N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Entwässerungsausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 19.11.2014.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Außenstelle Damp, Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Günther Wöhlk
Ausschussmitglied Dieter Jacobsen
Ausschussmitglied Klaus-Dieter Möse
stellv. Ausschussvorsitzende/r Christian Schlömer
Ausschussmitglied Volker Starck

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Jan Andresen
Amtsdirektor Gunnar Bock
Gast  ENWACON Engineering GmbH & Co. KG
Gast Nadja Hannemann
Klärwärter Rainer Lange
Gast Claus Stieghorst

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Optimierung der Kläranlage Revkuhl, Ergebnis der Zulaufmessungen und veränderten Betriebsweise
  Beschlussvorlage - 28/2014
6. Vorstellung des Kanalkatasters der Ortsentwässerung Nordschwansen und Beratung über die weitere Vorgehensweise
  Beschlussvorlage - 29/2014
7. Kanalsanierungen im Vorwege der Asphaltdeckenerneuerung auf der K 63 zwischen Rohrüh und Karby
  Beschlussvorlage - 33/2014

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der TOP 7 wird nach dem TOP 4 beraten. Alle übrigen TOPs rücken entsprechend nach hinten.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass die heute zur Beratung stehenden Tagesordnungspunkte in Arbeitssitzungen vorbereitet wurden. Er bittet zunächst das Büro Enwacon und anschließend das Büro WVK vorzutragen.


zu TOP 5. Optimierung der Kläranlage Revkuhl, Ergebnis der Zulaufmessungen und veränderten Betriebsweise
Beschlussvorlage - 28/2014

In der Entwässerungsausschusssitzung am 09.07.2014 wurde beschlossen, dass Herr Tepperies vom Ingenieurbüro Enwacon Messreihen im Zulauf der Kläranlage und der Pumpstation Schubystrand veranlasst, betreut und auswertet. Ferner sollte über die Veränderung der Betriebsweise der Teiche testweise im Feldversuch ausprobiert werden, ob eine Nitrifikation im belüfteten Teich stabil möglich ist.
Beschlussgemäß wurden im Sommer 2014 diese verschiedenen Messreihen und Versuche an der Kläranlage Revkuhl durchgeführt. Das Ergebnis liegt nunmehr vor und soll in der Sitzung durch Herrn Tepperies vorgetragen werden. Dem Amt liegt eine umfangreiche Dokumentation vor, die bei Interesse eingesehen werden kann.

Zulaufmessungen:
Die Zulaufmessungen an der Kläranlage und an der Pumpstation Schubystrand haben hinsichtlich der Zusammensetzung des Abwassers keine besonders außergewöhnlichen Belastungen aufgezeigt. Sicherlich ist die Zusammensetzung des Abwassers vom Campingplatz anders als jenes, das der Kläranlage aus den Ortslagen zufließt. Allerdings verwundet dieses aufgrund der anderen Verhaltensweisen der einleitenden Personen im Urlaub und im Alltag nicht. Hinsichtlich der Anzahl der angeschlossenen EW ergeben sich statistisch je nach betrachtetem Messparameter und herrschender Jahreszeit Zahlen zwischen 1.231 und 4.672 EW. Nähere Zusammenhänge wird Herr Tepperies in der Sitzung erläutern.

Feldversuch Betriebsweise:
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die veränderte Betriebsweise der Teiche dazu geführt hat, dass genügend Biomasse eine Nitrifikation im belüfteten Teich ermöglicht. Allerdings hat es lange gedauert, bis die Umgebungsbedingungen sich so eingestellt haben, dass sich genügend Nitifikanten etablieren konnten. Eine Denitrifikation fand erwartungsgemäß trotzdem nicht statt.
Leider ergaben sich auch erhebliche negative Versuchsergebnisse. Die mikrobielle Belastung der Teiche erhöhte sich derart, dass ein langfristiger Betrieb der Anlage zu den Bedingungen des Feldversuchs völlig unmöglich ist.

Im Fazit lässt sich also feststellen, dass die erhöhten Gesamtstickstoffablaufwerte mit Bordmitteln nicht signifikant gesenkt werden können. Daher gilt es zu beraten, wie weiter verfahren wird. In Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden und weiteren Ausschussmitgliedern (Termin am 24.09.2014) wurde das Büro Enwacon gebeten, ein Angebot für eine Grundlagenermittlung sowie Vorplanung einer technischen Lösung des Problems vorzulegen. Dieses Angebot wird mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt.

Auch wenn die Sonderrücklage Abwasser sehr gut ausgestattet ist, so müssen neben den in diesem Zusammenhang möglicherweise anstehenden Investitionen auch jene im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Kanalkatasters im Focus bleiben.


Herr Tepperies erläutert anhand eines Leinwandvortrages. Er leitet her, warum die Stickstoffablaufwerte häufig nicht eingehalten werden können. Es handelt sich dabei um ein typisches Phänomen von Teichkläranlagen. Anhand eines Schaubildes werden die Ergebnisse der Zulaufmessungen erläutert.

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Als Fazit muss festgestellt werden, dass eine Abhilfe nur mit dem Bau einer Technischen Anlage möglich ist. Als Anhaltswert nennt er einen Investitionsaufwand von rund 750.000 €. Der Ausschuss macht deutlich, dass man als Betreiber der Kläranlage für die Einhaltung der Ablaufwerte verantwortlich ist. Somit lässt sich der Handlungsbedarf nicht leugnen. Als Horizont für die Dauerhaftigkeit heutiger Planungen muss aber ein Zeitraum von mindestens 30 Jahren angestrebt werden. Neben der Option einer Optimierung auf der Anlage selbst, müssen auch die Anschlüsse an benachbarte Kläranlagen geprüft werden.

Nach der Beratung wird folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Büro Enwacon mit der Vorplanung einer technischen Lösung des Problems zu beauftragen. Zu dieser Aufgabe zählt auch das Prüfen der Optionen eines Fremdanschlusses an eine benachbarte Kläranlage. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 12.500 € werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2015 bereit gestellt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Vorstellung des Kanalkatasters der Ortsentwässerung Nordschwansen und Beratung über die weitere Vorgehensweise
Beschlussvorlage - 29/2014

In den vergangenen Jahren wurde die Aufstellung eines Kanalkatasters beraten und beschlossen. Das Kataster und das zugehörige Sanierungskonzept sind nunmehr fertiggestellt. Herr Stieghorst und Frau Hannemann vom Ingenieurbüro WVK werden zur Sitzung vortragen.
Es wurde sich im Vorwege der Sitzung darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird.

Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität in den Kanälen vorhanden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird.

Somit wird der Vortrag des Ingenieurbüros vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Ferner wird er erläutern, in welchem Zustand das Kanalsystem der Ortsentwässerung Nordschwansen insgesamt ist und mit welchem, grob geschätzten Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist.

Da das Kataster relativ umfangreich ist, kann es nicht jedem Gemeindevertreter separat vorgelegt werden. Herr Andresen regt an, dass interessierte, ortskundige Ausschussmitglieder oder auch Gemeindevertreter angeschlossenener Gemeinden ein Exemplar des fertigen Werkes zur Durchsicht erhalten und ggf. festgestellte Auffälligkeiten markieren. Diese könnten dann abschließend vom Planungsbüro geprüft und ggf. angepasst werden.

Als Ergebnis der nunmehr anstehenden Beratungen in den Gremien der Gemeinde könnte, so wie in Absatz 2 beschrieben, der Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen werden. Dazu einige Grundlageninformationen zum Planungsumfang und -honorar für künftig anstehende Kanalsanierungen:

Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase)
LP 1:            Grundlagenermittlung
LP 2:            Vorplanung
LP 3:            Entwurfsplanung
LP 4:            Genehmigungsplanung
LP 5:            Ausführungsplanung
LP 6:            Vorbereiten der Vergabe
LP 7:            Mitwirken bei der Vergabe
LP 8:            Bauoberleitung
LP 9:            Objektbetreuung

Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen würde im Rahmen zulässiger Honorarverhandlungen genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden.
Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt werden.
Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich.
Die Höhe des Planungshonorars bemisst sich im Wesentlichen anhand der anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung, später der Kostenberechnung. Da diese Zahlen noch nicht vorliegen, kann das Honorar auch noch nicht beziffert werden. Überschlägig kann für das Erbringen der zunächst erforderlichen Leistungen nach LP 2 ein Anteil von 3-4 % der Nettobaukosten als Honorar veranschlagt werden.
In einem separaten Tagesordnungspunkt werden Kanalsanierungen im Bereich der K 63 "Schuby bis Karby" bereits vorab zu beraten sein, da hier durch den Straßenbaulastträger bekanntermaßen eine Asphaltdeckenerneuerung in 2016 angestrebt wird.


Frau Hannemann und Herr Stieghorst tragen gemeinsam vor und erläutern von den Anfängen der Entstehung des Katasters bis zum fertigen Werk die einzelnen Arbeitsschritte.
Aus der Vermessung des Netzes sind 1.758 Schächte, 25 Pumpwerke, 416 Straßenabläufe und 29 Auslaufbauwerke hervorgegangen. Diese Daten sind die Grundlage für vorläufige Bestandspläne gewesen. Mit diesen Plänen wurden die Kanäle gereinigt und inspiziert. In der Summe ist so ein System von rund 26 km Freigefällekanal aufgenommen worden. Das Druckleitungssystem mit 11 km wurde aus vorhandenen Bestandsplänen übernommen, wobei sichtbare Objekte wie z.B. Molchschächte eingemessen wurden.
Während der Inspektion sind zusätzliche, verdeckte Schächte gefunden worden.
Die Ergebnisse der Inspektion wurden im Planungsbüro ausgewertet und in den Kanaldatenbanken ergänzt. Sämtliche gewonnenen Daten ergeben zusammengefasst und mit Vorschlägen zur Beseitigung von Schäden behaftet das Sanierungskonzept. Daraus geht folgender, geschätzter Aufwand hervor:

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Da die Schäden, die in der K 63 belegen sind, ohnehin Gegenstand einer gesonderten Beratung im nächsten TOP sind, sind die damit verbundenen Kosten an dieser Stelle nicht enthalten.
Es wird erörtert, ob die mittelfristig eingestuften Schäden zunächst vernachlässigt werden können. Man kommt überein, dass mittelfristige Schäden, die in einem Zusammenhang mit umgehend oder kurzfristig zu behandelnden Schäden stehen, nicht unberücksichtigt bleiben sollen. Dabei dürfte es sich aber wohl eher um Einzelfälle handeln, so dass abschließend geschätzte Bruttobaukosten von 572.000 € (ohne Maßnahmen in der K 63) über einen Zeitraum von rund 5 Jahren anerkannt werden. Diese Summe muss mit den Nebenkosten beaufschlagt werden, um die Bruttoherstellungskosten zu erhalten. Man muss daher von rund 660.000 € als Bruttoherstellungskosten ausgehen. Es wird folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und zu erteilen. Der Vertrag ist als Stufenauftrag zu verfassen und soll zunächst die LP 2 beinhalten. Das Ergebnis der Vorplanung wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Kanalsanierungen im Vorwege der Asphaltdeckenerneuerung auf der K 63 zwischen Rohrüh und Karby
Beschlussvorlage - 33/2014

In der Entwässerungsausschusssitzung am 09.07.2014 wurde beschlossen, dass Sanierungsvorplanungen angestrengt werden sollen. Diese wurden nunmehr abgeschlossen, so dass durch das Planungsbüro WVK ein Ergebnis zur Sitzung vorgetragen werden kann.
Da die Planungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde vorsehen, dass die Asphaltdeckenerneuerung in 2016 durchgeführt werden, sollten die notwendigen Kanalsanierungen in 2015 vorweggenommen werden.


Nachdem Herr Stieghorst vorgetragen hat, macht der Ausschuss deutlich, dass man gerne sichgestellt wissen möchte, dass man in den kommenden 20 Jahren keine planmäßigen Kanalreparaturen vornehmen muss.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf:

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Ohne deutliche Gefahr zu laufen, dass man dieses Ziel verfehlt, sollen die Schadensbeseitigungen vorgenommen werden, die zu den in der Tabelle ganz rechts unten ausgewiesenen Schätzkosten führen. Somit werden Bruttobaukosten von rund 324.000 € + Nebenkosten, d.h. Bruttoherstellungskosten von rund 375.000 € anerkannt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die entlang der K 63 erforderlichen Kanalsanierungen in 2015 durchzuführen. Die geschätzten Kosten in Höhe von 375.000 € werden anerkannt und über den Haushalt bereit gestellt. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, notwendige Planungsaufträge zu verhandeln und zu erteilen, Ausschreibungen der Bauleistungen zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jan Andresen  Günther Wöhlk 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r