Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Amt Schlei-Ostsee

Beschlussvorlage
21/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Philipp Lemburg   
 
10.10.2017

Beratungsfolge Sitzung
Amtsausschuss 08.11.2017 

Betreff:
Wahl des Gemeindewahlausschuss zur Gemeinde- und Kreiswahl am 06. Mai 2018

Sachverhalt:
Gemäß §13 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1997 (GVOBL. Sch.-H. S.151), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 14.06.2016 (GVOBL. Schl.-H. S. 362, ist für das Wahlgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ein Gemeindewahlausschuss zu bilden.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus der/dem Gemeindewahlleiter/in als Vorsitzende/n und mindestens 6 Beisitzerinnen und Beisitzern.

In amtsangehörigen Gemeinden ist die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor, in ehrenamtlich verwalteten Ämtern die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher für die Führung der Wählerverzeichnisse und die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben zuständig. Sie oder er nimmt insoweit die Aufgaben des Gemeindewahlleiters wahr.

Die Gemeindevertretungen haben die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters im Jahr 2007 auf den Amtsvorsteher des Amtes Schlei-Ostsee und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschusses (Gemeindewahlausschuss) übertragen.

Der Wahlausschuss besteht aus mindestens sechs Beisitzerinnen und Beisitzern und der Amtsdirektorin oder dem Amtsdirektor, in ehrenamtlich verwalteten Ämtern der Amtsvorsteherin oder dem Amtsvorsteher oder im Verhinderungsfall der gewählten Wahlleiterin oder dem gewählten Wahlleiter als der oder dem Vorsitzenden.

Zu Beisitzerinnen und Beisitzer in diesen Wahlausschuss sollen nach Möglichkeit nur Wahlberechtigte aus den Gemeinden gewählt werden, die die Aufgaben auf das Amt übertragen haben.

Die Amtszeit der Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses endet, wenn die Wahl unanfechtbar geworden ist.

Zur Kommunalwahl 2013 wählte der Amtsausschuss Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Schlei-Ostsee, die weitestgehend im Amtsgebiet wahlberechtigt waren, in den Gemeindewahlausschuss.   


Abstimmungstext:
Folgende Personen werden anlässlich der Gemeinde- und Kreiswahl am 06. Mai 2018 in den Gemeindewahlausschuss gewählt.

Gemeindewahlleiter: Gunnar Bock (Kraft Amtes)


Beisitzer/innen:

1. René Kinza                         Vertreter Christoph Stöcks

2. Philipp Lemburg                        Vertreter Tore Weseler

3. Bernd Eckart                        Vertreter Lars Michaelis

4. Stefan Grimm                        Vertreter Ulrich Erichsen

5. Anja Suhr                                    Vertreterin Fenja Lassen

6. Ralph-Henning Koch            Vertreterin Annika Horsthemke   


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Philipp Lemburg
-Verwaltung-