N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Schulausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 23.10.2018.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Außenstelle Damp, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Ulrike von Bargen
stellv. Ausschussvorsitzender Heinz Haller
Ausschussmitglied Anke Leu
Ausschussmitglied Raidum Rodde
Ausschussmitglied Udo Steinacker

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzende Barbara Feyock (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsvorsteher Rainer Röhl
Protokollführer Godber Peters
Schule Waabs Sabine Medler
Betreute Grundschule Silke Stöcks
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Wahl eines Ausschussvorsitzenden
4. Wahl eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Ausschussmitglieder
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Bericht der Schulleiterin
9. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der Schülerbeförderung bis einschließlich Schuljahr 2020/2021
  Beschlussvorlage - 10/2018
10. Ergebnis der Kanaluntersuchungen auf dem Gelände der Schule Mittelschwansen
  Beschlussvorlage - 17/2018
11. Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2018 der Schule Mittelschwansen.
  Beschlussvorlage - 22/2018
12. Entwurf des Haushaltsplanes 2019 der Schule Mittelschwansen
  Beschlussvorlage - 23/2018
13. Entsendung von zwei Mitgliedern in die Steuerungsgruppe Offene Ganztagsschule
  Beschlussvorlage - 18/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Amtsvorsteher Röhl beantragt, die Tagesordnungspunkte 14 und 15 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Wahl eines Ausschussvorsitzenden
Bürgermeisterin Leu schlägt Bürgermeisterin Feyock als Ausschussvorsitzende vor. Diese wird in Abwesenheit durch den Ausschuss einstimmig gewählt.

Bis zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden übernimmt Amtsvorsteher Röhl weiterhin die Sitzungsleitung.

zu TOP 4. Wahl eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Bürgermeister Steinacker schlägt Ausschussmitglied Haller als stellvertretenden Ausschussvorsitzenden vor. Dieser wird durch den Ausschuss einstimmig gewählt.

Amtsvorsteher Röhl übergibt daraufhin die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 6. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Bericht der Schulleiterin
Die Schulleiterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Nur 6 Wochen Unterrichtszeit zwischen den Sommerferien und den Herbstferien
  • Das Kollegium besteht derzeit aus 6 Kolleginnen. Die Nachbesetzung der Stelle von Frau Kornienko, die im nächsten Jahr in den Ruhestand geht, ist bereits geregelt.
  • Seit dem Jahr 2017 wird der Schwimmunterricht durchgeführt, der sehr erfolgreich ist.
  • Ab Januar erhält die Grundschule 15 Fahrräder, die für Schulungen als Vorbereitung für den Fahrradführerschein genutzt werden sollen.
  • Derzeit findet keine Kooperation mehr mit der Physiotherapieschule statt.
  • Derzeit besuchen 78 Kinder die Schule. Es gibt auch noch eine DAZ-Gruppe.
  • Der Schulhausmeister ist immer noch krank. Die Vertretung erfolgt durch einen Hausmeisterservice.
  • Demnächst soll mit der Erarbeitung eines Konzeptes für die Offene Ganztagsschule begonnen werden.

Die Leiterin der Nachschulbetreuung, Frau Stöcks, berichtet, dass derzeit 35 Kinder an der Nachschulbetreuung teilnehmen.

zu TOP 9. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der Schülerbeförderung bis einschließlich Schuljahr 2020/2021
Beschlussvorlage - 10/2018
Auf Grund des Beschlusses des Kreistages vom 23.03.2015 fand die Überarbeitung der Schülerbeförderungssatzung seitens der Kreisverwaltung statt. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten zielgerichteten Überprüfung, d. h. einer detaillierten Hinterfragung der der Kreisverwaltung von den örtlichen Schulträgern vorzulegenden Verwendungsnachweise für das Schuljahr 2015/2016 ist festgestellt worden, dass sich die Praxis der Schülerbeförderung im Laufe der Zeit in wesentlichen Punkten vom Wortlaut der Schülerbeförderungssatzung des Kreises entfernt hat. Im Zuge der Überarbeitung kam heraus, dass 872 Schülerinnen und Schüler aus Sicht der Verwaltung zu Unrecht im Rahmen der Schülerbeförderungssatzung befördert wurden.

Der Kreis beabsichtigte, die seitens der örtlichen Schulträger praktizierten Abweichungen vom Wortlaut der Schülerbeförderungssatzung nicht mehr anzuerkennen und ab dem Schuljahr 2016/2017 konsequent auf die Einhaltung der Schülerbeförderungssatzung hinzuwirken. Die Schulträger bzw. Schulverbände wurden über die Absicht der Verwaltung, die Verwendungsnachweise nur noch korrigiert zu akzeptieren, informiert. Dabei entstand eine lebhafte und immerwährende Diskussion gerade im Zusammenhang mit der Frage, ob und inwieweit der Kreis einen ausreichenden ÖPNV im Kreisgebiet anbietet und ob es nicht letztendlich unerheblich sei, wenn Schülerinnen und Schüler im Pauschalverkehr, also in einem pauschal abgerechneten Bus, befördert werden, wenngleich sie keinen Anspruch haben.

Mit Blick auf eine Lösung dieses Spannungsverhältnisses und der unterschiedlichen Sichtweisen hat der Kreis mit der Kanzlei Weissleder & Ewer einen öffentlich-rechtlichen Vertrag entworfen. Neben der unsicheren Rechtslage als notwendige Grundlage für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ist aus der Sicht des Kreises auch wesentlich, dass zum Betriebsstart 01.01.2021 der Überlandverkehr im Kreisgebiet neu ausgeschrieben werden soll. Hier soll auch der Schülerverkehr soweit es geht integriert werden. Dieses Vorhaben wird nur gelingen, wenn der Kreis, die Ämter, die Gemeinden und die Schulträger und die Schulverbände gut zusammenarbeiten und dieses Verhältnis nicht durch die genannten Altfälle belastet ist.

Der seitens des Kreises vorgeschlagene öffentlich-rechtliche Vertrag enthält folgende Kernregelungen:
  • Bis zur Einführung des neuen ÖPNV zum 01.01.2021 wird der Kreis die Verwendungsnachweise nach der bisherigen Abrechnungspraxis akzeptieren.
  • Die Schulträger bzw. Schulverbände werden keine neuen Beförderungsfälle zulassen, die zu einer Steigerung der Schülerbeförderungskosten führen.
  • Die Schulträger bzw. Schulverbände werden jene Schülerbeförderungsverkehre kündigen, die mit der Einführung des Überlandverkehres zum 01.01.2021 überflüssig werden.

Unter Berücksichtigung der zum 01.08.2018 in Kraft tretenden neuen Regelungen der Schülerbeförderungssatzung hat am 27.09.2017 ein Gespräch der Kreisverwaltung mit dem hiesigen Kreisverband des Schl.-Holst. Gemeindetages und den Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Schulträger stattgefunden. In der Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses des Kreises am 11.10.2017 wurde der derzeitige Sachstand zustimmend zur Kenntnis genommen.

Seit Oktober 2017 hat der Kreis bilaterale Gespräche mit allen Schulträgern bzw. Schulverbänden geführt und den Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages besprochen. Der vorliegende Entwurf ist somit bereits mit einer Vielzahl von Schulträgern abgestimmt.  

Beschluss:
Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Regelung der Schülerbeförderung bis einschließlich Schuljahr 2020/2021 wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Ergebnis der Kanaluntersuchungen auf dem Gelände der Schule Mittelschwansen
Beschlussvorlage - 17/2018

Wie vom Schulausschuss beschlossen, wurden sowohl die Schmutzwasser-, als auch die Regenwasserleitungen auf dem Grundstück der Schule weitergehend gereinigt und inspiziert. Dabei wurde die noch unklare Lage zahlreicher Abwasserleitungen bestmöglich geortet oder der Verlauf aufgezeichnet. Im Ergebnis ist ein logischer Lageplan entstanden, und der Zustand der Leitungen konnte dokumentiert werden. Auch wenn Schäden vorhanden sind, insbesondere an den Leitungen an und unter den Altbauten, so ist der Gesamtzustand nicht alarmierend. Es ist aber eindeutig zu erkennen, dass die Schule über die letzten Jahrzehnte nach und nach immer erweitert wurde. Durch diese Erweiterungsbauten wurden Abwasserleitungen teilweise umgelegt, gekappt oder überbaut. Dabei fällt auf, dass gerade das Regenwasser des Altbaus an der Kirchstraße im Zickzack durch verschieden dimensionierte Regenwasserkanäle um die neueren Bauten der Schule zum Schulhof herumgeleitet wird.

Auch wenn diese Leitungen nicht besonders defekt sind, so sorgt die wechselnde Dimension und die heute abstrus wirkende Leitungsführung für eine sehr eingeschränkte hydraulische Leistungsfähigkeit. Es verwundert nicht, dass bei starkem Platzregen ein Rückstau entsteht und der Keller überfluten kann (so schon einige Male passiert). Der zur Verfügung gestellte Leitungsplan zeigt die örtlichen Verhältnisse. Der weiterhin zur Verfügung gestellte Ausschnitt als Sanierungsskizze zeigt die abstrus wirkenden Leitungswege und die im Folgenden durchnummerierten Vorschläge.

In 2019 könnten Maßnahmen in offener Bauweise durchgeführt werden. Dieses sind insbesondere Maßnahmen im Innenhof zwischen Lehrküche und Lehrerzimmer.

  1. Prüfen, ob an der SW-Leitung von Schacht 231131 nach Norden Anschlüsse dran hängen (WB Kunstraum…?). Wenn das der Fall ist, Leitung einer Länge von 12,70 m in 1,20 m Tiefe erneuern. Unterm Gebäude herauskommende Leitungen sind sehr verdreckt / versandet und sollten dann aus den Baugruben heraus gereinigt werden. Wahrscheinlich an RW angeschlossenes WB auf SW umschließen.

  2. An der SW-Leitung zwischen SW04 und Schacht 231132 hängen die Schüler-WCs und die alten Lehrer-WCs. Es ist also die am meisten genutzte SW-Leitung. Hier sind außerhalb des Gebäudes einige Schäden. Es ist an Versätzen schon deutlich Boden sichtbar. Daher sollte diese Leitung, die nur 1,30 m tief liegt, erneuert werden und der Zickzackweg begradigt werden. Wahrscheinlich macht es Sinn, die Leitung nicht wieder an den Schacht 231132 anzubinden, sondern geradlinig über einen Abzweiger in die vom Schacht abgehende Leitung.

  3. Die Deckel- und Sohlhöhe des Schachtes SW02 sollten nivelliert werden. Der Schacht sollte geprüft werden.

  4. Die SW-Leitung von SW01 nach Westen ist teilweise mit Boden gefüllt. Wahrscheinlich haben an der Leitung mal die Grundstücke Kirchstraße 8 + 10 gehangen und wurden beim Bau des Lehrerzimmeranbaus umgeschlossen. Wenn der Innenhof in diesem Bereich sowieso teilweise aufgegraben wird, dann sollte diese Leitung zurückgebaut werden.

  5. Die Leitung hat Wurzeleinwüchse und Schäden. Es muss geprüft werden, was an dieser Leitung genau dran hängt. Eine Erneuerung ist ggf. vorzunehmen.

  6. Um das Regenwasser über zwei Wege vom neuralgischen Keller wegzuführen, könnte eine Bypassleitung gebaut werden, Tiefenlage nicht dramatisch.

  7. Die RW-Leitung am AP01 schließt an den RW-Schacht 001418 an. Hier muss derzeit alles Regenwasser der "Urschule" hindurch. Der Bypass aus Punkt 6 würde diesen Punkt schon entlasten. Zusätzlich könnte am Fallrohr 1418 geprüft werden, ob die Tiefenlage ein Anschluss des Abflusses des Schachtes 001418 zulässt.

  8. Zudem wird empfohlen, die Leitungen der WCs beim Lehrerzimmer aus dem Gebäude heraus zu reinigen. Die Reinigung aus der Leitung heraus konnte nicht bis zum Ende durchgeführt werden und. Die halben Leitungen sind verschlammt.

Zusätzlich zu den genannten Punkten muss die Regenabflusssituation auf dem alten Schulhof an der Kirchstraße geprüft werden. Ggf. sollten die Anschlüsse und Straßenabläufe saniert werden.

Für diese Maßnahmen wird insgesamt ein Aufwand von 25.000 € bis 30.000 € geschätzt. Eine Umsetzung wäre in den Sommerferien 2019 zu empfehlen.

Da die RW-Betonrohrleitungen über den Schulhof zur Dorfstraße schon ziemlich ausgewaschen sind und Inkrustationen bis zu 25 % vorhanden sind, wäre hier der Einsatz einer grabenlosen Sanierungstechnik zu empfehlen.

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Beispielfoto

Ferner sind in einigen SW-Kanälen vom Schulhof zur Dorfstraße leichte Wurzeleinwüchse zu verzeichnen.

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Beispielfotos

Auch hier können grabenlose Sanierungstechniken dauerhafte Abhilfe schaffen. Diese Maßnahmen sollte man sich für das Jahr 2020 vornehmen. 


Beschluss:
Es wird beschlossen, die für 2019 vorgeschlagenen Maßnahmen in offener Bauweise durchzuführen. Die dafür erforderlichen Mittel werden im Vermögenshaushalt 2019 bereitgestellt. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, die erforderlichen Aufträge zu erteilen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2018 der Schule Mittelschwansen.
Beschlussvorlage - 22/2018
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.

Für das Amt Schlei-Ostsee wurde eine Nachtragshaushaltssatzung und ein Nachtragshaushaltsplan erstellt. Damit wurde auch der Bereich der Schule Mittelschwansen geändert.      

Beschluss:
Der Nachtragshaushaltsplan für den Bereich der Schule Mittelschwansen wird beschlossen. Die Schulverbandsumlage beträgt 378.500,- € und wird wie folgt verteilt:

Gemeinde Damp:             141.041,50 €
Gemeinde Holzdorf:            44.800,43 €
Gemeinde Thumby:            9.680,99 €
Gemeinde Waabs:            182.977,08 €      

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Entwurf des Haushaltsplanes 2019 der Schule Mittelschwansen
Beschlussvorlage - 23/2018
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung hat das Amt für die Schule Mittelschwansen einen Haushaltsplan zu beschließen. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Schulbereich voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung, und er ermächtigt die Verwaltung und Schule, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung und die Schule, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist im Schulausschuss zu beraten und beschließen. Die einzelnen Haushaltsplanansätze ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf 2019.      

Beschluss:
Die Schulverbandsumlage beträgt 387.700,- € und wird nach Finanzkraft und Schülerzahl verteilt. Die Verteilung ergibt folgende Anteile:
  • Damp             146.888,95 €
  • Holzdorf             44.044,87 €
  • Thumby            15.459,89 €
  • Waabs            181.306,29 €         

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Entsendung von zwei Mitgliedern in die Steuerungsgruppe Offene Ganztagsschule
Beschlussvorlage - 18/2018
Es soll eine Steuerungsgruppe Offene Ganztagsschule gebildet werden, die sich aus zwei Mitgliedern des Schulausschusses, zwei Eltern und zwei Lehrern zusammensetzen soll.
Diese Steuerungsgruppe soll sich federführend um Planungen bezüglich der Umsetzung einer Offenen Ganztagsschule kümmern. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende zwei Mitglieder des Ausschusses in die Steuerungsgruppe Offene Ganztagsschule zu entsenden: Barbara Feyock und Heinz Haller.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.


Godber Peters  Heinz Haller 
Protokollführer  Stellvertretender Ausschussvorsitzender