Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2010 des Amtes Schlei-Ostsee zu prüfen. Da beim Amt kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.
Über die Prüfung ist dem Amtsausschuss zu berichten.
Dieser muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.
Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2010.