Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Amt Schlei-Ostsee

Beschlussvorlage
14/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
18.06.2012

Beratungsfolge Sitzung
Hauptausschuss 12.09.2012 
Amtsausschuss 19.09.2012 

Betreff:
Barrierefreier Zugang zum Amtsgebäude in Eckernförde

Sachverhalt:

In der Amtsausschusssitzung am 28.04.08 wurde beschlossen, die Beratung zur Erstellung einer barrierefreien Zuwegung zu verschieben und zunächst den Bedarf während der Nutzung festzustellen.

Nunmehr ist das Gebäude rund vier Jahre in der Nutzung und entsprechende Erfahrungen liegen vor. So wurde der heute als barrierefrei ausgewiesene und genutzte Eingang diverse Male benutzt. Das Kollegium berichtet, dass seitens der Nutzer keine wesentlichen Klagen vorliegen.



Zunächst noch mal die Fakten:

Hintereingangstür: lichte Durchgangsbreite 82 cm, wenn die Tür ca. 110° offen steht
lichte Durchgangsbreite 80 cm, wenn die Tür ca. 90° offen steht
Fahrstuhltür:            lichte Durchgangsbreite 85 cm
Flurtüren:            lichte Durchgangsbreite ca. 100 cm
Höhenunterschied zwischen Pflasterung Haupteingang und Eingangspodest: 48 cm

EN 81-70 fordert bei Fahrstühlen 80 cm, DIN 18024 fordert 90 cm
LBO fordert 90 cm bei Fahrstühlen,
Türen ansonsten 90 cm, DIN 18024 und 18025 mit 80 und 90 cm widersprüchlich !

Aus dem Internet wurde die Breite eines Standardrollstuhls recherchiert. Diese beträgt 720 mm. Bei der Planung von Türen soll man links und rechts je 7 cm hinzuaddieren, um Platz für die Finger am Rad zu haben. Damit gelangt man zu einem Maß von ca. 86 cm.
Ein Rollstuhl, der geschoben wird, passt also durch die Öffnungen des Hintereingangs und Fahrstuhls. Ein selbstständig fahrender Rollstuhlfahrer bräuchte ggf. Hilfe.
Die Nachrüstung der Hintereingangstür mit einem elektrischen Türöffner lässt einschließlich aller Sicherheitsvorrichtungen und Nebenarbeiten Kosten in Höhe von 4.500 bis 5.000 € erwarten. Nachfolgend gilt es zwingend einen Wartungsvertrag für den Türantrieb abzuschließen.

Eine Rampe an der Gebäudevorderseite müsste die 48 cm der 3 Eingangsstufen überwinden. Bei einer maximal zulässigen Steigung von 6 % müssten 8 lfdm Rampe geplant werden. Dazu kommt noch das Gefälle in der Pflasterung vor dem Gebäude, so dass man von einer Rampenlänge von 9 m ausgehen muss. Bei Rampen, die länger als 6 m sind, muss ein waagerechtes Zwischenpodest von 1,50 Länge zwischengeschaltet werden. Damit ergibt sich eine Gesamtauffahrtslänge von rund 10 bis 11m. 
Es müssen Radabweiser beiderseits 10 cm hoch angeordnet werden. Zudem müssen beidseitig Handläufe, Durchmesser 3 bis 4,5 cm, 85 cm hoch, Handläufe und Radabweiser 30 cm in den Plattformbereich hineinragend, angeordnet werden.
Eine solche Rampe würde 90° vor dem Gebäude keinen Platz finden. Die Rampe müsste seitlich vor dem Gebäude verlaufen oder über Eck geführt werden (siehe vorliegender Skizze). Da die lichte Breite zwischen dem aufgehenden Mauerwerk und dem Pfeiler im Eingangsbereich nur 1,04 m beträgt, ist es zweifelhaft, ob dort eine Rampe münden könnte / dürfte (minimale Breite eigentlich 1,20m).
Architekt Näve (Planer des Gebäudes) wurde befragt, wie weit um das Gebäude herum beim Bau der Boden ausgetauscht worden ist. Herr Näve erklärt, dass der Boden in dem Bereich wohl tragfähig sein müsste, allerdings eine gelenkige Lagerung zu favorisieren wäre. Ferner erklärt er, dass er gern beratend bei der Planung der Rampe zur Seite stehen würde.
Um die Kosten abschätzen zu können, hat der Unterzeichner bereits zur Sitzung im April 2008 eine Grundriss- und Schnittskizze sowie eine Kostenschätzung vorgelegt. Parallel hat Herr Marohn ein Angebot eines Stahlbauers vorgelegt. Berücksichtigt man alle notwendigen Anpassungs- und Einbindearbeiten in die vorhandene Infrastruktur, so belaufen sich die Kosten immer auf 20.000 € bis 25.000 €.
Da das Gebäude in seiner Architektur schon eine Besonderheit darstellt, muss die Planung und Gestaltung einer Rampe sehr gut durchdacht sein. Insbesondere muss die Planung durch das Entscheidungsgremium (Amtsausschuss) anerkannt werden. Dazu ist es unabdingbar, dass die Planung und Gestaltung dem Amtsausschuss in Ansichten dar- und vorgestellt wird. Nicht zuletzt die Standortwahl links oder rechts von der Eingangstür bedarf der Abwägung. Dieses alles wäre nur durch einen Architekten zu leisten, dessen Honorar sich nach HOAI bei den geschätzten Baukosten auf rund 3.500 bis 4.000 € belaufen dürfte.

Da die Türbreite des Fahrstuhls nicht der Norm für barrierefreies Bauen entspricht, ist das Gebäude auch nach Bau einer Rampe nicht 100 %-ig barrierefrei und bleibt in dieser Hinsicht ein Kompromiss, zumal die Innentüren auch keine elektrischen Türantriebe besitzen.


Ergebnis und Kosten im Überblick:
  1. Nachrüsten der Hintereingangstür mit einem elektrischen Türantrieb
Kosten rund 4.500 € bis 5.000 €, Wartungsvertrag erforderlich
  1. Errichtung einer Rampe vor dem Gebäude
Kosten einschließlich Planungshonorar rund 30.000 €


Abstimmungstext:

Durch eine zusätzliche Beschilderung im Bereich der Zufahrt soll der Hinweis auf das Vorhandensein des barrierefreien Eingangs verbessert werden. Weitere Maßnahmen sollen nicht durchgeführt werden.



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Skizze vom 11.04.08
Skizze aus der Norm