Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Amt Schlei-Ostsee

Beschlussvorlage
35/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Godber Peters   
 
28.09.2012

Beratungsfolge Sitzung
Hauptausschuss 30.10.2012 
Amtsausschuss 08.11.2012 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012

Sachverhalt:

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.


Abstimmungstext:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 37.700,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 4.914.600,00 € auf nunmehr 4.952.300,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 53.400,00 € erhöht und damit gegenüber 415.500,00,- € auf nunmehr 468.900,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.



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Godber Peters
-Verwaltung-

Anlagen:
1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2012