Sitzungsort: | im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.03 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.05 Uhr |
Ausschussvorsitzender Heinz Haller |
Ausschussmitglied Fritz-Wilhelm Blaas |
Ausschussmitglied Frank Dreves |
stellv. Mitglied Barbara Feyock (stellv. für Jens Kolls) |
Ausschussmitglied Frank Göbel |
Ausschussmitglied Felix Grabowski |
Ausschussmitglied Hartmut Keinberger |
Ausschussmitglied Dieter Olma |
Ausschussmitglied Udo Steinacker |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
stellv. Ausschussvorsitzender Jens Kolls (entschuldigt vert. durch Barbara Feyock) |
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß |
Personalrat René Kinza |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige |
Mitglied im Amtsausschuss Frank Hertwig |
Mitglied im Amtsausschuss Bernd Mordhorst |
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak |
Mitglied im Amtsausschuss Peter Thordsen |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragezeit |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses |
6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
7. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 2/2019 | |
8. | Verlegung des Amtsarchivs in das Amtsgebäude in Damp/Vogelsang-Grünholz |
Beschlussvorlage - 3/2019 | |
9. | Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung |
Beschlussvorlage - 4/2019 |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
|
zu TOP 3. | Einwohnerfragezeit |
Es werden keine Fragen gestellt.
|
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet in folgenden Angelegenheiten:
|
zu TOP 5. | Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses |
Bürgermeisterin Feyock spricht den Fortbestand der Trauerbegleitung in Schwansen an. Nachdem Frau Blümel gekündigt wurde, sollten die betroffenen Gemeinden sich zusammentun, um die Stelle zu erhalten. Amtsdirektor Bock schlägt vor, die betroffenen Gemeinden mit Pastor Schmidt zu einem runden Tisch zusammenzuholen, um die Situation zu besprechen.
|
zu TOP 6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
|
zu TOP 7. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 2/2019 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2018 des Amtes Schlei-Ostsee zu prüfen. Da beim Amt kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Hauptausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist dem Amtsausschuss zu berichten. Dieser beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2018.
|
Beschluss: Die Jahresrechnung 2018 des Amtes Schlei-Ostsee wurde stichprobenartig geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2018 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
|
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Verlegung des Amtsarchivs in das Amtsgebäude in Damp/Vogelsang-Grünholz |
Beschlussvorlage - 3/2019 Das Archiv des Amtes ist seit der Ämterzusammenlegung insgesamt und zuvor für das Amt Schlei seit 2005 in der Hardesvogtei an der Fleckebyer Schule untergebracht. Bei diesem Archiv handelt es sich nicht um einen "ständig" in Gebrauch befindlichen Aktenraum, sondern um ein Archiv, welches ausgewählte und nach dem Archivgesetz dauerhaft zu verwahrende Dokumente verwahrt. Der Archivar bzw. eine Mitarbeiterin wird von der Archivgemeinschaft (Zusammenschluss diverser Verwaltungen im Kreis) beschäftigt; Montags nachmittags wird unser Archivraum geöffnet - Unterlagen werden herausgegeben bzw. archiviert. Mit Schreiben vom 06.11.2018 bittet Schulverbandsvorsteher Peter Thordsen um Prüfung, ob das Archiv in einer anderen Liegenschaft untergebracht werden kann, da die Grundschule den Raum gerne mitnutzen würde. Außerdem hat der Archivar schon seit längerem darauf hingewiesen, dass der ursprünglich ausschließlich für das Amt Schlei gedachte Archivraum ohnehin nicht mehr ausreichen würde. Als amtseigene Liegenschaft mit ausreichendem Platzangebot käme hierfür ausschließlich das Verwaltungsgebäude in Vogelsang-Grünholz in Betracht, welches im Keller über ausreichend Archivraum verfügt. Die Kosten eines Umzuges des Archivs einschließlich des Rückbaus des Regalsystems in der Hardesvogtei und der Einrichtung eines Archivarbeitsplatzes werden auf ca. 10.000,00 € geschätzt.
|
Beschluss: Die Einrichtung des Amtsarchivs im Keller des amtseigenen Verwaltungsgebäudes in Damp/Vogelsang-Grünholz wird beschlossen. Die Kosten sind im Nachtragshaushalt bereitzustellen.
|
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung |
Beschlussvorlage - 4/2019 Bisher wird das Erscheinen des Amtsblatts des Amtes Schlei-Ostsee in der Eckernförder Zeitung angekündigt. Dies verursacht Bekanntmachungskosten von mehreren tausend Euro im Jahr. Daher ist beabsichtigt, die Veröffentlichungsform vom "Amtsblatt" auf "Bekanntmachungsform Internet" umzustellen. Die örtlichen Bekanntmachungen und Verkündungen des Amtes können in dieser Form erfolgen, da sie im Internet bereitgestellt werden. Der Hinweis in der Zeitung kann durch einen entsprechenden Hinweis an mindestens einer Bekanntmachungstafel des Trägers der öffentlichen Verwaltung ersetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bekanntmachung oder Veröffentlichung über öffentlich zugängliche Netze angeboten wird. Des Weiteren muss jede Person einen angemessenen Zugang zu der Publikation haben. Diese Voraussetzungen werden durch die Homepage des Amtes erfüllt. Eine Zusendung in Papierform zu einem Kostenpunkt von 2,- € pro Amtsblatt wird schon seit 2 - 3 Jahren nicht mehr nachgefragt.
|
Amtsdirektor Bock erklärt, dass der Hauptsatzungsentwurf in § 13 Abs. 1 wie folgt erweitert werden müsste: ".... die Veröffentlichung von Rechtssetzungsvorhaben wird im ..." Außerdem sollte die II. Nachtragssatzung zum 01.01.2020 in Kraft treten.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, die II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zu erlassen.
|
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :6 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
Godber Peters | Heinz Haller |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |