Der Hauptausschuss hat am 14.05.2012 empfohlen, einen Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen, damit die Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten und die hauptamtliche Leitung der Verwaltung des Amtes ab dem 01.01.2013 Berücksichtigung findet. Der vorliegende Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung beinhaltet u. a. die diesbezüglich erforderlichen Regelungen.
Darüber hinaus ergeben sich Änderungsansätze aufgrund der Änderung der Amtsordnung. Künftig dürfen dem Amt aus einem Katalog von 16 Aufgaben höchstens 5 Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden übertragen werden. Es wird daher in jedem Fall zu einer Rückübertragung der Aufgabe „Finanzierung der Kindertagesstätte Karby“ kommen, so dass der entsprechende Ausschuss entfallen kann. Ferner finden die Sitzungen der Ausschüsse mit Rechtskraft des Gesetzes grundsätzlich öffentlich statt. Bisher bestand der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung als einziger nicht öffentlicher Ausschuss. Nunmehr wird empfohlen, die Aufgabe dem Hauptausschuss zuzuweisen.