Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Amtsausschuss | 21.11.2018 |
Betreff: |
Benennung eines Mitgliedes für die Trägerversammlung des IT-Verbundes Schleswig-Holstein AöR |
Sachverhalt: |
Die kommunalen Spitzenverbände teilen in einem gemeinsamen Schreiben vom 05. November 2018 folgendes mit: Die organisatorischen Strukturen für kommunalübergreifende IT und E-Government sind aktuell nur bedingt geeignet, die zukünftigen Herausforderungen der Digitalisierung anzugehen. Die Einheiten, die in kommunaler Steuerung und Trägerschaft sind und die im kommunalen Umfeld die Themen E-Government und IT übergreifend verantworten
Am 01.01.2019 sollen daher
zu einem gemeinsamen Kompetenzzentrum für die digitale Transformation zusammenwachsen. Die Kompetenzschwerpunkte des ITVSHneu liegen in den Feldern E-Government, Verwaltungs-IT und Digitalisierung der Daseinsvorsorge. Der ITVSHneu ist als Anstalt öffentlichen Rechts ausgestaltet, an dem alle schleswig-holsteinischen Gemeinde, Städte, Kreise und Ämter beteiligt sind. Der ITVSHneu übernimmt den kommunalen Anteil an Dataport und bleibt damit inhousefähig. Ziel der Kommunalen Landesverbände ist, dass die Schleswig-Holsteinischen Kommunen zukünftig über eine schlagkräftige Einheit verfügen, die die elektronische Verwaltung voranbringt und die Kommunen tatkräftig unterstützt. Diese Einheit soll ein starker Partner auch für Dataport und die Landesregierung sein. Wichtigste Aufgabe ist zunächst die Umsetzung des OnlineZugangsGesetzes (OZG). Der ITVSHneu wird als Anstalt öffentlichen Rechts durch ein Errichtungsgesetz des Landes voraussichtlich zum 01.01.2019 gegründet. Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf soll noch diesem Jahr in den Landtag eingebracht und beschlossen werden. Der ITVSHneu wird eine Trägerversammlung mit Organstatus erhalten. Die Trägerversammlung kontrolliert den Verwaltungsrat und beschließt über die mittel- und langfristige strategische Ausrichtung des ITVSHneu. Die Trägerversammlung kann in diesem Rahmen vom Verwaltungsrat jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten der Anstalt verlangen. Jeder Träger entsendet ein Mitglied in die Trägerversammlung. Die Amtsverwaltungen vertreten die amtsangehörigen Kommunen in der Trägerversammlung. Die Mitglieder der Trägerversammlung werden von der Gemeindevertretung, beziehungsweise dem Kreistag, dem Amtsausschuss, oder dem entsprechend zuständigen Beschlussorgan für die Dauer von fünf Jahren bestellt; bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verwaltungsrat ist eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für die restliche Amtszeit zu bestellen. Die Trägerversammlung entscheidet über:
Abgesehen von den Reisekosten zu den voraussichtlich einmal jährlich stattfindenden Sitzungen der Trägerversammlung entstehen keine Kosten. Um möglichst schnell Handlungsfähigkeit herzustellen, ist für den 10.01.2019 ist die konstituierende Sitzung der Gremien des ITVSHneu geplant. Für eine entsprechende Einladung benötigen wir die Benennung der Mitglieder der Trägerversammlung. Wir bitten daher alle
jeweils ein Mitglied für die Trägerversammlung des ITVSH durch das zuständige Organ oder Gremium im Wege eines Vorratsbeschlusses (vorbehaltlich des Inkrafttretens des Errichtungsgesetzes) zu benennen. |
Abstimmungstext: |
In die Trägerversammlung des voraussichtlich zum 1.1.2019 durch ein Gesetz des Landtages errichteten IT-Verbundes Schleswig-Holstein wird Herr Godber Peters entsandt. |