Sitzungsort: | im "Landgasthof Güby", Dorfstraße 2, 24357 Güby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.30 Uhr |
Amtsaussch.mitgl Thomas Becker |
Amtsaussch.mitgl Horst Böttcher |
Amtsaussch.mitgl Gerhard Feige |
Amtsaussch.mitgl Wilhelm Fülling |
Amtsaussch.mitgl Heinz Haller |
2. stellv. Amtsvorsteher Heinrich Hauschildt |
Ausschussmitglied Gerhard Jordan |
Amtsaussch.mitgl Johann Kempe |
Amtsaussch.mitgl Ralf Koberg |
Amtsaussch.mitgl Jens Kolls |
Amtsaussch.mitgl Hilmar Marohn |
1. stellv. Amtsvorsteher Wolf-Dieter Ohrt |
Amtsaussch.mitgl Manfred Pohl |
Stellvertreter Amtsausschuss Margrit Riemer (stellv. für Ulrike Rammer) |
Amtsaussch.mitgl Rainer Röhl |
Amtsaussch.mitgl Uwe Satriep |
Amtsaussch.mitgl Christian Schlömer |
Amtsaussch.mitgl Heini Schulz |
Amtsvorsteher Udo Steinacker |
Amtsaussch.mitgl Marlies Thoms-Pfeffer |
Amtsaussch.mitgl Hans-Peter Thomsen |
Amtsaussch.mitgl Jutta Werner |
Amtsaussch.mitgl Heinz Zimmermann-Stock |
Amtsaussch.mitgl Ulrike Rammer (entschuldigt vert. durch Margrit Riemer) |
Amtsaussch.mitgl Hans Georg Reimer (entschuldigt ) |
Amtsaussch.mitgl Joachim Siebke (entschuldigt ) |
Amtsaussch.mitgl Uwe Wichert (entschuldigt ) |
LVB Gunnar Bock |
Personalrat René Kinza |
Protokollführer Godber Peters |
Gast Helmut Bruns |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Amtsvorstehers |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
7. | Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk Schlei |
Beschlussvorlage - 29/2012 | |
8. | Wahl des Gemeindewahlausschuss zur Gemeinde- und Kreiswahl am 26. Mai 2013 |
Beschlussvorlage - 31/2012 | |
9. | Barrierefreier Zugang zum Amtsgebäude in Eckernförde |
Beschlussvorlage - 14/2012 | |
10. | I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 18/2012 | |
11. | Rückübertragung der Aufgabe "Kommunale Volkshochschule" auf den Schulverband Fleckeby |
Beschlussvorlage - 21/2012 | |
12. | Stellungnahme zur überörtlichen Kassenprüfung |
Beschlussvorlage - 17/2012 | |
13. | Berufung der Leitung der Kommunalen Volkshochschule |
Beschlussvorlage - 15/2012 | |
14. | Wahl eines Amtsdirektors |
Beschlussvorlage - 25/2012 | |
15. | Wahl einer 1. stellvertretenden Amtsdirektorin / eines 1. stellvertretenden Amtsdirektors |
Beschlussvorlage - 26/2012 | |
16. | Wahl einer 2. stellvertretenden Amtsdirektorin / eines 2. stellvertretenden Amtsdirektors |
Beschlussvorlage - 27/2012 | |
17. | Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses |
Beschlussvorlage - 28/2012 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Amtsvorsteher Steinacker erklärt, dass aufgrund des Ergebnisses des Bürgerentscheids in der Gemeinde Holzdorf keine Notwendigkeit der Beratung der Tagesordnungspunkte 18 und 19 besteht. Diese können daher von der Tagesordnung abgesetzt werden. |
Ja-Stimmen | :23 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Bericht des Amtsvorstehers |
Der Amtsvorsteher berichtet in folgenden Angelegenheiten:
Im Anschluss an den Bericht bedankt der Amtsvorsteher sich bei dem ausgeschiedenen Amtsausschussmitglied Werner Jepsen für die Tätigkeit im Amtsausschuss und überreicht ihm ein Präsent. Herr Jepsen bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. |
zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Herr Jepsen fragt nach, wie viele Nachrücker in der Gemeinde Holzdorf ihr Mandat angenommen haben. LVB Bock berichtet hierzu, dass 2 Nachrücker bisher das Mandat angenommen haben. Ferner liegen 3 Absagen vor. Die Gemeindevertretung besteht damit zurzeit aus 4 Vertretern. Über die Bestellung eines Beauftragten ist durch die Kommunalaufsicht noch nicht entschieden worden. |
zu TOP 5. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
Anfragen von Mitgliedern des Amtsausschusses werden nicht gestellt. |
zu TOP 6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 7. | Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk Schlei |
Beschlussvorlage - 29/2012 Die bisherige stellvertretende Schiedsfrau, Frau Hannelore Settler, will ihr Amt aufgrund einer schweren Erkrankung niederlegen. Dies wurde auch bereits durch das Amtsgericht bestätigt. Es muss daher eine Neuwahl erfolgen. Die Schiedsordnung sieht vor, dass auf geeignete Weise bekannt zu machen ist, dass eine Schiedsperson gesucht wird; geeignete Personen mögen sich um dieses Amt bewerben. Erfreulicherweise hat Herr Helmut Bruns, geb. 13.02.1956, wohnhaft Ornum Holz, 24354 Kosel, sich um dieses Amt beworben. Herr Bruns ist Diplomagraringenieur, Landwirtschaftlicher Sachverständiger und Mediator. Gemäß § 3 Abs. 1 Schiedsordnung ist der Schiedsmann vom Amtsausschuss zu wählen. Nach § 3 Abs. 3 der Schiedsordnung werden Schiedspersonen für 5 Jahre gewählt. Nach der Wahl erfolgt die Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Eckernförde. |
Beschluss: Herr Helmut Bruns aus Kosel wird für die Dauer von 5 Jahren zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsbezirk Schlei gewählt. |
Ja-Stimmen | :23 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Wahl des Gemeindewahlausschuss zur Gemeinde- und Kreiswahl am 26. Mai 2013 |
Beschlussvorlage - 31/2012 Gemäß §13 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1997 (GVOBL. Sch.-H. S.151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2012 (GVOBL. Schl.-H. S. 371, ist für das Wahlgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus der/dem Gemeinedewahlleiter/in als Vorsitzende/n und mindestens 6 Beisitzerrinnen und Beisitzern. In amtsangehörigen Gemeinden ist die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor, in ehrenamtlich verwalteten Ämtern die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher für die Führung der Wählerverzeichnisse und die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben zuständig. Sie oder Er nimmt insoweit die Aufgaben des Gemeindewahlleiters wahr. Die Gemeindevertretungen haben die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters im Jahr 2007 auf den Amtsvorsteher des Amtes Schlei-Ostsee und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschusses (Gemeindewahlausschuss) übertragen. Der Wahlausschuss besteht aus mindestens sechs Beisitzerinnen und Beisitzern und der Amtsdirektorin oder dem Amtsdirektor, in ehrenamtlich verwalteten Ämtern der Amtsvorsteherin oder dem Amtsvorsteher oder im Verhinderungsfall der gewählten Wahlleiterin oder dem gewählten Wahlleiter als der oder dem Vorsitzenden. Zu Beisitzerinnen und Beisitzer in diesen Wahlausschuss sollen nach Möglichkeit nur Wahlberechtigte aus den Gemeinden gewählt werden, die die Aufgaben auf das Amt übertragen haben. Die Amtszeit der Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses endet, wenn die Wahl unanfechtbar geworden ist. Zur Kommunalwahl 2008 wählte der Amtsausschuss, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Schlei-Ostsee, die im Amtsgebiet wahlberechtigt sind, in den Gemeindewahlausschuss. |
Beschluss: Folgende Personen werden anlässlich der Gemeinde- und Kreiswahl am 26. Mai 2013 in den Gemeindewahlausschuss gewählt. Gemeindewahlleiter/in: Gunnar Bock (Kraft Amtes) Beisitzer/innen: 1. René Kinza Vertreterin Bettina Bober Mohr 2. Sabine Jürgensen Vertreterin Sabrina Knoll 3. Christoph Stöcks Vertreterin Maren Lenz 4. Anja Suhr Vertreter Ralph Koch 5. Carsten Scheller Vertreter Christian Levien 6. Britta Koll Vertreter Jan Andresen |
Ja-Stimmen | :23 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Barrierefreier Zugang zum Amtsgebäude in Eckernförde |
Beschlussvorlage - 14/2012 In der Amtsausschusssitzung am 28.04.08 wurde beschlossen, die Beratung zur Erstellung einer barrierefreien Zuwegung zu verschieben und zunächst den Bedarf während der Nutzung festzustellen. Nunmehr ist das Gebäude rund vier Jahre in der Nutzung und entsprechende Erfahrungen liegen vor. So wurde der heute als barrierefrei ausgewiesene und genutzte Eingang diverse Male benutzt. Das Kollegium berichtet, dass seitens der Nutzer keine wesentlichen Klagen vorliegen. Zunächst noch mal die Fakten: Hintereingangstür: lichte Durchgangsbreite 82 cm, wenn die Tür ca. 110° offen steht lichte Durchgangsbreite 80 cm, wenn die Tür ca. 90° offen steht Fahrstuhltür: lichte Durchgangsbreite 85 cm Flurtüren: lichte Durchgangsbreite ca. 100 cm Höhenunterschied zwischen Pflasterung Haupteingang und Eingangspodest: 48 cm EN 81-70 fordert bei Fahrstühlen 80 cm, DIN 18024 fordert 90 cm LBO fordert 90 cm bei Fahrstühlen, Türen ansonsten 90 cm, DIN 18024 und 18025 mit 80 und 90 cm widersprüchlich ! Aus dem Internet wurde die Breite eines Standardrollstuhls recherchiert. Diese beträgt 720 mm. Bei der Planung von Türen soll man links und rechts je 7 cm hinzuaddieren, um Platz für die Finger am Rad zu haben. Damit gelangt man zu einem Maß von ca. 86 cm. Ein Rollstuhl, der geschoben wird, passt also durch die Öffnungen des Hintereingangs und Fahrstuhls. Ein selbstständig fahrender Rollstuhlfahrer bräuchte ggf. Hilfe. Die Nachrüstung der Hintereingangstür mit einem elektrischen Türöffner lässt einschließlich aller Sicherheitsvorrichtungen und Nebenarbeiten Kosten in Höhe von 4.500 bis 5.000 € erwarten. Nachfolgend gilt es zwingend einen Wartungsvertrag für den Türantrieb abzuschließen. Eine Rampe an der Gebäudevorderseite müsste die 48 cm der 3 Eingangsstufen überwinden. Bei einer maximal zulässigen Steigung von 6 % müssten 8 lfdm Rampe geplant werden. Dazu kommt noch das Gefälle in der Pflasterung vor dem Gebäude, so dass man von einer Rampenlänge von 9 m ausgehen muss. Bei Rampen, die länger als 6 m sind, muss ein waagerechtes Zwischenpodest von 1,50 Länge zwischengeschaltet werden. Damit ergibt sich eine Gesamtauffahrtslänge von rund 10 bis 11m. Es müssen Radabweiser beiderseits 10 cm hoch angeordnet werden. Zudem müssen beidseitig Handläufe, Durchmesser 3 bis 4,5 cm, 85 cm hoch, Handläufe und Radabweiser 30 cm in den Plattformbereich hineinragend, angeordnet werden. Eine solche Rampe würde 90° vor dem Gebäude keinen Platz finden. Die Rampe müsste seitlich vor dem Gebäude verlaufen oder über Eck geführt werden (siehe vorliegender Skizze). Da die lichte Breite zwischen dem aufgehenden Mauerwerk und dem Pfeiler im Eingangsbereich nur 1,04 m beträgt, ist es zweifelhaft, ob dort eine Rampe münden könnte / dürfte (minimale Breite eigentlich 1,20m). Architekt Näve (Planer des Gebäudes) wurde befragt, wie weit um das Gebäude herum beim Bau der Boden ausgetauscht worden ist. Herr Näve erklärt, dass der Boden in dem Bereich wohl tragfähig sein müsste, allerdings eine gelenkige Lagerung zu favorisieren wäre. Ferner erklärt er, dass er gern beratend bei der Planung der Rampe zur Seite stehen würde. Um die Kosten abschätzen zu können, hat der Unterzeichner bereits zur Sitzung im April 2008 eine Grundriss- und Schnittskizze sowie eine Kostenschätzung vorgelegt. Parallel hat Herr Marohn ein Angebot eines Stahlbauers vorgelegt. Berücksichtigt man alle notwendigen Anpassungs- und Einbindearbeiten in die vorhandene Infrastruktur, so belaufen sich die Kosten immer auf 20.000 € bis 25.000 €. Da das Gebäude in seiner Architektur schon eine Besonderheit darstellt, muss die Planung und Gestaltung einer Rampe sehr gut durchdacht sein. Insbesondere muss die Planung durch das Entscheidungsgremium (Amtsausschuss) anerkannt werden. Dazu ist es unabdingbar, dass die Planung und Gestaltung dem Amtsausschuss in Ansichten dar- und vorgestellt wird. Nicht zuletzt die Standortwahl links oder rechts von der Eingangstür bedarf der Abwägung. Dieses alles wäre nur durch einen Architekten zu leisten, dessen Honorar sich nach HOAI bei den geschätzten Baukosten auf rund 3.500 bis 4.000 € belaufen dürfte. Da die Türbreite des Fahrstuhls nicht der Norm für barrierefreies Bauen entspricht, ist das Gebäude auch nach Bau einer Rampe nicht 100 %-ig barrierefrei und bleibt in dieser Hinsicht ein Kompromiss, zumal die Innentüren auch keine elektrischen Türantriebe besitzen. Ergebnis und Kosten im Überblick:
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Bürgermeister Marohn regt an, zusätzlich zu der Empfehlung des Hauptausschusses auch noch ein Hinweisschild auf den barrierefreien Eingang im Bereich des Haupteinganges aufzustellen. |
Beschluss: Durch eine zusätzliche Beschilderung im Bereich der Zufahrt soll der Hinweis auf das Vorhandensein des barrierefreien Eingangs verbessert werden. Zusätzlich ist auch noch ein Hinweisschild auf den barrierefreien Eingang im Bereich des Haupteinganges aufzustellen. Weitere Maßnahmen sollen nicht durchgeführt werden. |
Ja-Stimmen | :23 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 18/2012 Die Entschädigungssatzung ist aufgrund der hauptamtlichen Leitung der Amtsverwaltung und der Einstellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten zum 01.01.2013 anzupassen. Betroffen sind u. a. die neuen Funktionen des Amtsvorstehers, seiner Stellvertreter sowie der Stellvertreter des Amtsdirektors. |
Beschluss: Die vorliegende I. Nachtragssatzung zu Entschädigungssatzung des Amtes Schlei-Ostsee wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :23 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Rückübertragung der Aufgabe "Kommunale Volkshochschule" auf den Schulverband Fleckeby |
Beschlussvorlage - 21/2012 Die Gemeinden Fleckeby, Güby, Kosel und Hummelfeld haben die Trägerschaft ihrer kommunalen Volkshochschule auf das Amt übertragen. Der Schulverband Fleckeby setzt sich aus den gleichen Gemeinden zusammen, so dass aus diesem Grunde, aber auch wegen der „Seelenverwandtschaft“ von Kinder- und Erwachsenenbildung eine Rückübertragung der Aufgabe auf den Schulverband Fleckeby Sinn machen würde. Das Amt wird sich aufgrund der Änderung der Amtsordnung im kommenden Jahr grundsätzlich mit vorgenommenen Aufgabenübertragungen befassen müssen. Derzeit findet diesbezüglich noch ein Erfahrungsaustausch sowie eine Rechtseinordnung in Detailfragen statt. Unabhängig hiervon kann jedoch die oben genannte Aufgabe bereits zum 01.01.2013 an den Schulverband Fleckeby übertragen werden, wenn neben dem Amtsausschuss auch die Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby sowie die betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen. |
Beschluss: Die Trägerschaft der kommunalen Volkshochschule des Amtes Schlei-Ostsee wird zum 01.01.2013 auf den Schulverband Fleckeby übertragen. |
Ja-Stimmen | :23 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Stellungnahme zur überörtlichen Kassenprüfung |
Beschlussvorlage - 17/2012 In der Zeit vom 29.05.2012 bis 31.05.2012 wurde die Amtskasse des Amtes Schlei-Ostsee geprüft. Dabei wurden 3 Prüfungsbemerkungen in den Prüfungsbericht aufgenommen. Im Übrigen wurde festgestellt, dass die Kassengeschäfte mit Ausnahme der 3 Prüfungsbemerkungen ordnungsgemäß geführt wurden. Nach § 7 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz hat die geprüfte Körperschaft gegenüber dem Gemeindeprüfungsamt und der Kommunalaufsichtsbehörde Stellung zu nehmen. Dabei ist insbesondere zu berichten, ob und wie den Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wird. |
Beschluss: Stellungnahme zu den Prüfungsbemerkungen: Tz. 1 Die unerledigten Beträge wurden zwischenzeitlich abgewickelt. Tz. 2 a) Die Restebereinigung ist inzwischen erfolgt. b) Der Grund für die Haushaltseinnahmereste ist zwischenzeitlich entfallen. Zukünftig werden im Verwaltungshaushalt keine Haushaltseinnahmereste mehr gebildet. Tz. 3 Am 25.06.2012 wurde eine unvermutete Kassenprüfung durch den Kassenaufsichtsbeamten durchgeführt. Die gesetzliche Vorschrift wird zukünftig beachtet. |
Ja-Stimmen | :23 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Berufung der Leitung der Kommunalen Volkshochschule |
Beschlussvorlage - 15/2012 Satzungsgemäß ist die Leitung der Volkshochschule (deren Träger das Amt ist) durch den Amtsausschuss zu berufen. Die langjährige Leiterin, Frau Monique Geest, ist im Mai verstorben. Der amtierende stellvertretende Vorsitzende, Reiner Herzog, hat mitgeteilt, dass sich Herr Joachim Schwarzer, Fleckeby, als Nachfolger für Frau Geest zur Verfügung stellt. Gleichzeitig werden als Stellvertreter für Herrn Herzog Herr Bernhard-Heinz Wendt, Kosel, und Frau Katharina Mundt, Fleckeby, von Herrn Herzog vorgeschlagen. Stimmberechtigt sind die Amtsausschussmitglieder aus Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel. |
Beschluss: Mit sofortiger Wirkung werden Herr Joachim Schwarzer als Leiter der Kommunalen Volkshochschule und Herr Bernhard-Heinz Wendt sowie Frau Katharina Mundt als seine Stellvertreter berufen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Wahl eines Amtsdirektors |
Beschlussvorlage - 25/2012 Aufgrund der Änderung der Hauptsatzung des Amtes ist zum 01.01.2013 ein/e Amtsdirektor/in zu wählen. Der Amtsausschuss hat am 04.06.2012 beschlossen, auf die Ausschreibung der Stelle zu verzichten. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat den Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung mit Verfügung vom 03.07.2012 genehmigt. Zur Wahl steht der derzeitige Leitende Verwaltungsbeamte des Amtes, Gunnar Bock. |
Beschluss: Gunnar Bock wird zum 01.01.2013 zum Amtsdirektor gewählt. |
Ja-Stimmen | :23 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Im Anschluss an die Wahl bedankt Herr Bock sich bei den Bürgermeistern und Gemeindevertretern für das ihm entgegen gebrachte Vertrauen und bei dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für die gute Zusammenarbeit in den letzten 4 Jahren. |
zu TOP 15. | Wahl einer 1. stellvertretenden Amtsdirektorin / eines 1. stellvertretenden Amtsdirektors |
Beschlussvorlage - 26/2012 Aufgrund der Änderung der Hauptsatzung des Amtes ist zum 01.01.2013 aus der Mitte des Amtsausschusses eine 1. Stellvertretung für den Amtsdirektor zu wählen. |
Durch Bürgermeister Schlömer wird Bürgermeister Kempe vorgeschlagen. |
Beschluss: Als 1. stellv. Amtsdirektor wird zum 01.01.2013 Herr Johann Kempe gewählt. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Johann Kempe |
Ja-Stimmen | :22 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 16. | Wahl einer 2. stellvertretenden Amtsdirektorin / eines 2. stellvertretenden Amtsdirektors |
Beschlussvorlage - 27/2012 Aufgrund der Änderung der Hauptsatzung des Amtes ist zum 01.01.2013 aus der Mitte des Amtsausschusses eine 2. Stellvertretung für den Amtsdirektor zu wählen. |
Durch Bürgermeister Hauschildt wird Bürgermeister Marohn vorgeschlagen. |
Beschluss: Als 2. stellv. Amtsdirektor wird zum 01.01.2013 Herr Hilmar Marohn gewählt. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Hilmar Marohn |
Ja-Stimmen | :22 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 17. | Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses |
Beschlussvorlage - 28/2012 Aufgrund der hauptamtlichen Leitung der Amtsverwaltung ist künftig ein Hauptausschuss (als gesetzlich normierter Ausschuss) zu wählen. Der bisherige (“freiwillig“ gebildete) namensgleiche „Hauptausschuss“ des Amtes verliert zum 01.01.2013 seine Funktion. Allerdings besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die bisherigen Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter auch in den neuen Hauptausschuss zu wählen, der bis zur Neukonstitiuierung des Amtsausschusses im Sommer 2013 erfahrungsgemäß nur noch einmal einberufen wird. |
Beschluss: Folgende Mitglieder und stellv. Mitglieder werden in den Hauptausschuss gewählt:
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Ja-Stimmen | :23 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Godber Peters | Udo Steinacker |
Protokollführer | Amtsvorsteher |