Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Entwässerungsausschuss | 09.07.2014 |
Betreff: |
Vorgriff auf das Kanalkataster bzgl. des Zustandes der Regen- und Schmutzwasserkanäle in der K 63 zwischen Rohrüh und Gemeindegrenze zu Karby |
Sachverhalt: |
Der Kreis RD-Eck signalisiert, dass die K 63 von Rohrüh bis Dörphof (bis Höhe HaGe oder ggf. sogar Gemeindegrenze Karby) im Jahr 2016 eine neue Asphaltdecke erhalten soll. Mit dieser Kenntnis sollten vor Ort in der Gemeinde Dörphof und bei der Ortsentwässerung Nordschwansen folgende Überlegungen angestellt werden:
Hinweis: Bisher war bei der Aufstellung des Kanalkatasters nicht vorgesehen, die Grundstücksanschlussleitungen RW und die Anschlussleitungen der Regenabläufe der Straße zu inspizieren. Das Schadensbild in der Asphaltdecke der K 63 innerorts zeigt deutlich, dass u.a. diese Anschlussleitungsgräben seinerzeit mangelhaft verdichtet wurden (bereits genannte Querschläge). Um sicher zu gehen, dass diese Leitungen schadlos sind, werden diese Leitungen Anfang Juli 2014 gereinigt und inspiziert. Das Ergebnis wird zur Sitzung möglicherweise schon vorliegen. Hinweis zur Zuständigkeit nach Straßen- und Wegegesetz: Zitat § 12 Abs.2 (2) Soweit dem Land oder den Kreisen die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten obliegt, erstreckt sich diese nicht auf Gehwege, Parkplätze, Standspuren und Straßenentwässerungseinrichtungen, auf Radwege und gemeinsame (kombinierte) Geh- und Radwege nur insoweit, als sie auch auf den anschließenden freien Strecken vorhanden oder vorgesehen sind; das Land oder die Kreise haben sich jedoch an den Kosten der Herstellung von Straßenentwässerungseinrichtungen im Verhältnis der Größen der Entwässerungsflächen zu beteiligen. *) Wenngleich die Gemeinde nach Straßen- und Wegegesetz Baulastträger für die Straßenentwässerung ist, so hat die Gemeinde Dörphof diese Aufgabe der Ortsentwässerung Nordschwansen, also dem Amt übertragen.
Ab hier sind Punkte benannt, die die Ortsentwässerung nicht direkt betreffen. Dennoch seien diese benannt, da die aufgeführten Belange teilweise später auch Einfluss auf Maßnahmen im Kanalbau haben können.
Herr Andresen möchte mit dieser Vorlage nur die Beratungen anstoßen und dafür sorgen, dass rechtzeitig Beschlüsse gefasst werden. Sollten in der Fahrbahn der K 63 in offener Bauweise Kanalreparaturen durchgeführt werden müssen, dann ist es zu empfehlen, wenn diese bereits im kommenden Jahr 2015 durchgeführt werden. Dann könnten die Rohrgräben provisorisch verschlossen werden und der Verkehr noch ein Jahr darüber rollen und so zu einer Konsolidierung beitragen und spätere Setzungen vermeiden. Anhand der Vielzahl der aufgezeigten Punkte wird deutlich, dass sich viele Beteiligte verständigen und Beschlüsse herbeiführen müssen. Beteiligte sind:
Sofern man den gedanklichen Ansätzen von Herrn Andresen folgen kann, bedarf es neben den bereits erfolgten Bestandsaufnahmen am Kanal auch darüber hinaus solche an den Oberflächen. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht durch das Bauamt des Amtes geleistet werden, so dass das ohnehin betraute Planungsbüro WVK einzuschalten ist. Das Ergebnis der Aufstellung des Kanalkatasters für den Bereich der K 63 wurde in der Fertigstellung vorgezogen und wird zur Sitzung durch Herrn Stieghorst vom Büro WVK vorgetragen. Das Kataster der gesamten Ortsentwässerung wird nach den Sommerferien vorzutragen sein. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, dass zur Klärung der aufgezeigten Fragen über die vorgetragenen Grundlagenermittlungen hinaus die Sanierungsvorplanungen angestrengt werden. Dazu soll das Büro WVK eine Sanierungsplanung für die rot, orange und gelb markierten Kanäle ("hohe und mittlere Dringlichkeit") erstellen und zusammen mit dem fertigen Kanalkataster sowie Sanierungskonpezt der ganzen Ortentwässerung nach den Sommerferien 2014 in einer Entwässerungsausschusssitzung vortragen. Die Gemeinde Dörphof wird die Belange, die in ihrer Verantwortung liegen, in ihren Gremien beraten. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereit gestellt. |