N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 27.08.2014.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.40 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Manfred Pohl
stellv. Ausschussvorsitzender Fritz-Wilhelm Blaas
Amtsdirektor Gunnar Bock
Ausschussmitglied Horst Böttcher
Ausschussmitglied Frank Dreves
Ausschussmitglied Hartmut Keinberger
Ausschussmitglied Jens Kolls
Ausschussmitglied Christian Schlömer
Ausschussmitglied Udo Steinacker
Ausschussmitglied Marlies Thoms-Pfeffer

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Personalrat Bernd Eckart
Personalrat René Kinza
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller
Mitglied im Amtsausschuss Klaus-Dieter Möse
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck
Mitglied im Amtsausschuss Raidum Rodde
Amtsvorsteher Rainer Röhl
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer
Mitglied im Amtsausschuss Winfried Vogt
Mitglied im Amtsausschuss Günther Wöhlk
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Teilnahme an der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Schlei-Ostsee 2014 bis 2023
  Beschlussvorlage - 16/2014
8. Übertragung von Aufgaben auf das Amt Schlei-Ostsee
  Beschlussvorlage - 18/2014
9. Rückübertragung der Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby"
  Beschlussvorlage - 19/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern:

TOP 10 " Stellungnahme zur Erteilung einer Erlaubnis"
TOP 11 " Stellungnahme zur Erteilung einer Bewilligung"
TOP 12 "Zustimmung zur Annahme von Einladungen"

Diese Tagesordnungspunkte sollen, ebenso wie die nachfolgenden Punkte 13, 14 und 15, nichtöffentlich behandelt werden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet wie folgt:
  • Probleme bei der Durchführung der jährlichen Flickarbeiten. Die Firma hat die Arbeiten zu spät durchgeführt.
  • Anregung, eine Kaffeemaschine für die Bürgermeister zu beschaffen
  • Anregung, den Sitzungsbeginn für die Hauptausschusssitzungen und in Abstimmung mit Amtsvorsteher Röhl auch die Amtsausschusssitzungen früher beginnen zu lassen, so dass danach noch weitere Abendveranstaltungen wahrgenommen werden können. Man einigt sich darauf, beide Gremien zukünftig um 19.00 Uhr beginnen zu lassen.


zu TOP 5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses

Bürgermeister Böttcher gibt als Vorsitzender des Wasserbeschaffungsverbandes bekannt, dass aus gegebenem Anlass nach der Amtsausschusssitzung noch ein Vortrag über das Wasserwerk Waabs geplant ist, zu dem alle Amtsausschussmitglieder eingeladen sind.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Teilnahme an der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Schlei-Ostsee 2014 bis 2023
Beschlussvorlage - 16/2014

Die Erarbeitung der integrierten Entwicklungsstrategie zur Bewerbung der AktivRegion Schlei-Ostsee für die ELER Förderperiode 2014-2020 läuft derzeit auf Hochtouren. Grundlage für die Erarbeitung der Strategie ist ein entsprechender Leitfaden der aufgrund von EU-Verordnungen vom zuständigen Ministerium erarbeitet wurde. Der Leitfaden definiert für die Strategie Mindest- und Qualitätskriterien. Ein zentrales Anerkennungskriterium zum Thema Finanzierung ist die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln.

Nach aktuellen Informationen erhalten die für die kommende Förderperiode anerkannten AktivRegionen jeweils ein Budget in Höhe von insgesamt 3.000.000 €. Die EU-Mittel sind entsprechend durch öffentliche nationale Mittel kozufinanzieren. Die Bereitstellung der öffentlichen Kofinanzierungsmittel für die Laufzeit der Förderperiode ist bereits aus den beiden vorangegangenen EU-Förderperioden bekannt und geübte Praxis. In Vorgesprächen wurde erörtert, das bewährte Kofinanzierungsmodell der auslaufenden Förderperiode auf Basis des bekannten Verteilerschlüssels und mit der gleichen Gesamtsumme (917.500,00 €) fortzuführen. Im Hinblick auf die neue Förderperiode wurden die Datengrundlagen aktualisiert. Die Einwohnerzahlen basieren auf der Fortschreibung der  Zensuszahlen vom 30.09.2013. Die Finanz- u. Steuerkraftzahlen aus dem Kommunalen Finanzausgleich 2014. Der aktualisierte Verteilerschlüssel für die Förderperiode 2014 bis 2020 (2023) ergibt sich aus den vorliegenden Tabellen. Insgesamt erstreckt sich der Finanzierungsrahmen durch die neue n+3-Regelung (vorher n+2) bis zum Jahre 2023.

Die Kofinanzierungsmittel sind bereitzustellen für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe. Hierin enthalten sind die Kosten des Regionalmanagements, Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen und ein Finanzierungsbeitrag für das Regionen-Netzwerk auf Landesebene. Darüber hinaus dienen die Mittel zur Bereitstellung von öffentlicher Kofinanzierung von regionalen Projekten und ggf. Projekten in privater Trägerschaft (z.B. OFS, Vereine, Verbände). Für Projekte in privater Trägerschaft werden Landesmittel in gleicher Höhe bereitgestellt.

Die Strategie ist bis zum 30.09.2014 beim Land einzureichen. Die beteiligten Ämter und Städte müssen sich bis zum 10.09.2014 gegenüber der AktivRegion Schlei-Ostsee erklären. Um den Anerkennungskriterien des Landes für die künftige Förderperiode zu genügen, wurde im Regionen-Netzwerk die nachfolgende inhaltliche Beschlussformulierung entwickelt.

Weitere Informationen sind unter www.lag-schlei-ostsee.de zu erhalten. Dort steht auch eine Projektabschlussbroschüre für die Förderperiode 2006 bis 2013 zum Herunterladen zur Verfügung, welche den Amtsausschussmitgliedern vorliegt.


Beschluss:

  1. Das Amt Schlei-Ostsee bestätigt, Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Schlei-Ostsee im Rahmen der ELER-Förderung (2014-2023) zu werden. Das Amt Schlei-Ostsee wird die gemeinsam mit den weiteren Akteuren erarbeitete integrierte Entwicklungsstrategie aktiv umsetzen.
  2. Zur Umsetzung der Strategie ist die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln für die Jahre 2015-2023 für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe, zur Sicherung von Projekten in privater Trägerschaft und für regionale Projekte in der in der Strategie dokumentierten Höhe erforderlich. An dieser Mittelbereitstellung beteiligt sich das Amt Schlei-Ostsee mit einer Gesamtsumme von 179.005,00 €. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt des jeweiligen Haushaltsbeschlusses.
  3. Das Amt Schlei-Ostsee erklärt sich bereit, für Einzelprojekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung, die erforderliche Kofinanzierung bereitzustellen. Gleiches gilt für die beteiligten amtsangehörigen Gemeinden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Übertragung von Aufgaben auf das Amt Schlei-Ostsee
Beschlussvorlage - 18/2014

Das Landesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26. Februar 2010 (Az.: LVerfG/09) folgendes festgestellt:
"Die Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 93), ist mittlerweile insofern mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 3 Absatz 1 der Landesverfassung unvereinbar, als sie in § 5 Absatz 1 Satz 1 die Möglichkeit eröffnet, dass sich die Ämter in Folge zunehmender Übertragung von Selbstverwaltungsaufgaben durch die Gemeinden zu Gemeindeverbänden entwickeln, sie aber für diesen Fall in § 9 keine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses als des zentralen Entscheidungsorgans der Ämter durch das Volk vorsieht. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die verfassungswidrige Rechtslage bis spätestens zum 31. Dezember 2014 durch eine Neuregelung zu beseitigen. Bis dahin bleibt § 9 der Amtsordnung insgesamt anwendbar."

Der Landesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 u. a. § 5 der Amtsordnung (AO) geändert. Seit dem können mehrere amtsangehörige Gemeinden gemeinsam dem Amt die Trägerschaft von höchstens fünf Selbstverwaltungsaufgaben aus einem Katalog von 16 definierten Aufgaben übertragen.

Dem Amt Schlei-Ostsee (bzw. seinen Rechtsvorgängern) wurden von jeweils mehreren Gemeinden folgende Aufgaben übertragen (s. auch untenstehende Tabelle):
  • Dezentrale Abwasserbeseitigung
  • Ortsentwässerung Nordschwansen
  • Schulträgerschaft Mittelschwansen
  • Volkshochschule Fleckeby
  • Förderung der Kindertagesstätten in Karby
  • Jugendfeuerwehr Schwansen
  • Wahrnehmung der Gesellschafteraufgaben in der Ostseefjord Schlei GmbH
  • Integrierte Ländliche Entwicklung/AktivRegion

Folglich wurden dem Amt ursprünglich insgesamt 8 Aufgaben übertragen, wobei die dezentrale Abwasserbeseitigung und die Ortsentwässerung Nordschwansen unter dem Oberbegriff "Abwasserbeseitigung" zusammen als nur eine Aufgabe zählen. Folglich hatte das Amt die zulässigen fünf übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben um 2 Aufgaben überschritten.

Grundsätzlich passen alle genannten übertragenen Aufgaben in den Katalog des § 5 der Amtsordnung, so dass sich aus diesem Grunde keine zwingende Auswahl einer Rückübertragung ergeben hatte. Diese war vielmehr nach praktischen Erwägungen vorzunehmen. Verschiedene Gemeinden im jetzigen Amt Schlei-Ostsee haben in ehemals verschiedenen Ämtern zu verschiedenen Zeiten verschiedene Aufgaben übertragen. Anlässlich der gesetzlichen Änderung wurden wiederum die Aufgaben "Volkshochschule Fleckeby" und "Jugendfeuerwehr Schwansen" an die Gemeinden (bzw. den Schulverband Fleckeby) zurück übertragen. Nunmehr macht es Sinn, die aktuellen Aufgabenübertragungen einmal zusammenfassend darzustellen und die (weitere) Zustimmung zur Wahrnehmung dieser Aufgaben durch das Amt zu beschließen. Selbstverständlich gilt die Aufgabenübertragung nur insoweit, wie auch amtsangehörige Gemeinden die Übertragung beschlossen haben. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich von jeder Gemeinde binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann und dass im Amtsausschuss nur die jeweiligen Vertreter der Gemeinden, die die betreffende Aufgabe übertragen haben, hierüber Beschlüsse fassen.

Zu den einzelnen Aufgaben:
  • Die dezentrale Abwasserbeseitigung beinhaltet die Abfuhr des Klärschlamms aus den Kleinkläranlagen mit der entsprechenden Gebührenerhebung und dem Satzungsrecht. Alle 19 Gemeinden haben diese Aufgabe übertragen, so dass eine einheitliche Vorgehensweise bspw. bei der Ausschreibung der Abfuhr insgesamt zu günstigeren Konditionen führt. 38 Satzungen in 19 Gemeinden werden durch zwei Amtssatzungen ersetzt, womit eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung einhergeht. Wesentliche Satzungsgestaltungsmöglichkeiten sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben ohnehin nicht gegeben und die Ausführung der Satzung obliegt so oder so dem Amt. Mit der Übertragung ist folglich eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung verbunden, ohne dass eine Einschränkung gemeindlicher Rechte zu befürchten ist. Folglich soll diese Aufgabe beim Amt verbleiben, so dass die erste Katalogauswahl "Abwasserbeseitigung" heißt.
  • Damit "belastet" die Ortsentwässerung Nordschwansen keine gesonderte Aufgabe und kann ebenfalls in Amtsträgerschaft verbleiben. Damit wird die Schaffung eines zusätzlichen Abwasserzweckverbandes überflüssig.
  • Die Trägerschaft für die Schule Mittelschwansen wurde im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erörtert. Hierbei wurde einvernehmlich zwischen Kreis und Schulträger festgestellt, dass die Amtsträgerschaft als zweite Aufgabe beibehalten werden soll.
  • Die Aufgabe "Volkshochschule Fleckeby" wurde ursprünglich von den Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel auf das Amt übertragen. Die Rückübertragung auf den Schulverband Fleckeby, der sich aus den gleichen Gemeinden zusammensetzt, ist bereits zum 01.01.2013 erfolgt.
  • Die Förderung der Kindertagesstätten in Karby beinhaltet die Vertragspartnerschaft zur Kirchengemeinde Karby, die Trägerin der Einrichtungen ist. In einer Großzahl anderer Gemeinden besteht eine direkte Vertragsbeziehung der Gemeinden zur Kirchengemeinde, so dass auch hier eine Rückübertragung auf die Gemeinden erfolgen könnte. Hierfür wäre eine notarielle Änderung der Rechtsnachfolge eines Erbbaurechtsvertrages erforderlich, da das Amt Erbbauberechtigter eines Kindergartengrundstücks der Kirchengemeinde ist und den dortigen Kindergarten erstellt hat. Der Beginn einer diesbezüglichen Beratung wird noch im Jahr 2014 angedacht, so dass die Aufgabe derzeit noch als dritte Aufgabe beim Amt verbleibt.
  • Die Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen" wurde als Teil der originären Aufgabe der Gemeinden für den Brandschutz an die Gemeinden zurückübertragen. Die Gemeinden haben durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 28.11.2013 die Gemeinden Waabs und Winnemark für ihre jeweiligen Standorte beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.
  • Die Beteiligung an der Ostseefjord Schlei GmbH kann nur einheitlich durch das Amt wahrgenommen werden, da je Amt nur ein Gesellschafteranteil ausgegeben wird. Folglich ist als vierte Katalogaufgabe die Förderung des Tourismus zu nennen.
  • Die Wahrnehmung der Aufgabe "AktivRegion (Integrierte Ländliche Entwicklung)" wurde von allen 16 Gemeinden, die im Gebiet der AktivRegion Schlei-Ostsee liegen, auf das Amt übertragen. Eine wirksame Vertretung im Vorstand der AktivRegion ist bei der Vielzahl der Gemeinden im AktivRegions-Gebiet nur über das Amt möglich. Dies schließt ausdrücklich eine Mitarbeit der Gemeinden nicht aus. Die Aufgabe soll somit als fünfte Katalogaufgabe beim Amt angesiedelt bleiben.


Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Amt Schlei-Ostsee (weiterhin) im Rahmen der Übertragungsbeschlüsse der amtsangehörigen Gemeinden in folgenden fünf Aufgabenbereichen nach § 5 AO die Trägerschaft übernimmt:
  • Abwasserbeseitigung
  • Schulträgerschaft
  • Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen sowie Durchführung der Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
  • Förderung des Tourismus
  • Integrierte Ländliche Entwicklung

Folgende Aufgaben wurden rückübertragen:
  • Volkshochschule Fleckeby
  • Jugendfeuerwehr Schwansen
Tabelle der gemeindlichen Übertragungsbeschlüsse:
 
Abwasserbeseitigung
Schule
Kindergarten
Tourismus
I. Ländl. Entwickl.
 
dezentral
zentral
in Waabs
Karby
überörtl.
AktivReg.
Altenhof
09.02.1982
-
-
-
-
-
Barkelsby
16.02.1982
-
-
-
19.02.2014
13.09.2007
Brodersby
09.11.1981
* 03.08.1984
-
1998/2000/01
-
01.07.2014
Damp
17.02.1982
-
"22.07.1975"
-
08.12.2004
19.09.2007
Dörphof
29.04.1981
25.07.1984
-
1998/2001
11.11.2004
21.08.2007
Fleckeby
28.10.2008
-
-
-
08.11.2007
07.12.2006
Gammelby
28.01.1982
-
-
-
25.02.2014
18.09.2007
Goosefeld
08.06.1984
-
-
-
-
-
Güby
30.09.2008
-
-
-
30.10.2007
12.06.2007
Holzdorf
02.09.1981
-
"29.07.1975"
-
18.10.2004
12.12.2007
Hummelfeld
10.11.2008
-
-
-
17.03.2014
28.07.2014
Karby
17.12.1981
27.06.1984
-
1998/2000/01
08.12.2004
08.10.2007
Kosel
11.11.2008
-
-
-
27.02.2014
12.07.2007
Loose
13.09.1983
-
-
-
-
24.07.2014
Rieseby
06.10.2008
-
-
-
02.04.2014
07.05.2007
Thumby
07.04.1981
-
"16.09.1975"
-
13.12.2004
13.12.2007
Waabs
20.10.1981
-
25.07.1975
-
07.04.2014
05.11.2007
Windeby
29.12.1981
-
-
-
-
-
Winnemark
27.10.1981
-
-
1998/2000
14.10.2004
06.09.2007
                                    * nur OT Brodersby
 und OT Höxmark


Beschluss:

Das Amt Schlei-Ostsee ist grundsätzlich bereit, Trägerschaften im Bereich folgender 5 Katalogaufgaben nach § 5 AO zu übernehmen:
  • Abwasserbeseitigung
  • Schulträgerschaft
  • Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen sowie Durchführung der Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
  • Förderung des Tourismus
  • Integrierte Ländliche Entwicklung

Der Übernahme der Trägerschaften entsprechend der in vorstehender Tabelle genannten Übertragungsbeschlüsse der amtsangehörigen Gemeinden wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Rückübertragung der Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby"
Beschlussvorlage - 19/2014

Die Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark haben die Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby" derzeit auf das Amt übertragen. Aufgrund der Änderung des § 5 der Amtsordnung, wonach das Amt nur noch 5 Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden übernehmen darf, wird eine Rückübertragung dieser Aufgabe überlegt. Entsprechende Gespräche wurden mit den Bürgermeistern geführt.

Die Aufgabe beinhaltet "lediglich" die Vertragspartnerschaft zur Kirchengemeinde Karby, die Trägerin der Einrichtung ist. An den diesbezüglichen Verhandlungen sind ohnehin die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden beteiligt. Der Mehraufwand bei einer Rückübertragung an die Gemeinden ist unerheblich. Die jeweiligen Gemeinden würden jedoch eine wichtige Selbstverwaltungsaufgabe dazu gewinnen. Als Rechtsnachfolger für das Amt wären die vier Gemeinden "automatisch" Vertragspartner der Kirchengemeinde. So würden sie auch hinsichtlich des Kindergartengrundstücks in der Rosenstraße dem Amt als Erbbauberechtigte folgen. Wesentliche finanzielle Veränderungen wären damit nicht verbunden, da die Rechte und Pflichten, die bereits jetzt mittelbar bei den 4 Gemeinden liegen, 1 : 1 übergehen würden.

Die Aufgabe kann zum 01.01.2015 an die Gemeinden zurückübertragen werden, wenn neben dem Amtsausschuss auch alle betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen.


Beschluss:

Soweit die Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark die Rückübertragung der Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby" beschließen, stimmt das Amt dieser Rückübertragung zu.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender