Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 13.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 13.55 Uhr |
Ausschussvorsitzende/r Günther Wöhlk |
Ausschussmitglied Dieter Jacobsen |
Ausschussmitglied Klaus-Dieter Möse |
Ausschussmitglied Christian Schlömer |
Ausschussmitglied Volker Starck |
Amtsvorsteher Rainer Röhl |
Verwaltung Jan Andresen |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
Verwaltung Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Wahl eines Entwässerungsausschussvorsitzenden |
Beschlussvorlage - 27/2013 | |
3. | Wahl eines stellv. Entwässerungsausschussvorsitzenden |
Beschlussvorlage - 29/2013 | |
4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby (Beitrags- und Gebührensatzung) |
Beschlussvorlage - 25/2013 | |
7. | Regenwasservorflut von Teilen der Schule, dem Sportheim und dem Sportplatz in Karby |
Beschlussvorlage - 26/2013 | |
8. | Entwurf des Haushaltsplanes 2014 der Ortsentwässerung Nordschwansen |
Beschlussvorlage - 28/2013 |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Wahl eines Entwässerungsausschussvorsitzenden |
Beschlussvorlage - 27/2013 Für den Entwässerungsausschuss ist der Vorsitz zu besetzen. Vorgeschlagen wird Herr Wöhlk. |
Beschluss: Zum Entwässerungsausschussvorsitzenden wird Herr Wöhlk gewählt. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Wahl eines stellv. Entwässerungsausschussvorsitzenden |
Beschlussvorlage - 29/2013 Für den Entwässerungsausschuss ist der stellv. Vorsitz zu besetzen. Vorgeschlagen wird Herr Schlömer. |
Beschluss: Zum stellv. Entwässerungsausschussvorsitzenden wird Herr Schlömer gewählt. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 6. | Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby mit den Ortsteilen Brodersby und Höxmark und den Gemeinden Dörphof und Karby (Beitrags- und Gebührensatzung) |
Beschlussvorlage - 25/2013 Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass folgende Gebührenveränderungen erforderlich sind: (siehe Artikel 3)
Artikel 1 beinhaltet die Berechnung der Standplätze auf Camping- und Zeltplätzen nach der Zahl der genehmigten Standplätze (Abs.3). Da die Grundgebühr zur Abdeckung der fixen Kosten dient, ist es geboten auf die maximale Auslastung statt auf einen festen Termin abzustellen. Die weiteren Änderungen im Folgenden:
Mit der Streichung in Artikel 2 entfällt bei der Niederschlagswassergebühr das Abstellen auf die Verhältnisse zu Beginn eines Kalenderjahres, da Veränderungen bei den überbauten und befestigten Flächen innerhalb eines Jahres gebührenrechtlich jederzeit zu berücksichtigen sind. |
Beschluss: Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Regenwasservorflut von Teilen der Schule, dem Sportheim und dem Sportplatz in Karby |
Beschlussvorlage - 26/2013 Die im zur Verfügung gestellten Lageplan rot gekennzeichnete Regenwasserleitung auf dem Flurstück 94/5 ist verwurzelt. Im mit "2" gekennzeichneten roten Bereich findet nahezu gar kein Abfluss mehr statt. Im mit "1" gekennzeichneten Bereich dürfte auch eine Verwurzelung vorhanden sein, allerdings dringt noch langsam Wasser hindurch. Beide Leitungen liegen auf Privatgrund. Bei stärkeren Regenfällen bildet sich nach Aussage des Hausmeisters der Schule (Herrn Jacobsen) ein Rückstau in den Keller der Schule und sorgt so für eine Überschwemmung. Ferner wird das private Grundstück durch aufstauendes Wasser infolge der Verstopfung regelmäßig überflutet. Aus diesen Gründen ist eine kurzfristige Abstellung des Mangels erforderlich. Der private Anlieger hat für die Abführung seines Dachwassers vom Wohnhaus einen Regenwasseranschluss in der Straße "Alte Siedlung" und leitet daher möglicherweise nur das Dachwasser eines kleinen Schuppens in die verwurzelte Leitung ein. Aufgrund der langjährigen Duldung der Leitung auf dem privaten Grundstück sollte man die geringen Einleitmengen und damit eine Beteiligung des privaten Grundeigentümers an den Kosten einer Leitungserneuerung vernachlässigen. Daher entwässern nur folgende Grundstücke / Beteiligte ihr Regenwasser durch die beschriebene Leitung (Vorteilshabende):
Da ein durch die Stadt Kappeln initiierter Versuch einer Reinigung der verstopften Leitungen nicht den erhofften Erfolg gebracht hat, hat die Stadtverwaltung ein Angebot für die Erneuerung des Leitungsabschnittes 2 eingeholt. Vorgesehen wäre die Neuverlegung auf dem Grundstück der Gemeinde Karby, also im öffentlichen Grund und Boden. Diese Leitung ist auf dem zur Verfügung gestellten Plan in lila skizziert. Nach Auskunft der Mitarbeiter des Bauamtes der Stadt Kappeln existiert ein Vertragsverhältnis zwischen den Beteiligten, aus dem eine Drittelteilung der Kosten hervorgeht. Herr Andresen hat recherchiert und nur eine Vereinbarung aus dem Jahre 1979 gefunden. Diese hat eine Nutzungsvereinbarung des Sportplatzes in Karby zum Inhalt. Am 28.01.2004 hat es eine Sitzung mit den Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark im Amt Schwansen gegeben, in der lediglich im Innenverhältnis der genannten Gemeinden eine ergänzende Kostenteilung vereinbart wurde. Kurzum lag Herrn Andresen bis zum Schreiben einer Beschlussvorlage am 20.09.2013 kein Vertragswerk vor, welches bereits eine Kostenteilung der erforderlichen Leitungserneuerung regeln würde. Daher wurde durch Herrn Andresen ein Kostenteilungsschlüssel nach dem Vorteilsprinzip ermittelt und zur Beratung in den Bauausschuss der Gemeinde Karby gegeben. Im Vorwege der Sitzung war sich Herr Bürgermeister Möse schon sicher, dass es ein Vertragswerk mit der Ortsentwässerung Nordschwansen gebe, welches die Übernahme der nunmehr schadhaften Leitung regelt. In der Bauausschusssitzung am 07.10.2013 erinnerten sich zusammen mit dem Bürgermeister auch andere Gemeindevertreter, so dass beschlossen wurde, dass in der Amtsverwaltung erneut recherchiert werden solle. Tatsächlich wurde Frau Schnutz fündig, so dass die Zuständigkeit nicht zuletzt auch für die Finanzierung klar zu 100 % bei der Ortsentwässerung Nordschwansen ist. Da das kurzfristige Erfordernis der Mangelbeseitigung unstrittig sein dürfte, hat Herr Andresen ein Vergleichsangebot zu dem bereits von der Stadt Kappeln eingeholten Angebot von einer weiteren Fachfirma erbeten. Dieses liegt vor und schließt für die Erneuerung des Bereiches 2 mit gerundet 8.000 € und ist damit im Vergleich wesentlich wirtschaftlicher. Parallel wurde ein Angebot für die Erneuerung des Bereiches 1 erbeten. Dieses schließt mit einer Summe von gerundet 6.500 €. Aus technischer Sicht macht eine Gesamterneuerung der Bereiche 1 und 2 Sinn. Somit ergibt sich ein Mittelbedarf von rund 14.500 €. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebene Leitung kurzfristig zu erneuern. Die Kosten von rund 14.500 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den Vermögenshaushalt der Ortsentwässerung bereitgestellt. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Entwurf des Haushaltsplanes 2014 der Ortsentwässerung Nordschwansen |
Beschlussvorlage - 28/2013 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung hat das Amt für die Ortsentwässerung Nordschwansen einen Haushaltsplan zu beschließen. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bereich der Ortsentwässerung Nordschwansen voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung und er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist im Entwässerungsausschuss zu beraten und beschließen. Die einzelnen Haushaltsplanansätze ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf 2014. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 für den Bereich der Ortsentwässerung Nordschwansen wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Godber Peters | Günther Wöhlk |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |