Auf Grundlage der Rahmengrundsätze für die Gebührenbemessung nach dem Zeitaufwand im staatlichen Bereich hat das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die anzuwendenden Stundensätze für die Personalkosten neu festgesetzt. Diese Festsetzungen wurden in die Gebührentabelle übernommen (Ziffer 27). Im Rahmen dieser Änderung wurde auch weitere Gebühren in Bezug auf die Kostenhöhe und den zeitlichen Aufwand überprüft und wie folgt neu festgesetzt: Ziffer 10 von 6,- € auf 10,- € Ziffer 18 von 20,- € auf 25,- € Ziffer 20 von 60,- € auf 63,- € Ziffer 23 von 20,- € auf 25,- € und von 10,- € auf 12,50 €
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