Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Amt Schlei-Ostsee

Beschlussvorlage
33/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
01.11.2013

Beratungsfolge Sitzung
Hauptausschuss 19.11.2013 
Amtsausschuss 26.11.2013 

Betreff:
Abwicklung von straßenausbaubeitragspflichtigen Maßnahmen

Sachverhalt:

Die beitragsorientierte Abwicklung straßenausbaubeitragspflichtiger Maßnahmen bedarf einer fachlichen Begleitung, die mit den personellen Möglichkeiten des Amtes nicht leistbar ist. Die Verwaltungsleitung wird sich bis zur Hauptausschusssitzung noch mit Lösungsmöglichkeiten befassen und informiert sodann mündlich in der Sitzung.

Herr Peters informiert die Anwesenden, dass zwei verschiedene Lösungsmöglichkeiten angedacht waren. Zum einen könnte das Personal aufgestockt werden, um die zusätzlich anfallenden Arbeiten abzudecken. Dieses beinhaltet jedoch die Problematik, dass für dieses spezielle Aufgabengebiet kaum qualifiziertes Fachpersonal verfügbar ist. Insofern müssten umfangreiche Schulungsmaßnahmen durchgeführt werden, die nicht kurzfristig zu einer Verbesserung der Situation führen könnten.

Die andere Lösungsmöglichkeit wäre, die Aufgaben teilweise an eine Fachfirma, hier die Comuna, zu vergeben. Dieses hätte den Vorteil, dass jeweils zum benötigten Zeitpunkt eine hohe fachliche Kompetenz verfügbar wäre, um das eigene Personal bei der Abarbeitung der straßenausbaubeitragspflichtigen Maßnahmen zu unterstützen. Mittelfristig könnte die Verwaltung dann auch den personellen Bedarf besser abschätzen und verstärkt eigene Kompetenz aufbauen bzw. erweitern. Aus diesem Grund wird die zweite Lösung von der Verwaltung favorisiert.

Herr Peters erläutert dem Ausschuss das nachfolgende Konzept für die Mitwirkung der Comuna bei der Erhebung von Ausbaubeiträgen.
  1. Leistung der Verwaltung
    • Erstellung der Ausbaubeitragssatzungen für die einzelnen Gemeinden und Beratung der politischen Gremien
    • Generelle Information der Bevölkerung über Ausbaubeiträge in Informationsveranstaltungen
    • Beurteilung der Beitragspflichtigkeit einer geplanten Maßnahme und Bereitstellung der Informationen für die politischen Gremien
  1. Gemeinsame Leistung Verwaltung und Comuna
    • Festlegung der beitragspflichtigen Anlage, die abgerechnet werden soll.
  1. Leistung der Comuna unter Mitwirkung der Verwaltung
    • Erhebung der Beitragsgrundlagen
    • Informationsveranstaltungen zur konkreten beitragspflichtigen Maßnahme für die Bürger
    • Beitragsrechtliche Betreuung der Baumaßnahme
    • Erstellung der Beitragsabrechnung nach Abschluss der Maßnahme
  1. Leistung der Verwaltung
    • Beitragserhebung auf Basis der Beitragsabrechnung
  1. Leistung der Verwaltung unter Mitwirkung der Comuna
    • Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren

Amtsdirektor Bock weist darauf hin, dass die Leistungen der Comuna von der jeweiligen Gemeinde gesondert beauftragt und gezahlt werden müssen. Diese Leistungen werden dann nicht von der Verwaltung erbracht. Die Abrechnung durch die Comuna erfolgt nach Stundensätzen. Die Zahlungen der Gemeinden an die Comuna können nicht in den beitragsfähigen Aufwand eingerechnet werden, sondern müssen aus dem allgemeinen Haushalt getragen werden.


Abstimmungstext:

Das Konzept für die Mitwirkung der Comuna bei der Erhebung von Ausbaubeiträgen wird beschlossen.



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Gunnar Bock
-Amtsdirektor-