Sitzungsort: | im Gasthaus Nüser, Karby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.30 Uhr |
Amtsaussch.mitgl Thomas Becker |
Amtsaussch.mitgl Horst Böttcher |
Stellvertreter Amtsausschuss Klaus-Jörg Brunkert (stellv. für Marlies Thoms-Pfeffer) |
Amtsaussch.mitgl Gerhard Feige |
Amtsaussch.mitgl Wilhelm Fülling |
Amtsaussch.mitgl Heinz Haller |
2. stellv. Amtsvorsteher Heinrich Hauschildt |
Amtsaussch.mitgl Werner Jepsen |
Amtsaussch.mitgl Johann Kempe |
Amtsaussch.mitgl Ralf Koberg |
Amtsaussch.mitgl Jens Kolls |
Amtsaussch.mitgl Hilmar Marohn |
1. stellv. Amtsvorsteher Wolf-Dieter Ohrt |
Amtsaussch.mitgl Manfred Pohl |
Amtsaussch.mitgl Hans Georg Reimer |
Amtsaussch.mitgl Rainer Röhl |
Amtsaussch.mitgl Uwe Satriep |
Amtsaussch.mitgl Christian Schlömer |
Amtsaussch.mitgl Heini Schulz |
Amtsaussch.mitgl Joachim Siebke |
Amtsvorsteher Udo Steinacker |
Amtsaussch.mitgl Hans-Peter Thomsen |
Amtsaussch.mitgl Jutta Werner |
Amtsaussch.mitgl Uwe Wichert |
Amtsaussch.mitgl Heinz Zimmermann-Stock |
Ausschussmitglied Gerhard Jordan (entschuldigt ) |
Amtsaussch.mitgl Ulrike Rammer (entschuldigt ) |
Amtsaussch.mitgl Marlies Thoms-Pfeffer (entschuldigt vert. durch Klaus-Jörg Brunkert) |
LVB Gunnar Bock |
Personalrat René Kinza |
Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Amtsvorstehers |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
7. | Einrichtung einer Betreuten Grundschule |
Beschlussvorlage - 9/2011 | |
8. | Kostenverteilung von Kanalsanierungsarbeiten |
Beschlussvorlage - 11/2011 | |
9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 13/2011 | |
10. | Erlass der Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 22/2011 | |
11. | Leitung der Verwaltung des Amtes |
Beschlussvorlage - 14/2011 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
13. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Bericht des Amtsvorstehers |
Der Amtsvorsteher berichtet in folgenden Angelegenheiten:
Bürgermeister Ohrt gibt einen kurzen Bericht über die Förderungen aus der Aktiv Region. Es wäre wünschenewert, wenn mehr Förderanträge aus dem Schwansener Raum kommen würden. LVB Bock erläutert die beabsichtigten Änderungen des Kommunalverfassungsrechtes soweit sie Auswirkungen auf den Amtsausschuss haben.
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ab hier anwesend: | Herr Heinz Zimmermann-Stock |
zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt. |
zu TOP 5. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
Amtswehrführer Wichert berichtet zur Beschaffung der digitalen Meldeempfänger. Voraussichtlich wird die Anschaffung und Inbetriebnahme nun 2012 erfolgen. Zwischenzeitlich ist jedoch in einigen Wehren die Alarmierung gefährdet, da die älteren Meldeempfänger ausfallen und die neuen Geräte noch nicht beschafft werden konnten. |
zu TOP 6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 7. | Einrichtung einer Betreuten Grundschule |
Beschlussvorlage - 9/2011 Die verlässliche Grundschule stellt eine Betreuung der Schulkinder von 07.45 Uhr bis 11.45 Uhr (1. und 2. Klasse) bzw. 12.45 Uhr (3. und 4. Klasse) sicher. Der Bedarf einer erweiterten Betreuung nimmt allgemein zu, so dass die Einrichtung einer betreuten Grundschule heutigen Anforderungen entgegen kommen würde. Ausgehend von einem Bedarf für 8 Kinder und alternativ für 12 Kinder, jeweils mit einer Betreuungszeit außerhalb der Ferien bis 15.00 Uhr, ergibt sich folgende Finanzierung: 8 Kinder 12 Kinder Personalkosten 15.000,00 € 15.000,00 € Mittagessen 4.000,00 € 6.000,00 € Sachkosten 2.000,00 € 2.500,00 € 21.000,00 € 23.500,00 € Elternbeiträge (Kinderzahl * 100,00 € * 12 Monate) 9.600,00 € 14.400,00 € (einschließlich 40,00 € Mittagsverpflegung) Zuweisung Land 0,00 € 2.160,00 € Zuschuss Gemeinden 11.400,00 € 6.940,00 € davon Damp 2.073,00 € 1.262,00 € Holzdorf 3.886,00 € 2.366,00 € Thumby 1.166,00 € 710,00 € Waabs 4.275,00 € 2.602,00 € |
Beschluss: Die Einrichtung der Betreuten Grundschule und die vorliegende Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule Mittelschwansen werden mit der von Herrn Kellinghusen vorgeschlagenen Änderung in § 1 Abs. 3 beschlossen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Kostenverteilung von Kanalsanierungsarbeiten |
Beschlussvorlage - 11/2011 Mit Beschluss vom 20.04.2011 hat der Entwässerungsausschuss die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob der für die Kanalsanierung im Bereich der Regenwasserentsorgung in der Eckernförder Straße angewendete Verteilungsschlüssel zukünftig noch Anwendung finden kann. Grundsätzlich ist folgendes festzustellen: Die Ortsentwässerung Nordschwansen ist zuständig für die Schmutzwasserentsorgung und die Regenwasserentsorgung der angeschlossenen Grundstücke. Die Straßenentwässerung obliegt der Gemeinde die Straßenbaulastträger für die jeweilige Straße ist. Die Gemeinde bedient sich jedoch der Leitungen der Ortsentwässerung Nordschwansen. Es ist ferner davon auszugehen, dass anhand der Abrechnungen einer Maßnahme die Kosten für die Schmutzwasserentsorgung und die Regenwasserentsorgung getrennt beziffert werden können. Eine Aufteilung zwischen SW-Kosten und RW-Kosten anhand eines fiktiven Verteilungsschlüssels ist daher nicht notwendig. Die Kosten der Schmutzwasserentsorgung sind immer aus dem Haushalt der Ortsentwässerung Nordschwansen zu zahlen. Bei den Kosten der Regenwasserentsorgung ist grundsätzlich zwischen einer umfangreichen Sanierung in Form einer Kanalerneuerung oder einer Unterhaltungsmaßnahme zu unterscheiden, da in diesen Fällen unterschiedliche Verteilungsschlüssel angewendet werden müssen.
Nach der Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass die erneuerte RW-Hauptleitung zu 50 % der Entwässerung der Grundstücke und zu 50 % der Entwässerung der Straße dient. Der 50 %-Anteil der Grundstücksentwässerung ist daher aus dem Haushalt der Ortsentwässerung Nordschwansen zu zahlen. Der 50 %-Anteil der Straßenentwässerung ist von derjenigen Gemeinde zu zahlen, die Straßenbaulastträger für die zu entwässernde Straße ist. Erneuerte Grundstücksanschlüsse dienen zu 100 % der Entwässerung der Grundstücke und sind zu 100 % aus dem Haushalt der Ortsentwässerung Nordschwansen zu zahlen.
Eine Unterhaltungsmaßnahme ist zu 100 % aus dem Haushalt der Ortsentwässerung Nordschwansen zu zahlen. Die Refinanzierung des auch hier enthaltenen 50 % Straßenentwässerungsanteils erfolgt über die jährlichen Zahlungen der beteiligten Gemeinden an die Ortsentwässerung Nordschwansen (HHSt. 70100.71300 Regenwasserbeseitigungskosten). Diese Zahlungen beinhalten neben den eigentlichen Betriebskosten auch die anteiligen Kosten für die Unterhaltung der Regenwasserbeseitigungsanlage. Fazit Bei allen zukünftigen Maßnahmen an der Schmutzwasserbeseitigungsanlage und der Regenwasserbeseitigungsanlage sind die Kosten nach den o. g. Regelungen zu verbuchen. Bei der Maßnahme in der Eckernförder Straße handelt es sich nach Auskunft der Bauabteilung um eine Unterhaltungsmaßnahme. Damit wären die Kosten gemäß Punkt 2 zu 100 % aus dem Haushalt der Ortsentwässerung Nordschwansen zu zahlen. Der am 20.04.2011 gefasste Beschluss ist insoweit nicht korrekt und sollte in diesem Punkt aufgehoben werden. |
Beschluss: Bei allen zukünftigen Maßnahmen an der Schmutzwasserbeseitigungsanlage und der Regenwasserbeseitigungsanlage sind die Kosten nach den im Sachverhalt dargestellten Regelungen zu verbuchen. Der Beschluss vom 20.04.2011 wird in Bezug auf die Kostenverteilung aufgehoben. Sowohl die SW-Kosten als auch die NW-Kosten der Kanalsanierungsarbeiten in der Eckernförder Straße sind aus dem Haushalt der Ortsentwässerung Nordschwansen zu zahlen. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 13/2011 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. |
Beschluss: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2011 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 11.800,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 4.750.600,00 € auf nunmehr 4.762.400,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 10.800,00 € verringert und damit gegenüber 349.300,00,- € auf nunmehr 338.500,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Ja-Stimmen | :25 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass der Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 22/2011 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 4.914.600 EUR in der Ausgabe auf 4.914.600 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 415.500 EUR in der Ausgabe auf 415.500 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.100.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 52,77 Stellen § 3 Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt: für die Amtsumlage auf a) von Steuerkraftzahlen v.H. 1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 19,50 (Grundsteuer A) 2. für die Grundstücke 19,50 (Grundsteuer B) 3. der Gewerbesteuer 19,50 b) vom Anteil an der Einkommensteuer 19,50 c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG 19,50 -Sonderausgleich- d) von den Schlüsselzuweisungen und 19,50 Sonderschlüsselzuweisungen e) vom Anteil an der Umsatzsteuer 19,50 § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsvorsteherin ihre oder der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR. |
Ja-Stimmen | :24 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Leitung der Verwaltung des Amtes |
Beschlussvorlage - 14/2011 Die Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee wird gemäß § 13 der Amtsordnung (AO) ehrenamtlich von eine(r/m) Amtsvorsteher/in geleitet. Nach § 15a der AO kann die Hauptsatzung in Ämtern mit mehr als 8.000 Einwohner/innen vorsehen, dass die Verwaltung von eine(r/m) hauptamtlichen Amtsdirektor/in geleitet wird. Der Tagesordnungspunkt dient zunächst der grundsätzlichen Erörterung des Themas. Der Amtsvorsteher berichtet in der Sitzung über seine Erfahrungen im Zusammenhang mit der Leitung der Amtsverwaltung. |
Unter Bezugnahme auf die Beratungen im Hauptausschuss trägt Amtsvorsteher Steinacker vor, dass es ihm um eine Rückmeldung aus dem Amtsausschuss geht, ob das damals festgelegte Modell noch zeitgemäß ist oder ob die amtsangehörigen Gemeinden mit der derzeitigen Handlungsweise Probleme haben. Aus der Diskussion im Hauptausschuss hat er mitgenommen, dass derzeit keine Veränderung gewünscht ist. Auch Hauptausschussvorsitzender Becker verweist noch einmal auf die intensiven Beratungen im Ausschuss. Als wesentlicher Aspekt gegen die Einführung eines Amtsdirektors wurde der geringer werdende Einfluss des Amtsausschusses auf die Verwaltung gesehen. Weitere Wortmeldungen zu diesem Thema gibt es im Amtsausschuss nicht. |
Beschluss: |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 13. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben. |
Godber Peters | Udo Steinacker |
Protokollführer | Amtsvorsteher |