Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Amt Schlei-Ostsee

Beschlussvorlage
7/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
06.06.2014

Beratungsfolge Sitzung
Entwässerungsausschuss 09.07.2014 

Betreff:
Optimierungsmöglichkeiten beim Betrieb der Kläranlage Revkuhl

Sachverhalt:

Aus bisher nicht eindeutig erkennbaren Gründen kann der Ammonium-Ablaufwert der Kläranlage nicht zuverlässig eingehalten werden. Dieser Umstand kann dazu führen, dass die Wasserbehörde sanktionieren muss. Um dieses zu vermeiden, wurde bereits mit dem Fachingenieur, Herrn Tepperies vom Büro enwacon Kontakt aufgenommen. Er ist bereits beratend tätig geworden, beispielsweise wurde eine Messreihe zur Feststellung des Status Quo durchgeführt. Erste Veränderungen an der Fahrweise der Anlage wurden bereits vorgenommen.
Wahrscheinlich führt der abnehmende Verbrauch von Frischwasser in den Haushalten dazu, dass die Konzentration häuslichen Abwassers stetig steigt. Da eine Teichkläranlage ein äußerst träges System ist, ist es umso schwerer, auf Veränderungen zu reagieren.
Herr Tepperies wird zur Sitzung erscheinen und die Zusammenhänge vortragen. Im Kern ist eine weitere Messreihe bei höchster Auslastung der Kläranlage, sprich während der Hauptsaison des Campingplatzes Schubystrand, zu empfehlen.
Somit wird über den von Herrn Tepperies vorgetragenen Sachverhalt sowie die mit den ggf. zu ergreifenden Maßnahmen verbundenen Kosten zu beraten sein.
Die beiden empfohlenen Messreihen mit einem automatischen Probenentnahmegerät über jeweils eine Woche kosten einschließlich der Analyse der wesentlichen Parameter je rund 1.200 €. Die genaue Vorgehensweise und Zielsetzung wird Herr Tepperies in der Sitzung erläutern.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, das Büro enwacon, Herrn Tepperies mit der Betreuung der Messreihen (Zulauf KA und Pumstation Schubystrand) und weiterer, zu ergreifender Maßnahmen zu beauftragen. Der Aufwand wird nach Schätzung bei rund 9.000 - 10.000 € liegen. Der Auftrag soll zum Nachweis erteilt werden, da die Honorartabellen der HOAI in diesem Falle nicht anwendbar sind. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereit gestellt.



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Jan Andresen
-Verwaltung-