Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Amtsausschuss | 08.11.2017 |
Betreff: |
Wahl des Gemeindewahlausschuss zur Gemeinde- und Kreiswahl am 06. Mai 2018 |
Sachverhalt: |
Gemäß §13 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1997 (GVOBL. Sch.-H. S.151), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 14.06.2016 (GVOBL. Schl.-H. S. 362, ist für das Wahlgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus der/dem Gemeindewahlleiter/in als Vorsitzende/n und mindestens 6 Beisitzerinnen und Beisitzern. In amtsangehörigen Gemeinden ist die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor, in ehrenamtlich verwalteten Ämtern die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher für die Führung der Wählerverzeichnisse und die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben zuständig. Sie oder er nimmt insoweit die Aufgaben des Gemeindewahlleiters wahr. Die Gemeindevertretungen haben die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters im Jahr 2007 auf den Amtsvorsteher des Amtes Schlei-Ostsee und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschusses (Gemeindewahlausschuss) übertragen. Der Wahlausschuss besteht aus mindestens sechs Beisitzerinnen und Beisitzern und der Amtsdirektorin oder dem Amtsdirektor, in ehrenamtlich verwalteten Ämtern der Amtsvorsteherin oder dem Amtsvorsteher oder im Verhinderungsfall der gewählten Wahlleiterin oder dem gewählten Wahlleiter als der oder dem Vorsitzenden. Zu Beisitzerinnen und Beisitzer in diesen Wahlausschuss sollen nach Möglichkeit nur Wahlberechtigte aus den Gemeinden gewählt werden, die die Aufgaben auf das Amt übertragen haben. Die Amtszeit der Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses endet, wenn die Wahl unanfechtbar geworden ist. Zur Kommunalwahl 2013 wählte der Amtsausschuss Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Schlei-Ostsee, die weitestgehend im Amtsgebiet wahlberechtigt waren, in den Gemeindewahlausschuss. |
Abstimmungstext: |
Folgende Personen werden anlässlich der Gemeinde- und Kreiswahl am 06. Mai 2018 in den Gemeindewahlausschuss gewählt. Gemeindewahlleiter: Gunnar Bock (Kraft Amtes) Beisitzer/innen: 1. René Kinza Vertreter Christoph Stöcks 2. Philipp Lemburg Vertreter Tore Weseler 3. Bernd Eckart Vertreter Lars Michaelis 4. Stefan Grimm Vertreter Ulrich Erichsen 5. Anja Suhr Vertreterin Fenja Lassen 6. Ralph-Henning Koch Vertreterin Annika Horsthemke |