N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Schulausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 17.02.2015.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Außenstelle Damp, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Horst Böttcher
Ausschussmitglied Ulrike von Bargen
stellv. Auschussvorsitzender Heinz Haller
Ausschussmitglied Dirk Radeck
Ausschussmitglied Udo Steinacker

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Raidum Rodde (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Godber Peters
Schule Waabs Bibiana Kornienko
Schulelternbeirat Oliver Radtke
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Bericht der Schulleiterin
7. Erlass der Satzung des Amtes Schlei-Ostsee über die Benutzung und Gebührenerhebung für die betreute Grundschule Mittelschwansen
  Beschlussvorlage - 1/2015
8. Kopierer der Schule Mittelschwansen
  Beschlussvorlage - 3/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Aus der Zuhörerschaft wird darauf verwiesen, dass der Schule gegenüber verbindliche Anmeldungen für die Ferienbetreuung mit einer Gebühr von 65,- € / Woche abgegeben wurden. Aus den Unterlagen zur Sitzung ergibt sich jedoch ein Preis von 92,- € / Woche. Ausschussvorsitzender Böttcher verweist darauf, dass für die Einrichtung der Ferienbetreuung eine Satzungsregelung und eine Kalkulation zu erstellen ist. Diese Kalkulation hat 92,- € / Woche inklusive Mittagessen ergeben. Inwieweit diese Gebühr in die Satzung einfließt, wird durch den Ausschuss unter TOP 7 noch beraten.

zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder

Ausschussmitglied Haller fragt an, wie die Entscheidung der Schulkonferenz bezüglich der Zensuren in den Zeugnissen ausgefallen ist. Schulleiterin Weber erklärt, dass die Schule vorerst bei den Zensuren im Zeugnis bleiben wird.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Ausschussvorsitzender Böttcher beantragt, den TOP 9 nicht öffentlich zu beraten.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Bericht der Schulleiterin
Schulleiterin Weber berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Die Schulkonferenz hat entschieden, die Zensuren in den Zeugnissen zu belassen bis eine anders lautende Entscheidung durch das Land getroffen wird.
  • Das Kollegium ist wieder vollständig. Es herrscht eine hohe Zufriedenheit mit dem neuen Hausmeister.
  • Das Projekt Kita-Schule ist gut angelaufen.
  • Die Homepage wird laufend aktualisiert. (Besucherzahlen bisher: 6.492)
  • Derzeit wird die Schule von 87 Kindern besucht. 32 Kinder besuchen die Nachschulbetreuung.

zu TOP 7. Erlass der Satzung des Amtes Schlei-Ostsee über die Benutzung und Gebührenerhebung für die betreute Grundschule Mittelschwansen
Beschlussvorlage - 1/2015

An der Grundschule Mittelschwansen besteht ein Bedarf an einer Ferienbetreuung während der gesetzlichen Schulferien.

Diese soll folgende Rahmenbedingungen abdecken:
  • Betreuung für 5 Wochen im Jahr, davon 3 Wochen in den Sommerferien, 1 Woche in den Osterferien sowie 1 Woche in den Herbstferien.
  • Betreuung montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
  • Buchung nur für die kompletten 5 Wochen möglich.
  • Gebühr in Höhe von 92,00 EUR pro Kind und Woche (einschließlich des Mittagessens).

Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung ist eine Ermäßigung der Benutzungsgebühren für die Betreute Grundschule auf Grundlage der Sozialstaffelregelung des Kreises Rendsburg-Eckernförde möglich. Da eine Erstattung der daraus resultierenden Einnahmeausfälle vom Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht erfolgt, werden sie in voller Höhe vom Schulträger übernommen. Zu klären wäre daher, ob diese Ermäßigungsmöglichkeit auch für die Gebühren der Ferienbetreuung gelten sollte.

Die vorgenannten Bedingungen wurden in die Satzung eingearbeitet, die als Entwurf in der Anlage beigefügt ist. Die Änderungen sind farblich markiert.

Zu diesem Tagesordnungspunkt werden die Aspekte der Ferienbetreuung und der Kosten im Detail diskutiert. Die Kalkulation wird noch einmal durch Herrn Peters erläutert. Die vorgeschlagenen Änderungen am Satzungsentwurf lässt Ausschussvorsitzender Böttcher einzeln abstimmen.
  1. Ausschussvorsitzender Böttcher schlägt nach Abstimmung mit Herrn Peters vor, in § 1 Abs. 2 die Mindestteilnehmerzahl für die Ferienbetreuung auf 5 Kinder festzulegen. Dieser Vorschlag wird mit 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
  2. Ausschussvorsitzender Böttcher schlägt vor, in § 3 Abs. 3 das Anmeldedatum für die Ferienbetreuung auf den 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres festzulegen. Dieser Vorschlag wird mit 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
  3. Ausschussvorsitzender Böttcher schlägt vor, in § 7 Abs. 2 die Gebühr für die Ferienbetreuung für 2015 auf 77,- € / Woche inkl. Mittagessen (65,- € + 12,- € Mittagessen) und ab 01.01.2016 auf die kalkulierten 92,- € / Woche inkl. Mittagessen festzusetzen. Dieser Vorschlag wird mit 4 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme angenommen.
  4. Ausschussvorsitzender Böttcher schlägt vor, in § 1 Abs. 2 die Mindestteilnehmerzahl für die betreute Grundschule auf 10 Kinder festzulegen. Die Regelung über die Höchstanzahl der zu betreuenden Kinder ist zu streichen. Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.
  5. Durch Herrn Peters wird erläutert, dass nach der Jahresrechnung für 2014 im Bereich der Betreuten Grundschule ein Defizit von 7.527,79 € ausgewiesen wird. Um dieses Defizit teilweise auszugleichen, schlägt Ausschussvorsitzender Böttcher vor, in § 7 Abs. 1 die Gebühr für die Betreute Grundschule auf 110,- € im Monat festzulegen. Dieser Vorschlag wird mit 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.

Beschluss:

Die Satzung des Amtes Schlei-Ostsee über die Benutzung und Gebührenerhebung für die betreute Grundschule Mittelschwansen wird in der im Schulausschuss erarbeiteten Form beschlossen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Kopierer der Schule Mittelschwansen
Beschlussvorlage - 3/2015

In der Sitzung am 29.10.2014 wurde dem Schulausschuss dargelegt, dass die Beschaffung eines neuen Kopierers erforderlich sei, da der Wartungsvertrag des Kopierers von der Firma Ricoh gekündigt sein sollte und somit Reparaturen zukünftig nicht mehr gewährleistet werden würden.
Nach Rücksprache der Verwaltung mit der Firma Ricoh hat sich ergeben, dass diese Aussage auf einem Missverständnis zwischen dem Techniker der Fa. Ricoh und des Sekretariats der Schule basiert. Der Vertrag wurde nicht von der Firma Ricoh gekündigt und läuft auf unbestimmte Zeit. Allerdings wird die Ersatzteilbeschaffung aufgrund des Alters des Kopierers schwieriger.
Somit muss der Beschluss vom 29.10.2014 zur Beschaffung eines neuen Kopierers aufgehoben werden.

Gleichwohl sollte ein neuer Beschluss dahingehend gefasst werden, dass der Wartungsvertrag zwischen der Schule und der Firma Ricoh zum Jahresende 2015 gekündigt wird.
Es soll dann zeitnah eine Ausschreibung für den Kauf eines neuen Kopierers samt Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 60 Monaten seitens der Amtsverwaltung erfolgen.


Beschluss:

  1. Der Beschluss vom 29.10.2014 zur Beschaffung eines neuen Kopierers wird aufgehoben.
  2. Der Wartungsvertrag zwischen der Schule und der Firma Ricoh wird zum Jahresende 2015 gekündigt. Die Amtsverwaltung erarbeitet zeitnah eine Ausschreibung für den Kauf eines neuen Kopierers samt Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 60 Monaten.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Horst Böttcher 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender