Amt Schlei-Ostsee |
|
|
Datum | |||||
|
|
Beratungsfolge | Sitzung |
Entwässerungsausschuss | |
Amtsausschuss |
Betreff: |
Kostenverteilung von Kanalsanierungsarbeiten |
Sachverhalt: |
Mit Beschluss vom 20.04.2011 hat der Entwässerungsausschuss die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob der für die Kanalsanierung im Bereich der Regenwasserentsorgung in der Eckernförder Straße angewendete Verteilungsschlüssel zukünftig noch Anwendung finden kann. Grundsätzlich ist folgendes festzustellen: Die Ortsentwässerung Nordschwansen ist zuständig für die Schmutzwasserentsorgung und die Regenwasserentsorgung der angeschlossenen Grundstücke. Die Straßenentwässerung obliegt der Gemeinde die Straßenbaulastträger für die jeweilige Straße ist. Die Gemeinde bedient sich jedoch der Leitungen der Ortsentwässerung Nordschwansen. Es ist ferner davon auszugehen, dass anhand der Abrechnungen einer Maßnahme die Kosten für die Schmutzwasserentsorgung und die Regenwasserentsorgung getrennt beziffert werden können. Eine Aufteilung zwischen SW-Kosten und RW-Kosten anhand eines fiktiven Verteilungsschlüssels ist daher nicht notwendig. Die Kosten der Schmutzwasserentsorgung sind immer aus dem Haushalt der Ortsentwässerung Nordschwansen zu zahlen. Bei den Kosten der Regenwasserentsorgung ist grundsätzlich zwischen einer umfangreichen Sanierung in Form einer Kanalerneuerung oder einer Unterhaltungsmaßnahme zu unterscheiden, da in diesen Fällen unterschiedliche Verteilungsschlüssel angewendet werden müssen.
Nach der Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass die erneuerte RW-Hauptleitung zu 50 % der Entwässerung der Grundstücke und zu 50 % der Entwässerung der Straße dient. Der 50 %-Anteil der Grundstücksentwässerung ist daher aus dem Haushalt der Ortsentwässerung Nordschwansen zu zahlen. Der 50 %-Anteil der Straßenentwässerung ist von derjenigen Gemeinde zu zahlen, die Straßenbaulastträger für die zu entwässernde Straße ist. Erneuerte Grundstücksanschlüsse dienen zu 100 % der Entwässerung der Grundstücke und sind zu 100 % aus dem Haushalt der Ortsentwässerung Nordschwansen zu zahlen.
Eine Unterhaltungsmaßnahme ist zu 100 % aus dem Haushalt der Ortsentwässerung Nordschwansen zu zahlen. Die Refinanzierung des auch hier enthaltenen 50 % Straßenentwässerungsanteils erfolgt über die jährlichen Zahlungen der beteiligten Gemeinden an die Ortsentwässerung Nordschwansen (HHSt. 70100.71300 Regenwasserbeseitigungskosten). Diese Zahlungen beinhalten neben den eigentlichen Betriebskosten auch die anteiligen Kosten für die Unterhaltung der Regenwasserbeseitigungsanlage. Fazit Bei allen zukünftigen Maßnahmen an der Schmutzwasserbeseitigungsanlage und der Regenwasserbeseitigungsanlage sind die Kosten nach den o. g. Regelungen zu verbuchen. Bei der Maßnahme in der Eckernförder Straße handelt es sich nach Auskunft der Bauabteilung um eine Unterhaltungsmaßnahme. Damit wären die Kosten gemäß Punkt 2 zu 100 % aus dem Haushalt der Ortsentwässerung Nordschwansen zu zahlen. Der am 20.04.2011 gefasste Beschluss ist insoweit nicht korrekt und sollte in diesem Punkt aufgehoben werden. |
Abstimmungstext: |
Bei allen zukünftigen Maßnahmen an der Schmutzwasserbeseitigungsanlage und der Regenwasserbeseitigungsanlage sind die Kosten nach den im Sachverhalt dargestellten Regelungen zu verbuchen. Der Beschluss vom 20.04.2011 wird in Bezug auf die Kostenverteilung aufgehoben. Sowohl die SW-Kosten als auch die NW-Kosten der Kanalsanierungsarbeiten in der Eckernförder Straße sind aus dem Haushalt der Ortsentwässerung Nordschwansen zu zahlen. |