Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Amt Schlei-Ostsee

Beschlussvorlage
21/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
20.10.2015

Beratungsfolge Sitzung
Hauptausschuss 04.11.2015 
Amtsausschuss 11.11.2015 

Betreff:
Neubau von Unterkünften

Sachverhalt:
Die Amtsverwaltung wird bis Ende 2015 voraussichtlich Wohnraum für über 300 Flüchtlinge bereitgestellt haben. Für das Jahr 2016 ist mit einer weiteren Flüchtlingszuweisung zu rechnen. Der Bau amtseigener Flüchtlingsunterkünfte kann daher sinnvoll sein.

Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag hat am 14.10.2015 mitgeteilt, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau das Gesamtvolumen ihrer Sonderförderung "Flüchtlingsunterkünfte" aufgrund der weiterhin enormen Nachfrage aufgestockt hat, nachdem die ersten Mittel zügig verbraucht waren. Zur Finanzierung von Investitionen in den Neu- und Umbau, die Modernisierung sowie den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften stehen weitere 500 Millionen Euro zinsfrei auf 10 Jahre zur Verfügung. Die Anträge werden in Reihenfolge ihres Eingangs zugesagt. Ist auch die aufgestockte Sonderfazilität ausgeschöpft, können kommunale Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen "nur" noch normal zinsgünstig über die KfW finanziert werden. Wegen des "Windhundprinzips" hat der Amtsdirektor am 16.10.2015 einen entsprechenden Kreditantrag über 1,7 Mio. € gestellt und der Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2016 enthält sowohl eine entsprechende Kreditermächtigung in der Haushaltssatzung wie investive Ausgaben für Grunderwerb und die Erstellung von Flüchtlingsunterkünften in gleicher Höhe im Vermögenshaushalt. Die Zahlen orientieren sich an einem Modell, welches von der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (www.arge-sh.de/) für Flüchtlingsunterkünfte in Schleswig-Holstein im Auftrag des Innenministeriums erarbeitet wurde. Die Amtsverwaltung ist von 3 Gebäuden in unterschiedlichen Gemeinden ausgegangen, in denen je 24 Bewohner untergebracht werden können. Eine baufachliche Konkretisierung erfolgt in der Sitzung des Hauptausschusses. 

Abstimmungstext:
Der Bau von bis zu 3 Gebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen wird beschlossen. 


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Gunnar Bock
-Amtsdirektor-