Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Amt Schlei-Ostsee

Beschlussvorlage
16/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Godber Peters   
 
04.10.2017

Beratungsfolge Sitzung
Hauptausschuss 01.11.2017 
Amtsausschuss 08.11.2017 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017

Sachverhalt:
Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.          

Abstimmungstext:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 281.400,00 € vermindert und damit gegenüber bisher 6.095.700,00 € auf nunmehr 5.814.300,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um jeweils 1.034.900,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 1.980.400,00 € auf nunmehr 3.015.300,00 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von bisher 1.200.000,00 € auf nunmehr 1.746.000,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.     


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Godber Peters
-Verwaltung-

Anlagen:
1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2017