Sitzungsort: | im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, 24340 Eckernförde, Holm 13 |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.15 Uhr |
Ausschussvorsitzender Thomas Becker |
Ausschussmitglied Horst Böttcher |
Ausschussmitglied Heinrich Hauschildt |
Ausschussmitglied Wolf-Dieter Ohrt |
stellv. Mitglied Uwe Satriep (stellv. für Hilmar Marohn) |
Ausschussmitglied + (AV) Udo Steinacker |
Ausschussmitglied Jutta Werner |
Ausschussmitglied Heinz Zimmermann-Stock |
stellv. Auschussvorsitzender Johann Willy Kempe (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied Hilmar Marohn (entschuldigt vert. durch Uwe Satriep) |
LVB Gunnar Bock |
Personalrat René Kinza |
Protokollführer Godber Peters |
Verwaltung Wolfgang Will |
Amtsaussch.mitgl Heinz Haller |
Amtsaussch.mitgl Werner Jepsen |
Amtsaussch.mitgl Manfred Pohl |
Amtsaussch.mitgl Heini Schulz |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragezeit |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses |
6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 30.09.2009 |
7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 |
Beschlussvorlage - 45/2009 | |
8. | Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der amtsangehörigen Gemeinden |
Beschlussvorlage - 47/2009 | |
9. | Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen |
Beschlussvorlage - 48/2009 | |
10. | Erlass der Haushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 53/2009 | |
11. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Durchführung von Vollzugsaufgaben bei der Stilllegung von Kraftfahrzeugen |
Beschlussvorlage - 56/2009 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
16. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichem Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragezeit |
Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet in folgenden Punkten:
LVB Bock berichtet zur Breitbandversorgung. Für 2 Gemeinden sind aufgrund der Ausschreibung Angebote eingegangen. Über die Auftragserteilungen wird in der nächsten Sitzung der gemeindlichen Gremien beraten. Für die anderen Gemeinden ist kein Angebot eingegangen. Hier muss eventuell ein erneuter Versuch mit einem Leerrohrkonzept gestartet werden. Im Zusammenhang mit dem Abschluss der Konzessionsabgabeverträge könnte sich hier eventuell eine Möglichkeit der Realisierung ergeben. |
zu TOP 5. | Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses |
Es werden keine Anregungen gegeben oder Anfragen gestellt. |
zu TOP 6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 30.09.2009 |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 30.09.2009 erhoben. |
zu TOP 7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 |
Beschlussvorlage - 45/2009 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. |
Beschluss: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 67.900,00 € vermindert und damit gegenüber bisher 5.327.500,00 € auf nunmehr 5.259.600 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 337.500,00 € erhöht und damit gegenüber 601.000,00,- € auf nunmehr 938.500,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der amtsangehörigen Gemeinden |
Beschlussvorlage - 47/2009 Die Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der amtsangehörigen Gemeinden wurde am 02.12.2008 durch den Amtausschuss beschlossen. Dabei wurde bereits festgelegt, dass der § 9 aufgrund der sich ändernden Rechtslage am 31.12.2009 außer Kraft treten sollte. Informationen zu den Änderungen ergeben sich aus der Vorlage 46/2009. Durch die 1. Nachtragssatzung wird der § 9 nun neu gefasst und an die geänderte Rechtslage angepasst. Die Änderungen in den §§ 7, 14 und 15 sind nur redaktioneller Art. |
Beschluss: Der Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der amtsangehörigen Gemeinden wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen |
Beschlussvorlage - 48/2009 Aufgrund der geänderten Rechtslage zur Entschlammung der Hauskläranlagen (siehe hierzu 46/2009 und 47/2009) war eine neue Ausschreibung der Leistungen erforderlich. Die sich hieraus ergebenden neuen Gebührensätze wurden in § 2 der Nachtragssatzung eingearbeitet. |
Beschluss: Der Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass der Haushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 53/2009 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. |
LVB Bock verweist auf die Kündigung eines Mitarbeiters des Bauamtes zum 31.12.2009. Hierbei handelt es sich um den Techniker des Amtes. Die Verwaltung beabsichtigt diese Stelle mit einem Ingenieur nach zu besetzen. Als Ergänzung zu dem bereits vorhandenen Hochbauingenieur wäre die Einstellung eines Tiefbauingenieurs sinnvoll. Dafür müsste die Stelle mit der laufenden Nr. 49 im Stellenplan jedoch auf EG 10 geändert werden. Die Mehrkosten würden sich auf ca. 700,- € monatlich belaufen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 werden mit der durch LVB Bock dargestellten Änderung des Stellenplanes beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 4.924.800 EUR in der Ausgabe auf 4.924.800 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 346.800 EUR in der Ausgabe auf 346.800 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.200.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 53,61 Stellen § 3 Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt: für die Amtsumlage auf a) von Steuerkraftzahlen v.H. 1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 20,80 (Grundsteuer A) 2. für die Grundstücke 20,80 (Grundsteuer B) 3. der Gewerbesteuer 20,80 b) vom Anteil an der Einkommensteuer 20,80 c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG 20,80 -Sonderausgleich- d) von den Schlüsselzuweisungen und 20,80 Sonderschlüsselzuweisungen e) vom Anteil an der Umsatzsteuer 20,80 § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsvorsteherin ihre oder der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Durchführung von Vollzugsaufgaben bei der Stilllegung von Kraftfahrzeugen |
Beschlussvorlage - 56/2009 Bei dem Vollzug von Kfz-Stilllegungsverfügungen, die von der Zulassungsbehörde des Kreises erlassen worden sind (z.B. bei Fahrzeugmängeln oder wegen mangelnden Versicherungsschutzes), hat der Kreis bisher die Mithilfe der Polizei in Anspruch genommen. Mit dem Hinweis darauf, dass die regelmäßige Vollzugshilfe bei Stilllegungsersuchen nicht zu den Kernaufgaben der Polizei gehört, ist diese bisherige Praxis durch das Innenministerium geändert worden. Der Kreis hat grundsätzliches Einvernehmen mit dem kreisangehörigen Bereich erzielt, bei dieser Teilaufgabe zusammenzuarbeiten. Im Amt Schlei-Ostsee wird mit durchschnittlich einer Stillegung je Woche gerechnet, die vom hauptamtlichen Vollstreckungsbeamten wahrgenommen werden soll. Je Stillegung erfolgt eine pauschale Kostenerstattung des Kreises in Höhe von 70,00 €. Urlaubs- und Krankheitsvertretung wird durch den Kreis sichergestellt. |
Beschluss: Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Durchführung von Vollzugsaufgaben bei der Stilllegung von Kraftfahrzeugen wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 16. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichem Teil gefassten Beschlüsse |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. |
Godber Peters | Thomas Becker |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |