N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 27.03.2019.

Sitzungsort:  im "Landgasthof Güby", Güby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Amtsvorsteher Rainer Röhl
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen
Mitglied im Amtsausschuss Fritz-Wilhelm Blaas
Mitglied im Amtsausschuss Frank Dreves
Mitglied im Amtsausschuss Barbara Feyock
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling
Mitglied im Amtsausschuss Frank Göbel
Mitglied im Amtsausschuss Felix Grabowski
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder
Mitglied im Amtsausschuss Arno Henkel
1. stellv. Amtsvorsteher Hartmut Keinberger
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg
Mitglied im Amtsausschuss Anke Leu
Mitglied im Amtsausschuss Thomas Luth
Mitglied im Amtsausschuss Bernd Mordhorst
Mitglied im Amtsausschuss Ina Möbius
Mitglied im Amtsausschuss Dieter Olma
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde
Mitglied im Amtsausschuss Doris Rothe-Pöhls
Mitglied im Amtsausschuss Udo Steinacker
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer
Mitglied im Amtsausschuss Peter Thordsen
Mitglied im Amtsausschuss Rüdiger Zander
Mitglied im Amtsausschuss Patrick Ziebarth

Abwesend sind:
Mitglied im Amtsausschuss Siegfried Brien (entschuldigt )
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß
Personalrat René Kinza
Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Amtsvorstehers
4. Bericht des Amtsdirektors
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 2/2019
10. Verlegung des Amtsarchivs in das Amtsgebäude in Damp/Vogelsang-Grünholz
  Beschlussvorlage - 3/2019
11. Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 4/2019
12. Wahl der 2. stellv. Amtsvorsteherin oder des 2. stellv. Amtsvorstehers
  Beschlussvorlage - 5/2019
13. Wahl eines Mitgliedes in den Hauptausschuss
14. Wahl einer stellv. Ausschussvorsitzenden bzw. eines stellv. Ausschussvorsitzenden

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Der Amtsvorsteher bittet darum, sich für eine Schweigeminute im Gedenken an den verstorbenen ehemaligen LVB des Amtes Schwansen, Herrn Wolfgang Will, zu erheben. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Bericht des Amtsvorstehers
Der Amtsvorsteher berichtet in folgenden Angelegenheiten:

Gestern haben einige Bürgermeister und ich an einer Informationsveranstaltung des Kreises zum Thema Baum- und Knickschutz teilgenommen. Das Thema ist sehr komplex und stellt unsere Gemeinden, speziell die Bürgermeister, in einen verstärkten Prüfungs- und Handlungsbedarf. Allein aus Haftungsgründen ist mindestens einmal im Jahr eine Prüfung der gemeindlichen Bäume und Knicks durchzuführen und zu protokollieren. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Kreises zu finden.

Nach wie vor wird die Schlei vom Kreis Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg monatlich auf Plastikpartikel untersucht. Es sind nach wie vor kleine Mengen an Plastikschnipsel vorhanden, die in Absprache mit den Schleswiger Stadtwerken entsorgt werden. Besorgniserregend ist allerdings die Tatsache, dass sehr viel weiterer Unrat in unseren Gewässer umherschwimmt. Auch die Wasserqualität der Schlei ist nach Auswertung eines Labors ungenügend. Der "Runde Tisch" Schlei wie auch der Naturpark Schlei beschäftigen sich weiterhin mit dem Thema.


An folgenden Veranstaltungen habe ich seit der letzten Amtsausschusssitzung (21.11.2018) teilgenommen:

23.11.2018 Delegiertenversammlung des SHGT in Nortorf

30.11.2018            Weihnachtsfeier des Amtes in Güby

19.12.2018  Verabschiedung in den Ruhestand von Ulrich Erichsen

07.01.2019 Neujahrsempfang der Bundeswehr in Eckernförde

13.01.2019            Neujahrsempfang in Kosel

28.01.2019            Vorstandssitzung Naturpark Schlei

30.01.2019             "Runder Tisch" Schlei im Plessenhof in Schleswig

28.02.2019            Dienstversammlung Kreis in Damp

01.03.2019            Dienstversammlung Kreis in Damp

11.03.2019 Mitgliederversammlung Naturpark Schlei in Lindaunis

19.03.2019 Informationsgespräch mit dem Landrat und Mitarbeitern des Kreises 


zu TOP 4. Bericht des Amtsdirektors
Der Amtsdirektor berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Die Gesamtheit der Gemeinden im Amt Schlei-Ostsee ist strukturell finanzschwach. Die Lücke zur deutlich höheren Steuerkraft der schleswig-holsteinischen Durchschnittsgemeinde hat sich im vergangenen Jahr erneut leicht verringert. So liegt die Finanzkraft je Einwohner 2019 im Durchschnitt bei 1.120,40 € (in Klammern jeweils 2018: 1.062,63 €), während sie im Kreis 1.173,19 € (1.106,94 €) und landesweit bei den kreisangehörigen Gemeinden 1.216,42 € (1.166,12 €) beträgt. Die Spannbreite innerhalb des Amtes ist nach wie vor groß. So liegen Dörphof, Karby sowie Rieseby (weiterhin) und Güby (im Austausch mit Gammelby) im niedrigen Bereich bei 1.060,00 € (1.000,00 €) und Damp hat mit 1.380,14 € (1.246,91 €) Altenhof mit 1.140,09 € (1.366,78 €) an der Spitze abgelöst. Die Finanzkraft hängt entscheidend von der Steuerkraft ab, die gemeinsam mit den Schlüsselzuweisungen die Finanzkraft bildet.
Die Steuer- und Finanzkraftzahlen der einzelnen Gemeinden je Einwohner:
Gemeinde
Steuerkraft 2018
Steuerkraft 2019
Finanzkraft 2018
Finanzkraft 2019
 
 
 
 
 
Altenhof
1.456,17 €
893,24 €
1.366,78 €
1.140,09 €
Barkelsby
687,68 €
729,76 €
1.034,19 €
1.091,06 €
Brodersby
801,36 €
922,46 €
1.068,29 €
1.148,86 €
Damp
1.274,42 €
1.437,67 €
1.246,91 €
1.380,14 €
Dörphof
528,38 €
594,16 €
999,61 €
1.056,42 €
Fleckeby
852,66 €
848,36 €
1.083,69 €
1.126,63 €
Gammelby
593,33 €
787,36 €
1.005,87 €
1.108,33 €
Goosefeld
848,97 €
796,47 €
1.082,57 €
1.111,06 €
Güby
621,52 €
588,08 €
1.014,34 €
1.055,86 €
Holzdorf
713,02 €
735,85 €
1.041,78 €
1.092,87 €
Hummelfeld
753,85 €
729,40 €
1.054,01 €
1.090,91 €
Karby
588,00 €
630,55 €
1.004,99 €
1.061,29 €
Kosel
768,61 €
780,09 €
1.058,47 €
1.106,16 €
Loose
652,88 €
718,38 €
1.023,75 €
1.087,63 €
Rieseby
566,80 €
624,06 €
1.003,08 €
1.059,34 €
Thumby
995,03 €
1.068,57 €
1.126,38 €
1.192,70 €
Waabs
744,86 €
878,82 €
1.051,34 €
1.135,77 €
Windeby
742,97 €
765,00 €
1.050,78 €
1.101,63 €
Winnemark
628,30 €
688,66 €
1.016,36 €
1.078,73 €
Amt Schlei-Ostsee
763,07 €
806,14 €
1.062,63 €
1.120,40 €
Kreis RD-ECK
900,96 €
966,60 €
1.106,94 €
1.173,19 €
Kreisangehörige Gemeinden in S.-H.
1.036,06 €
1.071,19 €
1.166,12 €
1.216,42 €

Damit stehen den Gemeinden unseres Amtes jährlich ca. 1.795.000,00 € (1.946.000,00 €) weniger Finanzmittel zur Verfügung, als nach dem schleswig-holsteinischen Durchschnitt zur Verfügung stehen würde. Zentralörtliche Mittel sind hierbei noch unberücksichtigt.
  • Die Änderung des Kindertagesstättengesetzes nimmt ihren Lauf…
    Von den drei Zielen des Gesetzes (Qualitätssteigerung, Entlastung der Eltern und Entlastung der Kommunen) haben es zumindest die ersten beiden Ziele in den Gesetzesentwurf geschafft.
  • Die Anerkennung von Haithabu und Danewerk als Weltkulturerbe rückt unsere Region verstärkt in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Dies gilt es für die kommenden Jahrzehnte sinnvoll und nachhaltig zu nutzen. Beispielhaft passte die Wikinger-Ausrichtung des Ostseeresorts Damp offensichtlich bereits vor Jahren zu dieser Entwicklung.
  • Die AktivRegion wird voraussichtlich ab dem Sommer jährlich gut 200.000,00 € zur Verfügung haben, die für kleine Infrastrukturinvestitionen bis zu höchstens 20.000,00 € zur Verfügung stehen. Diese können mit 80% gefördert werden. Beispielhaft kann es sich um die Gestaltung von Dorfplätzen handeln.
  • Am 31.08./01.09. findet der "Lauf ins Leben" in Eckernförde statt. Mitarbeiter haben eine Teilnahme des Amtes angeregt.
  • In der letzten Sitzung hatte ich berichtet, dass im Jahr 2020 die Möglichkeit bestehen soll, Sitzungen digital vor- und nachzubereiten sowie durchzuführen, soweit Gemeinden die Anschaffung der entsprechenden Hardware und den ganzheitlichen Umstieg auf digitale Sitzungsunterlagen beschließen würden. Aufgrund diverser Reaktionen bezüglich des Umstiegs auf digitale Medien bin ich verunsichert, ob die Zeit hierfür schon reif ist. Der mit dem Umstieg verbundene Aufwand erfordert eine angemessene Zahl teilnehmender Gemeinden. Die Angelegenheit sollte m. E. daher in der nächsten Sitzung grundsätzlich erörtert werden.
  • 113 (im November 2018 105, im Juli 2018 98, im November 2017 117, im November 2016 223) Flüchtlingen stehen noch 146 Plätze im Amtsgebiet gegenüber, so dass wir noch 33 "freie" Plätze vorhalten.
  • Zur elektronischen Rechnungsbearbeitung, die in diesen Tagen im Amt eingeführt wird, gibt der büroleitende Beamte noch einige Hinweise.

Bürgermeister Thordsen fragt nach den baurechtlichen Konsequenzen in Bezug auf die Einstufung des Osterwalls als Weltkulturerbe. Der Amtsvorsteher berichtet, dass diese Einstufung durchaus Einfluss auf die Bebauungsmöglichkeiten der umliegenden Grundstücke hat. Dieses wird auch von Bürgermeister Pietrzak für den Bereich Kochendorf bestätigt.

Amtsausschussmitglied Rodde fragt nach der Resonanz bezüglich der durch den Amtsdirektor vorgebrachten Bedenken zur KiTa Reform. Amtsdirektor Bock erklärt hierzu, dass das Land kaum auf die Einlassungen des Gemeindetages eingeht und zu den wesentlichen Punkten eine andere Auffassung vertritt.

Bürgermeister Zander fragt nach den Kosten für die Geräte zur Durchführung des digitalen Sitzungsdienstes. Hierzu wird durch Herrn Peters erläutert, dass der Kostenrahmen voraussichtlich bei ca. 500,- € je Gerät beginnen wird. Je nach Ausstattung sind jedoch auch Kosten von bis zu 1.200,- € je Gerät möglich. 

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt. 

zu TOP 6. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses
Es werden keine Fragen gestellt. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten
Tätigkeitsbericht
der Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Schlei-Ostsee
November 2017- März 2019
Nina Jeß

Einleitung

Seit dem 01.01.2013 bin ich als hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden tätig.
Mit der Einführung des Gesetzes zur Sicherung der Arbeitszeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten hat sich meine Wochenarbeitszeit seit dem 01.01.2019 auf 19,5 Stunden erhöht.
Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist sehr vielfältig. Ich verstehe mich in der Rolle der Wegweiserin, die:
  • zuhört,
  • hinschaut und
  • mitgestaltet.

Gesetzliche Rahmbedingungen
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sichert in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes die Förderung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.

Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Artikel 6 Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
" Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist die Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie anderen Trägern der öffentlichen Verwaltung. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass Frauen und Männer in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen zu gleichen Anteilen vertreten sind."

Tätigkeiten
Die Gleichstellungsarbeit bezieht sich grundsätzlich nicht nur auf die verwaltungsinterne Ebene. Auch alle Bürgerinnen und Bürger können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn es um Chancengleichheit der Geschlechter in allen Lebensbereichen geht.

Die gültige Fassung der Hauptsatzung des Amtes Schleis-Ostsee weist unter § 6 die aufgeführten Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten aus:
§ 6
Gleichstellungsbeauftragte
(1) Die Gleichstellungsbeauftragte ist hauptamtlich tätig. Ihr können anderweitige dienstliche
oder arbeitsrechtliche Aufgaben übertragen werden, soweit dies ihren Arbeitsauftrag
als Gleichstellungsbeauftragte nicht beeinträchtigt.

(2) Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern im Amt Schlei-Ostsee bei. Sie ist dabei insbesondere in folgenden
Aufgabenbereichen tätig:

 Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit des Amtsausschusses, der
amtsangehörigen Gemeindevertretungen und der Verwaltung,
 Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen auf Frauen,
 Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen im Amt,
 Anbieten von Sprechstunden und Beratung für hilfesuchende Frauen,
 Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden,
um frauenspezifische Belange wahrzunehmen.

(3) Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Ausübung ihrer Tätigkeit an fachliche Weisungen
der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors nicht gebunden; sie unterliegt aber ihrer oder
seiner allgemeinen Dienstaufsicht.

(4) Die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen
ihres Aufgabenbereichs an allen Vorhaben möglichst so frühzeitig zu beteiligen, dass
deren Initiativen, Anregungen, Vorschläge, Bedenken oder sonstige Stellungnahmen
berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen
Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie erbetene Auskünfte zu erteilen.

(5) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem Aufgabenbereich eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei ist sie an Weisungen nicht gebunden.
Die Gleichstellungsbeauftragte kann an den Sitzungen des Amtsausschusses und der Ausschüsse teilnehmen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen sind ihr rechtzeitig bekanntzugeben. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen.


Zu den verwaltungsinternen Aufgaben gehörten im Berichtszeitraum insbesondere:
  • Die Mitwirkung bei der Personalpolitik des Amtes,
  • Teilnahme an den Monatsgesprächen mit der Verwaltung und dem Personalrat,
  • Ferienbetreuungsangebote für die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisiert,
  • Multiplikatorin für das Projekt "Mein Papa liest auch vor". Dieses Projekt wurde vom Land Schleswig-Holstein und der Sparkassen initiiert,
  • Beratungsgespräche mit dem Schulausschuss der Schule Mittelschwansen in Waabs durchgeführt,
  • Fortführung der Ferienbetreuung für Fleckeby und Rieseby.

Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt mir ihren Tätigkeiten im Bereich der Personalangelegenheiten mittelbar und unmittelbar Einfluss auf die Personalarbeit der Verwaltung. Die Grundlage hierfür bilden das Gleichstellungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein sowie die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Amtsdirektor sowie den Leitern der jeweiligen Abteilungen und dem Personalrat des Amtes.

Weitere Tätigkeiten
Zusammenarbeit und Vernetzung mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden,
  • Ansprechpartnerin für das Thema "Ferienbetreuung",
  • Teilnahme am Projekt KIK (Kooperations- und Interventionsprojekt KIK Netzwerk bei Häuslicher Gewalt)
  • Beratungsgespräche führen.

Anonyme Beratungen der Bürgerinnen und Bürger
Insgesamt haben 35 Personen die Beratung in Anspruch genommen. Nachfolgend sind die Themen, die in persönlichen Beratungsgesprächen, Telefonaten oder E-Mail Kontakten genannt wurden, zusammengefasst:
  • Beratung von Alleinerziehenden,
  • Familiäre Belastungen und gesundheitliche Probleme,
  • Häusliche Gewalt,
  • Schülerinnen- und Schüler-Beförderung
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Trennung und Scheidung,
  • Ferienbetreuung,
  • Berufliche Situation, Erwerbstätigkeit, Veränderungen.

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Ratsuchenden nach einer ersten Klärung der Probleme und bei der Suche nach weitergehenden Hilfsangeboten.

Projekte

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen - November 2017
Internationaler Weltfrauentag 2018 - März 2018
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen 2018 - November 2018
Mehr Frauen in die Kommunalpolitik 2017/18
100 Jahre Frauenwahlrecht 2018/2019
  • Veranstaltung im November 2018
  • Wanderausstellung in der Förde Sparkasse in Eckernförde 2019

Frau, Gesundheit und Beruf

  • Veranstaltungen für Familien:
  • Das Familienkonzept Mai 2017
  • Gemeinsam Essen macht Familien stark Januar 2018
  • Familie ist, …wenn jemand Zeit für mich hat März 2018
  • Ein glückliches Paar - eine glückliche Familie September 2019
  • Marktplatz "Gesundheit":
  • 6. September 2019 in der Zeit von 15:00 - ca. 17:20 Uhr, UIC Eckernförde
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf:
  • In Zusammenarbeit mit der örtlichen Presse sollen familienfreundliche Unternehmen aller Branchen vorgestellt werden.

Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit anderen Gleichstellungsbeauftragten

Landesarbeitsgemeinschaft
Die hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind in einer Landesarbeitsgemeinschaft zusammengefasst, in der sie sich vernetzen. Ca. vier Mal im Jahr finden Vollversammlungen statt. Hier werden Fachthemen beraten, Informationen und Erfahrungen ausgetauscht. Zur Geschäftsstelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten besteht ebenfalls eine sehr gute Zusammenarbeit.

Netzwerktreffen der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Die Kreis Gleichstellungsbeauftragte Silvia Kempe Waedt führt ca. vier-fünf Mal im Jahr für alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Rendsburg-Eckernförde ein Netzwerktreffen durch. Es wird über Fachthemen beraten, Informationen und Erfahrungen ausgetauscht sowie gemeinsame Projekte geplant, organisiert und durchgeführt.

Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der Ämter Hüttener Berge und Dänischer Wohld
Eine sehr gute, vertrauensvolle und regelmäßige Zusammenarbeit findet mit den Gleichstellungsbeauftragten Bibeth von Lüttichau (Amt Hüttener Berge) und Anja Fiebelkorn (Amt Dänischer Wohld) statt.

Zusammenarbeit mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben, Behörden und Personen
Aufgrund der sehr guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit möchte ich besonders nachfolgende Partnerinnen und Partner benennen:
  • Familienzentrum Eckernförde,
  • Ev. Kindergarten Borby, Ute Heyn,
  • Via Frauen und Mädchentreff, Christiane Schunter,
  • KIK, Andrea Hackbart,
  • Frau & Beruf, Dr. Christiane Kaiser,
  • Arbeitsagentur Eckernförde, Thorsten Rasche,
  • NaturKostBar, Simone Schmidt,
  • Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Preetz, Yvonne Deerberg,
  • Zum Thema "Ferienbetreuung": Peter Thordsen, Jens Kolls und Horst Böttcher,
  • Ursula Schwarzer, Marlies Thoms-Pfeffer und Ulrike von Bargen zum Projekt "Mehr Frauen in die Kommunalpolitik",
  • Örtliche Presse

Ausblick
Frau, Gesundheit und Beruf
Mädchen und Jungen im heutigen Bildungssystem
Mehr Frauen in die Kommunalpolitik
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Internationaler Weltfrauentag

Danksagung
An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei allen Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter für die Offenheit, das Interesse und die bisherige sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken.
Amtsausschussmitglied Dreves fragt dem Kontakt der Gleichstellungsbeauftragten zu Flüchtlingsunterkünften und der Sicherstellung der Rechte von geflüchteten Frauen. Frau Jeß erklärt hierzu, dass sie Kontakt zu den Helferkreisen aufgenommen hatte. Hier sind jedoch keine Rückmeldungen erfolgt, so dass sich ihre Tätigkeit im Moment nicht auf diesen Bereich erstreckt. 

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 2/2019
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2018 des Amtes Schlei-Ostsee zu prüfen. Da beim Amt kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Hauptausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob

1.      der Haushaltsplan eingehalten ist,
2.      die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und       belegt worden sind,
3.      bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4.      die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist dem Amtsausschuss zu berichten. Dieser beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2018.              

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2018 des Amtes Schlei-Ostsee wurde stichprobenartig geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2018 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.              

Ja-Stimmen :79
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Verlegung des Amtsarchivs in das Amtsgebäude in Damp/Vogelsang-Grünholz
Beschlussvorlage - 3/2019
Das Archiv des Amtes ist seit der Ämterzusammenlegung insgesamt und zuvor für das Amt Schlei seit 2005 in der Hardesvogtei an der Fleckebyer Schule untergebracht. Bei diesem Archiv handelt es sich nicht um einen "ständig" in Gebrauch befindlichen Aktenraum, sondern um ein Archiv, welches ausgewählte und nach dem Archivgesetz dauerhaft zu verwahrende Dokumente verwahrt. Der Archivar bzw. eine Mitarbeiterin wird von der Archivgemeinschaft (Zusammenschluss diverser Verwaltungen im Kreis) beschäftigt; Montags nachmittags wird unser Archivraum geöffnet - Unterlagen werden herausgegeben bzw. archiviert.
Mit Schreiben vom 06.11.2018 bittet Schulverbandsvorsteher Peter Thordsen um Prüfung, ob das Archiv in einer anderen Liegenschaft untergebracht werden kann, da die Grundschule den Raum gerne mitnutzen würde. Außerdem hat der Archivar schon seit längerem darauf hingewiesen, dass der ursprünglich ausschließlich für das Amt Schlei gedachte Archivraum ohnehin nicht mehr ausreichen würde. Als amtseigene Liegenschaft mit ausreichendem Platzangebot käme hierfür ausschließlich das Verwaltungsgebäude in Vogelsang-Grünholz in Betracht, welches im Keller über ausreichend Archivraum verfügt. Die Kosten eines Umzuges des Archivs einschließlich des Rückbaus des Regalsystems in der Hardesvogtei und der Einrichtung eines Archivarbeitsplatzes werden auf ca. 10.000,00 € geschätzt.  

Beschluss:
Die Einrichtung des Amtsarchivs im Keller des amtseigenen Verwaltungsgebäudes in Damp/Vogelsang-Grünholz wird beschlossen. Die Kosten sind im Nachtragshaushalt bereitzustellen.  

Ja-Stimmen :79
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 4/2019
Bisher wird das Erscheinen des Amtsblatts des Amtes Schlei-Ostsee in der Eckernförder Zeitung angekündigt. Dies verursacht Bekanntmachungskosten von mehreren tausend Euro im Jahr.

Daher ist beabsichtigt, die Veröffentlichungsform vom "Amtsblatt" auf "Bekanntmachungsform Internet" umzustellen.

Die örtlichen Bekanntmachungen und Verkündungen des Amtes können in dieser Form erfolgen, da sie im Internet bereitgestellt werden. Der Hinweis in der Zeitung kann durch einen entsprechenden Hinweis an mindestens einer Bekanntmachungstafel des Trägers der öffentlichen Verwaltung ersetzt werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Bekanntmachung oder Veröffentlichung über öffentlich zugängliche Netze angeboten wird. Des Weiteren muss jede Person einen angemessenen Zugang zu der Publikation haben. Diese Voraussetzungen werden durch die Homepage des Amtes erfüllt.

Eine Zusendung in Papierform zu einem Kostenpunkt von 2,- € pro Amtsblatt wird schon seit 2 - 3 Jahren nicht mehr nachgefragt.   
Der Amtsdirektor verweist auf die kontroverse Diskussion im Hauptausschuss, die es zum jetzigen Zeitpunkt wohl nicht ermöglichen wird, ein einheitliches positives Abstimmungsergebnis zu erzielen. Da es für das Amt jedoch sehr wichtig ist, eine einheitliche Bekanntmachungsform zu haben, empfiehlt er, gegen den Entwurf der Verwaltung zu stimmen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zu erlassen.  

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :76
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 12. Wahl der 2. stellv. Amtsvorsteherin oder des 2. stellv. Amtsvorstehers
Beschlussvorlage - 5/2019
Jens Kolls ist aus dem Amtsausschuss ausgeschieden, so dass er auch das Amt des 2. stellv. Amtsvorstehers nicht mehr wahrnimmt. Die Funktion ist daher neu zu besetzen. 

Beschluss:
Als 2. stellv. Amtsvorsteher wird Felix Grabowski gewählt. 

Ja-Stimmen :76
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Wahl eines Mitgliedes in den Hauptausschuss
Jens Kolls ist aus dem Amtsausschuss ausgeschieden, so dass er auch nicht mehr im Hauptausschuss vertreten ist. Die Position ist daher neu zu besetzen. Durch Frau Feyock wird Frau Rothe-Pöhls als Hauptausschussmitglied vorgeschlagen.

Frau Rothe-Pöhls wird als Mitglied in den Hauptausschuss gewählt. 

Ja-Stimmen :74
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :5

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Wahl einer stellv. Ausschussvorsitzenden bzw. eines stellv. Ausschussvorsitzenden
Jens Kolls ist aus dem Amtsausschuss ausgeschieden, so dass er auch nicht mehr im Hauptausschuss vertreten ist. Er ist damit auch nicht mehr stellvertretender Hauptausschussvorsitzender. Die Position ist neu zu besetzen. Durch Herrn Thordsen wird Herr Keinberger als stellvertretender Hauptausschussvorsitzender vorgeschlagen.

Herr Keinberger wird zum stellvertretenden Hauptausschussvorsitzenden gewählt. 

Ja-Stimmen :73
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :6

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Rainer Röhl 
Protokollführer  Amtsvorsteher