Die Förde Sparkasse hat das Amt darüber informiert, dass ab 01.05.2017 auf alle Guthaben ab einem Freibetrag von 10 Millionen ein Verwahrentgelt von 0,2 % erhoben wird. Da sich die beim Amt befindlichen Rücklagen einschließlich der Rücklagen aller Gemeinden oberhalb dieses Betrages bewegen, ist das Amt bestrebt den Rücklagenstand zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund ist angedacht, das Darlehen für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft aus dem Jahr 2016 vorzeitig zu tilgen. Der Restbetrag des Darlehens beläuft sich zum 15.05.2017 auf 458.333,- €. Die allgemeine Rücklage des Amtes beträgt zum Beginn des Haushaltsjahres 2017 1.173.034,90 €. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens aus Rücklagemittel wäre damit jederzeit möglich. Obwohl das Darlehen zu einem Zinssatz von 0 % gewährt wurde, würde durch die vorzeitige Tilgung und damit die Vermeidung eines Verwahrentgeltes eine Kosteneinsparung eintreten. Das Amt selbst wäre dann wieder schuldenfrei.