Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Amt Schlei-Ostsee

Beschlussvorlage
23/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Godber Peters   
 
06.10.2014

Beratungsfolge Sitzung
Schulausschuss 29.10.2014 

Betreff:
Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2014 der Schule Mittelschwansen.

Sachverhalt:

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.

Für das Amt Schlei-Ostsee wurde eine Nachtragshaushaltssatzung und ein Nachtragshaushaltsplan erstellt. Damit wurde auch der Bereich der Schule Mittelschwansen geändert.


Abstimmungstext:

Der Nachtragshaushaltsplan für den Bereich der Schule Mittelschwansen wird beschlossen. Die Schulverbandsumlage beträgt 423.800,- € und wird wie folgt verteilt:

Gemeinde Damp:             123.970,47 €
Gemeinde Holzdorf:            80.917,08 €
Gemeinde Thumby:            29.099,62 €
Gemeinde Waabs:            189.812,83 €



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Godber Peters
-Verwaltung-

Anlagen:
Nachtragshaushaltsplan 2014 für den Bereich der Schule Mittelschwansen