Sitzungsort: | in der Grundschule Fleckeby, Am Holm 2, 24357 Fleckeby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.45 Uhr |
Verbandsvorsteher Heini Schulz |
Ausschussmitglied Monique Geest |
Ausschussmitglied Dirk Harder |
Ausschussmitglied Heinrich Hauschildt |
Ausschussmitglied Anne Mette Jensen |
wählbare Bürgerin Heinke Marquardt |
Ausschussmitglied Heinz Meggers |
Ausschussmitglied Manfred Pohl |
Ausschussmitglied Margrit Riemer |
Ausschussmitglied Ursula Schwarzer |
Ausschussmitglied Peter Thordsen |
Ausschussmitglied Ingo Wilde |
stellv. Verbandsvorsteher Hans-Hermann Wörmbke |
Ausschussmitglied Heinz Zimmermann-Stock |
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks |
Gast Uwe Leopold |
Gast Manfred Medeke |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Bericht des Verbandsvorstehers und der Schulleitung |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung |
6. | Schulentwicklungsplanung |
Beschlussvorlage - 4/2011 | |
7. | Zustimmung zum Neubau "Sportzentrum Fleckeby" |
Beschlussvorlage - 3/2011 | |
8. | Namensgebung für die Schule |
Beschlussvorlage - 8/2011 | |
9. | Benutzungsregelung für die Hardesvogtei |
Beschlussvorlage - 9/2011 | |
10. | Sanierung des Eingangstreppenpodestes sowie Schaffung eines barrierefreien Zugangs in die Grundschule Fleckeby |
Beschlussvorlage - 10/2011 | |
11. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 1/2011 | |
12. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 6/2011 | |
13. | Erlass der Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 7/2011 | |
14. | Schulsozialarbeit |
Beschlussvorlage - 11/2011 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
17. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Verbandsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Bericht des Verbandsvorstehers und der Schulleitung |
Herr Schulz berichtet über folgende Punkte: - sämtliche Renovierungsarbeiten und energetischen Sanierungen sind abgeschlossen; Kostenrahmen wurde eingehalten - Schulverein hat der Schule eine Sitzecke gespendet - Brücke im Schulwald noch nicht fertiggestellt Herr Leopold informiert zu folgenden Angelegenheiten: - für das neue 1. Schuljahr sind 33 Kinder angemeldet, somit können wieder 2 Klassen eingerichtet werden - Tag der offenen Tür wurde von den Eltern gut angenommen - Erlös Kaffee- u. Kuchenverkauf vom Tag der offenen Tür, in Höhe von 160,- €, ans DRK für Masuren-Transport gespendet - Beteiligung der Schule am Handwerkermarkt in Fleckeby - Teilnahme am Rahmenprogramm in Kosel anl. Verleihung der Europafahne - schulärztliche Untersuchung von ca. 40 Kindern für die Einschulung Sommer 2012 abgeschlossen - Laternenlauf - Besuch Weihnachtsmärchen in Eckernförde Auf Nachfrage von Herrn Harder teilt Herr Leopold mit, dass weniger auswärtige Kinder zum Schulbeginn angemeldet wurden. Herr Zimmermann-Stock bedankt sich bei der Schule für die Begleitung der Veranstaltung zur Verleihung der Europafahne an die Gemeinde Kosel. Dadurch wurde ein Zeichen gesetzt, das Fleckeby die Schule von Kosel ist. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschirft liegen nicht vor. |
zu TOP 5. | Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung |
Es werden keine Anfragen gestellt. |
zu TOP 6. | Schulentwicklungsplanung |
Beschlussvorlage - 4/2011 Der Kreis Rendsburg-Eckernförde beabsichtigt die Schulentwicklungsplanung fortzuschreiben und bittet die Schulträger um Mitteilung ihrer Vorstellungen bis Ende dieses Jahres. Die vorliegende Prognose wurde anhand von Daten des statistischen Landesamtes (Schülerzahlen, Einwohnerzahlen etc.) erstellt. Danach wird die Grundschule Fleckeby bis 2030 bei deutlich über 100 Schüler(inne)n liegen und damit die für eine Grundschule erforderliche Mindestzahl von 80 Schüler(inne)n bei Weitem übersteigen. |
Die vorgelegten Zahlen werden positiv zur Kenntnis genommen. |
Beschluss: Die Grundschule ist gesichert. Eine Änderung des Schulangebotes ist derzeit nicht beabsichtigt. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Zustimmung zum Neubau "Sportzentrum Fleckeby" |
Beschlussvorlage - 3/2011 Der Schulverband ist Eigentümer des Grundstücks auf dem die Sportplätze, die nördlichen 2 Tennisplätze und das Sportheim errichtet wurden. Die Gemeinde und der Sportverein Fleckeby sind auf 99 Jahre (bis 2075) Erbbauberechtigte je zur ideelen Hälfte. Nach dem Erbbaurechtsvertrag bedürfen Veränderungen der baulichen Anlagen der Zustimmung des Schulverbandes. Aufgrund des Neubaus des Sportzentrums und des Abrisses eines Tennisplatzes sowie des alten Sportheimes ergeben sich entsprechende Veränderungen, die im Einzelnen auf der Sitzung erläutert werden. |
Beschluss: Dem Bau des neuen Sportzentrums und dem Abriss des alten Sportheimes sowie eines Tennisplatzes wird nachträglich zugestimmt. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
ab hier anwesend: | Herr Heinz Meggers |
zu TOP 8. | Namensgebung für die Schule |
Beschlussvorlage - 8/2011 Am 07.06.2010 hat die Schulverbandsversammlung über eine Veränderung des Schulnamens für die Fleckebyer Schule beraten. Zwischenzeitlich hat die Schulkonferenz einstimmig empfohlen, den bisherigen Namen „Grundschule Fleckeby“ beizubehalten. |
Herr Thordsen fragt, wer an der Schulkonferenz teilgenommen hat. Herr Leopold teilt mit, dass Lehrer und Eltern zu gleichen Teilen an der Konferenz teilnahmen. Die einzelnen Elternvertreter hatten sich für die Abstimmung ein Votum von den Eltern geben lassen. Auch die Lehrer hatten sich abgestimmt. Herr Zimmermann-Stock und Herr Pohl verweisen auf die Verdienste von Pastor Lehmann um die Schule, welche zu der angedachten Namensgebung geführt haben. Herr Meggers sah in einer Namensänderung ebenfalls eine Anerkennung und Würdigung der Dienste von Pastor Lehmann. Frau Schwarzer und Frau Geest verweisen auf den einstimmigen Beschluss der Schulkonferenz und das Argument, das der Anschein entstehen könnte, dass es sich um eine konfessionsgebundene Schule handelt. |
Beschluss: Der bisherige Schulname „Grundschule Fleckeby“ wird beibehalten. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Benutzungsregelung für die Hardesvogtei |
Beschlussvorlage - 9/2011 Die SPD-Fraktion Fleckeby hatte den vorliegenden Antrag an die Gemeindevertretung Fleckeby gestellt. Diese hat den Antrag zuständigkeitshalber an die Schulverbandsversammlung verwiesen (siehe vorliegenden Protokollauszug). Auf die vorhandene Haus- und Nutzungsordnung wird ergänzend hingewiesen. |
Hinsichtlich der Benutzungsregelung der Hardesvogtei und des Artikels in der örtlichen Presse, hätten Herr Schulz und Herr Leopold es von Frau Schwarzer als bessere Vorgehensweise gefunden, vorher mit Ihnen zu sprechen, als die Angelegenheit öffentlich zu machen. Frau Schwarzer betont, dass sie nicht alleine gehandelt hat und für den Inhalt von Zeitungsartikeln nicht verantwortlich ist. Seit 2008 ist der Handlungsbedarf in der Hardesvogtei bekannt. Ein mit öffentlichen Mitteln geförderter Museumsraum kann nicht für Schulzwecke genutzt werden. Frau Geest weist auf die Probleme bei der Nutzung des Museumsraumes hin, da die Behindertentoilette verschlossen ist und der Lift für Rollstuhlfahrer nicht funktioniert. Es liegt eine Anfrage zur Aufnahme in einen regionalen Museumsführer vor. Dafür muss der Museumsbereich in einem vernünftigen Zustand sein. Herr Meggers erläutert den Anwesenden den Werdegang über die Nutzung der Hardesvogtei, welches damals in einem LSE-Projekt geplant und gefördert wurde. Die Räume unten sollten multifunktional und oben für ein Museum genutzt werden. Herr Leopold erläutert die kurze Nutzung des Raumes für ein schulisches Heimat- u. Sachkundeprojekt. Ansonsten werden die Räumlichkeiten von der Schule nicht genutzt. Frau Schwarzer sieht die Nutzung der Räume vorrangig im kulturellen Bereich. Die Schule hat genügend räumliche Möglichkeiten. Unter den Anwesenden wird die Nutzung der Hardesvogtei kontrovers diskutiert. Eine schulische Nutzung der Räume wird im allgemeinen befürwortet, aber diese sind dann ordentlich zu hinterlassen. Frau Geest schlägt vor, dass der Kulturausschuss in seiner nächsten Sitzung, Ergänzungsvorschläge zur bestehenden Haus- und Nutzungsordnung macht. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Angelegenheit an den Kulturausschuss der Gemeinde Fleckeby, zur Erarbeitung von Ergänzungsvorschlägen für die bestehende Haus- und Nutzungsordnung, zu verweisen. |
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Sanierung des Eingangstreppenpodestes sowie Schaffung eines barrierefreien Zugangs in die Grundschule Fleckeby |
Beschlussvorlage - 10/2011 Bereits im Haushalt 2011 (Tabelle als Anlage zum Unterhaltungshaushalt) ist vorgesehen, eine Vorplanung für die Erneuerung der Eingangstreppenanlage am Haupteingang der Schule Fleckeby zu erstellen. Diese Vorplanung liegt nunmehr vor (siehe Anlage zur Vorlage). Anlass für die Planung einer Erneuerung gibt der desolate Zustand der vorhandenen Treppenanlage. Die Klinkersteine der ersten Stufenreihe kippen nach innen. Dieses ist der Fall, weil die Fugen und die Bettung marode sind und eindringendes Wasser über stetige Frost- Tauwechsel sein Übriges tut. Durch diese negative Neigung steht Wasser auf der Stufe, gefriert und sorgt dort für eine erhebliche Unfallgefahr. Auch auf dem Podest selbst lösen sich mehr und mehr Klinkersteine. Natürlich begegnet der Hausmeister der Glättegefahr mit Streugut. Allerdings potenziert sich der chemische Angriff auf das marode Treppenbauwerk durch den Einsatz des Streuguts. Die Treppe wurde in den vergangenen Jahren jährlich einmal von einem Maurer ausgebessert. Die Haltbarkeit der Reparaturen nimmt ab, weil die Substanz zunehmend marode ist. Im September 2011 hat nach Rücksprache mit dem Schulverbandsvorsteher ein Ortstermin mit dem Architekten Giese stattgefunden. Herr Giese bekam den Auftrag, eine Vorplanung zu erstellen. Vorgesehen ist der Abbruch der gesamten Treppenanlage bis an die Gebäudefuge (Vorderkante des Eingangsgiebels). Anschließend soll eine neue Treppenanlage nahezu in gleicher Form wieder errichtet werden. Dazu bedarf es aber einer soliden Gründung. Das Belagsmaterial würde ähnlich zum Bestand als Klinker gewählt. Zwischen Gebäude und neuer Treppenanlage würde eine bewusste Fuge als Läuferschicht (mit Dehnfuge) ausgebildet. Um einen barrierefreien Zugang in die Schule zu schaffen, regte der Schulleiter den Bau einer Rampe an. Diese ist auf der linken Seite vorgesehen. Um der einschlägigen Norm zu entsprechen, sind Radabweiser (für Rollstühle), ein Geländer und eine maximale Neigung von 6 % zu berücksichtigen. Die Kostenschätzung des Büros Giese schließt mit einer Summe von 28.500 €, wobei das Planungshonorar mit rund 4.750 € enthalten ist. |
Herr Schulz verweist auf die Vorlage und den vorliegenden Entwurf. Nach kurzer Diskussion wird vorgeschlagen, die Angelegenheit an den Bauausschuss zu verweisen, und diesen zu ermächtigen, auch über die Auftragsvergabe zu entscheiden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Angelegenheit an den Bauausschuss zu verweisen, und diesen zu ermächtigen, alle weiteren notwendigen Entscheidungen zu treffen. Es besteht darüber Einigkeit, die Treppenanlage im Jahr 2012 zu erneuern. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 28.500 € werden in den Vermögenshaushalt 2012 eingestellt. |
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 1/2011 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2010 des Schulverbandes Fleckeby zu prüfen. Da in dem Schulverband kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Verbandsversammlung zu berichten. Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2010. |
Herr Thordsen informiert die Anwesenden über die Ausschusssitzung zur Prüfung der Jahresrechnung 2010 für den Schulverband vom 23.03.2011. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2010 des Schulverbandes Fleckeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2010 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. |
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 6/2011 Der Schulverband hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Der Schulverband kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehören Nachtragshaushaltsplan ändern. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 mit folgenden Festsetzungen zu erlassen. § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben
2. im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben
§ 2 - unverändert - § 3 Die Verbandsumlage beträgt 225.900,00 € und wird nach Maßgabe der Hauptsatzung wie folgt verteilt: 1. Gemeinde Fleckeby 134.015,00 € 2. Gemeinde Güby 25.872,00 € 3. Gemeinde Hummelfeld 13.453,00 € 4. Gemeinde Kosel 52.261,00 € |
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Erlass der Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 7/2011 Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung und des § 73 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Schulverbandes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. |
Aufgrund eines nachfolgenden Beschlusses zu TOP 15 „Personalangelegenheit“, muss die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen, von 2,77 auf 2,82 Stellen erhöht werden. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 476.700,00 € in der Ausgabe auf 476.700,00 € und
in der Ausgabe auf 34.400,00 € festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Verbandsumlage beträgt 210.400,00 € und wird nach Maßgabe der Hauptsatzung wie folgt verteilt: 1. Gemeinde Fleckeby 125.596,00 € 2. Gemeinde Güby 25.227,00 € 3. Gemeinde Hummelfeld 12.345,00 € 4. Gemeinde Kosel 47.233,00 € § 4 Der Höchstbetrag fürunerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistungen oder Eingehung der Schulverbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,-- €. |
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Schulsozialarbeit |
Beschlussvorlage - 11/2011 Mit der Neuregelung des Zweiten Sozialgesetzbuches werden für die Jahre 2011 bis 2013 Bundesmittel für Schulsozialarbeit bereit gestellt. Dies sind für die Grundschule Fleckeby im Jahr 2011 voraussichtlich 4.717,00 €. Die Mittel müssen zweckentsprechend eingesetzt werden, wobei das erforderlich Personal Mindeststandards (pädagogische Fachkraft oder eine gleichwertige Qualifikation) genügen muss. Die Mittel können im Rahmen des Förderzeitraumes auf Folgejahre übertragen werden, so dass bei einer Übertragung der Mittel des Jahres 2011 auf die Jahre 2012 und 2013 voraussichtlich jeweils ca. 7.000,00 € zur Verfügung stehen. Hiermit könnte bspw. eine Erzieherin ca. 8 bis 10 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Voraussetzung ist zunächst die Abstimmung einer Konzeption zwischen Schulträger und Schule. Mit dieser Konzeption, einem Finanzplan und einer Erklärung darüber, ob und wann die einzelnen Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen, muss der Förderantrag bis zum 15. November 2011 beim Kreis Rendsburg-Eckernförde eingereicht sein. Später eingereichte Anträge können keine Berücksichtigung finden. |
Herr Leopold erläutert kurz den Inhalt von Schulsozialarbeit. Herr Stöcks verweist auf die zeitliche Dringlichkeit zur Antragsstellung. Die notwendige Konzepterstellung erfolgt durch die Schulleitung und Verwaltung. Das Konzept wird zur nächsten Sitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt. |
Beschluss: Für die Grundschule Fleckeby soll Schulsozialarbeit im Rahmen der voraussichtlichen Fördermittel geleistet werden. Ein entsprechender Förderantrag ist zu stellen. Die Konzeptionerstellung erfolgt rechtzeitig durch Schulleitung und Verwaltung zur Förderantragsabgabe. Das Konzept wird zur nächsten Sitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt. |
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 17. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt. Die anwesenden Einwohner werden über die gefaßten Beschlüsse informiert. |
Heini Schulz | Christoph Stöcks |
Verbandsvorsteher | Protokollführer |