N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Schulausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 01.11.2011.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Außenstelle Damp, Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Horst Böttcher
stellv. Auschussvorsitzender Heinz Haller
stellv. Mitglied Hilmar Kellinghusen (stellv. für Werner Jepsen)
Ausschussmitglied Joachim Siebke
Ausschussmitglied/Amtsvorsteher Udo Steinacker
Ausschussmitglied Uwe Wichert

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Werner Jepsen (entschuldigt vert. durch Hilmar Kellinghusen)

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Godber Peters
Schule Waabs Bibiana Kornienko
Schule Waabs Sabine Weber
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Bericht der Schulleiterin
7. Einrichtung einer Betreuten Grundschule
  Beschlussvorlage - 9/2011
8. Schulentwicklungsplanung
  Beschlussvorlage - 12/2011
9. Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2011 der Schule Mittelschwansen.
  Beschlussvorlage - 19/2011
10. Änderung der Berechnungsgrundlagen für die Festlegung der Umlage für die Schule Mittelschwansen
  Beschlussvorlage - 21/2011
11. Entwurf des Haushaltsplanes 2012 der Schule Mittelschwansen
  Beschlussvorlage - 20/2011
12. Schulsozialarbeit
  Beschlussvorlage - 23/2011
13. Abrechnung Bewirtschaftung Sporthalle Seeholz 2010
  Beschlussvorlage - 16/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder

Fragen von Ausschussmitgliedern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Bericht der Schulleiterin

Der Bericht der Schulleiterin ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Zum Bericht der Schulleiterin fragt Herr Kellinghusen nach, ob die Anmeldungen für das nächste Schuljahr bereits stattgefunden haben. Hierzu erläutert Frau Weber, dass 26 Kinder neu angemeldet sind.

Herr Kellinghusen weist darauf hin, dass der Internettauftritt der Schule überarbeitet werden müsste. Frau Weber erklärt, dass das Problem bekannt ist, das Zeitbudget für diese Aufgabe derzeit aber nicht ausreicht.

Auf Nachfrage von Herrn Siebke erläutert Frau Weber, dass die Schülerzahlen für das nächste Schuljahr nahezu konstant sein werden. 28 Kinder werden die Schule verlassen und 26 Kinder werden voraussichtlich neu eingeschult.

Auf Nachfragen von Herrn Kellinghusen erläutert Frau Weber, dass es keinen Klassenteiler mehr gibt. Es kann jedoch noch nicht festgelegt werden, ob die zukünftige erste Klasse geteilt wird, da sich an der einzuschulenden Kinderzahl noch etwas ändern kann.


zu TOP 7. Einrichtung einer Betreuten Grundschule
Beschlussvorlage - 9/2011

Die verlässliche Grundschule stellt eine Betreuung der Schulkinder von 07.45 Uhr bis 11.45 Uhr (1. und 2. Klasse) bzw. 12.45 Uhr (3. und 4. Klasse) sicher. Der Bedarf einer erweiterten Betreuung nimmt allgemein zu, so dass die Einrichtung einer betreuten Grundschule heutigen Anforderungen entgegen kommen würde.
Ausgehend von einem Bedarf für 8 Kinder und alternativ für 12 Kinder, jeweils mit einer Betreuungszeit außerhalb der Ferien bis 15.00 Uhr, ergibt sich folgende Finanzierung:

            
                                                                        8 Kinder            12 Kinder

            Personalkosten                                                15.000,00 € 15.000,00 €
            Mittagessen                                                            4.000,00 € 6.000,00 €
            Sachkosten                                                            2.000,00 € 2.500,00 €
                                                                                    21.000,00 € 23.500,00 €

Elternbeiträge (Kinderzahl * 100,00 € * 12 Monate)            9.600,00 € 14.400,00 € 
(einschließlich 40,00 € Mittagsverpflegung)
Zuweisung Land                                                            0,00 € 2.160,00 €
    
Zuschuss Gemeinden                                                            11.400,00 € 6.940,00 €

davon             Damp                                                                        2.073,00 € 1.262,00 €
            Holzdorf                                                            3.886,00 € 2.366,00 €
            Thumby                                                            1.166,00 € 710,00 €
            Waabs                                                                        4.275,00 € 2.602,00 €


Im Zusammenhang mit der Betreuten Grundschule gibt Frau Weber bekannt, dass in dem nächsten Jahr voraussichtlich 20 Kinder diese Einrichtung besuchen werden. Dann ist die Anwesenheit einer zweiten Kraft zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr erforderlich, da so viele Kinder nicht mehr von einer Kraft betreut werden können. Dieses ist bereits jetzt problematisch, wenn sich einige Kinder im Gebäude aufhalten, während andere Kinder das Außenspielgelände nutzen. Herr Böttcher wird diesen Punkt bei der Haushaltsberatung unter TOP 11 beraten.

Herr Kellinghusen schlägt vor, die maximal zu betreuende Kinderzahl gemäß Satzung auf 20 Kinder festzulegen, damit im nächsten Jahr nicht gleich eine Änderung durchgeführt werden muss.


Beschluss:

Die Einrichtung der Betreuten Grundschule und die vorliegende Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule Mittelschwansen werden mit der von Herrn Kellinghusen vorgeschlagenen Änderung in § 1 Abs. 3 beschlossen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Schulentwicklungsplanung
Beschlussvorlage - 12/2011

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde beabsichtigt die Schulentwicklungsplanung fortzuschreiben und bittet die Schulträger um Mitteilung ihrer Vorstellungen bis Ende dieses Jahres.

Die vorliegende Prognose wurde anhand von Daten des statistischen Landesamtes (Schülerzahlen, Einwohnerzahlen etc.) erstellt. Danach wird die Grundschule Mittelschwansen bis 2030 bei ca. 100 Schüler(inne)n liegen und damit die für eine Grundschule erforderliche Mindestzahl von 80 Schüler(inne)n deutlich übersteigen.


Beschluss:

Die vorliegende Schulentwicklungsplanung wurde beraten und zur Kenntnis genommen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2011 der Schule Mittelschwansen.
Beschlussvorlage - 19/2011

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.

Für das Amt Schlei-Ostsee wurde eine Nachtragshaushaltssatzung und ein Nachtragshaushaltplan erstellt. Damit wurde auch der Bereich der Schule Mittelschwansen geändert.


Beschluss:

Der Nachtragshaushaltsplan für den Bereich der Schule Mittelschwansen wird beschlossen. Die Schulverbandsumlage beträgt 349.900,- € und wird wie folgt verteilt:

Gemeinde Damp:             68.878,72 €
Gemeinde Holzdorf:            115.755,08 €
Gemeinde Thumby:            35.727,59 €
Gemeinde Waabs:            129.538,60 €


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Änderung der Berechnungsgrundlagen für die Festlegung der Umlage für die Schule Mittelschwansen
Beschlussvorlage - 21/2011

Die Gemeinde Holzdorf hat aufgrund der angespannten, finanziellen Lage den Antrag gestellt, die Berechnungsgrundlagen für die Festlegung der Umlage für die Schule Mittelschwansen zu ändern. Dieser Antrag wird wie folgt begründet:

Bisher werden die Schullasten nach dem Verhältnis der Kinderzahl und die Schulbaulasten zu jeweils 50 % nach dem Verhältnis der Kinderzahl und dem Verhältnis der Finanzkraft verteilt. Wenn die gesamte Umlage zu jeweils 50 % nach dem Verhältnis der Kinderzahl und dem Verhältnis der Finanzkraft verteilt werden könnte, würde sich für die Gemeinde Holzdorf eine spürbare Entlastung ergeben. Durch diese Entlastung könnte der gemeindliche Haushalt wieder ausgeglichen gestaltet werden. Entsprechende Berechnungen habe ich diesem Antrag beigefügt.


Durch Herrn Kellinghusen wird der vorliegende Antrag der Gemeinde Holzdorf noch einmal erläutert. Im Ausschuss wird dieser Antrag kontrovers diskutiert.


Beschluss:

Die Berechnungsgrundlagen für die Festlegung der Umlage für die Schule Mittelschwansen werden entsprechend dem Antrag der Gemeinde Holzdorf geändert.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.


Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, noch einmal weitere Modelle zur Änderung der Berechnungsgrundlagen vorzulegen.


zu TOP 11. Entwurf des Haushaltsplanes 2012 der Schule Mittelschwansen
Beschlussvorlage - 20/2011

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung hat das Amt für die Schule Mittelschwansen einen Haushaltsplan zu beschließen. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Schulbereich voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftführung und er ermächtigt die Verwaltung und Schule, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung und die Schule, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist im Schulausschuss zu beraten und beschließen. Die einzelnen Haushaltsplanansätze ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf 2012.


Im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan weist Herr Böttcher darauf hin, dass aufgrund der zu erwartenden 20 Kinder in der betreuten Grundschule ein weiterer Personalbedarf besteht.

Ferner besteht ein Erlass der Schulverwaltung vom 30.07.11 nach dem der Schulträger verpflichtet ist, bei Schulausfall aufgrund besonderer Witterung eine Betreuung sicherzustellen. Eine weitere Kraft für die betreute Grundschule könnte auch diese Aufgabe übernehmen. Es liegt eine Bewerbung einer Person aus Brunoslust vor, die auch bei besonderer Witterung die Schule erreichen könnte.

Die Anforderungen aus diesem Erlass werden im Ausschuss kontrovers diskutiert. Es herrscht die Auffassung, dass der Schulträger dem Land die zusätzlich entstehenden Kosten in Rechnung stellen sollte.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der Schule Mittelschwansen wird beschlossen.

Die Schulverbandsumlage beträgt 350.400,- € und wird wie folgt verteilt:

Gemeinde Damp:             77.014,08 €
Gemeinde Holzdorf:            102.963,48 €
Gemeinde Thumby:            28.053,79 €
Gemeinde Waabs:            142.368,65 €

Ferner wird beschlossen ab dem 01.01.2012 eine weitere Kraft für die Betreute Grundschule auf 400,- € Basis zu beschäftigen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Schulsozialarbeit
Beschlussvorlage - 23/2011

Mit der Neuregelung des Zweiten Sozialgesetzbuches werden für die Jahre 2011 bis 2013 Bundesmittel für Schulsozialarbeit bereit gestellt. Dies sind für die Grundschule Mittelschwansen im Jahr 2011 voraussichtlich 4.464,00 €. Die Mittel müssen zweckentsprechend eingesetzt werden, wobei das erforderlich Personal Mindeststandards (pädagogische Fachkraft oder eine gleichwertige Qualifikation) genügen muss. Die Mittel können im Rahmen des Förderzeitraumes auf Folgejahre übertragen werden, so dass bei einer Übertragung der Mittel des Jahres 2011 auf die Jahre 2012 und 2013 voraussichtlich jeweils ca. 6.700,00 € zur Verfügung stehen. Hiermit könnte bspw. eine Erzieherin 8 bis 10 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Voraussetzung ist zunächst die Abstimmung einer Konzeption zwischen Schulträger und Schule. Mit dieser Konzeption, einem Finanzplan und einer Erklärung darüber, ob und wann die einzelnen Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen, muss der Förderantrag bis zum 15. November 2011 beim Kreis Rendsburg-Eckernförde eingereicht sein. Später eingereichte Anträge können keine Berücksichtigung finden.


Frau Weber stellt das erarbeitete Kurzkonzept für die Schulsozialarbeit vor.


Beschluss:

Für die Grundschule Mittelschwansen soll Schulsozialarbeit im Rahmen der voraussichtlichen Fördermittel geleistet werden. Ein entsprechender Förderantrag ist zu stellen. Das erarbeitete Kurzkonzept für die Schulsozialarbeit wird durch den Ausschuss zur Kenntnis genommen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Abrechnung Bewirtschaftung Sporthalle Seeholz 2010
Beschlussvorlage - 16/2011

Laut Bewirtschaftungs- und Nutzungsvertrag zwischen dem Amt Schwansen und dem VfL Damp-Vogelsang vom 30.07.2007, sind die laufenden Kosten zum Betrieb der Sporthalle Seeholz nach Verbrauch bzw. laut Modellrechnung mit dem VfL abzurechnen.
Der VfL erhält vom Amt einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.887,00 €, der sich je nach der Höhe der Mieteinnahmen ändern kann.
Der größtmögliche Zuschuss beträgt 3.647,00 €. Lt. Modellrechnung soll die Abrechnung für den VfL mit 0,00 € abschließen.
Die Abrechnung 2009 ergab einen Zuschuss in Höhe von 3.145,38 €.
Da die Heizkosten in der Abrechnung 2010 aber wegen steigender Energiekosten rd. 2000,00 € höher sind als 2009, bleibt in der Abrechnung 2010 bei Gewährung des größtmöglichen Zuschusses in Höhe von 3.647,00 € ein Restbetrag in Höhe von 1.203,93 €.
Zu bedenken ist auch, dass in der Modellrechnung eine Einnahme der Kita Damp in Höhe von 1440,00 € vorgesehen war, die leider nicht erzielt werden kann, weil die Kita wegen der fehlenden Busverbindungen die Sporthalle in Seeholz nicht mehr nutzen kann.


Herr Kellinghusen schlägt vor, dass der VfL das jährliche Defizit durch eine Anhebung der Nutzungsgebühren minimiert. Herr Haller schlägt vor, weitere Vereine für die freien Nutzungszeiten zu gewinnen, um das Defizit zu minimieren. Diese Vorschläge werden von dem Ausschussvorsitzenden aufgegriffen.


Beschluss:

Der Differenzbetrag in Höhe von 1.206,93 € wird einmalig aus dem Schulhaushalt übernommen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Horst Böttcher 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender 



Dateianlagen:
Bericht der Schulleiterin und Kurzkonzept für Sozialarbeit