Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Amt Schlei-Ostsee

Beschlussvorlage
31/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
07.11.2018

Beratungsfolge Sitzung
Amtsausschuss 21.11.2018 

Betreff:
Benennung eines Mitgliedes für die Trägerversammlung des IT-Verbundes Schleswig-Holstein AöR

Sachverhalt:
Die kommunalen Spitzenverbände teilen in einem gemeinsamen Schreiben vom 05. November 2018 folgendes mit:

Die organisatorischen Strukturen für kommunalübergreifende IT und E-Government sind aktuell nur bedingt geeignet, die zukünftigen Herausforderungen der Digitalisierung anzugehen. Die Einheiten, die in kommunaler Steuerung und Trägerschaft sind und die im kommunalen Umfeld die Themen E-Government und IT übergreifend verantworten

  • Einheitlicher Ansprechpartner AöR (EASH)
  • IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (ITVSH)
  • Kommunales Forum für Informationstechnik e.V. (KomFIT),
sollen gestärkt und neu aufgestellt werden.

Am 01.01.2019 sollen daher

  • KomFIT
  • EASH
  • und ITVSH

zu einem gemeinsamen Kompetenzzentrum für die digitale Transformation zusammenwachsen. Die Kompetenzschwerpunkte des ITVSHneu liegen in den Feldern E-Government, Verwaltungs-IT und Digitalisierung der Daseinsvorsorge. Der ITVSHneu ist als Anstalt öffentlichen Rechts ausgestaltet, an dem alle schleswig-holsteinischen Gemeinde, Städte, Kreise und Ämter beteiligt sind. Der ITVSHneu übernimmt den kommunalen Anteil an Dataport und bleibt damit inhousefähig.

Ziel der Kommunalen Landesverbände ist, dass die Schleswig-Holsteinischen Kommunen zukünftig über eine schlagkräftige Einheit verfügen, die die elektronische Verwaltung voranbringt und die Kommunen tatkräftig unterstützt. Diese Einheit soll ein starker Partner auch für Dataport und die Landesregierung sein. Wichtigste Aufgabe ist zunächst die Umsetzung des OnlineZugangsGesetzes (OZG).

Der ITVSHneu wird als Anstalt öffentlichen Rechts durch ein Errichtungsgesetz des Landes voraussichtlich zum 01.01.2019 gegründet. Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf soll noch diesem Jahr in den Landtag eingebracht und beschlossen werden.

Der ITVSHneu wird eine Trägerversammlung mit Organstatus erhalten. Die Trägerversammlung kontrolliert den Verwaltungsrat und beschließt über die mittel- und langfristige strategische Ausrichtung des ITVSHneu. Die Trägerversammlung kann in diesem Rahmen vom Verwaltungsrat jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten der Anstalt verlangen.

Jeder Träger entsendet ein Mitglied in die Trägerversammlung. Die Amtsverwaltungen vertreten die amtsangehörigen Kommunen in der Trägerversammlung. Die Mitglieder der Trägerversammlung werden von der Gemeindevertretung, beziehungsweise dem Kreistag, dem Amtsausschuss, oder dem entsprechend zuständigen Beschlussorgan für die Dauer von fünf Jahren bestellt; bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verwaltungsrat ist eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für die restliche Amtszeit zu bestellen.

Die Trägerversammlung entscheidet über:

  • die Satzung der Anstalt und ihre Änderung,
  • Beteiligung des neuen ITVSH an anderen Unternehmen,
  • Bestellungen und Abberufungen des Verwaltungsrates,
  • mittelfristige Finanzplanung,
  • strategische Unternehmensziele (Fünfjahreszeitraum).

Abgesehen von den Reisekosten zu den voraussichtlich einmal jährlich stattfindenden Sitzungen der Trägerversammlung entstehen keine Kosten.

Um möglichst schnell Handlungsfähigkeit herzustellen, ist für den 10.01.2019 ist die konstituierende Sitzung der Gremien des ITVSHneu geplant. Für eine entsprechende Einladung benötigen wir die Benennung der Mitglieder der Trägerversammlung.

Wir bitten daher alle

  • Kreise
  • kreisfreien Städte
  • amtsfreien Städte und Gemeinden
  • und Ämter

jeweils ein Mitglied für die Trägerversammlung des ITVSH durch das zuständige Organ oder Gremium im Wege eines Vorratsbeschlusses (vorbehaltlich des Inkrafttretens des Errichtungsgesetzes) zu benennen. 


Abstimmungstext:
In die Trägerversammlung des voraussichtlich zum 1.1.2019 durch ein Gesetz des Landtages errichteten IT-Verbundes Schleswig-Holstein wird Herr Godber Peters entsandt. 


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Gunnar Bock
-Amtsdirektor-