N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 01.11.2016.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.07 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Manfred Pohl
stellv. Ausschussvorsitzender Fritz-Wilhelm Blaas
Amtsdirektor Gunnar Bock
Ausschussmitglied Horst Böttcher
stellv. Mitglied Heinz Haller (stellv. für Frank Dreves)
Ausschussmitglied Hartmut Keinberger
stellv. Mitglied Oliver Nießler (stellv. für Jens Kolls)
Ausschussmitglied Udo Steinacker
Ausschussmitglied Marlies Thoms-Pfeffer

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Frank Dreves (entschuldigt vert. durch Heinz Haller)
Ausschussmitglied Jens Kolls (entschuldigt vert. durch Oliver Nießler)
Ausschussmitglied Christian Schlömer (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Jan Andresen
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Harder
Mitglied im Amtsausschuss Klaus-Dieter Möse
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck
Amtsvorsteher Rainer Röhl
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep
Mitglied im Amtsausschuss Ursula Schwarzer
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2016
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 11/2016
9. Erlass der Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 15/2016
10. Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen
  Beschlussvorlage - 16/2016

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Bürgermeister Möse spricht Unregelmäßigkeiten bei der Errichtung des Windparks in Loose an und fragt nach, ob das Amt hier tätig geworden ist. Amtsdirektor Bock verweist auf die laufenden Verfahren Windpark bei dem LLUR. Die Gemeinde Loose hat sich über das Amt in die Verfahren eingebracht. 

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die anstehende Besichtigung der neu errichteten Flüchtlingsunterkunft in der nächsten Woche. Im Rahmen der Amtsausschusssitzung wird es dann auch noch Erläuterungen des Amtsdirektors zu der Flüchtlingssituation geben. 

zu TOP 5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses
Bürgermeister Böttcher verweist auf die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes am 08.12. um 18.30 Uhr.

Bürgermeister Keinberger begrüßt die Möglichkeit der ALKIS Nutzung für die Bürgermeister. Er wünscht sich jedoch auch Zugriff auf die Eigentümerdaten. Durch Herrn Peters wird hierzu ausgeführt, dass, auch wenn die technische Möglichkeit besteht, dieser Umsetzung doch erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber stehen.
In diesem Zusammenhang regt Bürgermeister Böttcher auch noch einmal eine Schulung für die Bürgermeister an.

Ausschussmitglied Haller spricht noch einmal die Irritationen in den politischen Gremien und in der Bevölkerung an, die durch die Berichte zur Erstellung des Windparks in Loose entstanden sind. Zurzeit hört man nichts mehr über die Entwicklung in der Angelegenheit. Er hätte sich hier eine deutlichere Stellungnahme des Amtes gewünscht. Amtsdirektor Bock verweist nochmals darauf, dass hier dass LLUR die einzig zuständige Behörde ist. Auf die dort laufenden Verfahren hat das Amt keinen Einfluss. Verstöße gegen bestehende Genehmigungen und Auflagen kann das Amt nur beim LLUR melden. Dieses Verfahren ist auch immer deutlich kommuniziert worden. 

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2016
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2015 des Amtes Schlei-Ostsee zu prüfen. Da beim Amt kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Hauptausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob

1.      der Haushaltsplan eingehalten ist,
2.      die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und       belegt worden sind,
3.      bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4.      die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist dem Amtsausschuss zu berichten. Dieser beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2015.   

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2015 des Amtes Schlei-Ostsee wurde stichprobenartig geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2015 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 11/2016
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.     

Beschluss:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 17.000,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 5.897.200,00 € auf nunmehr 5.914.200,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 937.000,00 € vermindert und damit gegenüber 1.438.000,00 € auf nunmehr 501.000,00 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von bisher 1.200.000,00 € auf nunmehr 0,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.      

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 15/2016
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.     

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    6.095.700 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    6.095.700 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    1.980.400 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    1.980.400 EUR

festgesetzt.

§ 2


Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                    1.200.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                    0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                    1.100.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                   54,05 Stellen




§ 3

Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                    für die Amtsumlage
                                                                                                            auf

a) von Steuerkraftzahlen                                                                        v.H.

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe                                                                                      17,50
(Grundsteuer A)

2. für die Grundstücke                                                                                           17,50
(Grundsteuer B)

3. der Gewerbesteuer                                                                                                                                                                               17,50

b) vom Anteil an der Einkommensteuer                                                                                                                          17,50

c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG                                                                                                                           17,50
    -Sonderausgleich-

d) von den Schlüsselzuweisungen und                                                                                                                                                                                  17,50
Sonderschlüsselzuweisungen

e) vom Anteil an der Umsatzsteuer                                                                                                                        17,50

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.     

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen
Beschlussvorlage - 16/2016
Aufgrund des Auslaufens des Vertrages über die Entschlammung von Grundstückskläranlagen war eine neue Ausschreibung erforderlich. Die sich hieraus ergebenden Preise bilden die Grundlage der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2017 - 2019. Die neu kalkulierten Gebührensätze wurden in § 2 der Nachtragssatzung eingearbeitet.    

Beschluss:
Der Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen wird beschlossen.    

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender