rückbaus des Regalsystems in der Hardesvogtei und der Einrichtung eines Archivarbeitsplatzes werden auf ca. 10.000,00 € geschätzt.
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Beschluss: Die Einrichtung des Amtsarchivs im Keller des amtseigenen Verwaltungsgebäudes in Damp/Vogelsang-Grünholz wird beschlossen. Die Kosten sind im Nachtragshaushalt bereitzustellen.
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Ja-Stimmen | :79 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung |
Beschlussvorlage - 4/2019 Bisher wird das Erscheinen des Amtsblatts des Amtes Schlei-Ostsee in der Eckernförder Zeitung angekündigt. Dies verursacht Bekanntmachungskosten von mehreren tausend Euro im Jahr. Daher ist beabsichtigt, die Veröffentlichungsform vom "Amtsblatt" auf "Bekanntmachungsform Internet" umzustellen. Die örtlichen Bekanntmachungen und Verkündungen des Amtes können in dieser Form erfolgen, da sie im Internet bereitgestellt werden. Der Hinweis in der Zeitung kann durch einen entsprechenden Hinweis an mindestens einer Bekanntmachungstafel des Trägers der öffentlichen Verwaltung ersetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bekanntmachung oder Veröffentlichung über öffentlich zugängliche Netze angeboten wird. Des Weiteren muss jede Person einen angemessenen Zugang zu der Publikation haben. Diese Voraussetzungen werden durch die Homepage des Amtes erfüllt. Eine Zusendung in Papierform zu einem Kostenpunkt von 2,- € pro Amtsblatt wird schon seit 2 - 3 Jahren nicht mehr nachgefragt.
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Der Amtsdirektor verweist auf die kontroverse Diskussion im Hauptausschuss, die es zum jetzigen Zeitpunkt wohl nicht ermöglichen wird, ein einheitliches positives Abstimmungsergebnis zu erzielen. Da es für das Amt jedoch sehr wichtig ist, eine einheitliche Bekanntmachungsform zu haben, empfiehlt er, gegen den Entwurf der Verwaltung zu stimmen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zu erlassen.
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Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :76 |
Enthaltungen | :3 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 12. | Wahl der 2. stellv. Amtsvorsteherin oder des 2. stellv. Amtsvorstehers |
Beschlussvorlage - 5/2019 Jens Kolls ist aus dem Amtsausschuss ausgeschieden, so dass er auch das Amt des 2. stellv. Amtsvorstehers nicht mehr wahrnimmt. Die Funktion ist daher neu zu besetzen.
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Beschluss: Als 2. stellv. Amtsvorsteher wird Felix Grabowski gewählt.
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Ja-Stimmen | :76 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :3 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Wahl eines Mitgliedes in den Hauptausschuss |
Jens Kolls ist aus dem Amtsausschuss ausgeschieden, so dass er auch nicht mehr im Hauptausschuss vertreten ist. Die Position ist daher neu zu besetzen. Durch Frau Feyock wird Frau Rothe-Pöhls als Hauptausschussmitglied vorgeschlagen. Frau Rothe-Pöhls wird als Mitglied in den Hauptausschuss gewählt.
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Ja-Stimmen | :74 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :5 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Wahl einer stellv. Ausschussvorsitzenden bzw. eines stellv. Ausschussvorsitzenden |
Jens Kolls ist aus dem Amtsausschuss ausgeschieden, so dass er auch nicht mehr im Hauptausschuss vertreten ist. Er ist damit auch nicht mehr stellvertretender Hauptausschussvorsitzender. Die Position ist neu zu besetzen. Durch Herrn Thordsen wird Herr Keinberger als stellvertretender Hauptausschussvorsitzender vorgeschlagen. Herr Keinberger wird zum stellvertretenden Hauptausschussvorsitzenden gewählt.
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Ja-Stimmen | :73 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :6 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Godber Peters | Rainer Röhl |
Protokollführer | Amtsvorsteher |