N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Entwässerungsausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 30.10.2013.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  13.30 Uhr
Ende der Sitzung:  13.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Günther Wöhlk
Ausschussmitglied Dieter Jacobsen
Ausschussmitglied Klaus-Dieter Möse
Ausschussmitglied Christian Schlömer
Ausschussmitglied Volker Starck

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Amtsvorsteher Rainer Röhl
Verwaltung Jan Andresen
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Wahl eines Entwässerungsausschussvorsitzenden
  Beschlussvorlage - 27/2013
3. Wahl eines stellv. Entwässerungsausschussvorsitzenden
  Beschlussvorlage - 29/2013
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby (Beitrags- und Gebührensatzung)
  Beschlussvorlage - 25/2013
7. Regenwasservorflut von Teilen der Schule, dem Sportheim und dem Sportplatz in Karby
  Beschlussvorlage - 26/2013
8. Entwurf des Haushaltsplanes 2014 der Ortsentwässerung Nordschwansen
  Beschlussvorlage - 28/2013

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Wahl eines Entwässerungsausschussvorsitzenden
Beschlussvorlage - 27/2013

Für den Entwässerungsausschuss ist der Vorsitz zu besetzen. Vorgeschlagen wird Herr Wöhlk.


Beschluss:

Zum Entwässerungsausschussvorsitzenden wird Herr Wöhlk gewählt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Wahl eines stellv. Entwässerungsausschussvorsitzenden
Beschlussvorlage - 29/2013

Für den Entwässerungsausschuss ist der stellv. Vorsitz zu besetzen. Vorgeschlagen wird Herr Schlömer.


Beschluss:

Zum stellv. Entwässerungsausschussvorsitzenden wird Herr Schlömer gewählt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby (Beitrags- und Gebührensatzung)
Beschlussvorlage - 25/2013

Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt.
Dabei hat sich herausgestellt, dass folgende Gebührenveränderungen erforderlich sind:
(siehe Artikel 3)
  • Senkung der Grundgebühr für Schmutzwasser von bisher 102,00 € auf 54,00 € pro Einheit
  • Senkung der Zusatzgebühr für Schmutzwasser von bisher 1,25 € auf 1,10 € pro cbm
  • Erhöhung der Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr von bisher 10,30 € auf 11,70 € pro angefangenen 50 qm überbauter und befestigter Grundstücksfläche

Artikel 1 beinhaltet die Berechnung der Standplätze auf Camping- und Zeltplätzen nach der Zahl der genehmigten Standplätze (Abs.3). Da die Grundgebühr zur Abdeckung der fixen Kosten dient, ist es geboten auf die maximale Auslastung statt auf einen festen Termin abzustellen.
Die weiteren Änderungen im Folgenden:
  • Abs. 9 und 10 - Mitteilungspflicht für nicht eingeleitete Wassermengen bis 31.12. des abzurechnenden Jahres als Anpassung an gängige Praxis.
  • Abs. 11 - Anhebung der Mindestabwassermenge für Grundstücke ohne Wasserzähler oder bei defektem Wasserzähler von bisher 35 auf 40 cbm als Annäherung an den statistischen Jahreswert von 46 cbm und Einbeziehung von Saisonkräften in die Gebührenberechnung.

Mit der Streichung in Artikel 2 entfällt bei der Niederschlagswassergebühr das Abstellen auf die Verhältnisse zu Beginn eines Kalenderjahres, da Veränderungen bei den überbauten und befestigten Flächen innerhalb eines Jahres gebührenrechtlich jederzeit zu berücksichtigen sind.


Beschluss:

Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Regenwasservorflut von Teilen der Schule, dem Sportheim und dem Sportplatz in Karby
Beschlussvorlage - 26/2013

Die im zur Verfügung gestellten Lageplan rot gekennzeichnete Regenwasserleitung auf dem Flurstück 94/5 ist verwurzelt. Im mit "2" gekennzeichneten roten Bereich findet nahezu gar kein Abfluss mehr statt. Im mit "1" gekennzeichneten Bereich dürfte auch eine Verwurzelung vorhanden sein, allerdings dringt noch langsam Wasser hindurch. Beide Leitungen liegen auf Privatgrund. Bei stärkeren Regenfällen bildet sich nach Aussage des Hausmeisters der Schule (Herrn Jacobsen) ein Rückstau in den Keller der Schule und sorgt so für eine Überschwemmung. Ferner wird das private Grundstück durch aufstauendes Wasser infolge der Verstopfung regelmäßig überflutet. Aus diesen Gründen ist eine kurzfristige Abstellung des Mangels erforderlich.

Der private Anlieger hat für die Abführung seines Dachwassers vom Wohnhaus einen Regenwasseranschluss in der Straße "Alte Siedlung" und leitet daher möglicherweise nur das Dachwasser eines kleinen Schuppens in die verwurzelte Leitung ein. Aufgrund der langjährigen Duldung der Leitung auf dem privaten Grundstück sollte man die geringen Einleitmengen und damit eine Beteiligung des privaten Grundeigentümers an den Kosten einer Leitungserneuerung vernachlässigen.

Daher entwässern nur folgende Grundstücke / Beteiligte ihr Regenwasser durch die beschriebene Leitung (Vorteilshabende):
  • Nahbereichsschulverband mit Teilen der Gebäude und Hofflächen der Schule
  • TSV mit dem Sportheim
  • Gemeinde Karby mit dem Sportplatz

Da ein durch die Stadt Kappeln initiierter Versuch einer Reinigung der verstopften Leitungen nicht den erhofften Erfolg gebracht hat, hat die Stadtverwaltung ein Angebot für die Erneuerung des Leitungsabschnittes 2 eingeholt. Vorgesehen wäre die Neuverlegung auf dem Grundstück der Gemeinde Karby, also im öffentlichen Grund und Boden. Diese Leitung ist auf dem zur Verfügung gestellten Plan in lila skizziert. Nach Auskunft der Mitarbeiter des Bauamtes der Stadt Kappeln existiert ein Vertragsverhältnis zwischen den Beteiligten, aus dem eine Drittelteilung der Kosten hervorgeht. Herr Andresen hat recherchiert und nur eine Vereinbarung aus dem Jahre 1979 gefunden. Diese hat eine Nutzungsvereinbarung des Sportplatzes in Karby zum Inhalt. Am 28.01.2004 hat es eine Sitzung mit den Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark im Amt Schwansen gegeben, in der lediglich im Innenverhältnis der genannten Gemeinden eine ergänzende Kostenteilung vereinbart wurde. Kurzum lag Herrn Andresen bis zum Schreiben einer Beschlussvorlage am 20.09.2013 kein Vertragswerk vor, welches bereits eine Kostenteilung der erforderlichen Leitungserneuerung regeln würde. Daher wurde durch Herrn Andresen ein Kostenteilungsschlüssel nach dem Vorteilsprinzip ermittelt und zur Beratung in den Bauausschuss der Gemeinde Karby gegeben. Im Vorwege der Sitzung war sich Herr Bürgermeister Möse schon sicher, dass es ein Vertragswerk mit der Ortsentwässerung Nordschwansen gebe, welches die Übernahme der nunmehr schadhaften Leitung regelt. In der Bauausschusssitzung am 07.10.2013 erinnerten sich zusammen mit dem Bürgermeister auch andere Gemeindevertreter, so dass beschlossen wurde, dass in der Amtsverwaltung erneut recherchiert werden solle. Tatsächlich wurde Frau Schnutz fündig, so dass die Zuständigkeit nicht zuletzt auch für die Finanzierung klar zu 100 % bei der Ortsentwässerung Nordschwansen ist.

Da das kurzfristige Erfordernis der Mangelbeseitigung unstrittig sein dürfte, hat Herr Andresen ein Vergleichsangebot zu dem bereits von der Stadt Kappeln eingeholten Angebot von einer weiteren Fachfirma erbeten. Dieses liegt vor und schließt für die Erneuerung des Bereiches 2 mit gerundet 8.000 € und ist damit im Vergleich wesentlich wirtschaftlicher. Parallel wurde ein Angebot für die Erneuerung des Bereiches 1 erbeten. Dieses schließt mit einer Summe von gerundet 6.500 €. Aus technischer Sicht macht eine Gesamterneuerung der Bereiche 1 und 2 Sinn. Somit ergibt sich ein Mittelbedarf von rund 14.500 €.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebene Leitung kurzfristig zu erneuern. Die Kosten von rund 14.500 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den Vermögenshaushalt der Ortsentwässerung bereitgestellt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Entwurf des Haushaltsplanes 2014 der Ortsentwässerung Nordschwansen
Beschlussvorlage - 28/2013

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung hat das Amt für die Ortsentwässerung Nordschwansen einen Haushaltsplan zu beschließen. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bereich der Ortsentwässerung Nordschwansen voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung und er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist im Entwässerungsausschuss zu beraten und beschließen. Die einzelnen Haushaltsplanansätze ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf 2014.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 für den Bereich der Ortsentwässerung Nordschwansen wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Günther Wöhlk 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender