N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 17.04.2013.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Thomas Becker
Ausschussmitglied Horst Böttcher
Ausschussmitglied Heinrich Hauschildt
stellv. Auschussvorsitzender Johann Kempe
Ausschussmitglied Hilmar Marohn
Ausschussmitglied Wolf-Dieter Ohrt
Ausschussmitglied + (AV) Udo Steinacker
Ausschussmitglied Jutta Werner
Ausschussmitglied Heinz Zimmermann-Stock
Amtsdirektor Gunnar Bock

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller
Mitglied im Amtsausschuss Jens Kolls
Mitglied im Amtsausschuss Manfred Pohl
Mitglied im Amtsausschuss Rainer Röhl
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Wichert
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Übertragung der Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen auf den Amtsdirektor
  Beschlussvorlage - 2/2013
8. Rückübertragung der Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen"
  Beschlussvorlage - 4/2013
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 3/2013

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass ein Bürger, der mit dem Verwaltungshandeln in einer Nachbarschaftsstreitigkeit nicht einverstanden war, ursprünglich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Amtsdirektor einreichen wollte. Dieses Begehren hat er aber später wieder zurückgezogen, so dass im Hauptausschuss keine Behandlung der Angelegenheit mehr erforderlich ist.


zu TOP 5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses

Anregungen und Anfragen werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Übertragung der Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen auf den Amtsdirektor
Beschlussvorlage - 2/2013

§ 76 Abs. 4 Gemeindeordnung wurde im vergangenen Jahr neu im Gesetz aufgenommen. Er regelt den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen und wurde als „Kuchenparagraph“ bekannt, da er zunächst bspw. jede Kuchenspende unter den Genehmigungsvorbehalt der Gemeindevertretung stellt. Sämtliche Gemeinden unseres Amtes haben jedoch in ihren Hauptsatzungen Regelungen, nach denen die Annahme von Spenden bis zu einem bestimmten Betrag in die Zuständigkeit des Bürgermeisters übertragen wurde. Nach der gesetzlichen Neuregelung verbleibt, dass der Bürgermeister über Zuwendungen die über 50,00 € liegen, jährlich der Gemeindevertretung berichten muss.
Die Regelung ist gemäß § 18 Amtsordnung auch auf das Amt anzuwenden. Hier fehlt es jedoch an einer Regelung in der Hauptsatzung, weshalb es eines Beschlusses bedarf. Die Ermächtigungen in den gemeindlichen Satzungen liegen in mehreren Gemeinden bei 10.000,00 €, weshalb auch fürs Amt vorgeschlagen wird, die Entscheidung bis zu dieser Höhe auf den Amtsdirektor zu übertragen.


Beschluss:

Die Entscheidung über die Annahme oder die Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen wird bis zu einer Höhe von 10.000,00 € auf den Amtsdirektor übertragen, der die Spende dem Spenderwunsch entsprechend weiterleitet. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50,00 € hinausgehen, berichtet der Amtsdirektor dem Amtsausschuss.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Rückübertragung der Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen"
Beschlussvorlage - 4/2013

Die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark haben die Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ derzeit auf das Amt übertragen. Aufgrund der Änderung des § 5 der Amtsordnung ist eine Rückübertragung dieser Aufgabe beabsichtigt. Entsprechende Gespräche wurden mit den Gemeinden und den betroffenen Feuerwehrverantwortlichen geführt. Die betroffenen Gemeinden überlegen, die Trägerschaft durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln.

Die Aufgabe kann zum 01.01.2014 an die Gemeinden zurückübertragen werden, wenn neben dem Amtsausschuss auch die betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen. Alle Amtsausschussmitglieder sind stimmberechtigt.


Beschluss:

Die Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ wird zum 01.01.2014 auf die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark übertragen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 3/2013

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 des Amtes Schlei-Ostsee zu prüfen. Da beim Amt kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob

1.      der Haushaltsplan eingehalten ist,
2.      die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und       belegt worden sind,
3.      bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4.      die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist dem Amtsausschuss zu berichten.
Dieser beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2012.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2012 des Amtes Schlei-Ostsee wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Thomas Becker 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender