Da sich aus der Elternschaft der Wunsch nach einer Erweiterung der Nachschulbetreuung und einer Ferienbetreuung ergeben hat, wurde durch die Schule ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Bevor für dieses Konzept eine Kalkulation erstellt und eine Satzungsänderung erarbeitet werden kann, müssen noch einige inhaltliche Fragen geklärt werden. Dieses entsprechend vorzubereiten ist Aufgabe des Schulausschusses. Nachdem dann durch den Schulausschuss die konzeptionelle Richtung erarbeitet wurde, kann bis zur Amtsausschusssitzung oder einer weiteren Schulausschusssitzung ein Satzungsentwurf inklusive Kalkulation für die durchzuführenden Änderungen vorgelegt werden.
Unter anderem wären folgende Fragen zu klären: Im Hinblick auf eine angedachte Betreuungszeit bis 17.00 Uhr wäre zu überlegen, die Betreute Grundschule in eine Offene Ganztagsschule umzuwandeln. Diese wäre für die in Punkt 8 des Konzeptes genannte Attraktivitätssteigerung sehr von Vorteil, zumal die benachbarte Grundschule in Barkelsby bereits als Offene Ganztagsschule geführt wird und auch Rieseby die Erstellung eines Konzeptes für eine Offene Ganztagsschule vorbereitet. Eine Personalstunde verursacht Kosten von rd. 20 €. Der Schulausschuss muss sich daher Gedanken um die personelle Ausstattung der Betreuungszeiten machen und auch die Frage diskutieren, ob die anfallenden Personal- und Sachkosten zu 100 % von der Eltern getragen werden sollen, oder ob eine Subventionierung durch den Schulträger erfolgen soll.
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