Das Landesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26. Februar 2010 (Az.: LVerfG/09) folgendes festgestellt:
"Die Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 93), ist mittlerweile insofern mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 3 Absatz 1 der Landesverfassung unvereinbar, als sie in § 5 Absatz 1 Satz 1 die Möglichkeit eröffnet, dass sich die Ämter in Folge zunehmender Übertragung von Selbstverwaltungsaufgaben durch die Gemeinden zu Gemeindeverbänden entwickeln, sie aber für diesen Fall in § 9 keine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses als des zentralen Entscheidungsorgans der Ämter durch das Volk vorsieht. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die verfassungswidrige Rechtslage bis spätestens zum 31. Dezember 2014 durch eine Neuregelung zu beseitigen. Bis dahin bleibt § 9 der Amtsordnung insgesamt anwendbar."
Der Landesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 u. a. § 5 der Amtsordnung (AO) geändert. Seit dem können mehrere amtsangehörige Gemeinden gemeinsam dem Amt die Trägerschaft von höchstens fünf Selbstverwaltungsaufgaben aus einem Katalog von 16 definierten Aufgaben übertragen.
Dem Amt Schlei-Ostsee (bzw. seinen Rechtsvorgängern) wurden von jeweils mehreren Gemeinden folgende Aufgaben übertragen (s. auch untenstehende Tabelle):
Dezentrale Abwasserbeseitigung
Ortsentwässerung Nordschwansen
Schulträgerschaft Mittelschwansen
Volkshochschule Fleckeby
Förderung der Kindertagesstätten in Karby
Jugendfeuerwehr Schwansen
Wahrnehmung der Gesellschafteraufgaben in der Ostseefjord Schlei GmbH
Integrierte Ländliche Entwicklung/AktivRegion
Folglich wurden dem Amt ursprünglich insgesamt 8 Aufgaben übertragen, wobei die dezentrale Abwasserbeseitigung und die Ortsentwässerung Nordschwansen unter dem Oberbegriff "Abwasserbeseitigung" zusammen als nur eine Aufgabe zählen. Folglich hatte das Amt die zulässigen fünf übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben um 2 Aufgaben überschritten.
Grundsätzlich passen alle genannten übertragenen Aufgaben in den Katalog des § 5 der Amtsordnung, so dass sich aus diesem Grunde keine zwingende Auswahl einer Rückübertragung ergeben hatte. Diese war vielmehr nach praktischen Erwägungen vorzunehmen. Verschiedene Gemeinden im jetzigen Amt Schlei-Ostsee haben in ehemals verschiedenen Ämtern zu verschiedenen Zeiten verschiedene Aufgaben übertragen. Anlässlich der gesetzlichen Änderung wurden wiederum die Aufgaben "Volkshochschule Fleckeby" und "Jugendfeuerwehr Schwansen" an die Gemeinden (bzw. den Schulverband Fleckeby) zurück übertragen. Nunmehr macht es Sinn, die aktuellen Aufgabenübertragungen einmal zusammenfassend darzustellen und die (weitere) Zustimmung zur Wahrnehmung dieser Aufgaben durch das Amt zu beschließen. Selbstverständlich gilt die Aufgabenübertragung nur insoweit, wie auch amtsangehörige Gemeinden die Übertragung beschlossen haben. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich von jeder Gemeinde binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann und dass im Amtsausschuss nur die jeweiligen Vertreter der Gemeinden, die die betreffende Aufgabe übertragen haben, hierüber Beschlüsse fassen.
Zu den einzelnen Aufgaben:
Die dezentrale Abwasserbeseitigung beinhaltet die Abfuhr des Klärschlamms aus den Kleinkläranlagen mit der entsprechenden Gebührenerhebung und dem Satzungsrecht. Alle 19 Gemeinden haben diese Aufgabe übertragen, so dass eine einheitliche Vorgehensweise bspw. bei der Ausschreibung der Abfuhr insgesamt zu günstigeren Konditionen führt. 38 Satzungen in 19 Gemeinden werden durch zwei Amtssatzungen ersetzt, womit eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung einhergeht. Wesentliche Satzungsgestaltungsmöglichkeiten sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben ohnehin nicht gegeben und die Ausführung der Satzung obliegt so oder so dem Amt. Mit der Übertragung ist folglich eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung verbunden, ohne dass eine Einschränkung gemeindlicher Rechte zu befürchten ist. Folglich soll diese Aufgabe beim Amt verbleiben, so dass die erste Katalogauswahl "Abwasserbeseitigung" heißt.
Damit "belastet" die Ortsentwässerung Nordschwansen keine gesonderte Aufgabe und kann ebenfalls in Amtsträgerschaft verbleiben. Damit wird die Schaffung eines zusätzlichen Abwasserzweckverbandes überflüssig.
Die Trägerschaft für die Schule Mittelschwansen wurde im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erörtert. Hierbei wurde einvernehmlich zwischen Kreis und Schulträger festgestellt, dass die Amtsträgerschaft als zweite Aufgabe beibehalten werden soll.
Die Aufgabe "Volkshochschule Fleckeby" wurde ursprünglich von den Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel auf das Amt übertragen. Die Rückübertragung auf den Schulverband Fleckeby, der sich aus den gleichen Gemeinden zusammensetzt, ist bereits zum 01.01.2013 erfolgt.
Die Förderung der Kindertagesstätten in Karby beinhaltet die Vertragspartnerschaft zur Kirchengemeinde Karby, die Trägerin der Einrichtungen ist. In einer Großzahl anderer Gemeinden besteht eine direkte Vertragsbeziehung der Gemeinden zur Kirchengemeinde, so dass auch hier eine Rückübertragung auf die Gemeinden erfolgen könnte. Hierfür wäre eine notarielle Änderung der Rechtsnachfolge eines Erbbaurechtsvertrages erforderlich, da das Amt Erbbauberechtigter eines Kindergartengrundstücks der Kirchengemeinde ist und den dortigen Kindergarten erstellt hat. Der Beginn einer diesbezüglichen Beratung wird noch im Jahr 2014 angedacht, so dass die Aufgabe derzeit noch als dritte Aufgabe beim Amt verbleibt.
Die Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen" wurde als Teil der originären Aufgabe der Gemeinden für den Brandschutz an die Gemeinden zurückübertragen. Die Gemeinden haben durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 28.11.2013 die Gemeinden Waabs und Winnemark für ihre jeweiligen Standorte beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.
Die Beteiligung an der Ostseefjord Schlei GmbH kann nur einheitlich durch das Amt wahrgenommen werden, da je Amt nur ein Gesellschafteranteil ausgegeben wird. Folglich ist als vierte Katalogaufgabe die Förderung des Tourismus zu nennen.
Die Wahrnehmung der Aufgabe "AktivRegion (Integrierte Ländliche Entwicklung)" wurde von allen 16 Gemeinden, die im Gebiet der AktivRegion Schlei-Ostsee liegen, auf das Amt übertragen. Eine wirksame Vertretung im Vorstand der AktivRegion ist bei der Vielzahl der Gemeinden im AktivRegions-Gebiet nur über das Amt möglich. Dies schließt ausdrücklich eine Mitarbeit der Gemeinden nicht aus. Die Aufgabe soll somit als fünfte Katalogaufgabe beim Amt angesiedelt bleiben.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Amt Schlei-Ostsee (weiterhin) im Rahmen der Übertragungsbeschlüsse der amtsangehörigen Gemeinden in folgenden fünf Aufgabenbereichen nach § 5 AO die Trägerschaft übernimmt:
Folgende Aufgaben wurden rückübertragen:
Volkshochschule Fleckeby
- Jugendfeuerwehr Schwansen
Tabelle der gemeindlichen Übertragungsbeschlüsse:
| Abwasserbeseitigung | Schule | Kindergarten | Tourismus | I. Ländl. Entwickl. |
| dezentral | zentral | in Waabs | Karby | überörtl. | AktivReg. |
Altenhof | 09.02.1982 | - | - | - | - | - |
Barkelsby | 16.02.1982 | - | - | - | 19.02.2014 | 13.09.2007 |
Brodersby | 09.11.1981 | * 03.08.1984 | - | 1998/2000/01 | - | 01.07.2014 |
Damp | 17.02.1982 | - | "22.07.1975" | - | 08.12.2004 | 19.09.2007 |
Dörphof | 29.04.1981 | 25.07.1984 | - | 1998/2001 | 11.11.2004 | 21.08.2007 |
Fleckeby | 28.10.2008 | - | - | - | 08.11.2007 | 07.12.2006 |
Gammelby | 28.01.1982 | - | - | - | 25.02.2014 | 18.09.2007 |
Goosefeld | 08.06.1984 | - | - | - | - | - |
Güby | 30.09.2008 | - | - | - | 30.10.2007 | 12.06.2007 |
Holzdorf | 02.09.1981 | - | "29.07.1975" | - | 18.10.2004 | 12.12.2007 |
Hummelfeld | 10.11.2008 | - | - | - | 17.03.2014 | 28.07.2014 |
Karby | 17.12.1981 | 27.06.1984 | - | 1998/2000/01 | 08.12.2004 | 08.10.2007 |
Kosel | 11.11.2008 | - | - | - | 27.02.2014 | 12.07.2007 |
Loose | 13.09.1983 | - | - | - | - | 24.07.2014 |
Rieseby | 06.10.2008 | - | - | - | 02.04.2014 | 07.05.2007 |
Thumby | 07.04.1981 | - | "16.09.1975" | - | 13.12.2004 | 13.12.2007 |
Waabs | 20.10.1981 | - | 25.07.1975 | - | 07.04.2014 | 05.11.2007 |
Windeby | 29.12.1981 | - | - | - | - | - |
Winnemark | 27.10.1981 | - | - | 1998/2000 | 14.10.2004 | 06.09.2007 |
* nur OT Brodersby
und OT Höxmark