Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Personalsachen

 

Amt Schlei-Ostsee

Beschlussvorlage
4/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
23.04.2012

Beratungsfolge Sitzung
Hauptausschuss 14.05.2012 
Amtsausschuss  

Betreff:
Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten

Sachverhalt:

In Ämtern mit mehr als 15.000 Einwohner(inne)n ist gemäß § 22a der Amtsordnung eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Diese Bestellung wurde im Amt Schlei-Ostsee bisher zurückgestellt, da die Koalitionspartner ursprünglich eine Aufhebung dieser Verpflichtung im Rahmen der Änderung der Kommunalverfassung angedacht hatten. Zwischenzeitlich wurde die Kommunalverfassung insgesamt überarbeitet. Hierbei blieb jedoch die vorstehend genannte Verpflichtung unverändert bestehen, so dass das Amt eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen hat. Hierfür ist die Hauptsatzung zu ändern und eine Stelle im Stellenplan vorzusehen, wobei eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden und eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 angemessen erscheint. Die Stelle sollte zum 01.01.2013 besetzt werden, so dass eine Personenauswahl rechtzeitig erfolgen muss.


Abstimmungstext:

Ein Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung zum 01.01.2013 ist zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine entsprechende Stelle ist bei der Aufstellung des Haushaltes 2013 im Stellenplan zu berücksichtigen. Die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten zum 01.01.2013 ist vorzubereiten.



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Gunnar Bock
-LVB-

Anlagen:
  • Verfügung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 12.03.2012