N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Schulausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 29.06.2015.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Außenstelle Damp, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  16.00 Uhr
Ende der Sitzung:  17.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Horst Böttcher
Ausschussmitglied Ulrike von Bargen
stellv. Auschussvorsitzender Heinz Haller
Ausschussmitglied Raidum Rodde
stellv. Mitglied Sönke Röhe (stellv. für Dirk Radeck)
Ausschussmitglied Udo Steinacker

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Dirk Radeck (entschuldigt vert. durch Sönke Röhe)

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Schulelternbeirat Oliver Radtke
Betreute Grundschule Silke Stöcks
Schule Waabs Sabine Weber

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Bericht der Schulleiterin
7. Entscheidung über das Optionsmodell Schulische Assistenz
  Beschlussvorlage - 12/2015

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder

Frau v. Bargen´s Frage zur geringen Nachfrage nach Ferienbetreuung wird von der Schulleiterin dahin gehend beantwortet, dass es verrmutlich an den Kosten liegen würde. Das Familienzentrum Borby wurde den Eltern als Alternative benannt. Der Schulausschussvorsitzende hält die beschlossenen Gebührenstruktur für günstig und kann sich diese nicht als Hauptgrund des geringen Interesses vorstellen.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung


zu TOP 6. Bericht der Schulleiterin

Frau Weber berichtet über das Projekt Deutsch als Zweitsprache, welches der Integration von Flüchtlingskindern dienen soll. Ferner teilt sie mit, dass derzeit 92 Kinder beschult werden, zum Schuljahresbeginn 26 Kinder die Schule verlassen und 14 neu eingeschult werden, so dass im neuen Schuljahr mit 80 Schulkindern zu rechnen ist.


zu TOP 7. Entscheidung über das Optionsmodell Schulische Assistenz
Beschlussvorlage - 12/2015

Das Land beabsichtigt zur Unterstützung der Lehrkräfte und der Schüler Schulische Assistenzen einzurichten. Hierbei kann der Schulträger wählen, ob er die Anstellung der Assistenzkraft durch das Land vornehmen lässt, einen freien Träger beauftragt oder selbst eine Anstellung vornimmt.
Sobald der Schulträger dem Land die Aufgabe abnimmt, erhält er jährlich 125,00 € abzüglich 5% Verwaltungskosten je Schulkind (Stichtag: 19.09.2014). Für die Schule Mittelschwansen sind dies 89 Kinder * 125,00 € abzüglich 5% = 10.568,75 €.
Bei der Einstellung einer Schulischen Assistenz in der Entgeltgruppe S 2 ließe sich damit eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von ca. 11 bis gut 12 Stunden finanzieren. Die Assistenzkraft müsste sodann während der Schulzeit wöchentlich knapp 2 Stunden mehr arbeiten, da die längeren Ferienzeiten gegenüber dem kürzeren Urlaubsanspruch auszugleichen sind.
Hinsichtlich einer denkbaren Übertragung auf einen freien Träger liegen keine näheren Erkenntnisse vor.


Dem Schulausschuss ist nicht klar, wie sich die Umsetzung der Einrichtung einer Schulassistenz in der Praxis auswirken wird. Sie soll Schüler und Lehrkräfte in pädagogischer Hinsicht unterstützen. Neben der schulischen Assistenz und den Lehrkräften helfen noch der Schulsozialarbeiter und verschiedene Schulbegleiter mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben, die sich in der Praxis jedoch überschneiden können oder alternierend eintreten, so dass die Bedarfe vermutlich nie mit den speziell zugewiesenen Aufgaben der einzelnen Personen übereinstimmen. Mal ist das Land (Lehrkräfte), mal der Kreis (Schulbegleiter), mal das Amt für verschiedene Grundschulen im Amtsgebiet (Schulsozialarbeiter) und mal (aber auch nur dann, wenn sie es wollen) der Schulträger (Schulassistenz) zuständig. Vertretungserfordernisse vereinfachen die Situation nicht. Dieser Unsinn kann nicht nachvollzogen werden. Das Land hat für mehr Klarheit und eine sinnvolle Gesamtlösung "aus einem Guss" zu sorgen. Um diese Tendenz zu unterstützen neigt der Schulausschuss zur Option 3 (Einstellung der Schulassistenz durch das Land). Vor einer endgültigen Entscheidung ist jedoch die weitere Entwicklung auf Landesebene im kommenden Schuljahr 2015/2016 abzuwarten. Dies wird dem Schulrat entsprechend mitgeteilt.


Beschluss:

Die Entscheidung wird zurück gestellt, bis das Land für mehr Klarheit gesorgt hat. Spätestens bis Ende des Schuljahres 2015/2016 wird die Angelegenheit erneut behandelt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Gunnar Bock  Horst Böttcher 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender